DGUV V3 Prüffristen — die komplette Übersicht
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden — das schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor. Die Fristen hängen vom Gerätetyp, der Nutzungsumgebung und der Beanspruchung ab. Ortsveränderliche Geräte im Büro alle 24 Monate, auf der Baustelle alle 3 Monate. Ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre. Hier die vollständige Tabelle mit allen Fristen, Rechtsgrundlagen und Prüferqualifikationen.
Zuletzt aktualisiert: 15. April 2026 · Lesedauer: ca. 10 Minuten
Inhaltsverzeichnis
- 1. Was ist die DGUV Vorschrift 3?
- 2. Die Prüffristen-Tabelle im Überblick
- 3. Ortsveränderliche Geräte: Fristen nach Umgebung
- 4. Ortsfeste Anlagen: Der 4-Jahres-Zyklus
- 5. Schutzmaßnahmen und FI/RCD-Schalter
- 6. Wer darf prüfen?
- 7. Fristen verlängern — wann ist das möglich?
- 8. Dokumentationspflicht
- 9. Was passiert bei versäumten Prüfungen?
- 10. Prüffristen-Rechner
- 11. Häufige Fragen
Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 — früher bekannt als BGV A3 — ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel in deutschen Betrieben. Sie wurde von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern erlassen und ist für alle Mitgliedsbetriebe verbindlich. Wer eine elektrische Anlage betreibt oder ein Elektrogerät beruflich einsetzt, fällt unter diese Vorschrift.
Der Kern der Vorschrift steht in § 5: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden — vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen und in wiederkehrenden Intervallen. Diese wiederkehrenden Prüfungen sind das, was in der Praxis als „DGUV V3 Prüfung" oder „E-Check" bezeichnet wird.
Kurz gesagt
DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Sie, alle elektrischen Anlagen und Geräte regelmäßig von einer qualifizierten Person prüfen zu lassen. Die Fristen variieren zwischen einem Monat (FI-Schalter auf Baustellen) und vier Jahren (ortsfeste Büroanlagen) — abhängig von Gerätetyp und Einsatzumgebung.
Wie verhält sich die DGUV V3 zur BetrSichV?
Parallel zur DGUV Vorschrift 3 regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in § 14 die Prüfung von Arbeitsmitteln durch eine „zur Prüfung befähigte Person". Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel ergänzen sich beide Regelwerke: Die DGUV V3 legt die konkreten Fristen fest, die BetrSichV regelt den allgemeinen Prüfrahmen. In der Praxis ist die Einhaltung der DGUV-Fristen der sichere Weg, beide Regelwerke zu erfüllen.
Ergänzend geben die Technischen Regeln für Betriebssicherheit — insbesondere TRBS 1201 und TRBS 1203 — konkrete Hinweise zu Prüfumfang und Prüferqualifikation. Für elektrotechnische Prüfungen ist zusätzlich die Normenreihe DIN VDE 0100, DIN VDE 0105 und DIN VDE 0701/0702 relevant.
Die Prüffristen-Tabelle im Überblick
Die Fristen sind gruppiert nach drei Kategorien: ortsveränderliche Geräte, ortsfeste Anlagen und Schutzmaßnahmen. Innerhalb der Kategorien variieren die Fristen nach Nutzungsumgebung (Büro, Werkstatt, Baustelle) und speziellen Anforderungen.
