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Prüfnachweis für Feuerlöscher: Vorlage zum Ausdrucken

Die Pflicht steht in § 4 Absatz 3 ArbStättV: Sicherheitseinrichtungen, ausdrücklich auch Feuerlöscheinrichtungen, sind instand zu halten und in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Eine Form für den Nachweis schreibt die Verordnung nicht vor. Ohne schriftlichen Nachweis lässt sich die Prüfung später aber nicht belegen.

Die Vorlage zum Herunterladen ist eine Liste mit einer Zeile je Löscher. Sie sagt nicht, wie viele Löscher Ihr Betrieb braucht oder in welchem Abstand geprüft wird. Das ergibt die Gefährdungsbeurteilung.

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Prüfnachweis Feuerlöscher

Alle Löscher auf einem Blatt: Standort, Typ, letzte und nächste Prüfung. Damit die Pflicht aus § 4 ArbStättV nicht nur erfüllt, sondern belegt ist, wenn jemand danach fragt.

PDF, 2 Seiten quer, eine Zeile je Feuerlöscher

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Öffnet das PDF direkt. Oder unten eintragen, dann kommt die ausfüllbare Fassung per Mail.

Was in den Nachweis gehört

Die Verordnung nennt keine Feldliste. Damit die Liste bei einer Kontrolle etwas belegt und kein Gerät vergessen wird, braucht sie in der Praxis diese Angaben:

Standort im Betrieb, raumbezogen (z. B. Büro 1. OG, Halle 2 Süd)
Gerätetyp und Löschmittel (Pulver, CO₂, Schaum, Wasser)
Füllmenge, Seriennummer und Herstellungsjahr
Letzte Prüfung: Datum und sachkundige Person oder Firma
Ergebnis mit festgestellten Mängeln
Nächste fällige Prüfung

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und rechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.

Drei Fehler, die bei einer Kontrolle auffallen

Nur die Plakette, keine Liste

Die Plakette zeigt den Termin, mehr nicht. Wer bei einer Begehung nach dem Prüfergebnis oder der sachkundigen Person gefragt wird, steht ohne Liste und Berichte mit leeren Händen da.

Sichtkontrollen gemacht, nie notiert

Der Hausmeister schaut regelmäßig nach den Löschern, aufgeschrieben wird nichts. Was nicht dokumentiert ist, lässt sich nicht nachweisen und zählt bei einer Kontrolle nicht.

Einzelne Löscher fehlen in der Liste

Der Löscher im Lager-Container oder im Firmenwagen taucht nirgends auf. Eine Liste je Standort mit raumbezogener Angabe deckt genau solche Lücken auf, bevor es jemand anderes tut.

Sie suchen Fristen und Kosten, nicht das Formular?

Wie oft Feuerlöscher geprüft werden, wer prüfen darf, was es kostet und wie viele Löschmitteleinheiten Ihr Betrieb braucht, steht auf der Seite zur Feuerlöscher-Prüfung.

Zur Feuerlöscher-Prüfung

Häufige Fragen zum Prüfnachweis

Wenn aus dem Blatt eine Übersicht werden soll

Eine ausgedruckte Liste beantwortet die Frage „wurde geprüft“. Sie beantwortet nicht die Frage „welcher Löscher ist als Nächstes fällig“. Dafür führt Sicherio die Geräte mit ihren Terminen und erinnert vor Ablauf.

Prüffristen im Überblick behalten

Zum Inhalt dieser Seite

Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand der letzten Aktualisierung. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.

Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.

Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben nehmen wir gerne unter kontakt@sicherio.de entgegen.

Mehr zu unserem Vorgehen: Redaktionelle Grundsätze