Prüffristen für Betriebsmittel — Was muss wann geprüft werden?

Lesezeit: 14 Minuten·Zuletzt aktualisiert: April 2026

Jeder Arbeitgeber muss seine Betriebsmittel regelmäßig prüfen lassen — das schreibt die Betriebssicherheitsverordnung vor. Aber welche Fristen gelten für welche Geräte? Wer darf prüfen? Und was passiert wenn eine Frist verpasst wird? Dieser Leitfaden gibt Ihnen den kompletten Überblick.

Warum Prüffristen einhalten?

  • Gesetzliche Pflicht nach BetrSichV §3 und §14
  • Bei versäumter Prüfung: Betriebsmittel darf nicht weiter betrieben werden
  • Bei Unfall mit ungeprüftem Gerät: Versicherungsschutz der BG kann entfallen
  • Bußgeld bis 25.000 € nach BetrSichV §22
  • Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Fahrlässigkeit

Prüffristen-Tabelle — Alle wichtigen Betriebsmittel

Die folgende Übersicht zeigt die gängigsten Prüffristen nach DGUV-Vorschriften und Betriebssicherheitsverordnung — gegliedert nach Kategorien.

Arbeitsmittel

Gabelstapler / Flurförderzeuge

Intervall

12 Monate

Prüfungsart

UVV-Prüfung

Prüfer

Sachkundiger / Sachverständiger

Rechtsgrundlage

DGUV Vorschrift 68, BetrSichV §14

Krane (Brücken-, Portalkran)

Intervall

12 Monate

Prüfungsart

UVV-Prüfung

Prüfer

Sachverständiger (ZÜS)

Rechtsgrundlage

DGUV Vorschrift 52, BetrSichV §14

Hebebühnen / Hubarbeitsbühnen

Intervall

12 Monate

Prüfungsart

UVV-Prüfung

Prüfer

Sachkundiger

Rechtsgrundlage

DGUV Vorschrift 54

Anschlagmittel (Ketten, Seile, Gurte)

Intervall

12 Monate

Prüfungsart

Sicht- + Funktionsprüfung

Prüfer

Sachkundiger

Rechtsgrundlage

DGUV Regel 100-500

Leitern und Tritte

Intervall

12 Monate

Prüfungsart

Sichtprüfung

Prüfer

Sachkundiger (kann Betreiber sein)

Rechtsgrundlage

DGUV Information 208-016

Regale (Schwerlast)

Intervall

12 Monate

Prüfungsart

Regalinspektion

Prüfer

Regalprüfer / Sachkundiger

Rechtsgrundlage

DIN EN 15635

Elektro

Ortsveränderl. Elektrogeräte

Intervall

6–24 Monate

Prüfungsart

DGUV V3 Prüfung

Prüfer

Elektrofachkraft

Rechtsgrundlage

DGUV Vorschrift 3

Ortsfeste elektr. Anlagen

Intervall

48 Monate

Prüfungsart

Prüfung

Prüfer

Elektrofachkraft

Rechtsgrundlage

DGUV Vorschrift 3

Not-Aus-Einrichtungen

Intervall

12 Monate

Prüfungsart

Funktionsprüfung

Prüfer

Sachkundiger

Rechtsgrundlage

BetrSichV

Brandschutz

Feuerlöscher

Intervall

24 Monate

Prüfungsart

Instandhaltung

Prüfer

Sachkundiger (Fachbetrieb)