Ortsveränderliche Geräte im Bürobereich
24 MonateBeispiele: Computer, Monitor, Drucker, Schreibtischlampe, Ladegeräte
DGUV V3 §5 (5) i.V.m. DGUV Information 203-070
Ortsveränderliche Geräte in Werkstätten und Produktion
12 Monate (Richtwert 6 Monate)Beispiele: Handbohrmaschine, Winkelschleifer, Schweißgerät, Verlängerungskabel, Stichsäge
DGUV V3 §5 (4)
Ortsveränderliche Geräte auf Baustellen
3 Monate (Richtwert)Beispiele: Baustellen-Bohrmaschine, Baustellen-Verlängerung, Baustellen-Lampen, Kreissäge
DGUV V3 §5 (4), DGUV Information 203-006
Ortsfeste elektrische Anlagen
4 JahreBeispiele: Gebäudeinstallation, Unterverteilung, Steckdosen, Beleuchtungsanlagen, Festverdrahtete Maschinen
DGUV V3 §5 (1) i.V.m. BetrSichV §14
Fehlerstromschutzschalter (FI/RCD)
6 Monate (Funktionsprüfung)Beispiele: FI-Schalter ortsfest, FI-Schalter in stationären Anlagen
DGUV V3 §5 (3)
Ortsveränderliche FI/RCD-Schutzschalter
1 Monat (Funktionsprüfung)Beispiele: PRCD-S, Zwischensteckerschutz
DGUV V3 §5 (3), DGUV Information 203-006
Elektrische Anlagen in medizinisch genutzten Räumen
12 MonateBeispiele: Arztpraxis, Krankenhaus, Pflegeeinrichtung
DIN VDE 0100-710, DIN VDE 0751-1
Anlagen in Rechenzentren und Serverräumen
1 Jahr bis 4 Jahre je NutzungBeispiele: USV-Anlagen, Rack-PDUs, Kühlungsanlagen elektrisch
DGUV V3 §5 (1), DIN EN 50600
Baustellenstromverteiler und Anschlussverteiler
1 JahrBeispiele: Baustromverteiler (ACS), Wandverteiler auf Baustellen
DGUV V3 §5 (1), DGUV Information 203-006
Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
3 JahreBeispiele: ATEX-Zonen, Ex-geschützte Installationen
BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3, TRBS 2152
Diese Fristen sind Richtwerte nach DGUV Information 203-070 und können durch Gefährdungsbeurteilung nach oben oder unten angepasst werden. Siehe dazu auch den Abschnitt „Fristen verlängern — wann ist das möglich?"
Die angegebenen Fristen und technischen Richtwerte sind Orientierungsgrößen. Die konkret geltenden Werte sind durch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung oder durch eine qualifizierte Fachkraft festzulegen.
Ortsveränderliche Geräte: Fristen nach Umgebung
Ortsveränderliche Geräte sind elektrische Betriebsmittel, die während der Nutzung bewegt oder getragen werden: Bohrmaschinen, Verlängerungskabel, Kaffeemaschinen, Laptops, Staubsauger. Die Prüffrist hängt direkt von der mechanischen Beanspruchung ab. Je härter die Umgebung, desto kürzer das Intervall.
Bürobereich
alle 24 Monate
Computer, Monitor, Drucker, Schreibtischlampe, Ladegeräte. Geringe Beanspruchung, Fehlerquote typisch unter 2%. Die Frist kann bei sehr niedriger Fehlerquote auch verlängert werden.
Werkstatt / Produktion
alle 6 Monate
Handbohrmaschine, Winkelschleifer, Schweißgerät, Verlängerungskabel. Mittlere Beanspruchung, regelmäßiger Transport und Nutzung. Der Richtwert ist deutlich kürzer als im Büro.
Baustelle
alle 3 Monate
Baustellen-Bohrmaschine, Baustellen-Verlängerung, Baustellen-Lampen, Kreissägen. Extreme Beanspruchung durch Staub, Feuchtigkeit, mechanische Stöße und häufige Auf- und Abbauzyklen.
Wichtiger Hinweis
Die Fristen sind Richtwerte aus der DGUV Information 203-070. Sie müssen durch eine betriebseigene Gefährdungsbeurteilung bestätigt oder angepasst werden. Wer dokumentiert, dass seine tatsächliche Fehlerquote unter 2% liegt, kann die Frist verlängern. Wer häufiger Schäden feststellt, muss die Frist verkürzen.
Ortsfeste Anlagen: Der 4-Jahres-Zyklus
Ortsfeste elektrische Anlagen sind Installationen, die dauerhaft mit dem Gebäude verbunden sind: die Gebäudeinstallation, Steckdosen, Unterverteilungen, festverdrahtete Maschinen, Beleuchtungsanlagen. Die Standardprüffrist beträgt vier Jahre und ergibt sich aus der DGUV V3 § 5 in Verbindung mit der BetrSichV § 14.
Innerhalb dieser vier Jahre sind jedoch jährliche Zwischenprüfungen der Schutzmaßnahmen verpflichtend. Das heißt: Einmal pro Jahr wird durch Sichtprüfung und Funktionsprüfung geprüft, ob die Schutzmaßnahmen (Erdung, Fehlerstromschutz, Isolationswiderstand) noch wirksam sind. Die vollständige elektrotechnische Prüfung erfolgt alle vier Jahre.
