DGUV Vorschrift 3 — Alles was Ihr Betrieb über die Elektroprüfung wissen muss

Lesezeit: 14 MinutenZuletzt aktualisiert: April 2026

Jedes Unternehmen in Deutschland muss seine elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig prüfen lassen — das schreibt die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) vor. Vom Laptop im Büro über die Bohrmaschine in der Werkstatt bis zur ortsfesten Elektroanlage: Alles muss geprüft, dokumentiert und nachgewiesen werden. Wer das versäumt, riskiert Bußgelder bis zu 10.000 Euro, den Verlust des Versicherungsschutzes — und bei einem Unfall die persönliche Haftung.

Dieser Leitfaden erklärt verständlich: Was ist die DGUV V3, welche Fristen gelten, wer darf prüfen, was kostet es, und was passiert wenn Sie die Prüfung verpassen.

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

  • Die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  • Seit 1979 verbindlich für alle Unternehmen — unabhängig von Branche und Größe
  • Früher bekannt als BGV A3 (gewerbliche BGs) und GUV-V A3 (öffentliche Unfallkassen)
  • Kernaussage: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand betrieben werden (§5) und müssen regelmäßig geprüft werden
  • Die Prüfung muss VOR der ersten Inbetriebnahme (Erstprüfung) und danach in regelmäßigen Abständen (Wiederholungsprüfung) erfolgen

Wichtig

Die DGUV V3 gilt für JEDES Unternehmen — auch für den Friseursalon mit einer Kaffeemaschine und einem Föhn. Auch für das Büro mit 5 PCs und einer Mikrowelle in der Teeküche.

Welche Geräte müssen nach DGUV V3 geprüft werden?

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Geräte die während des Betriebs bewegt werden oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können:

Bohrmaschine, Winkelschleifer, Stichsäge
PC, Monitor, Drucker, Laptop-Netzteil
Kaffeemaschine, Mikrowelle, Wasserkocher
Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen
Kabeltrommeln
Ladegeräte, Messgeräte

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel und Anlagen

Fest angebrachte Betriebsmittel oder solche deren Masse ein leichtes Bewegen verhindert:

Schaltschränke, Unterverteilungen
Steckdosen, Lichtschalter (fest installiert)
Beleuchtungsanlagen
Fest installierte Maschinen (Festanschluss)
Elektrische Heizungsanlagen
Klimaanlagen (fest installiert)

DGUV V3 Prüffristen — Die vollständige Übersicht

Wichtig

Die DGUV V3 nennt Richtwerte, keine starren Fristen. Der Arbeitgeber legt die konkreten Prüffristen auf Basis seiner Gefährdungsbeurteilung fest. Die Richtwerte dürfen als Maximalfristen nicht überschritten werden.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Baustellen

Richtwert:3 MonateVerlängerung:Nein — höchste Beanspruchung

Fertigungsbetriebe, Werkstätten

Richtwert:6 MonateVerlängerung:Auf 12 Mo bei Fehlerquote ≤ 2%

Büros, Verwaltung

Richtwert:6 MonateVerlängerung:Auf bis zu 24 Mo bei Fehlerquote ≤ 2%

Schulen, Kitas, Universitäten

Richtwert:6–12 MonateVerlängerung:Je nach Nutzungsintensität

Laboratorien

Richtwert:6 MonateVerlängerung:Situationsabhängig

Feuerwehren, THW

Richtwert:6 MonateVerlängerung:Nein — sicherheitskritisch

Fehlerquote: Wenn bei der Prüfung weniger als 2% der Geräte Mängel aufweisen, darf der Arbeitgeber die Prüffrist für den nächsten Zyklus verlängern. Die Verlängerung muss in der Gefährdungsbeurteilung begründet und dokumentiert werden.

Ortsfeste Anlagen

AnlagenartPrüffrist
Ortsfeste Anlagen (allgemein)4 Jahre
Anlagen in Räumen besonderer Art (VDE 0100 Gruppe 700)1 Jahr
Stationäre Anlagen (z. B. Baukrane)Vor jeder Inbetriebnahme + 4 Jahre

Weitere Prüffristen

PrüfobjektPrüffrist
Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCD/FI)Funktionstest alle 6 Mo (Prüftaste), messtechnisch im Rahmen der Anlagenprüfung
Nach Instandsetzung oder ÄnderungVor der Wiederinbetriebnahme

Alle Prüffristen im Detail

Wer darf die DGUV V3 Prüfung durchführen?

