Redaktionell geprüft · Arbeitsschutz & Betriebsorganisation · Keine Rechts- oder Fachberatung
Stand: 25. April 2026

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) — Aufgaben, Bestellung, Einsatzzeiten

Was eine SiFa nach §5 und §6 ASiG genau leistet, wann sie zwingend zu bestellen ist, wie sich Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 bemessen — und warum eine SiFa in der täglichen Praxis nicht ohne strukturierte Werkzeuge auskommt.

§5 ASiG, §6 ASiG
Rechtsgrundlage
Ab 1 Beschäftigtem
Bestell-Pflicht
Nach DGUV V2
Einsatzzeiten

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit — kurz SiFa oder FaSi — ist die zentrale Beratungsfunktion im betrieblichen Arbeitsschutz. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, eine SiFa schriftlich zu bestellen, sobald die Voraussetzungen vorliegen. In der Praxis bedeutet das: praktisch jeder Betrieb mit Beschäftigten braucht eine SiFa — entweder intern oder über einen externen Dienst. Auf dieser Seite erfahren Sie, was eine SiFa leistet, wer sie sein darf, welche Einsatzzeit erforderlich ist und wie sie in der täglichen Arbeit GBU, Unterweisungen, Verbandbuch und Prüffristen koordiniert.

Typische SiFa-Aufgaben im Überblick

  • Gefährdungsbeurteilung

    Mitwirkung an GBU für alle Arbeitsplätze

  • Begehungen

    Vor-Ort-Kontrolle von Arbeitsmitteln und Abläufen

  • Unterweisungen

    Vorbereitung und Begleitung arbeitsplatzbezogener Unterweisungen

  • Betriebsanweisungen

    Erstellung und Aktualisierung für Maschinen und Gefahrstoffe

  • Unfall-Analyse

    Untersuchung von Arbeitsunfällen und Ableitung von Maßnahmen

  • PSA-Beratung

    Auswahl und Prüfung persönlicher Schutzausrüstung

Bernd Galter
Verfasst von Bernd Galter
Ingenieur · Gründer Sicherio
Veröffentlicht: 25. April 2026

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa oder FaSi) ist eine schriftlich bestellte Fachperson zur Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt Bestellung, Aufgaben und Qualifikation. Die SiFa hat keine Weisungsbefugnis — sie berät, der Arbeitgeber entscheidet und trägt die Verantwortung.

Begriffsabgrenzung: SiFa vs. andere Rollen

SiFa = FaSi

Fachkraft für Arbeitssicherheit — beide Begriffe sind gleichbedeutend. Beratungsfunktion nach ASiG.

Sicherheitsingenieur / -techniker / -meister

Untergruppen der SiFa nach §7 ASiG — je nach Grundqualifikation.

Sicherheitsbeauftragter

Normaler Mitarbeiter mit zusätzlicher Schulung. Meldet Mängel, berät nicht fachlich. Andere Rechtsgrundlage: §22 SGB VII.

Brandschutzbeauftragter

Separate Funktion, eigener Lehrgang. Personell manchmal überlappend, rechtlich getrennt.

Was die SiFa nicht ist

  • Kein Disziplinarvorgesetzter — sie hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeitern
  • Kein Ersatz für die Verantwortung des Arbeitgebers — sie berät, entscheidet aber nicht
  • Keine Ärztin — medizinische Aufgaben gehören zum Betriebsarzt (ASiG §3)
  • Kein Sicherheitsbeauftragter — das ist eine andere Rolle mit eigener Rechtsgrundlage

Wann ist die Bestellung einer SiFa Pflicht?

§5 ASiG verpflichtet Arbeitgeber zur Bestellung „soweit erforderlich“. DGUV Vorschrift 2 konkretisiert: die Bestellung ist in den allermeisten Branchen ab dem ersten Beschäftigten erforderlich. Ausnahmen sind sehr selten und betreffen im Wesentlichen Familienbetriebe ohne Fremdpersonal oder Tätigkeiten ohne nennenswerte Gefährdung.

Klein- und Kleinstbetriebe — das Unternehmermodell

Alternative zur SiFa-Bestellung: Unternehmermodell nach DGUV V2 Anlage 3

Wer kann das nutzen?

Typisch bis 10 Mitarbeiter (in einigen Branchen bis 30 oder 50). Abhängig von Branche und BG — nicht überall zulässig.

