Redaktionell geprüft · Brandschutz & Arbeitsschutz · Keine Rechts- oder Fachberatung
Stand: 26. April 2026

Brandschutzbeauftragter — Pflicht, Aufgaben, Ausbildung nach DGUV Information 205-003

Wann ein Brandschutzbeauftragter wirklich Pflicht wird — die wenig bekannten Auslöser jenseits der Sonderbau-Verordnungen. Welche 26 Aufgaben die DGUV Information 205-003 definiert, wie die 64-Stunden-Ausbildung aufgebaut ist und warum die Fortbildung alle 3 Jahre keine Empfehlung ist.

DGUV Information 205-003
Rechtsgrundlage
1. Januar 2024
Verbindlich seit
64 Unterrichtseinheiten
Ausbildungsumfang

Der Brandschutzbeauftragte ist eine der zentralen Rollen im organisatorischen Brandschutz — und gleichzeitig eine der missverstandensten. Im Gegensatz zur Sicherheitsfachkraft (SiFa) oder zum Ersthelfer gibt es keine generelle Bestellpflicht ab einer Mitarbeiterzahl. Die Pflicht ergibt sich aus drei Quellen: Sonderbau-Verordnungen der Länder, behördlichen Auflagen und der eigenen Gefährdungsbeurteilung. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann genau die Pflicht greift, was die DGUV Information 205-003 in ihrer Fassung von Dezember 2020 verlangt, welche Qualifikation seit 2024 verbindlich ist — und welche Aufgaben Brandschutzbeauftragte konkret übernehmen.

Bernd Galter
Verfasst von Bernd Galter
Ingenieur · Gründer Sicherio
Veröffentlicht: 26. April 2026

Was ist ein Brandschutzbeauftragter — und was ist er nicht?

Ein Brandschutzbeauftragter ist ein vom Unternehmer schriftlich bestellter und qualifizierter Mitarbeiter, der ihn in allen brandschutzrelevanten Themen berät und unterstützt. Rechtsgrundlage: DGUV Information 205-003 (Ausgabe 12/2020), seit 1. Januar 2024 verbindlich anzuwenden — textgleich mit der vfdb-Richtlinie 12-09/01 und VdS 3111.

Was ein Brandschutzbeauftragter nicht ist

Kein Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer (DGUV 205-023) sind für die operative Erstbekämpfung vor Ort zuständig — mit deutlich kürzerer Schulung.

Keine Sicherheitsfachkraft

Die SiFa berät umfassend zum Arbeitsschutz. Der Brandschutzbeauftragte ist Spezialist nur für Brandschutz.

Kein Feuerwehrmann

Er ist organisatorisch tätig, nicht im aktiven Brandbekämpfungs-Einsatz.

Kein Ersatz für Bauaufsicht

Bei Sonderbauten bleibt Bauaufsicht und Bauplanung getrennt vom Brandschutzbeauftragten.

Stellung im Betrieb

  • Direkt der Geschäftsführung unterstellt
  • Weisungsfrei bei der Anwendung brandschutztechnischer Fachkunde (DGUV 205-003 Abschnitt 1.3)
  • Darf wegen seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden
  • Anspruch auf Arbeitszeit, Informationen und Arbeitsmittel zur Aufgabenerfüllung

Verhältnis zu anderen Brandschutz-Akteuren

RolleAufgabeAnzahl
BrandschutzhelferErstbekämpfung von Entstehungsbränden vor OrtMind. 5% der Beschäftigten (ASR A2.2)
BrandschutzbeauftragterBeratung, Organisation, 26 Aufgaben nach DGUV 205-0031 pro Betrieb / Standort
SicherheitsfachkraftUmfassende Beratung zum Arbeitsschutz — mit Brandschutz-SchnittstelleNach DGUV V2-Einsatzzeiten

Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Wichtig vorab: Es gibt keine generelle Bestellpflicht anhand der Mitarbeiterzahl.

Die Pflicht ergibt sich aus drei konkreten Auslösern — alle drei können unabhängig voneinander greifen.

