Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa oder FaSi) ist eine schriftlich bestellte Fachperson zur Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt Bestellung, Aufgaben und Qualifikation. Die SiFa hat keine Weisungsbefugnis — sie berät, der Arbeitgeber entscheidet und trägt die Verantwortung.
Begriffsabgrenzung: SiFa vs. andere Rollen
SiFa = FaSi
Fachkraft für Arbeitssicherheit — beide Begriffe sind gleichbedeutend. Beratungsfunktion nach ASiG.
Sicherheitsingenieur / -techniker / -meister
Untergruppen der SiFa nach §7 ASiG — je nach Grundqualifikation.
Sicherheitsbeauftragter
Normaler Mitarbeiter mit zusätzlicher Schulung. Meldet Mängel, berät nicht fachlich. Andere Rechtsgrundlage: §22 SGB VII.
Brandschutzbeauftragter
Separate Funktion, eigener Lehrgang. Personell manchmal überlappend, rechtlich getrennt.
Was die SiFa nicht ist
- Kein Disziplinarvorgesetzter — sie hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeitern
- Kein Ersatz für die Verantwortung des Arbeitgebers — sie berät, entscheidet aber nicht
- Keine Ärztin — medizinische Aufgaben gehören zum Betriebsarzt (ASiG §3)
- Kein Sicherheitsbeauftragter — das ist eine andere Rolle mit eigener Rechtsgrundlage
Wann ist die Bestellung einer SiFa Pflicht?
§5 ASiG verpflichtet Arbeitgeber zur Bestellung „soweit erforderlich“. DGUV Vorschrift 2 konkretisiert: die Bestellung ist in den allermeisten Branchen ab dem ersten Beschäftigten erforderlich. Ausnahmen sind sehr selten und betreffen im Wesentlichen Familienbetriebe ohne Fremdpersonal oder Tätigkeiten ohne nennenswerte Gefährdung.
Klein- und Kleinstbetriebe — das Unternehmermodell
Alternative zur SiFa-Bestellung: Unternehmermodell nach DGUV V2 Anlage 3
Wer kann das nutzen?
Typisch bis 10 Mitarbeiter (in einigen Branchen bis 30 oder 50). Abhängig von Branche und BG — nicht überall zulässig.
Was ist Voraussetzung?
Regelmäßige BG-Schulungen (Grundkurs + jährliche Auffrischung). Unternehmer übernimmt SiFa-Aufgaben eigenverantwortlich.
Vorteil
Spart externe SiFa-Stundenkontingente — bei einfacher Gefährdungslage oft sinnvoll.
Grenze
Bei höherer Gefährdung oder Überschreitung der Mitarbeiterzahl: nur noch Regelbetreuung durch bestellte SiFa zulässig.
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Schriftliche Bestellung als Formerfordernis
- Mündliche Bestellung reicht rechtlich nicht aus
- Empfohlen: separates Bestellungsschreiben statt Verweis im Arbeitsvertrag
- Aushändigung der Aufgabenliste nach §6 ASiG ist Pflicht-Bestandteil der Bestellung
- Ohne Aufgabenliste gilt die Bestellung oft als nicht wirksam
Was macht eine SiFa? Aufgaben nach §6 ASiG
§6 ASiG listet sechs Aufgabenbereiche der SiFa. Diese müssen bei der schriftlichen Bestellung konkret übertragen werden — ein pauschaler Verweis auf §6 ASiG reicht nicht.
Beratung des Arbeitgebers
Und der mit Arbeitsschutz beauftragten Personen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Sicherheitstechnische Überprüfung
Der Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren — vor Inbetriebnahme und regelmäßig während des Betriebs.
Beobachtung der Arbeitsabläufe
Regelmäßige Begehungen: Arbeitsmittel, PSA-Einsatz, Verhaltensweisen der Beschäftigten.
Untersuchung von Arbeitsunfällen
Analyse der Ursachen, Ableitung von Schutzmaßnahmen, Hinwirken auf Verbesserung — auch bei Beinahe-Unfällen.
Hinwirken auf sicheres Verhalten
Sensibilisierung der Beschäftigten — durch Beratung, nicht durch Anweisung.
Mitwirkung an Unterweisungen und GBU
Gemeinsam mit Vorgesetzten: Gefährdungsbeurteilung, Schulungsplanung, Betriebsanweisungen.
Wo SiFa und Betriebsarzt zusammenarbeiten
Gemeinsame Aufgaben
- Begehungen
- GBU-Erstellung
- Unterweisungen
SiFa-Schwerpunkt
- Technik und Organisation
- Arbeitsmittel-Prüfung
- PSA-Auswahl
Betriebsarzt-Schwerpunkt
- Medizinische Vorsorge
- Personenbezogene Beratung
- Eignungsuntersuchungen
Welche Qualifikation muss eine SiFa haben?
