DGUV V3 — Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

Welche Prüffristen für ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel gelten, wann Sie verlängern dürfen, wer prüfen darf — und wie die Dokumentation aussehen muss, wenn die Berufsgenossenschaft danach fragt.

Redaktionell geprüft · Arbeitsschutz · Keine Rechts- oder Fachberatung
Stand: 23. August 2026

Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel — vom Verlängerungskabel bis zur festen Gebäudeinstallation. Sie gilt für jeden Betrieb, der elektrische Geräte einsetzt, auch für das reine Büro. Hier finden Sie die üblichen Prüffristen, die Regeln zur Verlängerung, die Anforderungen an den Prüfer und die Dokumentation.

RechtsgrundlageDGUV Vorschrift 3 § 5
VerantwortungUnternehmer
VorgängerBGV A3 (bis 2014)
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1. Setzen Sie elektrische Geräte im Betrieb ein?

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und rechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.

Bernd Galter
Verfasst von Bernd Galter
Ingenieur · Gründer Sicherio
Veröffentlicht: 25. April 2026 · Aktualisiert: 23. August 2026

Die Prüffristen im Überblick

Die folgenden Werte sind Richtwerte aus den Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 und der DGUV Information 203-071. Verbindlich wird die Frist erst durch Ihre Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 BetrSichV: Sie darf kürzere Intervalle festlegen — längere nur unter den Bedingungen, die im Abschnitt zur Verlängerung beschrieben sind.

Betriebsmittel und UmgebungRichtwertVerlängerung möglich bisPrüfer
Ortsveränderliche Geräte im Büro (PC, Drucker, Leuchte)6 Monate24 Monate bei Fehlerquote unter 2 %Elektrofachkraft oder EuP unter Aufsicht
Ortsveränderliche Geräte in Werkstatt und Fertigung6 Monate12 Monate bei Fehlerquote unter 2 %Elektrofachkraft oder EuP unter Aufsicht
Ortsveränderliche Geräte auf Baustellen3 Monate12 Monate bei Fehlerquote unter 2 %Elektrofachkraft oder EuP unter Aufsicht
Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel4 JahreElektrofachkraft
Ortsfeste Anlagen in Feucht- und Nassräumen, auf Baustellen1 JahrElektrofachkraft

Die Werte sind Richtwerte

Unter erschwerten Bedingungen — Staub, Feuchtigkeit, Außeneinsatz, harte mechanische Beanspruchung — sind kürzere Intervalle üblich. Jede Abweichung von den Richtwerten, in beide Richtungen, gehört begründet in die Gefährdungsbeurteilung.

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Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet jeden Unternehmer, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand zu betreiben und regelmäßig prüfen zu lassen.

Bis 2014 hieß die Vorschrift BGV A3, für die öffentliche Hand GUV-V A3. Beide wurden zur einheitlichen DGUV Vorschrift 3 zusammengeführt; inhaltlich hat sich dabei praktisch nichts geändert. Wer heute noch von der BGV A3 spricht, meint dieselbe Pflicht.

Wer ist betroffen?

Jeder Betrieb, in dem elektrische Geräte beruflich genutzt werden — auch das reine Büro. Eine Kaffeemaschine, ein Akkuschrauber und fünf Verlängerungskabel sind bereits sieben prüfpflichtige Betriebsmittel. Es gibt keine Untergrenze und keine Branchenausnahme.

Welche Prüfpflichten ergeben sich aus der DGUV V3?

§ 5 DGUV V3 nennt drei Anlässe: die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, die Prüfung nach einer Änderung oder Instandsetzung, und die wiederkehrende Prüfung in festgelegten Zeitabständen. Bei neuen Geräten ersetzt die Herstellererklärung in der Regel die Erstprüfung — die wiederkehrende Prüfung ersetzt sie nicht.

Die Fristen der wiederkehrenden Prüfung sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden. Genau dafür stehen die Richtwerte in der Tabelle oben; die betriebliche Festlegung trifft die Gefährdungsbeurteilung.

