DGUV V3 Prüfprotokoll für Elektrogeräte: Vorlage zum Ausdrucken
Ortsveränderliche elektrische Geräte werden nach DGUV Vorschrift 3 § 5 wiederkehrend geprüft. Wie das Ergebnis festgehalten wird, regelt § 14 Absatz 7 BetrSichV: Die Aufzeichnung muss mindestens Auskunft geben über Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person.
Die Vorlage hat eine Zeile je Gerät, mit Spalten für Sichtprüfung, Schutzleiter- und Isolationswiderstand, Schutzleiter- oder Berührungsstrom und Funktion. Die Grenzwerte stehen als Prüfhilfe mit auf dem Blatt. In welchem Abstand Ihre Geräte zu prüfen sind, legt der Arbeitgeber fest; die Richtwerte stehen weiter unten.
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So sieht das im Betrieb aus
Ein gefüllter Musterbetrieb mit Geräten, Fristen und Prüfprotokollen. Ohne Registrierung, ohne E-Mail.
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- 37 Geräte mit Prüffristen und Prüfprotokollen
- Überfällige Prüfungen und ein gesperrtes Gerät, damit sichtbar ist, wie das aussieht
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Prüfprotokoll ortsveränderliche elektrische Geräte
Eine Zeile je Gerät mit den Angaben, die § 14 Abs. 7 BetrSichV aus der Aufzeichnung verlangt, dazu Spalten für Schutzleiter- und Isolationswiderstand und die Grenzwerte als Prüfhilfe auf dem Blatt.
PDF, 2 Seiten quer, 7 Zeilen
- Die vier Pflichtangaben nach § 14 Abs. 7 BetrSichV sind markiert
- Spalten für Schutzklasse, Sichtprüfung, RPE, RISO, Ableit- oder Berührungsstrom und Funktion
- Grenzwerte nach DIN EN 50699 als Prüfhilfe, mit Quelle
- Felder für Prüfgrundlage und Messgerät mit Kalibrierdatum
Öffnet das PDF direkt. Oder unten eintragen, dann kommt es per Mail.
Was gesetzlich hineingehört
§ 14 Absatz 7 Satz 2 BetrSichV zählt vier Angaben auf. Sie gelten für jedes prüfpflichtige Arbeitsmittel, auch für die Bohrmaschine und die Kabeltrommel.
Art der Prüfung
Wiederholungsprüfung, Prüfung nach Instandsetzung oder vor der ersten Verwendung.
Prüfumfang
Worauf sich die Prüfung erstreckt hat, bei Elektrogeräten in der Regel Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung.
Ergebnis der Prüfung
Ob das Gerät weiterverwendet werden darf, und bei Mängeln, welche festgestellt wurden.
Name und Unterschrift der befähigten Person
Bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten tritt die elektronische Signatur an ihre Stelle.
Was bei Elektrogeräten zusätzlich hineingehört
Nicht vorgeschrieben, aber ohne diese Angaben ist eine elektrische Prüfung im Nachhinein nicht nachvollziehbar.
Messwerte und Grenzwerte
Für ortsveränderliche Geräte nach DIN EN 50699 (VDE 0702). Dieselben Werte stehen auf der Vorlage und im Prüfprotokoll in Sicherio.
| Messung | Gilt für | Grenzwert |
|---|---|---|
| Schutzleiterwiderstand (RPE) | Schutzklasse I, Leitung bis 5 m | ≤ 0,3 Ω |
| Schutzleiterwiderstand (RPE) | Schutzklasse I, Leitung 20 m | ≤ 0,5 Ω |
| Isolationswiderstand (RISO) | Schutzklasse I | ≥ 1 MΩ |
| Isolationswiderstand (RISO) | Schutzklasse I mit Heizelementen | ≥ 0,3 MΩ |
| Isolationswiderstand (RISO) | Schutzklasse II | ≥ 2 MΩ |
| Schutzleiterstrom (IPE) | Schutzklasse I | ≤ 3,5 mA |
| Schutzleiterstrom (IPE) | Schutzklasse I mit Heizelementen | ≤ 1 mA je kW Heizleistung, höchstens 10 mA |
| Berührungsstrom | Schutzklasse I und II | ≤ 0,5 mA |
| Fehlerstrom-Schutzeinrichtung: Auslösezeit bei IΔn | RCD oder PRCD mit 30 mA | ≤ 300 ms bei IΔn |
Schutzleiterwiderstand: bis 5 m Leitung 0,3 Ω, je weitere angefangene 7,5 m 0,1 Ω mehr, höchstens 1 Ω. Isolationswiderstand gemessen mit 500 V DC.
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und rechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.
Worauf die Prüfung schaut
Die Prüfpunkte aus dem Sicherio-Katalog, Stand 08.10.2026. Sie ersetzen weder Norm noch Herstellerangaben, zeigen aber, was in einer Prüfung mindestens vorkommt.
- Gehäuse ohne Risse, Brüche oder Brandspuren
- Anschlussleitung ohne Quetschungen, Knicke oder Scheuerstellen, Isolierung unbeschädigt
- Knickschutz und Zugentlastung an Gerät und Stecker fest
- Stecker und Kupplung unbeschädigt, Schutzkontakt vorhanden
- Schalter und Bedienelemente funktionieren, Typschild lesbar
- Schutzleiterwiderstand gemessen (Schutzklasse I)
- Isolationswiderstand bzw. Schutzleiter- oder Berührungsstrom gemessen
- Funktionsprüfung bestanden
Wie oft geprüft wird
Werkstatt, Fertigung, Büro
6 Monate als Richtwert
Tabelle 1B nennt 6 Monate als Richtwert. Liegt die Fehlerquote bei den Prüfungen unter 2 %, darf die Frist verlängert werden, höchstens auf 1 Jahr (Werkstätten, Fertigung, Baustellen) bzw. 2 Jahre (Büros). Geräte auf Bau- und Montagestellen: eigener Eintrag mit 3 Monaten. Die Tabelle steht in der Durchführungsanweisung, nicht im Vorschriftentext; Ihre GBU legt die Frist fest.
Bau- und Montagestellen
3 Monate als Richtwert
Tabelle 1B: Richtwert auf Baustellen 3 Monate; liegt die Fehlerquote unter 2 %, verlängerbar bis höchstens 1 Jahr. Die Durchführungsanweisung verweist zur Konkretisierung auf die Regeln für elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen. Ihre GBU legt die Frist fest.
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und rechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.
Drei Fehler, die bei einer Kontrolle auffallen
Büro-Frist in der Werkstatt
Die 24 Monate aus der Büro-Spalte werden für die Werkstatt übernommen.
Werkzeug pendelt zwischen Werkstatt und Montage
Werkzeuge, die zwischen Werkstatt und Montage wechseln, laufen im 6-Monats-Takt der Werkstatt mit.
„In Ordnung“ statt Messwert
Im Protokoll steht ein Haken, aber kein Wert. Ob der Schutzleiterwiderstand knapp unter oder weit unter dem Grenzwert lag, und ob das Gerät von Prüfung zu Prüfung schlechter wird, lässt sich dann nicht mehr sagen.
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Der Prüffristen-Rechner zeigt die Richtwerte für Elektrogeräte, Leitern, Feuerlöscher, Stapler und Regale, ohne Anmeldung.
Zum Prüffristen-RechnerHäufige Fragen zum Prüfprotokoll
Zum Inhalt dieser Seite
Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand der letzten Aktualisierung. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.
Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.
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