Redaktionell geprüft · Brandschutz & Unterweisung · Keine Rechts- oder Fachberatung
Stand: 27. April 2026

Brandschutzunterweisung — Pflicht, Inhalt, Häufigkeit nach ASR A2.2 (Stand 2026)

Die Brandschutzunterweisung ist Pflicht für alle Beschäftigten — nicht nur für Brandschutzhelfer. Mindestens einmal jährlich, bei erhöhter Brandgefährdung häufiger. Häufige Verwechslung: Die Unterweisung ersetzt nicht die Brandschutzhelfer-Ausbildung.

§12 ArbSchG + ASR A2.2
Rechtsgrundlage
Mind. 1× jährlich
Häufigkeit
Alle Beschäftigten
Teilnahmepflicht

§ 12 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, seine Beschäftigten regelmäßig zu Brandgefahren und richtigem Verhalten im Brandfall zu unterweisen. Die ASR A2.2 (Abschnitt 7.2) konkretisiert, was „regelmäßig“ bedeutet: mindestens einmal jährlich. Auf dieser Seite erfahren Sie den Unterschied zwischen Brandschutzunterweisung (alle Mitarbeiter), Brandschutzhelfer-Ausbildung (5% der Belegschaft) und Brandschutzbeauftragten-Bestellung (bei Sonderbau-Auflagen). Plus: welche Themen verpflichtend abgedeckt sein müssen, wann erhöhte Brandgefährdung kürzere Intervalle erzwingt — und wie die Dokumentation 2026 aussehen muss.

Mindestens jährlich
5%
Brandschutzhelfer-Quote
2 UE
à 45 Min Helfer-Ausbildung
25.000 €
Bußgeld bei Verstoß
Bernd Galter
Verfasst von Bernd Galter
Ingenieur · Gründer Sicherio
Veröffentlicht: 27. April 2026

Was ist eine Brandschutzunterweisung — und was nicht?

Die Brandschutzunterweisung ist die regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten über betriebliche Brandgefahren, Brandschutzeinrichtungen, Verhalten im Brandfall und Evakuierung. Rechtsgrundlagen: § 12 ArbSchG, § 22 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 und ASR A2.2 Abschnitt 7.2.

Häufige Verwechslung — drei verschiedene Brandschutz-Rollen

KriteriumAlle Mitarbeiter
(Brandschutz-Unterweisung)
Brandschutzhelfer
(ASR A2.2 Abs. 7.3)
Brandschutzbeauftragter
(DGUV 205-003)
Pflicht fürAlle BeschäftigtenMin. 5% der BelegschaftBei Sonderbau-VO oder Auflage
Rechtsgrundlage§12 ArbSchG, ASR A2.2 Abs. 7.2ASR A2.2 Abs. 7.3, DGUV 205-023DGUV Information 205-003
HäufigkeitMind. jährlichAuffrischung alle 2-5 JahreFortbildung alle 3 Jahre, 16 UE
InhaltGrundlagen, Verhalten, BrandgefahrenTheorie + Praxis-Löschübung26 Aufgaben nach DGUV 205-003
Dauer~ 1-2 Stunden2 UE (1,5-2 Std)64 UE Erstausbildung
Praktische ÜbungOptional empfohlenPflicht (Feuerlöscher)Pflicht in Ausbildung

Was die Brandschutzunterweisung nicht ist

Keine Brandschutzhelfer-Ausbildung — die ist zusätzlich für 5% der Belegschaft erforderlich

Kein Ersatz für Brandschutzbeauftragten bei Sonderbau-Auflagen

Keine Räumungsübung — die ist nochmal separat zu planen

Keine fachliche Prüfung von Brandschutz-Konzepten — das ist Aufgabe von Sachverständigen

Wann und wie oft ist die Unterweisung Pflicht?

Drei Pflicht-Anlässe

  1. 1

    Bei Einstellung

    Als Teil der Erstunterweisung — vor Aufnahme der Tätigkeit.

  2. 2

    Bei Veränderungen

    Neuer Arbeitsplatz, neue Brandgefahren, neue Schutzeinrichtungen, veränderte Fluchtwege.

  3. 3

    Mindestens jährlich

    Als Wiederholungsunterweisung nach ASR A2.2 Abschnitt 7.2.

Wer muss teilnehmen?

