Was ist ein Brandschutzbeauftragter — und was ist er nicht?
Ein Brandschutzbeauftragter ist ein vom Unternehmer schriftlich bestellter und qualifizierter Mitarbeiter, der ihn in allen brandschutzrelevanten Themen berät und unterstützt. Rechtsgrundlage: DGUV Information 205-003 (Ausgabe 12/2020), seit 1. Januar 2024 verbindlich anzuwenden — textgleich mit der vfdb-Richtlinie 12-09/01 und VdS 3111.
Was ein Brandschutzbeauftragter nicht ist
Kein Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer (DGUV 205-023) sind für die operative Erstbekämpfung vor Ort zuständig — mit deutlich kürzerer Schulung.
Keine Sicherheitsfachkraft
Die SiFa berät umfassend zum Arbeitsschutz. Der Brandschutzbeauftragte ist Spezialist nur für Brandschutz.
Kein Feuerwehrmann
Er ist organisatorisch tätig, nicht im aktiven Brandbekämpfungs-Einsatz.
Kein Ersatz für Bauaufsicht
Bei Sonderbauten bleibt Bauaufsicht und Bauplanung getrennt vom Brandschutzbeauftragten.
Stellung im Betrieb
- Direkt der Geschäftsführung unterstellt
- Weisungsfrei bei der Anwendung brandschutztechnischer Fachkunde (DGUV 205-003 Abschnitt 1.3)
- Darf wegen seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden
- Anspruch auf Arbeitszeit, Informationen und Arbeitsmittel zur Aufgabenerfüllung
Verhältnis zu anderen Brandschutz-Akteuren
| Rolle | Aufgabe | Anzahl |
|---|---|---|
| Brandschutzhelfer | Erstbekämpfung von Entstehungsbränden vor Ort | Mind. 5% der Beschäftigten (ASR A2.2) |
| Brandschutzbeauftragter | Beratung, Organisation, 26 Aufgaben nach DGUV 205-003 | 1 pro Betrieb / Standort |
| Sicherheitsfachkraft | Umfassende Beratung zum Arbeitsschutz — mit Brandschutz-Schnittstelle | Nach DGUV V2-Einsatzzeiten |
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Wichtig vorab: Es gibt keine generelle Bestellpflicht anhand der Mitarbeiterzahl.
Die Pflicht ergibt sich aus drei konkreten Auslösern — alle drei können unabhängig voneinander greifen.
Auslöser 1 — Sonderbau-Verordnungen der Länder
Versammlungsstätten (VStättVO)
Ab bestimmter Personenzahl — variiert nach Bundesland
Industriebauten (IndBauR)
Bei großen Industriebauten mit erhöhtem Brandrisiko
Verkaufsstätten-Verordnungen
Ab bestimmter Verkaufsfläche (Supermarkt, Einkaufszentrum)
Krankenhaus-Bauverordnungen
Meist generell verpflichtend
Hochhaus-Richtlinien
Bei Bauwerken über 22 m Bauhöhe
Beherbergungsstätten
Typisch ab mehr als 60 Gastbetten
Bauaufsicht der Länder ist zuständig — Vorgaben variieren nach Bundesland.
Auslöser 2 — Behördliche Auflagen
- Im Rahmen der Baugenehmigung für Sonderbauten
- Im genehmigten Brandschutzkonzept des Gebäudes
- Bei Auflagen der Berufsgenossenschaft nach BG-Begehung
- Bei Sachversicherer-Auflagen (VdS, GDV) — keine Rechts-, aber wirtschaftliche Pflicht
Auslöser 3 — Eigene Gefährdungsbeurteilung
Über das erhöhte Brandrisiko nach §5 ArbSchG / §3 ArbStättV. Typische Auslöser:
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Die 26 Aufgaben nach DGUV Information 205-003
DGUV 205-003 Abschnitt 3 definiert 26 konkrete Aufgaben, die in der schriftlichen Bestellung individuell ausgewählt werden. Nicht alle 26 müssen übertragen werden — die Auswahl orientiert sich an Betriebsart und Brandrisiko.
A — Konzeption und Beratung
- Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung (DIN 14096 Teile A, B, C)
- Mitwirken bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und brennbaren Arbeitsstoffen
- Mitwirken bei Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei Betriebsanweisungen zum Brandschutz
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen
B — Behörden- und Versicherungs-Schnittstellen
- Mitwirken bei behördlichen Anordnungen und Feuerversicherer-Anforderungen
- Mitwirken bei Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Beraten bei Planung von Sicherheitseinrichtungen und Brand-/Rauchabschnitten
C — Anlagenüberwachung
- Mitwirken bei Errichtung und Änderung von Brandschutzanlagen
- Beraten bei Beschaffung von Feuerlösch- und Brandschutzeinrichtungen
- Beobachten der Funktionsfähigkeit der Anlagen
D — Schulung und Information
- Schulung der Beschäftigten über Brandgefährdungen und Verhalten im Brandfall
- Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern und Räumungshelfern
- Mitwirken bei Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
E — Übungen und Begehungen
- Planung und Durchführung von Räumungsübungen
- Begehungen zur Feststellung von Brand- und Explosionsgefahren
- Beobachten der Einhaltung von Rauchverboten und Sicherheitsmaßnahmen
F — Dokumentation und Reporting
- Dokumentation der Brandschutzaufgaben und -maßnahmen
- Untersuchung von Schadenfällen und Bränden, Erstellen von Berichten
- Erfassung und Auswertung von Brandschutzkennzahlen
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Qualifikation und Ausbildung
Die DGUV 205-003 definiert sowohl persönliche Voraussetzungen als auch den verbindlichen Ausbildungsrahmen.
