Die BG kommt — Sind Sie vorbereitet? Die komplette Checkliste
Die Aufsichtsperson Ihrer Berufsgenossenschaft kann jederzeit unangemeldet vor Ihrer Tür stehen. In den Branchen Holz und Metall führt die BGHM über 61.000 Betriebsbesuche pro Jahr durch — in über 51.000 Betrieben. Statistisch wird jeder fünfte Betrieb jedes Jahr besucht.
Was die Aufsichtsperson sehen will: Ihre Gefährdungsbeurteilungen, Ihre Prüfprotokolle, Ihre Unterweisungsnachweise, Ihr Verbandbuch. In 10 Minuten. Haben Sie alles griffbereit?
Diese Checkliste zeigt Ihnen genau was Sie brauchen — Punkt für Punkt.
Inhalt
Was prüft die BG bei einem Betriebsbesuch?
Die Aufsichtsperson prüft zwei Bereiche: Ihre Dokumentation und den Zustand vor Ort.
Dokumente (müssen vorgelegt werden)
Vor-Ort-Begehung
Die 20-Punkte-Checkliste: Bereit für die BG?
Dokumente
Vor Ort
Alle 20 Punkte im Griff — mit einem Dashboard.
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Was passiert wenn die BG Mängel findet?
Die Reaktion hängt von der Schwere ab — es gibt 4 Stufen:
Bei kleineren Mängeln: Die Aufsichtsperson gibt Hinweise und empfiehlt Verbesserungen. Frist zur Beseitigung: typisch 4–6 Wochen. Kein Bußgeld, kein Protokoll — nur Beratung.
Bei ernsteren Mängeln: Formale Anordnung mit Frist. Muss umgesetzt werden — wird bei Nachkontrolle überprüft. Mögliches Bußgeld bei Nichtbefolgen.
Bei Gefahr für Leib und Leben: Sofortige Stilllegung des Arbeitsmittels oder Betriebsteils. Kein Weiterbetrieb bis Mangel beseitigt und nachgeprüft. Bußgeld möglich.
Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen: Bis zu 10.000 € nach DGUV-Bußgeldkatalog. Bis zu 25.000 € nach ArbSchG/BetrSichV.
In der Praxis sind die meisten Aufsichtspersonen kooperativ und beraten zunächst. Aber: Wer bei einer Nachkontrolle dieselben Mängel hat, bekommt keine zweite Chance.
5 Tipps für den Betriebsbesuch
Kooperativ sein.
Die Aufsichtsperson ist kein Feind — sie will Ihnen helfen. Wer offen und kooperativ ist, bekommt Beratung statt Bußgeld.
Alle Dokumente griffbereit haben.
Nicht im Keller suchen während die Aufsichtsperson wartet. Digital ist besser — auf dem Tablet in 10 Sekunden.
Ehrlich sein.
Wenn etwas fehlt, sagen Sie es. „Die Kreissägen-Prüfung steht nächste Woche an" ist besser als eine hektisch gefälschte Prüfplakette.
Mitgehen.
Begleiten Sie die Aufsichtsperson bei der Begehung. Zeigen Sie dass Sie Ihren Betrieb kennen und ernst nehmen.
Nachbereiten.
Setzen Sie alle Hinweise zeitnah um — und dokumentieren Sie es. Bei der nächsten Kontrolle sieht die Aufsichtsperson dass Sie die Empfehlungen ernst genommen haben.
BG-Kontrolle digital bestehen — mit Sicherio
Alle Dokumente auf dem Tablet
GBU, Prüfprotokolle, Unterweisungsnachweise, Verbandbuch — alles griffbereit in 3 Sekunden
Ampel-Dashboard
Grün = bereit für die BG. Rot = hier müssen Sie handeln BEVOR die BG kommt.
PDF-Export auf Knopfdruck
Jedes Dokument in 3 Sekunden als PDF für die Aufsichtsperson
Automatische Erinnerungen
30 Tage vor jeder Frist — keine überfälligen Prüfungen, keine vergessenen Unterweisungen
Keine Ordner mehr durchblättern
Zeigen Sie der Aufsichtsperson Ihr Dashboard auf dem iPad. Grün, grün, grün — fertig.
Bereit für die BG. In 15 Minuten.
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Weiterführende Ratgeber
Häufige Fragen zur BG-Kontrolle
Das variiert nach Branche und Risiko. Die BGHM führt über 61.000 Betriebsbesuche pro Jahr in über 51.000 Betrieben durch. Statistisch wird jeder fünfte Holz- und Metallbetrieb jährlich besucht. Bei Auffälligkeiten, nach Unfällen oder auf Hinweis häufiger.
Ja. Nach §19 SGB VII haben die Aufsichtspersonen das Recht, Betriebsstätten zu betreten und zu besichtigen — auch unangemeldet. Sie dürfen Auskünfte verlangen und Unterlagen einsehen.
Ja. Nach dem DGUV-Bußgeldkatalog bis zu 10.000 €, nach ArbSchG/BetrSichV bis zu 25.000 € pro Verstoß. In der Praxis wird aber zuerst beraten und eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt.
Seien Sie ehrlich. Sagen Sie was fehlt und bis wann Sie es nachholen. Die Aufsichtsperson wird in der Regel eine angemessene Frist setzen. Hektisches Fälschen von Dokumenten ist strafbar und wird erkannt.
In der Regel nicht. Betriebsbesuche erfolgen meist unangemeldet. Bei bestimmten Anlässen (z. B. Beratung zur Gefährdungsbeurteilung) kann die Aufsichtsperson sich aber auch vorher ankündigen.