Wer trägt die Verantwortung?

Der Unternehmer, in einer GmbH die Geschäftsführung. Die Durchführung lässt sich delegieren — an eine betriebliche Elektrofachkraft oder einen externen Dienstleister. Die Gesamtverantwortung bleibt beim Unternehmer: Er muss belegen können, dass Fristen festgelegt sind, Prüfungen stattfinden und Mängel abgestellt werden.

Die genauen Prüffristen müssen nach § 3 BetrSichV individuell anhand einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Die Tabellenwerte dieser Seite sind Richtwerte und dienen nur als Orientierung.

Ortsfest oder ortsveränderlich? Die wichtigste Unterscheidung

Ortsveränderlich ist ein Betriebsmittel, das während des Betriebs bewegt wird oder sich leicht von einem Platz zum anderen bringen lässt, während es angeschlossen ist: PC, Monitor, Drucker, Akkuschrauber-Ladegerät, Handmaschine, Verlängerungsleitung, Mehrfachsteckdose, Kaffeemaschine.

Ortsfest ist, was dauerhaft mit dem Gebäude oder der Anlage verbunden ist: Steckdosenkreise, Verteiler, Schaltschränke, fest angeschlossene Maschinen, Klima- und Lüftungsanlagen mit fester Zuleitung.

Die Einordnung entscheidet über die Prüffrist, deshalb lohnt sie pro Gerät, nicht pauschal. Im Zweifel zählt der tatsächliche Gebrauch: Ein Gerät, das nur zur Wartung vom Platz kommt, ist ortsfest — eines, das jede Woche durch die Halle wandert, nicht.

Sonderfall Baustelle und wechselnde Einsatzorte

Anlagen, die für den Wechsel des Einsatzorts gebaut sind — Baustellenverteiler, Anlagen in Containern, fliegende Bauten — unterliegen wegen der härteren Bedingungen kürzeren Intervallen. Für Betriebe mit mehreren Standorten hilft eine Liste pro Standort und Gerät: Bezeichnung, Inventarnummer, ortsfest oder ortsveränderlich, Einsatzbereich. Ohne diese Zuordnung prüft der Dienstleister an der Wirklichkeit vorbei.

Wann dürfen Prüffristen verlängert werden?

Die Durchführungsanweisungen zur DGUV V3 erlauben längere Intervalle, wenn die wiederkehrenden Prüfungen eine Fehlerquote von höchstens 2 % ergeben: im Büro bis 24 Monate, in Werkstatt, Fertigung und auf Baustellen bis 12 Monate.

Zwei Dinge gehören dazu: Die Fehlerquote muss aus den eigenen Prüfergebnissen belegbar sein, und die Verlängerung muss in der Gefährdungsbeurteilung begründet stehen. Ein pauschales Zwei-Jahres-Intervall für alle Geräte, weil es der Nachbarbetrieb so macht, trägt bei einer Nachfrage nicht.

Wer darf eine DGUV V3-Prüfung durchführen?

Die Prüfung gehört in die Hände einer Elektrofachkraft. Nach § 2 Abs. 3 DGUV V3 ist das, wer aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann — typischerweise Elektroniker, Elektroinstallateure, Elektrotechniker, Elektromeister oder Elektroingenieure.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) dürfen ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte vorhanden sind und die Prüfung unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft steht. Die fachliche Verantwortung bleibt bei der Elektrofachkraft.

Die Messungen — Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom — folgen den Normen VDE 0701/0702 bzw. DIN EN 50678. Eine reine Sichtprüfung ergänzt die Messung, ersetzt sie aber nicht.

Externer Dienstleister oder eigene Elektrofachkraft?

Ohne eigene Elektrofachkraft ist der externe Prüfdienst der Normalfall: planbare Termine, Prüfplaketten, fertige Protokolle. Damit der Einsatz funktioniert, braucht der Dienstleister eine vollständige Geräteliste — sonst bleiben Bestände ungeprüft, ohne dass es jemand merkt.

