Die BG kommt — Sind Sie vorbereitet? Die komplette Checkliste

Lesezeit: 10 MinutenZuletzt aktualisiert: April 2026

Die Aufsichtsperson Ihrer Berufsgenossenschaft kann jederzeit unangemeldet vor Ihrer Tür stehen. In den Branchen Holz und Metall führt die BGHM über 61.000 Betriebsbesuche pro Jahr durch — in über 51.000 Betrieben. Statistisch wird jeder fünfte Betrieb jedes Jahr besucht.

Was die Aufsichtsperson sehen will: Ihre Gefährdungsbeurteilungen, Ihre Prüfprotokolle, Ihre Unterweisungsnachweise, Ihr Verbandbuch. In 10 Minuten. Haben Sie alles griffbereit?

Diese Checkliste zeigt Ihnen genau was Sie brauchen — Punkt für Punkt.

Was prüft die BG bei einem Betriebsbesuch?

Die Aufsichtsperson prüft zwei Bereiche: Ihre Dokumentation und den Zustand vor Ort.

Dokumente (müssen vorgelegt werden)

Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsbereiche
Prüfprotokolle aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel
Unterweisungsnachweise aller Mitarbeiter
Verbandbuch / Erste-Hilfe-Dokumentation
Bestellungsurkunde Sicherheitsbeauftragter (ab 21 MA)
Bestellungsurkunde SiFa und Betriebsarzt
Bestellungsurkunde Ersthelfer
Gefahrstoffverzeichnis (falls Gefahrstoffe im Einsatz)
Betriebsanweisungen
Explosionsschutzdokument (falls relevant)
ASA-Protokolle (ab 21 MA)

Vor-Ort-Begehung

Zustand der Maschinen und Schutzeinrichtungen
PSA-Tragepflicht wird eingehalten
Ordnung und Sauberkeit
Verkehrswege frei und gekennzeichnet
Flucht- und Rettungswege frei
Verbandskasten vorhanden und vollständig
Feuerlöscher vorhanden und geprüft
Betriebsanweisungen ausgehängt
Prüfplaketten aktuell
Absaugung läuft
Gehörschutz wird getragen

Die 20-Punkte-Checkliste: Bereit für die BG?

Dokumente

1
Gefährdungsbeurteilungen vorhanden für jeden Arbeitsbereich (Werkstatt, Lager, Büro, Baustelle). Aktuell — nicht älter als 12 Monate oder seit letzter Änderung.
GBU erstellen →
2
Prüfprotokolle aller Arbeitsmittel aktuell. Kein Gerät überfällig. Für jedes prüfpflichtige Arbeitsmittel liegt ein gültiges Protokoll vor.
Prüffristen-Überblick →
3
Unterweisungsnachweise für alle Mitarbeiter und alle Pflichtthemen vorhanden. Kein Thema älter als 12 Monate (bei Jugendlichen: 6 Monate).
Unterweisungen dokumentieren →
4
Verbandbuch DSGVO-konform geführt. Nicht offen im Verbandskasten. Alle Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert.
Digitales Verbandbuch →
5
Ersthelfer in ausreichender Anzahl benannt. Ausbildung nicht älter als 2 Jahre.
Ersthelfer-Pflicht →
6
Sicherheitsbeauftragter bestellt (ab 21 Beschäftigten). Bestellungsurkunde vorhanden.
Sicherheitsbeauftragter →
7
SiFa und Betriebsarzt beauftragt. Vertrag oder Bestellungsurkunde vorhanden.
8
Gefahrstoffverzeichnis aktuell (falls Gefahrstoffe im Einsatz). Sicherheitsdatenblätter verfügbar.
9
Betriebsanweisungen für Maschinen und Gefahrstoffe erstellt und an den Arbeitsplätzen ausgehängt.
10
Explosionsschutzdokument vorhanden (falls explosionsgefährdete Bereiche — Schreinerei, Lackierung, Getreideverarbeitung etc.).

Vor Ort

11
Schutzeinrichtungen an Maschinen vollständig und funktionstüchtig (Schutzhauben, Schutzgitter, Not-Aus, Spaltkeil).
12
PSA vorhanden und wird getragen (Gehörschutz, Schutzbrille, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Helm auf Baustellen).
13
Prüfplaketten auf Maschinen, Staplern, Feuerlöschern, Elektrogeräten aktuell und lesbar.
14
Verkehrswege frei, nicht zugestellt, ausreichend beleuchtet. Getrennte Wege für Stapler und Fußgänger markiert (falls Stapler im Einsatz).
15
Flucht- und Rettungswege frei und gekennzeichnet. Notbeleuchtung funktioniert. Flucht- und Rettungsplan ausgehängt.
16
Verbandskasten vorhanden, vollständig, Inhalt nicht abgelaufen. Standort gekennzeichnet.
17
Feuerlöscher vorhanden, Prüfung aktuell (max. 2 Jahre alt), zugänglich, Standort gekennzeichnet.
18
Absauganlage (falls vorhanden) läuft und ist an allen Maschinen angeschlossen. Letzte Prüfung dokumentiert.
19
Ordnung und Sauberkeit — keine Stolperfallen, kein Öl auf dem Boden, Späne regelmäßig entfernt, Material sicher gelagert.
20
Aushänge vollständig: Ersthelfer + Standort Verbandskasten, Notrufnummern, Betriebsanweisungen, Flucht- und Rettungsplan, ggf. Sicherheitsbeauftragter.

