Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) / Nutzungsbedingungen
für die Sicherio-Plattform
BG Online Media UG (haftungsbeschränkt) Grünwiesenstraße 33, 74321 Bietigheim-Bissingen Geschäftsführer: Bernd Galter
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der webbasierten Compliance-Plattform „Sicherio" (sicherio.de), betrieben von der BG Online Media UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Anbieter").
(2) Sicherio ist eine Software-as-a-Service (SaaS) Plattform für kleine und mittlere Unternehmen zur Verwaltung von Compliance-Pflichten in den Bereichen Arbeitsschutz, Datenschutz (DSGVO), KI-Compliance (EU AI Act) und Hinweisgeberschutz (HinSchG).
(3) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist nicht vorgesehen.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Registrierung und Vertragsschluss
(1) Die Nutzung von Sicherio setzt eine Registrierung voraus. Der Kunde gibt bei der Registrierung seinen Namen, seine E-Mail-Adresse und den Firmennamen an.
(2) Mit Abschluss der Registrierung und Bestätigung der E-Mail-Adresse kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande.
(3) Weisungsbefugnis: Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er befugt ist, diesen Vertrag im Namen seines Unternehmens abzuschließen und Daten seines Unternehmens auf der Plattform zu verarbeiten. Ist der Registrierende nicht vertretungsberechtigt, haftet er persönlich für die Einhaltung dieser AGB.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(5) Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich und hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Dritte unbefugt Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben.
§ 3 Kostenlose Testphase (Free Trial)
(1) Nach der Registrierung erhält der Kunde eine kostenlose Testphase von 14 Tagen.
(2) Während der Testphase sind alle Module und Funktionen der Plattform freigeschaltet.
(3) Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang auf den Lesemodus beschränkt (Read-Only). Der Kunde kann seine Daten weiterhin einsehen, jedoch keine neuen Einträge erstellen, bestehende bearbeiten oder löschen.
(4) Zur Fortführung der vollen Nutzung ist die Auswahl eines kostenpflichtigen Plans erforderlich.
(5) Es erfolgt keine automatische Überführung in ein kostenpflichtiges Abonnement. Es fallen während der Testphase keine Kosten an.
§ 4 Leistungsumfang und Pläne
(1) Sicherio wird in folgenden Plänen angeboten:
Arbeitsschutz (199 €/Monat netto, 1.990 €/Jahr netto):
- Compliance-Modul Arbeitsschutz mit allen enthaltenen Bereichen (u. a. Prüffristen und Betriebsmittel, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Verbandbuch, Gefahrstoffe, Brandschutz, arbeitsmedizinische Vorsorge, Führerscheinkontrolle, Fuhrpark, Arbeitsschutzausschuss)
- Unbegrenzte Nutzer- und Administrator-Accounts
- Unbegrenzte Anzahl an Mitarbeitern und Prüfobjekten
- Unterweisungsbestätigung per personalisiertem Email-Link (kein Login erforderlich)
- Digitales Verbandbuch mit QR-Code-Erfassung
- E-Mail-Erinnerungen
Digital (99 €/Monat netto, 990 €/Jahr netto):
- Compliance-Module Datenschutz, KI-Compliance und Hinweisgeberschutz
- Unbegrenzte Nutzer- und Administrator-Accounts
- Unbegrenzte Anzahl an Mitarbeitern
Komplett (279 €/Monat netto, 2.790 €/Jahr netto):
- Alle Compliance-Module
- Alle Funktionen aus Arbeitsschutz und Digital
- Dashboard mit Compliance-Übersicht (Ampel-Status je Modul)
- Bevorzugte Bearbeitung von Anfragen
Der gebuchte Plan bestimmt, welche Compliance-Module aktiv sind; ein Wechsel einzelner Module innerhalb eines Plans ist nicht vorgesehen. Bereits erfasste Daten von Modulen, die nach einem Planwechsel nicht mehr enthalten sind, bleiben für den Kunden im Lese-Modus einsehbar und können als PDF oder CSV exportiert werden, jedoch nicht bearbeitet werden. Eine Bearbeitung wird mit dem Wechsel auf einen Plan freigeschaltet, der das jeweilige Modul enthält.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Der Anbieter behält sich vor, den Funktionsumfang der Plattform weiterzuentwickeln und zu erweitern. Eine Reduzierung des wesentlichen Funktionsumfangs eines gebuchten Plans während der Vertragslaufzeit erfolgt nicht ohne Zustimmung des Kunden.
§ 4a Optionale Einrichtungsbegleitung
(1) Der Kunde kann zusätzlich zum gebuchten Plan eine einmalige Einrichtungsbegleitung beauftragen. Sie ist optional und nicht Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. Das Entgelt beträgt 990 € netto und wird mit Beauftragung fällig.