Alle Festangestellten und befristet Beschäftigten

Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten

Aushilfen und Saisonkräfte

Leiharbeiter (Entleiher verantwortlich nach §12 Abs. 2 ArbSchG)

Geschäftsführer, wenn sie Räume des Betriebs nutzen

Kürzere Intervalle möglich oder notwendig

  • Bei erhöhter Brandgefährdung (halbjährlich oder kürzer)
  • Nach Beinahe-Ereignissen oder Brand — sofortige Anlass-Unterweisung
  • Bei wesentlichem Personalwechsel oder Saisongeschäft
  • Bei wesentlichen Änderungen am Arbeitsplatz (neue Maschinen, neue Stoffe)

Pflichtinhalte einer Brandschutzunterweisung

DGUV Information 205-001 und ASR A2.2 nennen die Inhalte verpflichtend. Sie gliedern sich in drei Bereiche:

G

Grundlagen

  • • Brandentstehung und Verbrennungsdreieck
  • • Brandklassen A bis F
  • • Löschmittel und ihre Wirkung
  • • Häufigste Brandursachen im Betrieb
  • • Brandschutzzeichen erkennen

Theoretischer Teil

B

Betrieb

  • • Konkrete Brandgefahren im Unternehmen
  • • Standorte der Feuerlöscher
  • • Flucht- und Rettungswege
  • • Sammelplätze nach Evakuierung
  • • Brandschutzordnung Teil A, B, C

Betriebsspezifischer Teil

V

Verhalten

  • • Verhalten im Brandfall (R-Regel)
  • • Alarmierung Feuerwehr 112
  • • Evakuierungs-Ablauf
  • • Erste Hilfe bei Rauchgas-Vergiftung
  • • Verhalten bei Personenschaden

Notfall-Verhalten

Verhalten im Brandfall — die R-Regel

R

Retten

Personen aus dem Gefahrbereich bringen — eigene Sicherheit zuerst

A

Alarmieren

112 anrufen + interne Alarmierung auslösen — gleichzeitig mit Rettung

L

Löschen

Wenn ohne Eigengefährdung möglich — Kleinbrand mit Feuerlöscher

Bei Heißarbeiten zusätzlich

Erlaubnisschein-System vor jeder Arbeit

Brandwache während und nach der Arbeit

Schutz brennbarer Materialien in Reichweite

Bereitstellung Feuerlöscher direkt am Arbeitsort

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Normale vs. erhöhte Brandgefährdung

Aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ergibt sich, welche Stufe für den Betrieb gilt — und welche Unterweisungs- und Schutzanforderungen daraus folgen.

Brandgefährdung — normale vs. erhöhte Anforderungen

Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich, welche Stufe für Ihren Betrieb gilt

NORMAL

Normale Brandgefährdung

Typisch: Büros, Verwaltung, Schulen, Verkauf ohne Sonder-Lager

  • Unterweisung: mind. 1× jährlich
  • Brandschutzhelfer: ca. 5% der Beschäftigten
  • Helfer-Auffrischung: alle 2-5 Jahre
  • Räumungsübung: empfohlen alle 2-5 Jahre
  • Feuerlöscher: nach ASR A2.2 Anhang 2
ERHÖHT

Erhöhte Brandgefährdung

Typisch: Schweißerei, Lager mit brennbaren Stoffen, Lackiererei, Sägewerk

  • Unterweisung: kürzere Intervalle (½-jährlich oder häufiger)
  • Brandschutzhelfer: deutlich mehr als 5%
  • Helfer-Auffrischung: jährlich oder häufiger
  • Räumungsübung: häufiger
  • Feuerlöscher: mehr Geräte, Sondertypen
  • Heißarbeiten: Erlaubnisscheine, Brandwache

Praxis-Hinweis: Die Einstufung erfolgt durch die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Tätigkeiten mit Schweißen, Trennschleifen, Flammarbeiten oder Lackieren erzeugen automatisch erhöhte Brandgefährdung — auch wenn sie nur zeitweise stattfinden. Die Brandschutzunterweisung muss diese Sondertätigkeiten gesondert behandeln.

Auslöser-Tätigkeiten für erhöhte Brandgefährdung

Heißarbeiten (Schweißen, Trennschleifen, Brennschneiden, Löten, Flammarbeiten)

Lackier- und Spritz-Tätigkeiten

Lager mit brennbaren Flüssigkeiten oder Gasen (auch kleinere Mengen)

Holzbearbeitung mit Staub-Entstehung

Tätigkeiten mit selbstentzündlichen Stoffen (z.B. Lithium-Batterien-Lager)

Tankstellen und Chemiebetriebe

Wer darf unterweisen — und wie wird dokumentiert?

Qualifikation der unterweisenden Person

Brandschutzbeauftragter

Erste Wahl — hat die spezifische Fachkenntnis und kennt das Unternehmen.

SiFa mit Brandschutz-Spezialisierung

Möglich, aber nur mit Brandschutz-Zusatzqualifikation — nicht automatisch jede SiFa.

Externer Brandschutz-Trainer

z.B. ehemaliger Berufsfeuerwehrmann, zertifizierter Brandschutz-Sachverständiger.

Beauftragter Vorgesetzter

Nur wenn nachweislich fachkundig im Brandschutz — nicht durch bloße Beauftragung.