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Was passiert wenn die BG Mängel findet?

Die Reaktion hängt von der Schwere ab — es gibt 4 Stufen:

Stufe 1Beratung und Hinweis

Bei kleineren Mängeln: Die Aufsichtsperson gibt Hinweise und empfiehlt Verbesserungen. Frist zur Beseitigung: typisch 4–6 Wochen. Kein Bußgeld, kein Protokoll — nur Beratung.

Stufe 2Schriftliche Anordnung

Bei ernsteren Mängeln: Formale Anordnung mit Frist. Muss umgesetzt werden — wird bei Nachkontrolle überprüft. Mögliches Bußgeld bei Nichtbefolgen.

Stufe 3Sofortige Maßnahmen

Bei Gefahr für Leib und Leben: Sofortige Stilllegung des Arbeitsmittels oder Betriebsteils. Kein Weiterbetrieb bis Mangel beseitigt und nachgeprüft. Bußgeld möglich.

Stufe 4Bußgeld

Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen: Bis zu 10.000 € nach DGUV-Bußgeldkatalog. Bis zu 25.000 € nach ArbSchG/BetrSichV.

In der Praxis sind die meisten Aufsichtspersonen kooperativ und beraten zunächst. Aber: Wer bei einer Nachkontrolle dieselben Mängel hat, bekommt keine zweite Chance.

5 Tipps für den Betriebsbesuch

1

Kooperativ sein.

Die Aufsichtsperson ist kein Feind — sie will Ihnen helfen. Wer offen und kooperativ ist, bekommt Beratung statt Bußgeld.

2

Alle Dokumente griffbereit haben.

Nicht im Keller suchen während die Aufsichtsperson wartet. Digital ist besser — auf dem Tablet in 10 Sekunden.

3

Ehrlich sein.

Wenn etwas fehlt, sagen Sie es. „Die Kreissägen-Prüfung steht nächste Woche an" ist besser als eine hektisch gefälschte Prüfplakette.

4

Mitgehen.

Begleiten Sie die Aufsichtsperson bei der Begehung. Zeigen Sie dass Sie Ihren Betrieb kennen und ernst nehmen.

5

Nachbereiten.

Setzen Sie alle Hinweise zeitnah um — und dokumentieren Sie es. Bei der nächsten Kontrolle sieht die Aufsichtsperson dass Sie die Empfehlungen ernst genommen haben.

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Ampel-Dashboard

Grün = bereit für die BG. Rot = hier müssen Sie handeln BEVOR die BG kommt.

PDF-Export auf Knopfdruck

Jedes Dokument in 3 Sekunden als PDF für die Aufsichtsperson

Automatische Erinnerungen

30 Tage vor jeder Frist — keine überfälligen Prüfungen, keine vergessenen Unterweisungen

Keine Ordner mehr durchblättern

Zeigen Sie der Aufsichtsperson Ihr Dashboard auf dem iPad. Grün, grün, grün — fertig.

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Häufige Fragen zur BG-Kontrolle

Das variiert nach Branche und Risiko. Die BGHM führt über 61.000 Betriebsbesuche pro Jahr in über 51.000 Betrieben durch. Statistisch wird jeder fünfte Holz- und Metallbetrieb jährlich besucht. Bei Auffälligkeiten, nach Unfällen oder auf Hinweis häufiger.

Ja. Nach §19 SGB VII haben die Aufsichtspersonen das Recht, Betriebsstätten zu betreten und zu besichtigen — auch unangemeldet. Sie dürfen Auskünfte verlangen und Unterlagen einsehen.

Ja. Nach dem DGUV-Bußgeldkatalog bis zu 10.000 €, nach ArbSchG/BetrSichV bis zu 25.000 € pro Verstoß. In der Praxis wird aber zuerst beraten und eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt.

Seien Sie ehrlich. Sagen Sie was fehlt und bis wann Sie es nachholen. Die Aufsichtsperson wird in der Regel eine angemessene Frist setzen. Hektisches Fälschen von Dokumenten ist strafbar und wird erkannt.

In der Regel nicht. Betriebsbesuche erfolgen meist unangemeldet. Bei bestimmten Anlässen (z. B. Beratung zur Gefährdungsbeurteilung) kann die Aufsichtsperson sich aber auch vorher ankündigen.

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