Befähigte Person (Elektrofachkraft) nach TRBS 1203

Drei Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein:

  1. 1
    Berufsausbildung: Abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung (z. B. Elektroniker, Elektromeister, Studium Elektrotechnik)
  2. 2
    Berufserfahrung: Mindestens ein Jahr im Bereich der Prüfung
  3. 3
    Zeitnahe berufliche Tätigkeit: Regelmäßige Prüftätigkeit — nicht jemand der vor 10 Jahren mal Elektriker war

Der Elektromeister im eigenen Betrieb darf die DGUV V3 Prüfung seiner eigenen Geräte durchführen — vorausgesetzt er prüft regelmäßig und hat geeignete Prüfmittel. Ein externer Prüfdienstleister ist nicht zwingend erforderlich.

Wer darf NICHT prüfen:

  • Ein unterwiesener Mitarbeiter ohne elektrotechnische Ausbildung
  • Jemand der nur in die Bedienung des Prüfgeräts eingewiesen wurde
  • Eine Elektrofachkraft die seit Jahren nicht mehr praktisch tätig ist

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Was wird bei der DGUV V3 Prüfung gemacht?

Ablauf einer typischen Prüfung ortsveränderlicher Geräte:

  1. 1
    Sichtprüfung: Äußerer Zustand, Kabel, Stecker, Gehäuse, Schutzleiteranschluss — ca. 70% aller Mängel werden hier entdeckt
  2. 2
    Schutzleiterwiderstand: Muss unter den Grenzwerten liegen
  3. 3
    Isolationswiderstand: Prüft ob die Isolierung intakt ist
  4. 4
    Ableitstrom (Schutzklasse I): Prüft ob gefährliche Ströme abfließen
  5. 5
    Funktionsprüfung: Einschalten, auf Geräusche, Gerüche, Erwärmung prüfen
  6. 6
    Dokumentation: Prüfprotokoll erstellen, Prüfplakette anbringen

Zeitaufwand pro Gerät: ca. 3–5 Minuten für Routine-Geräte, 10–30 Minuten bei Auffälligkeiten.

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Was kostet die DGUV V3 Prüfung?

GerätetypKosten (Richtwert)
Ortsveränderl. Geräte (Büro, Routine)€5–15/Gerät
Ortsveränderl. Geräte (Werkstatt, komplex)€10–25/Gerät
Ortsfeste Anlage (Werkstatt/Büro)€300–800 pauschal
Ortsfeste Anlage (Produktionshalle)€500–2.000+

Rechenbeispiel: 20-Mann-Betrieb

  • 80 ortsveränderliche Geräte × €10 = €800
  • 1 ortsfeste Anlage (Werkstatt + Büro) = €500
  • Gesamtkosten: ca. €1.300/Jahr

Ein einziger Schwelbrand durch ein defektes Verlängerungskabel kann einen sechsstelligen Schaden verursachen. Die DGUV V3 Prüfung ist die günstigste Versicherung die es gibt.

Selbst prüfen vs. Dienstleister

Selbst prüfen

Prüfgerät ca. €1.500–3.000 einmalig, dann nur Personalkosten. Lohnt sich ab ca. 200 Geräten.

Externer Dienstleister

Kein Invest in Prüfgerät, professionelle Dokumentation, aber höhere Stückkosten.

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Was passiert wenn die DGUV V3 Prüfung versäumt wird?

1. Ordnungswidrigkeit und Bußgeld

Nach dem Bußgeldkatalog der DGUV droht eine Strafzahlung von bis zu 10.000 Euro. Im Regelfall werden 4–5 Wochen zur Nachholung gegeben. Bei Wiederholung: Erhöhtes Bußgeld und verstärkte Kontrollen.

2. Straftat bei Vorsatz

Wer die Prüfung bewusst nicht durchführt (z.\u202FB. um Kosten zu sparen), begeht eine Straftat nach §26 ArbSchG. Mögliche Konsequenz: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

3. Verlust des Versicherungsschutzes

Bei einem Unfall mit einem ungeprüften Gerät kann die Versicherung die Leistung verweigern. Die BG kann den Arbeitgeber in Regress nehmen. Sachversicherer verlangen häufig den DGUV V3 Nachweis — bei einem Brand ohne Nachweis: keine Zahlung.

4. Persönliche Haftung

Der Geschäftsführer haftet persönlich — nicht nur das Unternehmen. Bei Personenschäden durch ungeprüfte Geräte greifen Straf- und Zivilrecht.

