Ratgeber · Elektroprüfung

DGUV V3 Prüffristen — die komplette Übersicht

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden — das schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor. Die Fristen hängen vom Gerätetyp, der Nutzungsumgebung und der Beanspruchung ab. Ortsveränderliche Geräte im Büro alle 24 Monate, auf der Baustelle alle 3 Monate. Ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre. Hier die vollständige Tabelle mit allen Fristen, Rechtsgrundlagen und Prüferqualifikationen.

Zuletzt aktualisiert: 15. April 2026 · Lesedauer: ca. 10 Minuten

Redaktionell geprüft · Elektrotechnik · Keine Rechts- oder Fachberatung

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 — früher bekannt als BGV A3 — ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in deutschen Betrieben. Sie wurde von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern erlassen und ist für alle Mitgliedsbetriebe verbindlich. Wer eine elektrische Anlage betreibt oder ein Elektrogerät beruflich einsetzt, fällt unter diese Vorschrift.

Der Kern der Vorschrift steht in § 5: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden — vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen und in wiederkehrenden Intervallen. Diese wiederkehrenden Prüfungen sind das, was in der Praxis als „DGUV V3 Prüfung" oder „E-Check" bezeichnet wird.

Kurz gesagt

DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Sie, alle elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig von einer qualifizierten Person prüfen zu lassen. Die Fristen variieren zwischen einem Monat (FI-Schalter auf Baustellen) und vier Jahren (ortsfeste Büroanlagen) — abhängig von Gerätetyp und Einsatzumgebung.

Wie verhält sich die DGUV V3 zur BetrSichV?

Parallel zur DGUV Vorschrift 3 regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in § 14 die Prüfung von Arbeitsmitteln durch eine „zur Prüfung befähigte Person". Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel ergänzen sich beide Regelwerke: Die DGUV V3 legt die konkreten Fristen fest, die BetrSichV regelt den allgemeinen Prüfrahmen. In der Praxis ist die Einhaltung der DGUV-Fristen der sichere Weg, beide Regelwerke zu erfüllen.

Ergänzend geben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit — insbesondere TRBS 1201 und TRBS 1203 — konkrete Hinweise zu Prüfumfang und Prüferqualifikation. Für elektrotechnische Prüfungen ist zusätzlich die Normenreihe DIN VDE 0100, DIN VDE 0105 und DIN VDE 0701/0702 relevant.

Die Prüffristen-Tabelle im Überblick

Die Fristen sind gruppiert nach drei Kategorien: ortsveränderliche Geräte, ortsfeste Anlagen und Schutzmaßnahmen. Innerhalb der Kategorien variieren die Fristen nach Nutzungsumgebung (Büro, Werkstatt, Baustelle) und speziellen Anforderungen.

Ortsveränderliche Geräte im Bürobereich

24 Monate

Beispiele: Computer, Monitor, Drucker, Schreibtischlampe, Ladegeräte

DGUV V3 §5 (5) i.V.m. DGUV Information 203-070

Ortsveränderliche Geräte in Werkstätten und Produktion

12 Monate (Richtwert 6 Monate)

Beispiele: Handbohrmaschine, Winkelschleifer, Schweißgerät, Verlängerungskabel, Stichsäge

DGUV V3 §5 (4)

Ortsveränderliche Geräte auf Baustellen

3 Monate (Richtwert)

Beispiele: Baustellen-Bohrmaschine, Baustellen-Verlängerung, Baustellen-Lampen, Kreissäge

DGUV V3 §5 (4), DGUV Information 203-006

Ortsfeste elektrische Anlagen

4 Jahre

Beispiele: Gebäudeinstallation, Unterverteilung, Steckdosen, Beleuchtungsanlagen, Festverdrahtete Maschinen

DGUV V3 §5 (1) i.V.m. BetrSichV §14

Fehlerstromschutzschalter (FI/RCD)

6 Monate (Funktionsprüfung)

Beispiele: FI-Schalter ortsfest, FI-Schalter in stationären Anlagen

DGUV V3 §5 (3)

