Prüfprotokoll für Stapler: Vorlage zum Ausdrucken
Die Aufzeichnungspflicht steht in § 14 Absatz 7 BetrSichV. Danach muss die Aufzeichnung mindestens Auskunft geben über Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person. Aufzubewahren ist sie mindestens bis zur nächsten Prüfung. Elektronische Aufbewahrung ist ausdrücklich zulässig.
Die Vorlage zum Herunterladen ist ein Blatt je Fahrzeug: die vier Pflichtangaben plus die Felder, ohne die sich ein Protokoll später keinem Stapler mehr zuordnen lässt. Sie sagt nicht, in welchem Abstand Ihre Fahrzeuge zu prüfen sind. Das legt der Arbeitgeber fest.
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Prüfprotokoll Stapler und Flurförderzeuge
Ein Blatt je Fahrzeug mit den Angaben, die § 14 Abs. 7 BetrSichV aus der Aufzeichnung verlangt. Ausfüllen, ins Prüfbuch, und der Nachweis liegt vor, wenn die BG ihn sehen will.
PDF, 2 Seiten hoch, ein Blatt je Fahrzeug
- Die vier Pflichtangaben nach § 14 Abs. 7 BetrSichV sind markiert
- Felder für Fabriknummer, Betriebsstunden und den nächsten Prüftermin
- Platz für Mängel und deren Behebung, mit Zuständigkeit
- Aufbewahrung und Einsatzort-Nachweis im Hinweiskasten
Öffnet das PDF direkt. Oder unten eintragen, dann kommt die ausfüllbare Fassung per Mail.
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1. Setzen Sie Flurförderzeuge ein, etwa Stapler oder Hubwagen?
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und rechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.
Was gesetzlich hineingehört
§ 14 Absatz 7 Satz 2 BetrSichV zählt vier Angaben auf. Fehlt eine davon, gibt die Aufzeichnung nicht die Auskunft, die die Verordnung verlangt.
Art der Prüfung
Vor der erstmaligen Verwendung, wiederkehrend oder außerordentlich nach einem außergewöhnlichen Ereignis, etwa einem Anfahrschaden.
Prüfumfang
Worauf sich die Prüfung erstreckt hat. Der Umfang folgt aus der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanleitung des Herstellers.
Ergebnis der Prüfung
Ob das Fahrzeug weiterverwendet werden darf, und bei Mängeln, welche festgestellt wurden.
Name und Unterschrift der befähigten Person
Bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten tritt die elektronische Signatur an ihre Stelle.
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und rechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.
Was zusätzlich hineingehört, ohne vorgeschrieben zu sein
Diese Felder verlangt die Verordnung nicht. Ohne sie steht in zwei Jahren ein Protokoll im Ordner, das sich keinem Fahrzeug mehr zuordnen lässt.
Aufbewahrung und Nachweis am Einsatzort
Mindestens bis zur nächsten Prüfung
So steht es in § 14 Absatz 7 Satz 1 BetrSichV. Wer länger aufbewahrt, etwa die ganze Historie im Prüfbuch, tut das aus Beweisgründen und nicht, weil die Verordnung es verlangt. Elektronische Aufbewahrung ist ausdrücklich zulässig.
Bei wechselnden Betriebsorten
Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist am Einsatzort ein Nachweis über die letzte Prüfung vorzuhalten (§ 14 Absatz 7 Satz 3 BetrSichV). Für den Stapler, der auf die Baustelle oder ins Außenlager geht, fährt der Nachweis mit.
Drei Fehler, die bei einer Kontrolle auffallen
Plakette dran, Protokoll fehlt
Die Plakette am Fahrzeug ersetzt die Aufzeichnung nicht. Verlangt der Technische Aufsichtsbeamte das Protokoll und es existiert nur der Aufkleber, fehlen Prüfumfang, Ergebnis und Unterschrift — genau die Angaben, die § 14 Absatz 7 BetrSichV nennt.
Der Hubwagen fehlt im Prüfbuch
Gabelstapler sind erfasst, der Handhubwagen nicht. Auch er ist ein Flurförderzeug. Ein Prüfbuch, das nur die großen Geräte kennt, dokumentiert eine Lücke gleich mit.
Mangel ohne Konsequenz
Ein Eintrag „Mangel festgestellt“ ohne Angabe, was daraufhin geschehen ist, lässt offen, ob das Fahrzeug weiterbenutzt wurde. Instandsetzung, Sperrung oder Stilllegung gehören daneben, mit Zuständigkeit und Termin.
Sie suchen die Prüffrist, nicht das Protokoll?
Wie oft Stapler und Hubwagen geprüft werden, wer als befähigte Person gilt und was es kostet, steht auf der Seite zur Stapler-Prüfung. Dort auch das zweite Pflichtfeld: Fahrausweis und jährliche Unterweisung der Bediener.
Zur Stapler-Prüfung: Fristen, Kosten, FahrausweisHäufige Fragen zum Prüfprotokoll
Wenn aus dem Blatt eine Übersicht werden soll
Ein ausgedrucktes Protokoll beantwortet die Frage „was wurde geprüft“. Es beantwortet nicht die Frage „welches Fahrzeug ist als Nächstes fällig“. Dafür führt Sicherio die Flotte mit ihren Terminen und erinnert vor Ablauf.
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