Auslöser 1 — Sonderbau-Verordnungen der Länder

Versammlungsstätten (VStättVO)

Ab bestimmter Personenzahl — variiert nach Bundesland

Industriebauten (IndBauR)

Bei großen Industriebauten mit erhöhtem Brandrisiko

Verkaufsstätten-Verordnungen

Ab bestimmter Verkaufsfläche (Supermarkt, Einkaufszentrum)

Krankenhaus-Bauverordnungen

Meist generell verpflichtend

Hochhaus-Richtlinien

Bei Bauwerken über 22 m Bauhöhe

Beherbergungsstätten

Typisch ab mehr als 60 Gastbetten

Bauaufsicht der Länder ist zuständig — Vorgaben variieren nach Bundesland.

Auslöser 2 — Behördliche Auflagen

  • Im Rahmen der Baugenehmigung für Sonderbauten
  • Im genehmigten Brandschutzkonzept des Gebäudes
  • Bei Auflagen der Berufsgenossenschaft nach BG-Begehung
  • Bei Sachversicherer-Auflagen (VdS, GDV) — keine Rechts-, aber wirtschaftliche Pflicht

Auslöser 3 — Eigene Gefährdungsbeurteilung

Über das erhöhte Brandrisiko nach §5 ArbSchG / §3 ArbStättV. Typische Auslöser:

Brennbare Stoffe in größeren Mengen (Holzverarbeitung, Lackierereien)
Heißarbeiten als Routinetätigkeit (Schweißbetriebe, Schmieden)
Hohe Personenzahl ohne Sonderbau-Status
Komplexe technische Anlagen
Gefahrstoffe mit Brandrisiko (TRGS 800)
Vielschichtige Lagerstruktur mit engen Fluchtwegen

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Die 26 Aufgaben nach DGUV Information 205-003

DGUV 205-003 Abschnitt 3 definiert 26 konkrete Aufgaben, die in der schriftlichen Bestellung individuell ausgewählt werden. Nicht alle 26 müssen übertragen werden — die Auswahl orientiert sich an Betriebsart und Brandrisiko.

A — Konzeption und Beratung

  • Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung (DIN 14096 Teile A, B, C)
  • Mitwirken bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und brennbaren Arbeitsstoffen
  • Mitwirken bei Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei Betriebsanweisungen zum Brandschutz
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen

B — Behörden- und Versicherungs-Schnittstellen

  • Mitwirken bei behördlichen Anordnungen und Feuerversicherer-Anforderungen
  • Mitwirken bei Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
  • Beraten bei Planung von Sicherheitseinrichtungen und Brand-/Rauchabschnitten

C — Anlagenüberwachung

  • Mitwirken bei Errichtung und Änderung von Brandschutzanlagen
  • Beraten bei Beschaffung von Feuerlösch- und Brandschutzeinrichtungen
  • Beobachten der Funktionsfähigkeit der Anlagen

D — Schulung und Information

  • Schulung der Beschäftigten über Brandgefährdungen und Verhalten im Brandfall
  • Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern und Räumungshelfern
  • Mitwirken bei Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen

E — Übungen und Begehungen

  • Planung und Durchführung von Räumungsübungen
  • Begehungen zur Feststellung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Beobachten der Einhaltung von Rauchverboten und Sicherheitsmaßnahmen

F — Dokumentation und Reporting

  • Dokumentation der Brandschutzaufgaben und -maßnahmen
  • Untersuchung von Schadenfällen und Bränden, Erstellen von Berichten
  • Erfassung und Auswertung von Brandschutzkennzahlen

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Qualifikation und Ausbildung

Die DGUV 205-003 definiert sowohl persönliche Voraussetzungen als auch den verbindlichen Ausbildungsrahmen.