Persönliche Voraussetzungen
- Ausreichendes Sehen, Hören und körperliche Fitness
- Ausreichende Deutschkenntnisse
- Pädagogische Fähigkeiten zur Schulung anderer
- Strukturiertes Arbeiten und Lernbereitschaft
- Zeitliche Verfügbarkeit für die Aufgaben
Ausbildungs-Eckdaten
- Umfang64 Unterrichtseinheiten à 45 Min.
- DauerInnerhalb von 2 Jahren abschließen
- PrüfungSchriftlich UND mündlich
- WiederholungEinmal möglich bei Nichtbestehen
- OnlineNur ergänzend — kein Rein-Online
Vier Themenfelder der Ausbildung
Abwehrender Brandschutz
Verhalten im Brandfall, Erstbekämpfung, Feuerlöscheinsatz
Organisatorischer Brandschutz
Brandschutzordnung, Räumungsübungen, Dokumentation
Anlagentechnischer Brandschutz
Sprinkleranlagen, Rauchmeldeanlagen, Brandmeldezentralen
Baulicher Brandschutz
Brandabschnitte, Feuerwiderstand, Fluchtweglängen
Befähigung durch berufliche Qualifikation
Bestimmte Berufsabschlüsse können Ausbildungsteile ersetzen: Brandschutz-Sachverständige, Werkfeuerwehrmann mit Zusatzqualifikation, hauptamtlicher Feuerwehrmann mit Laufbahnprüfung B III (gehobener Dienst). Konkrete Anrechnung: Einzelfall-Prüfung durch die Ausbildungsstelle.
Fortbildungspflicht — alle 3 Jahre, sonst Neu-Ausbildung
3 Jahre
Fortbildungs-Intervall
DGUV 205-003 Abschnitt 4.4
16 UE
pro Fortbildung
Unterrichtseinheiten à 45 Min.
64 UE
Neu-Ausbildung bei Versäumnis
Vierfacher Aufwand statt 16 UE
Fortbildungs-Inhalte
- Aktualisierungen Recht und Technik (neue Normen, geänderte Verordnungen)
- Praxis-Übungen, insbesondere Feuerlöscheinsatz
- Erfahrungsaustausch zwischen Brandschutzbeauftragten
- Aktuelle Schadens-Cases und Lessons Learned
Wer trägt die Kosten?
Der Arbeitgeber — analog zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (§2 Abs. 3 ASiG analog). Bei angestelltem Brandschutzbeauftragten: Lohnfortzahlung während der Fortbildung. Bei externem Brandschutzbeauftragten: in der Regel im Vergütungsmodell enthalten.
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Interner oder externer Brandschutzbeauftragter?
Beide Modelle sind nach DGUV 205-003 Abschnitt 2.2 zulässig.
Interner Brandschutzbeauftragter
Typisch: mittlere bis große Betriebe
Vorteile
- Detail-Kenntnis des Betriebs
- Kurze Wege, integrierte Begehungen
- Kein externer Koordinationsaufwand
Nachteile
- Doppelbelastung neben Hauptaufgabe
- Ausbildungs- und Fortbildungs-Investition
- Vertretungs-Problem bei Urlaub/Krankheit
Externer Brandschutzbeauftragter
Typisch: kleinere Betriebe mit punktuellem Bedarf
Vorteile
- Hohe Spezialisierung
- Keine eigene Ausbildungs-Investition
- Automatische Vertretung
Nachteile
- Höhere laufende Kosten
- Weniger Betriebs-Detailkenntnis
- Ggf. nicht kurzfristig verfügbar
Mindest-Inhalte der schriftlichen Bestellung
DGUV 205-003 Anhang 1 stellt ein ausfüllbares PDF-Formular bereit.
- Schriftform (mündliche Beauftragung gilt als nicht erfolgt)
- Übertragene Aufgaben: konkrete Auswahl aus den 26 Aufgaben
- Zeitliche Verfügbarkeit für die Aufgabenerfüllung
- Einbindung in die betriebliche Brandschutzorganisation
- Unterschriften beider Seiten
Wie Sicherio die Brandschutzbeauftragten-Organisation strukturiert
Sicherio ist ein Dokumentations-Tool — kein Brandschutz-Fachsystem. Es hilft dabei, die Dokumentations- und Organisations-Pflichten rund um den Brandschutzbeauftragten strukturiert zu erfüllen.
