Prüfprotokoll für Hubarbeitsbühnen: Vorlage zum Ausdrucken
Die Aufzeichnungspflicht steht in § 14 Absatz 7 BetrSichV. Danach muss die Aufzeichnung mindestens Auskunft geben über Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person. Aufzubewahren ist sie mindestens bis zur nächsten Prüfung.
Die Vorlage zum Herunterladen ist ein Blatt je Gerät, von der Scherenbühne bis zur Anhängerbühne. Sie sagt nicht, in welchem Abstand Ihre Bühnen zu prüfen sind. Das legt der Arbeitgeber fest.
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So sieht das im Betrieb aus
Ein vollständig gefüllter Musterbetrieb mit Geräten, Fristen und Nachweisen. Ohne Registrierung, ohne E-Mail.
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- 7 Betriebsmittel mit laufenden Prüffristen
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Prüfprotokoll Hubarbeitsbühne
Ein Blatt je Bühne mit den Angaben, die § 14 Abs. 7 BetrSichV aus der Aufzeichnung verlangt, inklusive Mietgeräte-Hinweis. Ausfüllen, ins Prüfbuch, fertig.
PDF, 2 Seiten hoch, ein Blatt je Gerät
- Die vier Pflichtangaben nach § 14 Abs. 7 BetrSichV sind markiert
- Felder für Fabriknummer, Arbeitshöhe, Tragfähigkeit und Betriebsstunden
- Platz für Mängel und deren Behebung, mit Zuständigkeit
- Einsatzort-Nachweis und Mietgeräte im Hinweiskasten
Öffnet das PDF direkt. Oder unten eintragen, dann kommt die ausfüllbare Fassung per Mail.
Was gesetzlich hineingehört
§ 14 Absatz 7 Satz 2 BetrSichV zählt vier Angaben auf. Fehlt eine davon, gibt die Aufzeichnung nicht die Auskunft, die die Verordnung verlangt.
Art der Prüfung
Vor der erstmaligen Verwendung, wiederkehrend oder außerordentlich, etwa nach einem Anfahrschaden oder Umsturz.
Prüfumfang
Worauf sich die Prüfung erstreckt hat. Der Umfang folgt aus der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanleitung des Herstellers.
Ergebnis der Prüfung
Ob das Gerät weiterverwendet werden darf, und bei Mängeln, welche festgestellt wurden.
Name und Unterschrift der befähigten Person
Bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten tritt die elektronische Signatur an ihre Stelle.
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und rechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.
Was zusätzlich hineingehört, ohne vorgeschrieben zu sein
Ohne diese Felder steht in zwei Jahren ein Protokoll im Ordner, das sich keinem Gerät mehr zuordnen lässt.
Drei Fehler, die bei einer Kontrolle auffallen
Mietbühne ohne eigenen Nachweis
Die Bühne kommt vom Vermieter, also wird der Nachweis dort vermutet. Der Betreiber muss die gültige Prüfung aber selbst belegen können, und nach einem Vorfall fragt niemand zuerst den Vermieter.
Nachweis fehlt am Einsatzort
Die Prüfung ist dokumentiert, der Ordner steht im Büro, die Bühne arbeitet auf der Baustelle. Bei wechselnden Betriebsorten gehört der Nachweis über die letzte Prüfung an den Einsatzort.
Außerordentliche Prüfung vergessen
Nach einem Anfahrschaden wird repariert und weitergefahren. Ohne außerordentliche Prüfung und ohne Eintrag bleibt offen, ob das Gerät danach wieder sicher war, und das Protokoll endet genau vor dem Ereignis, das interessiert.
Sie suchen die Prüffristen, nicht das Protokoll?
Welche Arbeitsmittel im Betrieb wiederkehrend geprüft werden und wie die Fristen zustande kommen, steht im Prüffristen-Überblick. Art, Umfang und Fristen legt nach § 3 Absatz 6 Satz 1 BetrSichV der Arbeitgeber fest.
Zum Prüffristen-ÜberblickHäufige Fragen zum Prüfprotokoll
Wenn aus dem Blatt eine Übersicht werden soll
Ein ausgedrucktes Protokoll beantwortet die Frage „was wurde geprüft“. Es beantwortet nicht die Frage „welches Gerät ist als Nächstes fällig“. Dafür führt Sicherio die Geräte mit ihren Terminen und erinnert vor Ablauf.
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