(2) Die Einrichtungsbegleitung umfasst:
- einen Aufnahmetermin von etwa 30 Minuten zur Klärung, welche Unterlagen beim Kunden vorliegen,
- das Anlegen der Stammdaten (Standorte, Abteilungen, Rollen, Verantwortlichkeiten),
- die Übernahme der Betriebsmittel des Kunden aus den von ihm bereitgestellten Unterlagen,
- die Erfassung der Prüffristen entsprechend den Angaben in den vom Kunden bereitgestellten Prüfberichten, Verträgen oder Aufstellungen,
- den Import der Mitarbeiterdaten und die Zuordnung der Verantwortlichen,
- die Bereitstellung druckfertiger QR-Prüfplaketten für die übernommenen Objekte,
- die Einrichtung der Erinnerungsempfänger sowie die Aktivierung der Unterweisungsthemen aus dem Standardkatalog,
- einen Übergabetermin von etwa 60 Minuten mit Einweisung sowie eine anschließende Rückfragemöglichkeit zu Bedienfragen für 30 Tage.
(3) Nicht Gegenstand der Einrichtungsbegleitung sind insbesondere:
- die Festlegung, welche Prüfart und welche Prüffrist für ein Betriebsmittel gelten,
- die Erstellung oder inhaltliche Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen,
- die Beurteilung, ob eine gesetzliche Pflicht für den Kunden besteht,
- datenschutzrechtliche Bewertungen sowie die Einstufung von KI-Systemen in Risikoklassen,
- jede sonstige rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
(4) Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Unterlagen und der daraus übernommenen Angaben verbleibt beim Kunden. Der Anbieter überträgt die vom Kunden gelieferten Inhalte in die Plattform; er ermittelt sie nicht. Die Ermittlung der Prüffristen obliegt nach § 3 BetrSichV dem Arbeitgeber; die Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 ArbSchG seine Pflicht. § 7 und § 7a gelten entsprechend.
(5) Die Leistung wird ausschließlich per Fernzugriff erbracht (Videotermin, Telefon, E-Mail). Ein Einsatz vor Ort ist nicht Bestandteil der Leistung.
(6) Die Einrichtungsbegleitung ist bemessen für bis zu 250 Prüfobjekte und bis zu 100 Mitarbeiter. Über diesen Umfang hinaus wird der Mehraufwand vorab einvernehmlich festgelegt.
(7) Der Kunde stellt die erforderlichen Unterlagen in einem gängigen Format bereit und benennt einen Ansprechpartner. Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, kann der Anbieter die Leistung als erbracht abrechnen.
§ 5 Zahlung und Abrechnung
(1) Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Inc. Der Kunde autorisiert Stripe zur wiederkehrenden Abbuchung gemäß dem gewählten Abrechnungsintervall (monatlich oder jährlich).
(2) Die Zahlung ist jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang zur Plattform nach erfolgloser Mahnung einschränken (Read-Only-Modus). Die gespeicherten Daten bleiben für mindestens 90 Tage nach der letzten erfolgreichen Zahlung erhalten.
(4) Rechnungen werden dem Kunden elektronisch über das Stripe-Kundenportal zur Verfügung gestellt.
§ 5a Freiwilliges Lösungsrecht (60 Tage Geld zurück)
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden über die gesetzlichen Rechte hinaus ein freiwilliges Lösungsrecht ein: Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 60 Kalendertagen ab dem Tag der ersten erfolgreichen Zahlung ohne Angabe von Gründen beenden und erhält die für diesen Vertrag bereits gezahlten Entgelte vollständig erstattet.
(2) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht; die Regelung in Absatz 1 ist eine freiwillige vertragliche Zusage des Anbieters und begründet kein Verbraucherwiderrufsrecht.
(3) Die Erklärung nach Absatz 1 bedarf der Textform (§ 126b BGB). Eine E-Mail an support@sicherio.de genügt. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Erklärung beim Anbieter.
(4) Die Erstattung umfasst sämtliche für den betroffenen Vertrag gezahlten laufenden Entgelte, einschließlich einer geleisteten Jahresvorauszahlung. Gesondert beauftragte Einmalleistungen, insbesondere eine kostenpflichtige Einrichtungsbegleitung, sind von der Erstattung ausgenommen, soweit sie bereits erbracht wurden.
(5) Die Erstattung erfolgt binnen 14 Tagen nach Zugang der Erklärung über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Zahlung verwendet hat, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird. Dem Kunden entstehen dadurch keine Kosten.
(6) Mit Zugang der Erklärung endet der Vertrag. Der Zugang zur Plattform wird auf den Lese-Modus umgestellt. Für den Export der Daten gilt § 6 Absatz 5 entsprechend.
(7) Die Zusage nach Absatz 1 gilt einmalig je Kunde. Sie gilt nicht erneut bei einem späteren Neuabschluss desselben Kunden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens im Sinne der §§ 15 ff. AktG.
(8) Absatz 1 geht der Mindestvertragslaufzeit nach § 6 Absatz 2 vor. Im Übrigen bleiben die Kündigungsrechte nach § 6 unberührt.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Bei monatlicher Abrechnung kann der Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden.
(2) Bei jährlicher Abrechnung beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Das freiwillige Lösungsrecht nach § 5a bleibt hiervon unberührt.