Was Sicherio konkret leistet
- Bestellungs-Dokumentation nach DGUV 205-003 Anhang 1 — mit Aufgaben-Auswahl
- Fortbildungs-Tracking: Erinnerung vor Ablauf der 3-Jahres-Frist (typisch nach 2,5 Jahren)
- Begehungs-Dokumentation mit Foto-Anhang, Mängel-Tracking und Fristen
- Räumungsübungs-Protokolle: Beteiligte, Datum, Mängel
- Brandschutzhelfer-Anteil überwachen: Mind. 5% der Beschäftigten (ASR A2.2)
- Multi-Standort-Übersicht: Bestellungsstatus, Fortbildungs-Gültigkeit, letzte Übung
Was Sicherio nicht ist
- Keine Brandschutz-Software für Konzepte oder Bauplanung
- Keine Brand-Berechnungen oder Simulationen
- Keine Rechtsberatung zu Sonderbau-Verordnungen
- Kein Ersatz für die fachliche Brandschutz-Bewertung selbst
Bei Behörden- und BG-Anfragen sofort verfügbar
- Bestellungs-Nachweis mit Aufgaben-Zuordnung
- Fortbildungs-Status und -Historie
- Begehungs-Protokolle und Mängelhistorie
- Räumungsübungs-Dokumentation mit Teilnehmerliste
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Kontrolle, Sanktionen und häufige Fehler
Wer kontrolliert?
- Bauaufsichtsämter der Länder (bei Sonderbauten)
- Berufsgenossenschaften im Rahmen der BG-Begehung
- Sachversicherer (VdS, GDV) bei Versicherungs-Audits
- Feuerwehr bei Brandverhütungsschauen
Mögliche Sanktionen
- Bußgeld nach §25 LBO / Sonderbau-VO (variiert nach Bundesland)
- Stilllegung des Sonderbaus bei Baugenehmigungsverstoß
- BG-Bußgeld bis 10.000 € nach §209 SGB VII
- Strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschaden
- Versicherer-Regress wegen grober Fahrlässigkeit
Häufige Mängel in der Praxis
Bestellung mündlich oder gar nicht — DGUV 205-003 verlangt Schriftform
Aufgaben pauschal als 'alles Brandschutz' statt konkrete Auswahl aus 26
Fortbildungs-3-Jahres-Frist überschritten → Qualifikation verloren
Externer Brandschutzbeauftragter ohne klare Schnittstellen-Regelung
Räumungsübungen nie durchgeführt oder nicht dokumentiert
Brandschutzhelfer-Anteil unter 5% der Beschäftigten
Brandschaden ohne ordnungsgemäße Bestellung — Versicherer-Regress
Bei einem Brandschaden in einem Sonderbau ohne ordnungsgemäße Brandschutzbeauftragten-Bestellung kann der Versicherer Leistungsfreiheit wegen grober Fahrlässigkeit geltend machen. Im Schadensfall steht das wirtschaftliche Existenzminimum des Betriebs auf dem Spiel — von strafrechtlichen Konsequenzen bei Personenschaden ganz zu schweigen.
Verwandte Themen zum Brandschutzbeauftragten
Brandschutz im Betrieb — Pillar
Vollständiger Überblick zum betrieblichen Brandschutz — Mutter-Pillar dieser Detail-Seite.
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
SiFa und Brandschutzbeauftragter — komplementäre Rollen mit klaren Schnittstellen.
Gefährdungsbeurteilung — Pillar
Die GBU bestimmt mit, ob ein Brandschutzbeauftragter nötig ist — vollständiger GBU-Leitfaden.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
ASR A2.2 ist Konkretisierung der ArbStättV — der Rechtsrahmen-Überblick.
Prüffristen Feuerlöscher
Feuerlöscher-Prüfung als zentrale Brandschutz-Pflichtaufgabe — alle 2 Jahre.
BG-Kontrolle: Checkliste
Was die BG bei Begehungen rund um den Brandschutzbeauftragten prüft.
Brandschutzbeauftragten-Bestellung und Fortbildungs-Fristen ohne Excel-Wirrwarr
Mit Sicherio dokumentieren Sie die Bestellung Ihres Brandschutzbeauftragten nach DGUV 205-003, werden vor der 3-Jahres-Fortbildungsfrist erinnert und führen Begehungen, Räumungsübungen und Brandschutzhelfer-Bestände zentral. Bei BG-Begehung oder Versicherungs-Audit: alle Nachweise sofort verfügbar. 14 Tage kostenlos testen.
Sicherio kostenlos testenHäufige Fragen zum Brandschutzbeauftragten
Zum Inhalt dieser Seite
Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand vom 26. April 2026. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.
Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.
Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.
Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben nehmen wir gerne unter kontakt@sicherio.de entgegen.
Mehr zu unserem Vorgehen: Redaktionelle Grundsätze