Persönliche Voraussetzungen

  • Ausreichendes Sehen, Hören und körperliche Fitness
  • Ausreichende Deutschkenntnisse
  • Pädagogische Fähigkeiten zur Schulung anderer
  • Strukturiertes Arbeiten und Lernbereitschaft
  • Zeitliche Verfügbarkeit für die Aufgaben

Ausbildungs-Eckdaten

  • Umfang64 Unterrichtseinheiten à 45 Min.
  • DauerInnerhalb von 2 Jahren abschließen
  • PrüfungSchriftlich UND mündlich
  • WiederholungEinmal möglich bei Nichtbestehen
  • OnlineNur ergänzend — kein Rein-Online

Vier Themenfelder der Ausbildung

1

Abwehrender Brandschutz

Verhalten im Brandfall, Erstbekämpfung, Feuerlöscheinsatz

2

Organisatorischer Brandschutz

Brandschutzordnung, Räumungsübungen, Dokumentation

3

Anlagentechnischer Brandschutz

Sprinkleranlagen, Rauchmeldeanlagen, Brandmeldezentralen

4

Baulicher Brandschutz

Brandabschnitte, Feuerwiderstand, Fluchtweglängen

Befähigung durch berufliche Qualifikation

Bestimmte Berufsabschlüsse können Ausbildungsteile ersetzen: Brandschutz-Sachverständige, Werkfeuerwehrmann mit Zusatzqualifikation, hauptamtlicher Feuerwehrmann mit Laufbahnprüfung B III (gehobener Dienst). Konkrete Anrechnung: Einzelfall-Prüfung durch die Ausbildungsstelle.

Fortbildungspflicht — alle 3 Jahre, sonst Neu-Ausbildung

3 Jahre

Fortbildungs-Intervall

DGUV 205-003 Abschnitt 4.4

16 UE

pro Fortbildung

Unterrichtseinheiten à 45 Min.

64 UE

Neu-Ausbildung bei Versäumnis

Vierfacher Aufwand statt 16 UE

Fortbildungs-Inhalte

  • Aktualisierungen Recht und Technik (neue Normen, geänderte Verordnungen)
  • Praxis-Übungen, insbesondere Feuerlöscheinsatz
  • Erfahrungsaustausch zwischen Brandschutzbeauftragten
  • Aktuelle Schadens-Cases und Lessons Learned

Wer trägt die Kosten?

Der Arbeitgeber — analog zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (§2 Abs. 3 ASiG analog). Bei angestelltem Brandschutzbeauftragten: Lohnfortzahlung während der Fortbildung. Bei externem Brandschutzbeauftragten: in der Regel im Vergütungsmodell enthalten.

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Interner oder externer Brandschutzbeauftragter?

Beide Modelle sind nach DGUV 205-003 Abschnitt 2.2 zulässig.

Interner Brandschutzbeauftragter

Typisch: mittlere bis große Betriebe

Vorteile

  • Detail-Kenntnis des Betriebs
  • Kurze Wege, integrierte Begehungen
  • Kein externer Koordinationsaufwand

Nachteile

  • Doppelbelastung neben Hauptaufgabe
  • Ausbildungs- und Fortbildungs-Investition
  • Vertretungs-Problem bei Urlaub/Krankheit

Externer Brandschutzbeauftragter

Typisch: kleinere Betriebe mit punktuellem Bedarf

Vorteile

  • Hohe Spezialisierung
  • Keine eigene Ausbildungs-Investition
  • Automatische Vertretung

Nachteile

  • Höhere laufende Kosten
  • Weniger Betriebs-Detailkenntnis
  • Ggf. nicht kurzfristig verfügbar

Mindest-Inhalte der schriftlichen Bestellung

DGUV 205-003 Anhang 1 stellt ein ausfüllbares PDF-Formular bereit.

  • Schriftform (mündliche Beauftragung gilt als nicht erfolgt)
  • Übertragene Aufgaben: konkrete Auswahl aus den 26 Aufgaben
  • Zeitliche Verfügbarkeit für die Aufgabenerfüllung
  • Einbindung in die betriebliche Brandschutzorganisation
  • Unterschriften beider Seiten

Wie Sicherio die Brandschutzbeauftragten-Organisation strukturiert

Sicherio ist ein Dokumentations-Tool — kein Brandschutz-Fachsystem. Es hilft dabei, die Dokumentations- und Organisations-Pflichten rund um den Brandschutzbeauftragten strukturiert zu erfüllen.