Ausnahmen mit kürzerer Frist
- 1
Baustellenstromverteiler: jährlich
Baustromverteiler und Anschlussverteiler auf Baustellen sind stärker belastet als stationäre Anlagen. Die Prüffrist beträgt ein Jahr.
- 2
Medizinisch genutzte Räume: jährlich
Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen unterliegen den verschärften Anforderungen der DIN VDE 0100-710 und DIN VDE 0751-1. Die Prüffrist beträgt ein Jahr.
- 3
Ex-Bereiche: drei Jahre
Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) werden nach BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 alle drei Jahre von einer zur Prüfung befähigten Person mit Ex-Qualifikation geprüft. Zusätzlich vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen.
Schutzmaßnahmen und FI/RCD-Schalter
Fehlerstromschutzschalter (FI/RCD) sind Lebensretter. Sie trennen die Stromzufuhr innerhalb von Sekundenbruchteilen, wenn ein Fehlerstrom fließt — etwa weil jemand ein defektes Gerät berührt oder Wasser in eine Steckdose eindringt. Weil die Funktion elementar für die Sicherheit ist, gelten für FI-Schalter besonders kurze Prüffristen.
Ortsfeste FI/RCD in stationären Anlagen
alle 6 Monate
Die halbjährliche Funktionsprüfung erfolgt durch eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP). Die monatliche Betätigung der Prüftaste durch die Nutzer wird zusätzlich empfohlen — ist aber nicht vorgeschrieben.
Ortsveränderliche FI/RCD (PRCD-S) auf Baustellen
monatlich durch Nutzer, jährlich elektrisch
Auf Baustellen eingesetzte ortsveränderliche FI-Schalter (Personenschutz-Zwischenstecker) werden vor jeder Nutzung und mindestens einmal im Monat durch den Anwender funktionsgeprüft. Die elektrische Prüfung durch eine Elektrofachkraft erfolgt jährlich.
Wer darf DGUV V3 Prüfungen durchführen?
Die DGUV Vorschrift 3 und die TRBS 1203 definieren drei Qualifikationsebenen. Welche Person welche Prüfung durchführen darf, hängt vom Gerätetyp ab.
Elektrofachkraft (EFK)
Person mit einer fachlichen elektrotechnischen Ausbildung — typischerweise abgeschlossene Berufsausbildung als Elektroniker, Elektriker, Elektrotechniker oder Studium Elektrotechnik. Eine Elektrofachkraft darf alle in der DGUV V3 genannten Prüfungen durchführen, einschließlich der Prüfung ortsfester Anlagen und der Endabnahme nach Umbauten.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT)
Eine Person ohne volle Elektrofachkraft-Ausbildung, die durch eine spezifische Schulung und Prüfung die Qualifikation für einen eng umrissenen Tätigkeitsbereich erworben hat — typischerweise das Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DIN VDE 0701/0702. Diese Qualifikation ist besonders für interne Prüfer in Betrieben üblich, die nicht dauerhaft eine vollwertige EFK beschäftigen möchten.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Eine Person, die durch eine Elektrofachkraft in klar umrissene Tätigkeiten eingewiesen wurde. Eine EuP darf nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten. Für eigenständige DGUV V3 Prüfungen ist die EuP-Qualifikation nicht ausreichend.
Praxis-Tipp
Viele KMU lassen sich einen Mitarbeiter zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten qualifizieren (typisch: 3–5 Tage Schulung). Diese Person kann dann die halbjährlichen oder jährlichen Prüfungen der ortsveränderlichen Geräte intern durchführen. Für die Prüfung ortsfester Anlagen alle vier Jahre wird meist ein externer Elektrofachbetrieb beauftragt.
Fristen verlängern — wann ist das möglich?
Die in der DGUV Information 203-070 genannten Fristen sind Richtwerte, keine starren Vorgaben. Das bedeutet: Wer durch eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung belegt, dass die tatsächliche Fehlerquote niedrig ist, darf die Fristen verlängern. Umgekehrt muss verkürzt werden, wenn die Fehlerquote höher liegt.
