Prüfnachweis für Feuerlöscher: Vorlage zum Ausdrucken
Die Pflicht steht in § 4 Absatz 3 ArbStättV: Sicherheitseinrichtungen, ausdrücklich auch Feuerlöscheinrichtungen, sind instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Eine Form für den Nachweis schreibt die Verordnung nicht vor. Ohne schriftlichen Nachweis lässt sich die Prüfung später aber nicht belegen.
Die Vorlage zum Herunterladen ist eine Liste mit einer Zeile je Löscher. Sie sagt nicht, wie viele Löscher Ihr Betrieb braucht oder in welchem Abstand geprüft wird. Das ergibt die Gefährdungsbeurteilung.
Nächster Schritt
Ansehen
So sieht das im Betrieb aus
Ein vollständig gefüllter Musterbetrieb mit Geräten, Fristen und Nachweisen. Ohne Registrierung, ohne E-Mail.
Ein Maschinenbaubetrieb, fertig eingerichtet
- 7 Betriebsmittel mit laufenden Prüffristen
- Eine überfällige Prüfung, damit sichtbar ist, wie das aussieht
- 6 Mitarbeiter mit Unterweisungen
- Nachweispaket als PDF, wie es im Audit vorgelegt wird
Keine Registrierung · Keine Kreditkarte
Mitnehmen
Prüfnachweis Feuerlöscher
Alle Löscher auf einem Blatt: Standort, Typ, letzte und nächste Prüfung. Damit die Pflicht aus § 4 ArbStättV nicht nur erfüllt, sondern belegt ist, wenn jemand danach fragt.
PDF, 2 Seiten quer, eine Zeile je Feuerlöscher
- Spalten für Standort, Typ, Löschmittel, Seriennummer und Herstellungsjahr
- Letzte Prüfung mit Sachkundigem, Ergebnis und nächster Termin
- Kopffelder für Wartungsfirma und Pflegestand der Liste
- Sichtkontrolle und Plaketten-Grenze im Hinweiskasten
Öffnet das PDF direkt. Oder unten eintragen, dann kommt die ausfüllbare Fassung per Mail.
Was in den Nachweis gehört
Die Verordnung nennt keine Feldliste. Damit die Liste bei einer Kontrolle etwas belegt und kein Gerät vergessen wird, braucht sie in der Praxis diese Angaben:
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und rechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.
Drei Fehler, die bei einer Kontrolle auffallen
Nur die Plakette, keine Liste
Die Plakette zeigt den Termin, mehr nicht. Wer bei einer Begehung nach dem Prüfergebnis oder der sachkundigen Person gefragt wird, steht ohne Liste und Berichte mit leeren Händen da.
Sichtkontrollen gemacht, nie notiert
Der Hausmeister schaut regelmäßig nach den Löschern, aufgeschrieben wird nichts. Was nicht dokumentiert ist, lässt sich nicht nachweisen und zählt bei einer Kontrolle nicht.
Einzelne Löscher fehlen in der Liste
Der Löscher im Lager-Container oder im Firmenwagen taucht nirgends auf. Eine Liste je Standort mit raumbezogener Angabe deckt genau solche Lücken auf, bevor es jemand anderes tut.
Sie suchen Fristen und Kosten, nicht das Formular?
Wie oft Feuerlöscher geprüft werden, wer prüfen darf, was es kostet und wie viele Löschmitteleinheiten Ihr Betrieb braucht, steht auf der Seite zur Feuerlöscher-Prüfung.
Zur Feuerlöscher-PrüfungHäufige Fragen zum Prüfnachweis
Wenn aus dem Blatt eine Übersicht werden soll
Eine ausgedruckte Liste beantwortet die Frage „wurde geprüft“. Sie beantwortet nicht die Frage „welcher Löscher ist als Nächstes fällig“. Dafür führt Sicherio die Geräte mit ihren Terminen und erinnert vor Ablauf.
Prüffristen im Überblick behaltenZum Inhalt dieser Seite
Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand der letzten Aktualisierung. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.
Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.
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