Was Sicherio konkret leistet

  • Bestellungs-Dokumentation nach DGUV 205-003 Anhang 1 — mit Aufgaben-Auswahl
  • Fortbildungs-Tracking: Erinnerung vor Ablauf der 3-Jahres-Frist (typisch nach 2,5 Jahren)
  • Begehungs-Dokumentation mit Foto-Anhang, Mängel-Tracking und Fristen
  • Räumungsübungs-Protokolle: Beteiligte, Datum, Mängel
  • Brandschutzhelfer-Anteil überwachen: Mind. 5% der Beschäftigten (ASR A2.2)
  • Multi-Standort-Übersicht: Bestellungsstatus, Fortbildungs-Gültigkeit, letzte Übung

Was Sicherio nicht ist

  • Keine Brandschutz-Software für Konzepte oder Bauplanung
  • Keine Brand-Berechnungen oder Simulationen
  • Keine Rechtsberatung zu Sonderbau-Verordnungen
  • Kein Ersatz für die fachliche Brandschutz-Bewertung selbst

Bei Behörden- und BG-Anfragen sofort verfügbar

  • Bestellungs-Nachweis mit Aufgaben-Zuordnung
  • Fortbildungs-Status und -Historie
  • Begehungs-Protokolle und Mängelhistorie
  • Räumungsübungs-Dokumentation mit Teilnehmerliste
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Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Kontrolle, Sanktionen und häufige Fehler

Wer kontrolliert?

  • Bauaufsichtsämter der Länder (bei Sonderbauten)
  • Berufsgenossenschaften im Rahmen der BG-Begehung
  • Sachversicherer (VdS, GDV) bei Versicherungs-Audits
  • Feuerwehr bei Brandverhütungsschauen

Mögliche Sanktionen

  • Bußgeld nach §25 LBO / Sonderbau-VO (variiert nach Bundesland)
  • Stilllegung des Sonderbaus bei Baugenehmigungsverstoß
  • BG-Bußgeld bis 10.000 € nach §209 SGB VII
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschaden
  • Versicherer-Regress wegen grober Fahrlässigkeit

Häufige Mängel in der Praxis

Bestellung mündlich oder gar nicht — DGUV 205-003 verlangt Schriftform

Aufgaben pauschal als 'alles Brandschutz' statt konkrete Auswahl aus 26

Fortbildungs-3-Jahres-Frist überschritten → Qualifikation verloren

Externer Brandschutzbeauftragter ohne klare Schnittstellen-Regelung

Räumungsübungen nie durchgeführt oder nicht dokumentiert

Brandschutzhelfer-Anteil unter 5% der Beschäftigten

Brandschaden ohne ordnungsgemäße Bestellung — Versicherer-Regress

Bei einem Brandschaden in einem Sonderbau ohne ordnungsgemäße Brandschutzbeauftragten-Bestellung kann der Versicherer Leistungsfreiheit wegen grober Fahrlässigkeit geltend machen. Im Schadensfall steht das wirtschaftliche Existenzminimum des Betriebs auf dem Spiel — von strafrechtlichen Konsequenzen bei Personenschaden ganz zu schweigen.

Brandschutzbeauftragten-Bestellung und Fortbildungs-Fristen ohne Excel-Wirrwarr

Mit Sicherio dokumentieren Sie die Bestellung Ihres Brandschutzbeauftragten nach DGUV 205-003, werden vor der 3-Jahres-Fortbildungsfrist erinnert und führen Begehungen, Räumungsübungen und Brandschutzhelfer-Bestände zentral. Bei BG-Begehung oder Versicherungs-Audit: alle Nachweise sofort verfügbar. 14 Tage kostenlos testen.

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Häufige Fragen zum Brandschutzbeauftragten

Zum Inhalt dieser Seite

Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand vom 26. April 2026. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.

Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.

Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben nehmen wir gerne unter kontakt@sicherio.de entgegen.

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