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Prüfprotokoll für Hubarbeitsbühnen: Vorlage zum Ausdrucken

Die Aufzeichnungspflicht steht in § 14 Absatz 7 BetrSichV. Danach muss die Aufzeichnung mindestens Auskunft geben über Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person. Aufzubewahren ist sie mindestens bis zur nächsten Prüfung.

Die Vorlage zum Herunterladen ist ein Blatt je Gerät, von der Scherenbühne bis zur Anhängerbühne. Sie sagt nicht, in welchem Abstand Ihre Bühnen zu prüfen sind. Das legt der Arbeitgeber fest.

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Prüfprotokoll Hubarbeitsbühne

Ein Blatt je Bühne mit den Angaben, die § 14 Abs. 7 BetrSichV aus der Aufzeichnung verlangt, inklusive Mietgeräte-Hinweis. Ausfüllen, ins Prüfbuch, fertig.

PDF, 2 Seiten hoch, ein Blatt je Gerät

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Öffnet das PDF direkt. Oder unten eintragen, dann kommt die ausfüllbare Fassung per Mail.

Was gesetzlich hineingehört

§ 14 Absatz 7 Satz 2 BetrSichV zählt vier Angaben auf. Fehlt eine davon, gibt die Aufzeichnung nicht die Auskunft, die die Verordnung verlangt.

1

Art der Prüfung

Vor der erstmaligen Verwendung, wiederkehrend oder außerordentlich, etwa nach einem Anfahrschaden oder Umsturz.

2

Prüfumfang

Worauf sich die Prüfung erstreckt hat. Der Umfang folgt aus der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanleitung des Herstellers.

3

Ergebnis der Prüfung

Ob das Gerät weiterverwendet werden darf, und bei Mängeln, welche festgestellt wurden.

4

Name und Unterschrift der befähigten Person

Bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten tritt die elektronische Signatur an ihre Stelle.

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und rechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.

Was zusätzlich hineingehört, ohne vorgeschrieben zu sein

Ohne diese Felder steht in zwei Jahren ein Protokoll im Ordner, das sich keinem Gerät mehr zuordnen lässt.

Inventar- oder Fabriknummer des Geräts
Hersteller, Typ, Baujahr, Arbeitshöhe und Tragfähigkeit
Betriebsstunden zum Zeitpunkt der Prüfung
Prüfdatum und vorgesehener nächster Prüftermin
Festgestellte Mängel und was mit ihnen geschehen ist
Ob das Gerät gesperrt oder stillgelegt wurde

Drei Fehler, die bei einer Kontrolle auffallen

Mietbühne ohne eigenen Nachweis

Die Bühne kommt vom Vermieter, also wird der Nachweis dort vermutet. Der Betreiber muss die gültige Prüfung aber selbst belegen können, und nach einem Vorfall fragt niemand zuerst den Vermieter.

Nachweis fehlt am Einsatzort

Die Prüfung ist dokumentiert, der Ordner steht im Büro, die Bühne arbeitet auf der Baustelle. Bei wechselnden Betriebsorten gehört der Nachweis über die letzte Prüfung an den Einsatzort.

Außerordentliche Prüfung vergessen

Nach einem Anfahrschaden wird repariert und weitergefahren. Ohne außerordentliche Prüfung und ohne Eintrag bleibt offen, ob das Gerät danach wieder sicher war, und das Protokoll endet genau vor dem Ereignis, das interessiert.

Sie suchen die Prüffristen, nicht das Protokoll?

Welche Arbeitsmittel im Betrieb wiederkehrend geprüft werden und wie die Fristen zustande kommen, steht im Prüffristen-Überblick. Art, Umfang und Fristen legt nach § 3 Absatz 6 Satz 1 BetrSichV der Arbeitgeber fest.

Zum Prüffristen-Überblick

Häufige Fragen zum Prüfprotokoll

Wenn aus dem Blatt eine Übersicht werden soll

Ein ausgedrucktes Protokoll beantwortet die Frage „was wurde geprüft“. Es beantwortet nicht die Frage „welches Gerät ist als Nächstes fällig“. Dafür führt Sicherio die Geräte mit ihren Terminen und erinnert vor Ablauf.

Prüffristen im Überblick behalten

Zum Inhalt dieser Seite

Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand der letzten Aktualisierung. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.

Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.

Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben nehmen wir gerne unter kontakt@sicherio.de entgegen.

Mehr zu unserem Vorgehen: Redaktionelle Grundsätze