Ortsveränderliche FI/RCD-Schutzschalter

1 Monat (Funktionsprüfung)

Beispiele: PRCD-S, Zwischensteckerschutz

DGUV V3 §5 (3), DGUV Information 203-006

Elektrische Anlagen in medizinisch genutzten Räumen

12 Monate

Beispiele: Arztpraxis, Krankenhaus, Pflegeeinrichtung

DIN VDE 0100-710, DIN VDE 0751-1

Anlagen in Rechenzentren und Serverräumen

1 Jahr bis 4 Jahre je Nutzung

Beispiele: USV-Anlagen, Rack-PDUs, Kühlungsanlagen elektrisch

DGUV V3 §5 (1), DIN EN 50600

Baustellenstromverteiler und Anschlussverteiler

1 Jahr

Beispiele: Baustromverteiler (ACS), Wandverteiler auf Baustellen

DGUV V3 §5 (1), DGUV Information 203-006

Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

3 Jahre

Beispiele: ATEX-Zonen, Ex-geschützte Installationen

BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3, TRBS 2152

Diese Fristen sind Richtwerte nach DGUV Information 203-070 und können durch Gefährdungsbeurteilung nach oben oder unten angepasst werden. Siehe dazu auch den Abschnitt „Fristen verlängern — wann ist das möglich?"

Die angegebenen Fristen und technischen Richtwerte sind Orientierungsgrößen. Die konkret geltenden Werte sind durch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung oder durch eine qualifizierte Fachkraft festzulegen.

Ortsveränderliche Geräte: Fristen nach Umgebung

Ortsveränderliche Geräte sind elektrische Betriebsmittel, die während der Nutzung bewegt oder getragen werden: Bohrmaschinen, Verlängerungskabel, Kaffeemaschinen, Laptops, Staubsauger. Die Prüffrist hängt direkt von der mechanischen Beanspruchung ab. Je härter die Umgebung, desto kürzer das Intervall.

Bürobereich

alle 24 Monate

Computer, Monitor, Drucker, Schreibtischlampe, Ladegeräte. Geringe Beanspruchung, Fehlerquote typisch unter 2%. Die Frist kann bei sehr niedriger Fehlerquote auch verlängert werden.

Werkstatt / Produktion

alle 6 Monate

Handbohrmaschine, Winkelschleifer, Schweißgerät, Verlängerungskabel. Mittlere Beanspruchung, regelmäßiger Transport und Nutzung. Der Richtwert ist deutlich kürzer als im Büro.

Baustelle

alle 3 Monate

Baustellen-Bohrmaschine, Baustellen-Verlängerung, Baustellen-Lampen, Kreissägen. Extreme Beanspruchung durch Staub, Feuchtigkeit, mechanische Stöße und häufige Auf- und Abbauzyklen.

Wichtiger Hinweis

Die Fristen sind Richtwerte aus der DGUV Information 203-070. Sie müssen durch eine betriebseigene Gefährdungsbeurteilung bestätigt oder angepasst werden. Wer dokumentiert, dass seine tatsächliche Fehlerquote unter 2% liegt, kann die Frist verlängern. Wer häufiger Schäden feststellt, muss die Frist verkürzen.

Ortsfeste Anlagen: Der 4-Jahres-Zyklus

Ortsfeste elektrische Anlagen sind Installationen, die dauerhaft mit dem Gebäude verbunden sind: die Gebäudeinstallation, Steckdosen, Unterverteilungen, festverdrahtete Maschinen, Beleuchtungsanlagen. Die Standardprüffrist beträgt vier Jahre und ergibt sich aus der DGUV V3 § 5 in Verbindung mit der BetrSichV § 14.

Innerhalb dieser vier Jahre sind jedoch jährliche Zwischenprüfungen der Schutzmaßnahmen verpflichtend. Das heißt: Einmal pro Jahr wird durch Sichtprüfung und Funktionsprüfung geprüft, ob die Schutzmaßnahmen (Erdung, Fehlerstromschutz, Isolationswiderstand) noch wirksam sind. Die vollständige elektrotechnische Prüfung erfolgt alle vier Jahre.

Ausnahmen mit kürzerer Frist

  • 1

    Baustellenstromverteiler: jährlich

    Baustromverteiler und Anschlussverteiler auf Baustellen sind stärker belastet als stationäre Anlagen. Die Prüffrist beträgt ein Jahr.