Die DGUV V3 Prüfung kostet einen 20-Mann-Betrieb ca. €1.300 im Jahr. Ein Brandereignis ohne Versicherungsschutz kann den Betrieb vernichten. Diese Rechnung ist eindeutig.

Prüfprotokoll — Was dokumentiert werden muss

  • Gerätebezeichnung und Inventarnummer
  • Prüfdatum
  • Art der Prüfung (Erst- oder Wiederholungsprüfung)
  • Angewandtes Prüfverfahren
  • Messwerte und Bewertung (bestanden / nicht bestanden)
  • Festgestellte Mängel und veranlasste Maßnahmen
  • Name der prüfenden Person
  • Nächster Prüftermin

Aufbewahrungspflicht: Prüfprotokolle müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Empfehlung: Dauerhaft aufbewahren — bei Berufskrankheiten kann auch nach Jahren ein Nachweis relevant sein.

Die häufigsten Mängel bei der DGUV V3 Prüfung

  1. 1Beschädigte Kabel und Stecker — Kabel eingeklemmt, Isolierung beschädigt, Stecker gebrochen
  2. 2Fehlender oder defekter Schutzleiter — oft bei billigen Verlängerungskabeln
  3. 3Unzulässige Reparaturen — mit Isolierband geflickte Kabel
  4. 4Nicht zugelassene Geräte — importierte Geräte ohne CE-Zeichen
  5. 5Überlastete Mehrfachsteckdosen — in Reihe geschaltet („Daisy-Chaining")
  6. 6Fehlende Zugentlastung — Kabel zieht am Innenleben des Steckers

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  • Alle ortsveränderlichen und ortsfesten Geräte mit Typ, Standort, Seriennummer und Foto erfassen
  • Prüfintervalle nach DGUV V3 Richtwerten voreingestellt — anpassbar an Ihre GBU
  • Ampel-Dashboard: Grün (geprüft), Gelb (bald fällig), Rot (überfällig)
  • Automatische E-Mail-Erinnerung 30 Tage vor Fälligkeit
  • Prüfprotokolle mit Foto-Upload digital dokumentieren
  • PDF-Export: Prüfnachweis für die BG auf Knopfdruck

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Häufige Fragen zur DGUV Vorschrift 3

Ja. Jedes elektrische Gerät im Betrieb unterliegt der DGUV V3 — auch der PC, der Drucker und die Kaffeemaschine in der Teeküche. In Büros gilt ein Prüfintervall von 6 Monaten, das bei einer Fehlerquote unter 2% auf bis zu 24 Monate verlängert werden kann.

Ja, wenn Sie oder ein Mitarbeiter eine Elektrofachkraft im Sinne der TRBS 1203 sind — also eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit haben. Sie brauchen außerdem ein geeignetes Prüfgerät.

Einstiegsgeräte für ortsveränderliche Betriebsmittel kosten ca. 1.500–3.000 € (z. B. Fluke, Gossen Metrawatt, Benning). Professionelle Geräte für ortsfeste Anlagen 3.000–8.000 €. Die Investition lohnt sich ab ca. 200 Geräten im Betrieb.

DGUV Vorschrift 3 und BGV A3 sind dasselbe — BGV A3 war der alte Name. Der E-Check ist eine geschützte Marke der Elektroinnung (ZVEH) und beschreibt eine freiwillige Prüfung die über die DGUV V3 hinausgehen kann. Die DGUV V3 Prüfung ist die gesetzliche Pflicht.

Geräte die die Prüfung nicht bestehen, müssen sofort aus dem Verkehr gezogen werden — Stecker abkleben oder Gerät entfernen. Erst nach Reparatur UND erneuter Prüfung (Instandsetzungsprüfung) darf das Gerät wieder in Betrieb genommen werden.

Es gibt keine gesetzliche Pflicht für eine Prüfplakette. Aber sie ist dringend empfohlen und in der Praxis Standard. Die Plakette zeigt auf einen Blick: Wann wurde zuletzt geprüft, wann ist die nächste Prüfung fällig.

Nein. Die DGUV V3 gilt nur für Unternehmer und Arbeitgeber. Privatpersonen unterliegen keiner Prüfpflicht für ihre eigenen Geräte. Vermieter müssen allerdings die Elektroanlage der Mietwohnungen prüfen lassen.

Die DGUV Information 203-070 ist das Praxishandbuch zur Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte. Sie enthält detaillierte Hinweise zu Prüfverfahren, Grenzwerten und Dokumentation. Sie ist die wichtigste Ergänzung zur DGUV V3 für die tägliche Prüfpraxis.

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