Die 2%-Regel
Die in der DGUV Information 203-070 verwendete Faustregel lautet: Liegt der Anteil der bei der Prüfung festgestellten Mängel unter 2% der geprüften Geräte, kann die Prüffrist auf den vorgesehenen Maximalwert ausgedehnt werden. Liegt sie höher, ist die Frist zu verkürzen. Diese Entscheidung trifft die für den Arbeitsschutz verantwortliche Person auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung.
Was muss dokumentiert werden?
- Die Gefährdungsbeurteilung, die die Fristverlängerung rechtfertigt.
- Die Prüfstatistik der letzten Prüfzyklen mit dokumentierter Fehlerquote.
- Eine schriftliche Festlegung der neuen Prüffrist durch die verantwortliche Person.
- Die regelmäßige Überprüfung der festgelegten Frist — typisch jährlich.
Ohne eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ist eine Fristverlängerung im Zweifel nicht rechtssicher. Im Fall einer BG-Kontrolle oder nach einem Arbeitsunfall ist die Dokumentation das einzige belastbare Argument.
Dokumentationspflicht
Jede Prüfung nach DGUV V3 muss dokumentiert werden. Das ergibt sich aus § 3 der BetrSichV und der DGUV V3 § 5 (3). Die Dokumentation ist bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren — bei vielen Betrieben wird sie deutlich länger archiviert, um bei Arbeitsunfällen nachweisen zu können, dass die Geräte ordnungsgemäß geprüft waren.
Was gehört ins Prüfprotokoll?
- 1
Identifikation des Geräts
Inventarnummer oder Seriennummer, Hersteller, Typ, Einsatzort
- 2
Prüfdatum und Prüfer
Datum der Prüfung, Name und Qualifikation der prüfenden Person
- 3
Prüfumfang
Welche Prüfungen wurden durchgeführt (Sichtprüfung, Messung Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Funktionsprüfung etc.)
- 4
Messwerte
Gemessene Werte und Vergleich mit Grenzwerten nach DIN VDE 0701/0702 (ortsveränderlich) oder DIN VDE 0100 (ortsfest)
- 5
Prüfergebnis
Ja/Nein-Entscheidung plus Freigabe, Prüfplakette mit nächster Prüffrist, Mängelliste falls Mängel festgestellt wurden
In der Praxis erhält jedes geprüfte Gerät eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Prüfung. Diese Plakette ist das sichtbare Zeichen, dass die Prüfung erfolgt ist. Die vollständigen Prüfprotokolle werden zentral archiviert — früher in Ordnern, heute zunehmend digital.
Was passiert bei versäumten Prüfungen?
Eine versäumte Prüfung nach DGUV V3 ist kein formaler Lapsus — sie hat reale Konsequenzen, die von geringen Beanstandungen bis zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers reichen.
Bei BG-Kontrolle
Beanstandung mit Nachfrist
Die Aufsichtsperson stellt die Beanstandung schriftlich fest und setzt eine Nachfrist — typisch vier bis acht Wochen. Innerhalb dieser Frist müssen die Prüfungen nachgeholt und dokumentiert werden.
Bei wiederholtem Verstoß
Bußgeld
Werden Fristen trotz Ermahnung wiederholt nicht eingehalten oder ist die Prüfsituation grob mangelhaft, kann ein Bußgeld festgesetzt werden. Nach § 25 ArbSchG sind bis zu 30.000 € pro Verstoß möglich.
Bei Arbeitsunfall
Strafrechtliche Prüfung
Kommt es durch ein nicht geprüftes Gerät zu einem Arbeitsunfall mit Personenschaden, prüft die Staatsanwaltschaft Strafverfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB).
BG-Regress
Persönliche Haftung
Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, nimmt die Berufsgenossenschaft Regress — direkt beim Geschäftsführer. Nach § 110 SGB VII kann die Haftung unbegrenzt sein. Die D&O-Versicherung zahlt in diesen Fällen meist nicht.
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und rechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.
Prüffristen-Rechner und Software
Die Prüffristen-Tabelle oben gibt Ihnen den Überblick. In der Praxis kommt die eigentliche Arbeit aber erst nach der Theorie: Wer prüft was, wann, welches Gerät, welcher Prüfer? Zwei Hilfsmittel erleichtern die Umsetzung.
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Kostenloses Online-Tool: Gerätetyp wählen, Einsatzumgebung eingeben, letzte Prüfung eintragen — der Rechner zeigt die nächste Fälligkeit. Ideal für schnelle Einzelfälle ohne Login.
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