Unterweisungen dokumentieren — der komplette Leitfaden
Pflichtthemen, digitale Nachweise, Aufbewahrungsfristen. Alles was KMU über Unterweisungen wissen müssen.
Fehlende Unterweisungsnachweise sind der häufigste Mangel bei BG-Kontrollen. Ohne Nachweis gilt die Unterweisung als nicht durchgeführt — auch wenn sie stattgefunden hat.
Wer muss unterweisen?
Jeder Arbeitgeber ist nach §12 ArbSchG und §4 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Die Unterweisung muss verständlich, arbeitsplatzbezogen und dokumentiert sein.
Pflichtthemen für Unterweisungen
- Allgemeine Unterweisung (Erstunterweisung bei Einstellung)
- Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Unterweisung
- Gefahrstoffe (GefStoffV §14)
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA-BV §3)
- Brandschutz & Evakuierung
- Erste Hilfe
- Hautschutz
- Lärm und Vibration
- Elektrische Gefährdungen
- Ergonomie / Bildschirmarbeit
Sonderfall Jugendliche: Beschäftigte unter 18 Jahren müssen halbjährlich unterwiesen werden (§29 JArbSchG).
Was muss dokumentiert werden?
| Pflichtfeld | Erläuterung |
|---|---|
| Datum | Wann die Unterweisung stattfand |
| Thema / Inhalt | Konkreter Arbeitsplatzbezug, nicht nur Überschrift |
| Unterwiesene Person | Name, ggf. Abteilung |
| Unterweisende Person | Wer hat unterwiesen (Vorgesetzter, SiFa) |
| Bestätigung / Unterschrift | Nachweis, dass der MA die Inhalte verstanden hat |
Sicherio digitalisiert den kompletten Unterweisungsprozess: Themen anlegen, Mitarbeiter zuweisen, Bestätigung per E-Mail-Link — rechtssichere Dokumentation ohne Papierkram.
Unterweisungen digital managen