(3) Die Kündigung kann über das Stripe-Kundenportal innerhalb der Plattform oder per E-Mail an support@sicherio.de erfolgen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde 90 Tage Zeit, seine Daten über die Export-Funktionen der Plattform herunterzuladen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 7 Compliance-Module und Haftungsausschluss
(1) Sicherio unterstützt bei der Verwaltung und Dokumentation von Compliance-Pflichten. Die Plattform ersetzt keine fachkundige Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, einen Datenschutzbeauftragten, einen Rechtsanwalt oder sonstige fachlich qualifizierte Berater.
(2) Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten (Arbeitsschutzgesetz, DSGVO, EU AI Act, HinSchG und weitere anwendbare Vorschriften) liegt ausschließlich beim Kunden.
(3) Die in der Plattform enthaltenen Vorlagen, Checklisten und Textbausteine dienen als Orientierungshilfe und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die fehlerhafte oder unvollständige Nutzung der Plattform, durch Versäumnisse des Kunden oder durch die Nichtbefolgung fachkundiger Beratung entstehen.
§ 7a Datenschutz-Modul: Compliance-Hilfe, keine Rechtsberatung
(1) Sicherio ist ein Werkzeug zur strukturierten Dokumentation und Selbstprüfung von DSGVO-Anforderungen. Die bereitgestellten Vorlagen, Prüfschemata und Kriterien-Listen (z. B. die DSK-Muss-Liste sowie die 9 Kriterien der Art.-29-Datenschutzgruppe nach WP 248) dienen ausschließlich als Hilfsmittel zur Orientierung.
(2) Sicherio erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG. Die rechtliche Bewertung einer konkreten Verarbeitung, insbesondere die Entscheidung über die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO, obliegt ausschließlich dem Kunden als Verantwortlichem im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(3) Die in Sicherio hinterlegten Inhalte (Branchenvorlagen, Muss-Liste, Kriterienkataloge) beruhen auf öffentlich zugänglichen Veröffentlichungen der deutschen Aufsichtsbehörden und der Art.-29-Datenschutzgruppe (heute Europäischer Datenschutzausschuss). Sicherio bemüht sich, diese Inhalte aktuell zu halten, kann jedoch deren Aktualität und vollständige Übereinstimmung mit den jeweils gültigen Fassungen nicht garantieren. Der Kunde ist gehalten, bei Zweifeln die Originalquellen zu konsultieren und einen Datenschutzbeauftragten oder Fachanwalt für Datenschutzrecht hinzuzuziehen.
(4) Die Haftung von Sicherio für Schäden, die aus Fehlern oder Unvollständigkeiten der bereitgestellten Inhalte des Datenschutz-Moduls entstehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aus einer Garantie betroffen ist. Diese Beschränkung gilt auch für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch einfache Fahrlässigkeit, soweit die Haftung nicht nach Satz 1 ausgeschlossen ist; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die allgemeinen Haftungsregelungen nach § 10 bleiben unberührt.
(5) Die Aufsichtspflicht und Letztverantwortung für die DSGVO-Konformität der Datenverarbeitung im Unternehmen des Kunden verbleibt vollumfänglich beim Kunden.
§ 8 Verfügbarkeit und Support
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99,5 % im Jahresmittel an. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten, die nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt werden, sowie höhere Gewalt.
(2) Support ist erreichbar unter support@sicherio.de. Der Anbieter bemüht sich, Anfragen innerhalb von 2 Werktagen zu beantworten. Kunden im Plan „Komplett" erhalten eine bevorzugte Bearbeitung ihrer Anfragen.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß der Datenschutzerklärung (abrufbar unter sicherio.de/datenschutz).
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gelten die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV, abrufbar unter sicherio.de/avv).
(3) Kundendaten und Plattform-Daten werden ausschließlich in der Europäischen Union gespeichert (Supabase-Datenbank im AWS-Rechenzentrum Frankfurt am Main). Das Hosting der Website (Vercel) erfolgt überwiegend in EU-Regionen; technisch bedingt können Logs und Metadaten kurzzeitig über US-Server geleitet werden. Hierfür gelten die EU-Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 DSGVO sowie das EU-US Data Privacy Framework (siehe Datenschutzerklärung Abschnitt 11).
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf die in den letzten 12 Monaten vom Kunden gezahlten Entgelte.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.
§ 11 Geistiges Eigentum
(1) Alle Rechte an der Sicherio-Plattform, einschließlich Software, Design, Texte, Vorlagen und Datenbanken, verbleiben beim Anbieter.
(2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
(3) Die vom Kunden eingegebenen Daten und Inhalte verbleiben im Eigentum des Kunden.
§ 12 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit angemessener Ankündigungsfrist (mindestens 30 Tage) ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist.
(2) Der Kunde wird per E-Mail über Änderungen informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf das Widerspruchsrecht wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen.
(3) Bei Widerspruch des Kunden hat der Anbieter das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
(4) Hinweis zur Streitschlichtung: Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sicherio richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. (Hintergrund: Die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über Online-Streitbeilegung wurde mit Wirkung zum 20. Juli 2025 aufgehoben.)
BG Online Media UG (haftungsbeschränkt) · Grünwiesenstraße 33 · 74321 Bietigheim-Bissingen · AG Stuttgart HRB 774462 · USt-IdNr. DE331972080