§7 ASiG nennt drei technische Grundqualifikationen, die für die Bestellung als SiFa vorliegen müssen. Zu jeder Grundqualifikation kommt der sicherheitstechnische Lehrgang.
Sicherheitsingenieur
Abgeschlossenes Hochschulstudium im Ingenieurwesen, der Naturwissenschaft oder der Sicherheitstechnik
+ sicherheitstechnischer Lehrgang
Sicherheitstechniker
Staatlich geprüfter Techniker in einem technischen Fachgebiet
+ sicherheitstechnischer Lehrgang
Sicherheitsmeister
Meister-Titel in einem anerkannten Ausbildungsberuf
+ sicherheitstechnischer Lehrgang
Der sicherheitstechnische Lehrgang
Umfang
200–300 Unterrichtseinheiten
Inhalt
Grundausbildung, Vertiefung, Branchenspezifika nach DGUV V2 Anlage 4
Anerkennung
Über die zuständige BG — Träger muss anerkannt sein
Neuer DGUV-V2-Mustertext (beschlossen Ende 2024)
Ende 2024 hat der DGUV-Vorstand einen aktualisierten Mustertext für DGUV Vorschrift 2 beschlossen. Er erweitert den Kreis der zugelassenen Grundberufe — auch Absolventen weiterer technischer Fachgebiete können sich künftig qualifizieren. Das erleichtert das Recruiting in einem angespannten SiFa-Markt. Das Anerkennungsverfahren läuft über die zuständige BG.
Fortbildungspflicht
- §5 Abs. 3 ASiG: Arbeitgeber muss Fortbildung ermöglichen und trägt die Kosten
- Typisch: ein Fortbildungstag pro Jahr (16–40 UE nach DGUV V2 empfohlen)
- Bei externen SiFas: Fortbildung läuft über den Dienstleistungsvertrag
- Fortbildungs-Nachweise müssen im Betrieb vorliegen — BG-Kontrollen prüfen das
Wie lange muss die SiFa im Betrieb tätig sein?
DGUV Vorschrift 2 regelt Mindesteinsatzzeiten abhängig von Mitarbeiterzahl und Gefährdungspotenzial der Branche. Jede BG setzt die Werte für ihre Mitgliedsunternehmen fest — die nachfolgenden Angaben sind Orientierungswerte.
| Betriebsgröße | Gefährdung | Orientierungswert | Modell |
|---|---|---|---|
| 1–10 Mitarbeiter | Niedrig | Unternehmermodell möglich | Alternative Betreuung |
| 10–50 Mitarbeiter | Mittel | 1–2 Std./MA/Jahr | Regelbetreuung (extern) |
| 50–250 Mitarbeiter | Mittel | 2–3 Std./MA/Jahr | Regelbetreuung (extern/intern) |
| Ab 250 Mitarbeiter | Hoch | Erhöhtes Kontingent | Interne SiFa sinnvoll |
Orientierungswerte — maßgeblich ist die Anlage 2 der DGUV V2 Ihrer zuständigen BG.
Was zählt als Einsatzzeit — und was nicht?
Eingerechnet
- Begehungen vor Ort
- Beratungsgespräche mit Arbeitgeber
- GBU-Mitarbeit
- Schulungs-Vorbereitung
- Unfallanalyse und Nachverfolgung
Nicht eingerechnet
- Fahrt-/Wegzeiten
- Allgemeine Verwaltung ohne Arbeitsschutz-Bezug
- Interne Fortbildung des SiFa
SiFa im Alltag — was die Aufgaben praktisch bedeutet
Eine SiFa pflegt typisch eine Vielzahl an Datenbeständen parallel. In der deutschen KMU-Realität sind das meistens Excel-Dateien — mit all den damit verbundenen Risiken.
Typische Datenbestände einer SiFa
Arbeitsmittel-Inventarliste
mit Prüffristen und Prüf-Nachweisen
Mitarbeiterliste
mit erforderlichen Unterweisungen je Tätigkeit
GBU-Dokumente
pro Arbeitsplatz, versioniert
Verbandbuch-Eintragungen
Erste-Hilfe-Vorfälle und Folge-Maßnahmen
PSA-Bestand
Ausgabe-Nachweise und Prüfintervalle
Schulungs-Termine
Planung und Teilnehmerlisten
Begehungs-Protokolle
Mängel, Fristen, Nachverfolgung
Betriebsanweisungen
je Maschine und Gefahrstoff, mit Versions-Stand
Excel-Realität in deutschen KMU
Häufige Situation: 5–10 Excel-Dateien parallel
Warnung: Excel-Fragmentation und Haftung
Eine SiFa, die ihre Pflicht-Themen in fünf parallelen Excel-Dateien pflegt, ist nicht weniger qualifiziert — aber im Streitfall (BG-Kontrolle, Unfall, Personalwechsel) extrem verwundbar. Fehlende Dokumentation oder verlorene Listen werden in der Haftungsfrage zur direkten Belastung des Arbeitgebers.