Was ist Voraussetzung?

Regelmäßige BG-Schulungen (Grundkurs + jährliche Auffrischung). Unternehmer übernimmt SiFa-Aufgaben eigenverantwortlich.

Vorteil

Spart externe SiFa-Stundenkontingente — bei einfacher Gefährdungslage oft sinnvoll.

Grenze

Bei höherer Gefährdung oder Überschreitung der Mitarbeiterzahl: nur noch Regelbetreuung durch bestellte SiFa zulässig.

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Schriftliche Bestellung als Formerfordernis

  • Mündliche Bestellung reicht rechtlich nicht aus
  • Empfohlen: separates Bestellungsschreiben statt Verweis im Arbeitsvertrag
  • Aushändigung der Aufgabenliste nach §6 ASiG ist Pflicht-Bestandteil der Bestellung
  • Ohne Aufgabenliste gilt die Bestellung oft als nicht wirksam

Was macht eine SiFa? Aufgaben nach §6 ASiG

§6 ASiG listet sechs Aufgabenbereiche der SiFa. Diese müssen bei der schriftlichen Bestellung konkret übertragen werden — ein pauschaler Verweis auf §6 ASiG reicht nicht.

1

Beratung des Arbeitgebers

Und der mit Arbeitsschutz beauftragten Personen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.

2

Sicherheitstechnische Überprüfung

Der Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren — vor Inbetriebnahme und regelmäßig während des Betriebs.

3

Beobachtung der Arbeitsabläufe

Regelmäßige Begehungen: Arbeitsmittel, PSA-Einsatz, Verhaltensweisen der Beschäftigten.

4

Untersuchung von Arbeitsunfällen

Analyse der Ursachen, Ableitung von Schutzmaßnahmen, Hinwirken auf Verbesserung — auch bei Beinahe-Unfällen.

5

Hinwirken auf sicheres Verhalten

Sensibilisierung der Beschäftigten — durch Beratung, nicht durch Anweisung.

6

Mitwirkung an Unterweisungen und GBU

Gemeinsam mit Vorgesetzten: Gefährdungsbeurteilung, Schulungsplanung, Betriebsanweisungen.

Wo SiFa und Betriebsarzt zusammenarbeiten

Gemeinsame Aufgaben

  • Begehungen
  • GBU-Erstellung
  • Unterweisungen

SiFa-Schwerpunkt

  • Technik und Organisation
  • Arbeitsmittel-Prüfung
  • PSA-Auswahl

Betriebsarzt-Schwerpunkt

  • Medizinische Vorsorge
  • Personenbezogene Beratung
  • Eignungsuntersuchungen

Welche Qualifikation muss eine SiFa haben?

§7 ASiG nennt drei technische Grundqualifikationen, die für die Bestellung als SiFa vorliegen müssen. Zu jeder Grundqualifikation kommt der sicherheitstechnische Lehrgang.

Sicherheitsingenieur

Abgeschlossenes Hochschulstudium im Ingenieurwesen, der Naturwissenschaft oder der Sicherheitstechnik

+ sicherheitstechnischer Lehrgang

Sicherheitstechniker

Staatlich geprüfter Techniker in einem technischen Fachgebiet

+ sicherheitstechnischer Lehrgang

Sicherheitsmeister

Meister-Titel in einem anerkannten Ausbildungsberuf

+ sicherheitstechnischer Lehrgang

Der sicherheitstechnische Lehrgang

Umfang

200–300 Unterrichtseinheiten

Inhalt

Grundausbildung, Vertiefung, Branchenspezifika nach DGUV V2 Anlage 4

Anerkennung

Über die zuständige BG — Träger muss anerkannt sein

Neuer DGUV-V2-Mustertext (beschlossen Ende 2024)

Ende 2024 hat der DGUV-Vorstand einen aktualisierten Mustertext für DGUV Vorschrift 2 beschlossen. Er erweitert den Kreis der zugelassenen Grundberufe — auch Absolventen weiterer technischer Fachgebiete können sich künftig qualifizieren. Das erleichtert das Recruiting in einem angespannten SiFa-Markt. Das Anerkennungsverfahren läuft über die zuständige BG.