Rechtsgrundlage

DIN 14406, BetrSichV

Brandmeldeanlagen

Intervall

12 Monate

Prüfungsart

Wartung + Inspektion

Prüfer

Fachfirma

Rechtsgrundlage

DIN 14675

Brandschutztüren / -tore

Intervall

12 Monate

Prüfungsart

Funktionsprüfung

Prüfer

Sachkundiger

Rechtsgrundlage

BetrSichV

Flucht-/Rettungswegbeleuchtung

Intervall

12 Monate

Prüfungsart

Funktionsprüfung

Prüfer

Elektrofachkraft

Rechtsgrundlage

ASR A2.3

Druckgeräte

Druckbehälter

Intervall

60 Monate (innere)

Prüfungsart

ZÜS-Prüfung

Prüfer

Zugelassene Überwachungsstelle

Rechtsgrundlage

BetrSichV Anhang 2 Abschn. 4

Druckluftanlagen / Kompressoren

Intervall

60 Monate

Prüfungsart

Prüfung

Prüfer

Sachkundiger / ZÜS

Rechtsgrundlage

BetrSichV

PSA (Persönliche Schutzausrüstung)

PSA gegen Absturz (Auffanggurte)

Intervall

12 Monate

Prüfungsart

Sicht- + Funktionsprüfung

Prüfer

Sachkundiger (Hersteller-geschult)

Rechtsgrundlage

DGUV Regel 112-198

Atemschutzgeräte

Intervall

12 Monate

Prüfungsart

Prüfung + Reinigung

Prüfer

Sachkundiger

Rechtsgrundlage

DGUV Regel 112-190

Schweißerschutzausrüstung

Intervall

12 Monate

Prüfungsart

Sichtprüfung

Prüfer

Sachkundiger

Rechtsgrundlage

DIN EN 166

Prüfmittel

Manometer

Intervall

12 Monate

Prüfungsart

Kalibrierung

Prüfer

Sachkundiger / akkreditiertes Labor

Rechtsgrundlage

BetrSichV

Drehmomentschlüssel

Intervall

12 Monate

Prüfungsart

Kalibrierung

Prüfer

Akkreditiertes Labor

Rechtsgrundlage

DIN EN ISO 6789

Messschieber / Endmaße

Intervall

36 Monate

Prüfungsart

Kalibrierung

Prüfer

Akkreditiertes Labor

Rechtsgrundlage

DIN EN ISO 17025

Diese Tabelle enthält die gängigsten Prüffristen nach den aktuellen DGUV-Vorschriften und der Betriebssicherheitsverordnung. Die tatsächlichen Fristen können je nach Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilung und Nutzungsintensität abweichen. Stand: 2026.

Alle Fristen aus dieser Tabelle sind in Sicherio als Vorlagen hinterlegt. Betriebsmittel anlegen, Typ wählen — Frist wird automatisch gesetzt.

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Wer darf prüfen? Befähigte Person, Sachkundiger, ZÜS

Die Begriffe rund um Prüfberechtigungen verwirren viele Betriebsleiter. Hier die Klarstellung:

Befähigte Person / Sachkundiger

Definiert nach BetrSichV §2 Abs. 6 und TRBS 1203. Voraussetzungen: Berufsausbildung + Berufserfahrung + zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfbereich. Ein Elektromeister darf beispielsweise ortsfeste Anlagen prüfen. Für viele Prüfungen kann das ein eigener Mitarbeiter sein — externe Vergabe ist nicht immer nötig.

Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)

TÜV, DEKRA, GTÜ und vergleichbare Organisationen. Sie werden benötigt bei überwachungsbedürftigen Anlagen wie Druckbehältern, Aufzügen und bestimmten Krananlagen. Geregelt in BetrSichV §17. Die ZÜS-Prüfung ersetzt nicht die regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person — beides ist parallel erforderlich.

Sichtprüfung vor Benutzung (durch den Betreiber)

Leitern, Anschlagmittel, PSA: Vor jeder Benutzung muss eine Sichtprüfung stattfinden. Das ist keine dokumentationspflichtige Prüfung, sondern eine Verhaltensregel. Sie wird nicht im Prüffristen-Manager getrackt, sondern in der Unterweisung geschult.

Was passiert wenn eine Prüffrist überschritten wird?

!

Das Betriebsmittel darf nicht weiter betrieben werden bis die Prüfung nachgeholt ist.

!