Methoden der Durchführung

Mündlich-Direkt mit Praxis-Demo

Standard — mit Feuerlöscherstandorten vor Ort zeigen

Hybride Lösung

E-Learning-Theorie + Vor-Ort-Demo Feuerlöscher — empfohlen

E-Learning

Zulässig bei normaler Brandgefährdung mit Verständnisprüfung

Praktische Löschübung

Für Brandschutzhelfer obligatorisch, für alle empfohlen

Dokumentations-Pflicht

Datum mit Uhrzeit (überprüfbar)

Konkreter Inhaltsnachweis — z.B. 'Feuerlöscher-Standorte Halle 3'

Teilnehmer mit Unterschrift oder digitaler Bestätigung

Dauer der Unterweisung

Name und Qualifikation der unterweisenden Person

Verständnis-Bestätigung (Quiz, Demo, Fragen)

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Wie Sicherio Brandschutzunterweisungen strukturiert

Sicherio ist ein Dokumentations-Tool, kein E-Learning-Anbieter. Es strukturiert die Pflichten rund um Planung, Durchführung, Verständniskontrolle und Nachweis.

Was Sicherio konkret leistet

  • Vorlagen: anpassbare Theorie-Inhalte nach DGUV 205-001
  • Betriebsanweisungen: Vorlagen für Heißarbeiten und Erlaubnisscheine
  • Wiederholungsplan automatisch (jährlich, halbjährlich, anlassbezogen)
  • Verständnis-Quiz für Online-Komponente
  • Digitaler Nachweis mit Audit-Trail (Datum, Uhrzeit, Inhalt)
  • Helfer-Tracking: wer ist ausgebildet, wann ist Auffrischung fällig
  • Räumungsübungs-Termine und Auswertungen
  • GBU-Verknüpfung: Brandgefährdungs-Stufe in Unterweisung

Was Sicherio nicht ist

  • Kein Brandschutz-Konzept-Tool
  • Keine fachliche Prüfung der Schutzmaßnahmen
  • Kein Ersatz für Brandschutzbeauftragten
  • Keine Bauplanungs-Software

Praktischer Mehrwert

  • Bei Behörden-Begehung: alle Nachweise zentral verfügbar
  • Bei Wechsel des Brandschutzbeauftragten: keine Nachweis-Lücken
  • Bei Versicherungsfall: lückenlose Dokumentation als Nachweis
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Kontrolle, Sanktionen und häufige Fehler

Wer kontrolliert?

  • Berufsgenossenschaften im Rahmen BG-Begehung
  • Gewerbeaufsicht der Länder
  • Bauaufsichtsbehörden bei Sonderbauten
  • Sachversicherer vor Vertragsabschluss

Mögliche Sanktionen

  • Bußgeld bis 25.000 € nach §25 ArbSchG
  • Bußgeld bis 30.000 € nach §9 ArbStättV
  • Versicherer-Regress oder Leistungskürzung
  • Strafrecht bei Personenschaden
  • Persönliche Haftung Geschäftsführung

Versicherer prüft Brandschutz-Compliance als erstes

Bei Brandschäden prüft der Sachversicherer als erstes die Brandschutz-Dokumentation. Fehlende oder veraltete Unterweisungs-Nachweise führen regelmäßig zu Leistungskürzungen oder Verweigerung der Versicherungsleistung. Wenn die Geschäftsführung trotz fehlender Unterweisung Tätigkeiten zugelassen hat, droht persönliche Haftung — auch wenn das Unternehmen versichert ist.

Häufige Praxis-Fehler

Brandschutzunterweisung mit Helfer-Ausbildung verwechselt — häufigster Fehler!

Generische Standard-Folien ohne betriebsspezifische Inhalte

Heißarbeiten ohne Sonder-Unterweisung

Leiharbeiter vergessen (Entleiher haftet)

Keine Praxis-Demo der Feuerlöscher-Standorte

Räumungsübung mit Unterweisung verwechselt

5%-Helfer-Quote falsch berechnet (Schicht-Modell vergessen)

Wiederholung nach über 12 Monaten

Keine Anpassung nach Brand oder Beinahe-Ereignis

Brandschutzunterweisungen ohne Excel-Wirrwarr dokumentieren

Mit Sicherio nutzen Sie tätigkeitsspezifische Vorlagen, dokumentieren Unterweisungen mit Verständnis-Quiz und digitalem Audit-Trail, tracken Brandschutzhelfer-Quote und Auffrischungs-Termine — und sind bei BG-Begehung oder Versicherungs-Audit sofort lückenlos auskunftsfähig. 14 Tage kostenlos testen.

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Häufige Fragen zur Brandschutzunterweisung

Zum Inhalt dieser Seite

Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand vom 27. April 2026. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.

Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.

Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben nehmen wir gerne unter kontakt@sicherio.de entgegen.

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