Redaktionell geprüft · Keine Rechts- oder Fachberatung

Prüfprotokoll für Stapler: Vorlage zum Ausdrucken

Die Aufzeichnungspflicht steht in § 14 Absatz 7 BetrSichV. Danach muss die Aufzeichnung mindestens Auskunft geben über Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person. Aufzubewahren ist sie mindestens bis zur nächsten Prüfung. Elektronische Aufbewahrung ist ausdrücklich zulässig.

Die Vorlage zum Herunterladen ist ein Blatt je Fahrzeug: die vier Pflichtangaben plus die Felder, ohne die sich ein Protokoll später keinem Stapler mehr zuordnen lässt. Sie sagt nicht, in welchem Abstand Ihre Fahrzeuge zu prüfen sind. Das legt der Arbeitgeber fest.

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Prüfprotokoll Stapler und Flurförderzeuge

Ein Blatt je Fahrzeug mit den Angaben, die § 14 Abs. 7 BetrSichV aus der Aufzeichnung verlangt. Ausfüllen, ins Prüfbuch, und der Nachweis liegt vor, wenn die BG ihn sehen will.

PDF, 2 Seiten hoch, ein Blatt je Fahrzeug

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1. Setzen Sie Flurförderzeuge ein, etwa Stapler oder Hubwagen?

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und rechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.

Was gesetzlich hineingehört

§ 14 Absatz 7 Satz 2 BetrSichV zählt vier Angaben auf. Fehlt eine davon, gibt die Aufzeichnung nicht die Auskunft, die die Verordnung verlangt.

1

Art der Prüfung

Vor der erstmaligen Verwendung, wiederkehrend oder außerordentlich nach einem außergewöhnlichen Ereignis, etwa einem Anfahrschaden.

2

Prüfumfang

Worauf sich die Prüfung erstreckt hat. Der Umfang folgt aus der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanleitung des Herstellers.

3

Ergebnis der Prüfung

Ob das Fahrzeug weiterverwendet werden darf, und bei Mängeln, welche festgestellt wurden.

4

Name und Unterschrift der befähigten Person

Bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten tritt die elektronische Signatur an ihre Stelle.

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und rechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.

Was zusätzlich hineingehört, ohne vorgeschrieben zu sein

Diese Felder verlangt die Verordnung nicht. Ohne sie steht in zwei Jahren ein Protokoll im Ordner, das sich keinem Fahrzeug mehr zuordnen lässt.

Inventar- oder Fabriknummer des Fahrzeugs
Hersteller, Typ, Baujahr und Tragfähigkeit
Betriebsstunden zum Zeitpunkt der Prüfung
Prüfdatum und vorgesehener nächster Prüftermin
Festgestellte Mängel und was mit ihnen geschehen ist
Ob das Fahrzeug gesperrt oder stillgelegt wurde

Aufbewahrung und Nachweis am Einsatzort

Mindestens bis zur nächsten Prüfung

So steht es in § 14 Absatz 7 Satz 1 BetrSichV. Wer länger aufbewahrt, etwa die ganze Historie im Prüfbuch, tut das aus Beweisgründen und nicht, weil die Verordnung es verlangt. Elektronische Aufbewahrung ist ausdrücklich zulässig.

Bei wechselnden Betriebsorten

Werden Arbeitsmittel an unterschiedlichen Betriebsorten verwendet, ist am Einsatzort ein Nachweis über die letzte Prüfung vorzuhalten (§ 14 Absatz 7 Satz 3 BetrSichV). Für den Stapler, der auf die Baustelle oder ins Außenlager geht, fährt der Nachweis mit.

Drei Fehler, die bei einer Kontrolle auffallen

Plakette dran, Protokoll fehlt

Die Plakette am Fahrzeug ersetzt die Aufzeichnung nicht. Verlangt der Technische Aufsichtsbeamte das Protokoll und es existiert nur der Aufkleber, fehlen Prüfumfang, Ergebnis und Unterschrift — genau die Angaben, die § 14 Absatz 7 BetrSichV nennt.

Der Hubwagen fehlt im Prüfbuch

Gabelstapler sind erfasst, der Handhubwagen nicht. Auch er ist ein Flurförderzeug. Ein Prüfbuch, das nur die großen Geräte kennt, dokumentiert eine Lücke gleich mit.

Mangel ohne Konsequenz

Ein Eintrag „Mangel festgestellt“ ohne Angabe, was daraufhin geschehen ist, lässt offen, ob das Fahrzeug weiterbenutzt wurde. Instandsetzung, Sperrung oder Stilllegung gehören daneben, mit Zuständigkeit und Termin.

Sie suchen die Prüffrist, nicht das Protokoll?

Wie oft Stapler und Hubwagen geprüft werden, wer als befähigte Person gilt und was es kostet, steht auf der Seite zur Stapler-Prüfung. Dort auch das zweite Pflichtfeld: Fahrausweis und jährliche Unterweisung der Bediener.

Zur Stapler-Prüfung: Fristen, Kosten, Fahrausweis

Häufige Fragen zum Prüfprotokoll

Wenn aus dem Blatt eine Übersicht werden soll

Ein ausgedrucktes Protokoll beantwortet die Frage „was wurde geprüft“. Es beantwortet nicht die Frage „welches Fahrzeug ist als Nächstes fällig“. Dafür führt Sicherio die Flotte mit ihren Terminen und erinnert vor Ablauf.

Prüffristen im Überblick behalten

Zum Inhalt dieser Seite

Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand der letzten Aktualisierung. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.

Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.

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