  • 2

    Medizinisch genutzte Räume: jährlich

    Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen unterliegen den verschärften Anforderungen der DIN VDE 0100-710 und DIN VDE 0751-1. Die Prüffrist beträgt ein Jahr.

  • 3

    Ex-Bereiche: drei Jahre

    Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) werden nach BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 alle drei Jahre von einer zur Prüfung befähigten Person mit Ex-Qualifikation geprüft. Zusätzlich vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen.

Schutzmaßnahmen und FI/RCD-Schalter

Fehlerstromschutzschalter (FI/RCD) sind Lebensretter. Sie trennen die Stromzufuhr innerhalb von Sekundenbruchteilen, wenn ein Fehlerstrom fließt — etwa weil jemand ein defektes Gerät berührt oder Wasser in eine Steckdose eindringt. Weil die Funktion elementar für die Sicherheit ist, gelten für FI-Schalter besonders kurze Prüffristen.

Ortsfeste FI/RCD in stationären Anlagen

alle 6 Monate

Die halbjährliche Funktionsprüfung erfolgt durch eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP). Die monatliche Betätigung der Prüftaste durch die Nutzer wird zusätzlich empfohlen — ist aber nicht vorgeschrieben.

Ortsveränderliche FI/RCD (PRCD-S) auf Baustellen

monatlich durch Nutzer, jährlich elektrisch

Auf Baustellen eingesetzte ortsveränderliche FI-Schalter (Personenschutz-Zwischenstecker) werden vor jeder Nutzung und mindestens einmal im Monat durch den Anwender funktionsgeprüft. Die elektrische Prüfung durch eine Elektrofachkraft erfolgt jährlich.

Wer darf DGUV V3 Prüfungen durchführen?

Die DGUV Vorschrift 3 und die TRBS 1203 definieren drei Qualifikationsebenen. Welche Person welche Prüfung durchführen darf, hängt vom Gerätetyp ab.

Elektrofachkraft (EFK)

Person mit einer fachlichen elektrotechnischen Ausbildung — typischerweise abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroniker, Elektriker, Elektrotechniker oder Studium Elektrotechnik. Eine Elektrofachkraft darf alle in der DGUV V3 genannten Prüfungen durchführen, einschließlich der Prüfung ortsfester Anlagen und der Endabnahme nach Umbauten.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT)

Eine Person ohne volle Elektrofachkraft-Ausbildung, die durch eine spezifische Schulung und Prüfung die Qualifikation für einen eng umrissenen Tätigkeitsbereich erworben hat — typischerweise das Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DIN VDE 0701/0702. Diese Qualifikation ist besonders für interne Prüfer in Betrieben üblich, die nicht dauerhaft eine vollwertige EFK beschäftigen möchten.

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Eine Person, die durch eine Elektrofachkraft in klar umrissene Tätigkeiten eingewiesen wurde. Eine EuP darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten. Für eigenständige DGUV V3 Prüfungen ist die EuP-Qualifikation nicht ausreichend.

Praxis-Tipp

Viele KMU lassen sich einen Mitarbeiter zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten qualifizieren (typisch: 3–5 Tage Schulung). Diese Person kann dann die halbjährlichen oder jährlichen Prüfungen der ortsveränderlichen Geräte intern durchführen. Für die Prüfung ortsfester Anlagen alle vier Jahre wird meist ein externer Elektrofachbetrieb beauftragt.

Fristen verlängern — wann ist das möglich?

Die in der DGUV Information 203-070 genannten Fristen sind Richtwerte, keine starren Vorgaben. Das bedeutet: Wer durch eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung belegt, dass die tatsächliche Fehlerquote niedrig ist, darf die Fristen verlängern. Umgekehrt muss verkürzt werden, wenn die Fehlerquote höher liegt.

Die 2%-Regel

Die in der DGUV Information 203-070 verwendete Faustregel lautet: Liegt der Anteil der bei der Prüfung festgestellten Mängel unter 2% der geprüften Geräte, kann die Prüffrist auf den vorgesehenen Maximalwert ausgedehnt werden. Liegt sie höher, ist die Frist zu verkürzen. Diese Entscheidung trifft die für den Arbeitsschutz verantwortliche Person auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung.

