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Prüfprotokoll für Anschlagmittel: Vorlage zum Ausdrucken

Die Aufzeichnungspflicht steht in § 14 Absatz 7 BetrSichV. Danach muss die Aufzeichnung mindestens Auskunft geben über Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person. Aufzubewahren ist sie mindestens bis zur nächsten Prüfung.

Die Vorlage zum Herunterladen ist eine Liste mit einer Zeile je Anschlagmittel: Ketten, Rundschlingen, Hebebänder, Seile. Sie sagt nicht, in welchem Abstand geprüft wird. Das legt der Arbeitgeber fest.

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Prüfprotokoll Anschlagmittel

Ketten, Rundschlingen, Hebebänder und Seile auf einem Blatt, mit den Angaben, die § 14 Abs. 7 BetrSichV aus der Aufzeichnung verlangt. Ausfüllen, abheften, nachweisbar.

PDF, 2 Seiten quer, eine Zeile je Anschlagmittel

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Öffnet das PDF direkt. Oder unten eintragen, dann kommt die ausfüllbare Fassung per Mail.

Was gesetzlich hineingehört

§ 14 Absatz 7 Satz 2 BetrSichV zählt vier Angaben auf. Fehlt eine davon, gibt die Aufzeichnung nicht die Auskunft, die die Verordnung verlangt.

1

Art der Prüfung

Vor der erstmaligen Verwendung, wiederkehrend oder außerordentlich, etwa nach einer Überlastung.

2

Prüfumfang

Worauf sich die Prüfung erstreckt hat. Der Umfang folgt aus der Gefährdungsbeurteilung und den Herstellerangaben.

3

Ergebnis der Prüfung

Ob das Anschlagmittel weiterverwendet werden darf, und bei Mängeln, welche festgestellt wurden.

4

Name und Unterschrift der befähigten Person

Bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten tritt die elektronische Signatur an ihre Stelle.

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und rechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.

Was zusätzlich hineingehört, ohne vorgeschrieben zu sein

Ohne diese Felder steht in zwei Jahren ein Protokoll im Ordner, das sich keiner Kette mehr zuordnen lässt.

Eindeutige Kennung, etwa die Nummer am Anhänger oder eine Inventarnummer
Art des Anschlagmittels: Kette, Rundschlinge, Hebeband, Seil
Hersteller und Tragfähigkeit (WLL)
Prüfdatum und vorgesehener nächster Prüftermin
Festgestellte Mängel und was mit ihnen geschehen ist
Ob das Anschlagmittel gesperrt oder ausgesondert wurde

Drei Fehler, die bei einer Kontrolle auffallen

Anschlagmittel ohne Kennung

Zehn Rundschlingen, alle gleich aussehend, keine davon eindeutig gekennzeichnet. Damit lässt sich kein Protokoll einem Teil zuordnen, und die beste Dokumentation läuft ins Leere.

Ausgesonderte Teile bleiben im Umlauf

Eine Kette fällt bei der Prüfung durch, hängt aber weiter am Haken im Lager. Ohne Eintrag, was mit dem Teil geschehen ist, und ohne Sperrung greift beim nächsten Hub jemand zur aussortierten Kette.

Nachweis fehlt auf der Montagestelle

Die Prüfungen sind sauber dokumentiert, aber der Ordner steht im Werk. Werden Anschlagmittel an wechselnden Betriebsorten verwendet, gehört der Nachweis über die letzte Prüfung an den Einsatzort.

Sie suchen die Prüffristen, nicht das Protokoll?

Welche Arbeitsmittel im Betrieb wiederkehrend geprüft werden und wie die Fristen zustande kommen, steht im Prüffristen-Überblick. Art, Umfang und Fristen legt nach § 3 Absatz 6 Satz 1 BetrSichV der Arbeitgeber fest.

Zum Prüffristen-Überblick

Häufige Fragen zum Prüfprotokoll

Wenn aus dem Blatt eine Übersicht werden soll

Ein ausgedrucktes Protokoll beantwortet die Frage „was wurde geprüft“. Es beantwortet nicht die Frage „welches Anschlagmittel ist als Nächstes fällig“. Dafür führt Sicherio die Teile mit ihren Terminen und erinnert vor Ablauf.

Prüffristen im Überblick behalten

Zum Inhalt dieser Seite

Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand der letzten Aktualisierung. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.

Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.

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Mehr zu unserem Vorgehen: Redaktionelle Grundsätze