Eine eigene Elektrofachkraft lohnt sich, wenn laufend Geräte dazukommen, umgebaut wird oder die Fertigung empfindlich auf Ausfälle reagiert. Viele Betriebe kombinieren beides: eigene Sichtkontrollen im Alltag, Messprüfungen durch den Dienstleister im festen Turnus. Dann muss geregelt sein, wer ein beschädigtes Gerät sofort stilllegt.

Die genaue Qualifikationsanforderung ist im Einzelfall mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder einem anerkannten Sachverständigen abzustimmen.

Dokumentation — was muss aufgezeichnet werden?

Die DGUV V3 sieht vor, dass auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ein Prüfbuch geführt wird. In der Praxis dokumentiert jeder geordnete Betrieb ohnehin fortlaufend — als Prüfprotokolle, Datenbank oder Software —, weil bei einer Begehung oder einem Schadensfall die Nachweise schnell auffindbar sein müssen.

Üblich sind je Prüfung: eindeutige Geräte-Identifikation (Inventarnummer), Standort, Prüfdatum, Name und Qualifikation des Prüfers, die Messwerte, das Ergebnis, und bei Mängeln die Maßnahme mit Termin. Der wichtigste Teil ist die Mängelverfolgung: Ein dokumentierter Mangel, der nie abgestellt wird, ist bei einer Nachfrage schlimmer als gar keiner.

Aufbewahrung: mindestens bis zur nächsten Prüfung. Viele Betriebe halten Protokolle länger vor, weil Versicherungs- und Haftungsfragen auch Jahre später auf alte Prüfstände zurückgreifen.

Excel-Liste oder Software?

Für 20 bis 50 Geräte reicht eine gepflegte Excel-Liste mit Fälligkeit, Prüfart, Verantwortlichem und Ablageort des Protokolls. Ab einigen Hundert Geräten fehlen Excel die Erinnerungen, der Mehrbenutzer-Zugriff und die Mängelverfolgung — dann lohnt ein System, das Fälligkeiten selbst meldet. Keine Software ersetzt die Elektrofachkraft; sie sorgt nur dafür, dass deren Arbeit auffindbar bleibt.

Was passiert bei einer BG-Kontrolle ohne aktuelle Prüfungen?

Bei Begehungen prüft die Aufsichtsperson typischerweise: Gibt es eine vollständige Geräteliste, sind die Prüfplaketten aktuell, passen Fristen und Einordnung ortsfest/ortsveränderlich zusammen, und werden dokumentierte Mängel tatsächlich abgestellt.

Wird etwas beanstandet, folgt zunächst eine schriftliche Anordnung mit Frist zur Nachbesserung, bei akuter Gefahr die Stilllegung einzelner Betriebsmittel. Bußgelder kommen ins Spiel, wenn eine vollziehbare Anordnung nicht befolgt wird — nach § 25 ArbSchG bis 30.000 Euro. Kommt es durch ein ungeprüftes Gerät zu einem Personenschaden, stehen zusätzlich straf- und zivilrechtliche Fragen im Raum, und der Versicherer prüft, ob die Wartungs- und Prüfpflichten eingehalten wurden.

Der nüchterne Blick darauf: Wer eine aktuelle Geräteliste, dokumentierte Prüfungen und eine funktionierende Mängelverfolgung hat, hat bei einer Begehung nichts zu befürchten. Die Vorbereitung dazu steht in unserer Checkliste zur BG-Kontrolle.

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Diese Seite dient der Strukturierung und Dokumentation Ihrer DGUV V3-Prüfungen. Sie ersetzt weder eine individuelle Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV noch die fachliche Beurteilung durch eine qualifizierte Elektrofachkraft. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Festlegung der Prüffristen und die Durchführung der Prüfungen bleibt der Unternehmer.

Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand vom 23. August 2026. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.

Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.

Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben nehmen wir gerne unter kontakt@sicherio.de entgegen.

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