Unterweisungen dokumentieren — der komplette Leitfaden

Pflichtthemen, digitale Nachweise, Aufbewahrungsfristen. Alles was KMU über Unterweisungen wissen müssen.

Fehlende Unterweisungsnachweise sind der häufigste Mangel bei BG-Kontrollen. Ohne Nachweis gilt die Unterweisung als nicht durchgeführt — auch wenn sie stattgefunden hat.

Wer muss unterweisen?

Jeder Arbeitgeber ist nach §12 ArbSchG und §4 DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, seine Mitarbeiter über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterweisen. Die Unterweisung muss verständlich, arbeitsplatzbezogen und dokumentiert sein.

Pflichtthemen für Unterweisungen

  • Allgemeine Unterweisung (Erstunterweisung bei Einstellung)
  • Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Unterweisung
  • Gefahrstoffe (GefStoffV §14)
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA-BV §3)
  • Brandschutz & Evakuierung
  • Erste Hilfe
  • Hautschutz
  • Lärm und Vibration
  • Elektrische Gefährdungen
  • Ergonomie / Bildschirmarbeit

Sonderfall Jugendliche: Beschäftigte unter 18 Jahren müssen halbjährlich unterwiesen werden (§29 JArbSchG).

Was muss dokumentiert werden?

PflichtfeldErläuterung
DatumWann die Unterweisung stattfand
Thema / InhaltKonkreter Arbeitsplatzbezug, nicht nur Überschrift
Unterwiesene PersonName, ggf. Abteilung
Unterweisende PersonWer hat unterwiesen (Vorgesetzter, SiFa)
Bestätigung / UnterschriftNachweis, dass der MA die Inhalte verstanden hat

Sicherio digitalisiert den kompletten Unterweisungsprozess: Themen anlegen, Mitarbeiter zuweisen, Bestätigung per E-Mail-Link — rechtssichere Dokumentation ohne Papierkram.

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Häufige Fragen

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