Was muss dokumentiert werden?

  • Die Gefährdungsbeurteilung, die die Fristverlängerung rechtfertigt.
  • Die Prüfstatistik der letzten Prüfzyklen mit dokumentierter Fehlerquote.
  • Eine schriftliche Festlegung der neuen Prüffrist durch die verantwortliche Person.
  • Die regelmäßige Überprüfung der festgelegten Frist — typisch jährlich.

Ohne eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ist eine Fristverlängerung im Zweifel nicht rechtssicher. Im Fall einer BG-Kontrolle oder nach einem Arbeitsunfall ist die Dokumentation das einzige belastbare Argument.

Dokumentationspflicht

Jede Prüfung nach DGUV V3 muss dokumentiert werden. Das ergibt sich aus § 3 der BetrSichV und der DGUV V3 § 5 (3). Die Dokumentation ist bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren — bei vielen Betrieben wird sie deutlich länger archiviert, um bei Arbeitsunfällen nachweisen zu können, dass die Geräte ordnungsgemäß geprüft waren.

Was gehört ins Prüfprotokoll?

  • 1

    Identifikation des Geräts

    Inventarnummer oder Seriennummer, Hersteller, Typ, Einsatzort

  • 2

    Prüfdatum und Prüfer

    Datum der Prüfung, Name und Qualifikation der prüfenden Person

  • 3

    Prüfumfang

    Welche Prüfungen wurden durchgeführt (Sichtprüfung, Messung Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Funktionsprüfung etc.)

  • 4

    Messwerte

    Gemessene Werte und Vergleich mit Grenzwerten nach DIN VDE 0701/0702 (ortsveränderlich) oder DIN VDE 0100 (ortsfest)

  • 5

    Prüfergebnis

    Ja/Nein-Entscheidung plus Freigabe, Prüfplakette mit nächster Prüffrist, Mängelliste falls Mängel festgestellt wurden

In der Praxis erhält jedes geprüfte Gerät eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Prüfung. Diese Plakette ist das sichtbare Zeichen, dass die Prüfung erfolgt ist. Die vollständigen Prüfprotokolle werden zentral archiviert — früher in Ordnern, heute zunehmend digital.

Was passiert bei versäumten Prüfungen?

Eine versäumte Prüfung nach DGUV V3 ist kein formaler Lapsus — sie hat reale Konsequenzen, die von geringen Beanstandungen bis zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers reichen.

Bei BG-Kontrolle

Beanstandung mit Nachfrist

Die Aufsichtsperson stellt die Beanstandung schriftlich fest und setzt eine Nachfrist — typisch vier bis acht Wochen. Innerhalb dieser Frist müssen die Prüfungen nachgeholt und dokumentiert werden.

Bei wiederholtem Verstoß

Bußgeld

Werden Fristen trotz Ermahnung wiederholt nicht eingehalten oder ist die Prüfsituation grob mangelhaft, kann ein Bußgeld festgesetzt werden. Nach § 25 ArbSchG sind bis zu 30.000 € pro Verstoß möglich.

Bei Arbeitsunfall

Strafrechtliche Prüfung

Kommt es durch ein nicht geprüftes Gerät zu einem Arbeitsunfall mit Personenschaden, prüft die Staatsanwaltschaft Strafverfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB).

BG-Regress

Persönliche Haftung

Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, nimmt die Berufsgenossenschaft Regress — direkt beim Geschäftsführer. Nach § 110 SGB VII kann die Haftung unbegrenzt sein. Die D&O-Versicherung zahlt in diesen Fällen meist nicht.

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und rechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.

Prüffristen-Rechner und Software

Die Prüffristen-Tabelle oben gibt Ihnen den Überblick. In der Praxis kommt die eigentliche Arbeit aber erst nach der Theorie: Wer prüft was, wann, welches Gerät, welcher Prüfer? Zwei Hilfsmittel erleichtern die Umsetzung.

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Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand vom 15. April 2026. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.

Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Elektrofachkraft (EFK) oder eine zur Prüfung befähigte Person. Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.

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