Bei Weiterbetrieb: Ordnungswidrigkeit, Bußgeld bis 25.000 €.

!

Bei Unfall: Die BG kann Leistungen kürzen oder Regress nehmen.

!

Der Geschäftsführer haftet persönlich — nicht die Firma, nicht der Meister.

"In der Praxis passiert es häufiger als man denkt: Der TÜV-Termin für den Stapler wird vergessen, der Stapler fährt weiter, es passiert ein Unfall — und plötzlich steht der Geschäftsführer persönlich in der Haftung."

Unfälle dokumentieren Sie DSGVO-konform im digitalen Verbandbuch. Aus Unfallanalysen ergeben sich oft neue Erkenntnisse für die Gefährdungsbeurteilung.

Prüffristen verwalten — Excel vs. Software

Excel / Papier

Vorteile

  • Kostenlos
  • Jeder kennt es
  • Flexibel anpassbar

Nachteile

  • Keine automatischen Erinnerungen
  • Fehleranfällig (vergessene Zeilen)
  • Keine mobile Nutzung
  • Kein Audit-Trail
  • Datenverlust bei Festplattencrash

Desktop-Software (z.B. Hoppe Wartungsplaner)

Vorteile

  • Strukturiert
  • Bewährt
  • Einmalige Kosten

Nachteile

  • Nur auf einem PC nutzbar
  • Keine Cloud, kein Mobilzugriff
  • E-Mail-Erinnerungen als teures Zusatzmodul
  • Updates kosten extra

Cloud-Software (z.B. Sicherio)

Vorteile

  • Von überall zugänglich
  • Automatische Erinnerungen
  • Immer aktuell
  • PDF-Export, Foto-Upload
  • Prüfer-Verwaltung

Nachteile

  • Monatliche Kosten
  • Internet nötig

Die Wahl hängt von Ihrer Betriebsgröße ab. Für einen Einmann-Betrieb mit 3 Leitern reicht Excel. Für einen Betrieb mit 20 Mitarbeitern und 80+ Prüfobjekten ist Excel ein Risiko.

Prüffristen digital verwalten mit Sicherio

Sicherio wurde speziell für Handwerks- und Produktionsbetriebe entwickelt. So funktioniert das Prüffristen-Management:

  • Alle Betriebsmittel mit Typ, Standort, Seriennummer und Foto erfassen
  • Prüfintervalle aus DGUV-Vorschriften voreingestellt — individuell anpassbar
  • Ampel-Dashboard: Grün (OK), Gelb (bald fällig), Rot (überfällig)
  • Automatische E-Mail-Erinnerung 30 Tage vor Fälligkeit
  • Prüfer-Verwaltung mit Kontaktdaten und Zuständigkeiten
  • Prüfprotokolle mit Foto- und Dokumenten-Upload
  • PDF-Gesamtübersicht für die BG-Kontrolle mit einem Klick

Schluss mit Excel-Listen und vergessenen Terminen. Alle Prüffristen-Vorlagen aus der Tabelle oben sind in Sicherio bereits hinterlegt.

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Häufige Fragen zu Prüffristen

Der Arbeitgeber. Er kann die Organisation an eine befähigte Person delegieren, bleibt aber in der Gesamtverantwortung.

Ja. Nach BetrSichV §14 Abs. 7 muss das Ergebnis der Prüfung dokumentiert und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.

Ja, wenn Sie oder ein Mitarbeiter als befähigte Person nach TRBS 1203 qualifiziert sind. Für Leitern reicht in der Regel eine Unterweisung und Berufserfahrung.

Das hängt von der Nutzung ab. In Büros alle 24 Monate, auf Baustellen alle 3–6 Monate, in Werkstätten alle 6–12 Monate. Die genaue Frist legen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.

Die Kosten variieren je nach Betriebsmittel: Stapler-UVV ca. 100–200 €, Kran-UVV ca. 300–600 €, DGUV V3 Prüfung ca. 5–15 € pro Gerät. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

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