Wie Sicherio die Arbeit einer SiFa strukturiert
Sicherio ist ein Dokumentations- und Strukturierungs-Tool — kein Ersatz für die SiFa. Es bündelt die typischen SiFa-Datenbestände in einem System, automatisiert Frist-Erinnerungen und schafft eine saubere Datenbasis für BG-Kontrollen und Vertretungssituationen.
Was Sicherio für SiFas übernimmt
- Gefährdungsbeurteilung strukturiert pro Arbeitsplatz — versioniert
- Verbandbuch digital, datenschutzkonform, auswertbar
- Unterweisungen geplant und dokumentiert je Mitarbeiter
- Prüffristen zentral mit automatischen Erinnerungen
- Mitarbeiterstamm mit Funktionen, Tätigkeiten, Schulungshistorie
- Mehrere Nutzer auf einem Stand — SiFa, GF, interne Fachkräfte
Was Sicherio nicht ist
- Keine Beratung — die SiFa berät, Sicherio dokumentiert
- Kein Ersatz für die SiFa-Bestellung nach ASiG
- Keine Haftungs-Garantie — Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber
- Keine Gefährdungsbeurteilung ohne SiFa-Fachkunde
Typischer Einstieg in Sicherio aus SiFa-Perspektive
Mitarbeiterstamm anlegen
Arbeitsplätze und Tätigkeiten definieren
GBU pro Arbeitsplatz strukturieren
Unterweisungs-Themenkatalog konfigurieren
Prüffristen für Arbeitsmittel erfassen
Verbandbuch-Eintragungen schrittweise digitalisieren
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Was die BG bei einer Kontrolle in Bezug auf die SiFa prüft
Bei BG-Begehungen ist die SiFa-Bestellung einer der ersten Prüfpunkte. Oft reicht der TAB (Technischer Aufsichtsbeamte) eine einfache Frage aus, um Klarheit zu schaffen: „Zeigen Sie mir bitte das Bestellungsschreiben Ihrer SiFa.“
Schriftliche Bestellung vorhanden?
Bestellungsurkunde mit konkreter Aufgabenliste nach §6 ASiG
Einsatzzeit angemessen?
Stundennachweis des SiFa-Einsatzes über das Jahr
Fortbildungs-Nachweise vorhanden?
Teilnahmebestätigungen für SiFa-Fortbildungen
SiFa im Betrieb bekannt?
Mitarbeiter wissen, wer ihre SiFa ist und wie sie erreichbar ist
Begehungs-Protokolle geführt?
Dokumentation der Begehungen mit Mängeln und Fristen
Unfall-Analyse dokumentiert?
SiFa-Bericht zu Arbeitsunfällen mit Schutzmaßnahmen
Häufige Mängel und Eskalationsstufen
Häufige Mängel in der Praxis
- Mündliche statt schriftlicher Bestellung
- Bestellung ohne Aufgabenliste nach §6 ASiG
- Externe SiFa beauftragt, aber kein Stunden-Nachweis
- Fortbildungen nicht dokumentiert
- SiFa nicht im Betrieb bekannt
Eskalation bei Versäumnissen
- Aufforderung zur Nachholung der Bestellung
- Bei wiederholten Verstößen: Bußgeld nach §20 ASiG
- Bei Personenschaden ohne SiFa: BG-Regress möglich
- Persönliche Haftung der Geschäftsführung
- Bei Vorsatz: Straftat nach §26 ArbSchG
Weitere Themen für SiFas und Arbeitgeber
Gefährdungsbeurteilung
Die SiFa wirkt an der GBU mit — Grundlage aller weiteren Schutzmaßnahmen.
Unterweisungen dokumentieren
Zentrale SiFa-Aufgabe: Mitwirkung an arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen.
Verbandbuch
SiFa-Aufgabe: Auswertung von Erste-Hilfe-Vorfällen für Schutzmaßnahmen.
Prüffristen Arbeitsmittel
Übersicht aller Prüffristen — Pflicht-Wissen jeder SiFa.
BG-Kontrolle: Checkliste
DemnächstWas die BG bei einer Begehung erwartet — auch zur SiFa-Bestellung.
Arbeitsmedizin — Pillar
Betriebsarzt-Bestellung nach ASiG §3 und Zusammenarbeit mit der SiFa.
Häufige Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Zum Inhalt dieser Seite
Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand vom 25. April 2026. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.
Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.
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