Fortbildungspflicht

  • §5 Abs. 3 ASiG: Arbeitgeber muss Fortbildung ermöglichen und trägt die Kosten
  • Typisch: ein Fortbildungstag pro Jahr (16–40 UE nach DGUV V2 empfohlen)
  • Bei externen SiFas: Fortbildung läuft über den Dienstleistungsvertrag
  • Fortbildungs-Nachweise müssen im Betrieb vorliegen — BG-Kontrollen prüfen das

Wie lange muss die SiFa im Betrieb tätig sein?

DGUV Vorschrift 2 regelt Mindesteinsatzzeiten abhängig von Mitarbeiterzahl und Gefährdungspotenzial der Branche. Jede BG setzt die Werte für ihre Mitgliedsunternehmen fest — die nachfolgenden Angaben sind Orientierungswerte.

BetriebsgrößeGefährdungOrientierungswertModell
1–10 MitarbeiterNiedrigUnternehmermodell möglichAlternative Betreuung
10–50 MitarbeiterMittel1–2 Std./MA/JahrRegelbetreuung (extern)
50–250 MitarbeiterMittel2–3 Std./MA/JahrRegelbetreuung (extern/intern)
Ab 250 MitarbeiterHochErhöhtes KontingentInterne SiFa sinnvoll

Orientierungswerte — maßgeblich ist die Anlage 2 der DGUV V2 Ihrer zuständigen BG.

Was zählt als Einsatzzeit — und was nicht?

Eingerechnet

  • Begehungen vor Ort
  • Beratungsgespräche mit Arbeitgeber
  • GBU-Mitarbeit
  • Schulungs-Vorbereitung
  • Unfallanalyse und Nachverfolgung

Nicht eingerechnet

  • Fahrt-/Wegzeiten
  • Allgemeine Verwaltung ohne Arbeitsschutz-Bezug
  • Interne Fortbildung des SiFa

SiFa im Alltag — was die Aufgaben praktisch bedeutet

Eine SiFa pflegt typisch eine Vielzahl an Datenbeständen parallel. In der deutschen KMU-Realität sind das meistens Excel-Dateien — mit all den damit verbundenen Risiken.

Typische Datenbestände einer SiFa

Arbeitsmittel-Inventarliste

mit Prüffristen und Prüf-Nachweisen

Mitarbeiterliste

mit erforderlichen Unterweisungen je Tätigkeit

GBU-Dokumente

pro Arbeitsplatz, versioniert

Verbandbuch-Eintragungen

Erste-Hilfe-Vorfälle und Folge-Maßnahmen

PSA-Bestand

Ausgabe-Nachweise und Prüfintervalle

Schulungs-Termine

Planung und Teilnehmerlisten

Begehungs-Protokolle

Mängel, Fristen, Nachverfolgung

Betriebsanweisungen

je Maschine und Gefahrstoff, mit Versions-Stand

Excel-Realität in deutschen KMU

Häufige Situation: 5–10 Excel-Dateien parallel

Kein einheitliches System für Termin-Erinnerungen
Mehrfach-Pflege bei Mitarbeiter-Wechseln
Kein zentraler Zugriff bei BG-Kontrollen
Keine systematische Eskalation bei offenen Mängeln
Wissensverlust bei SiFa-Wechsel oder Krankheit
Versionschaos bei Betriebsanweisungen

Warnung: Excel-Fragmentation und Haftung

Eine SiFa, die ihre Pflicht-Themen in fünf parallelen Excel-Dateien pflegt, ist nicht weniger qualifiziert — aber im Streitfall (BG-Kontrolle, Unfall, Personalwechsel) extrem verwundbar. Fehlende Dokumentation oder verlorene Listen werden in der Haftungsfrage zur direkten Belastung des Arbeitgebers.

Wie Sicherio die Arbeit einer SiFa strukturiert

Sicherio ist ein Dokumentations- und Strukturierungs-Tool — kein Ersatz für die SiFa. Es bündelt die typischen SiFa-Datenbestände in einem System, automatisiert Frist-Erinnerungen und schafft eine saubere Datenbasis für BG-Kontrollen und Vertretungssituationen.

Was Sicherio für SiFas übernimmt

  • Gefährdungsbeurteilung strukturiert pro Arbeitsplatz — versioniert
  • Verbandbuch digital, datenschutzkonform, auswertbar
  • Unterweisungen geplant und dokumentiert je Mitarbeiter
  • Prüffristen zentral mit automatischen Erinnerungen
  • Mitarbeiterstamm mit Funktionen, Tätigkeiten, Schulungshistorie
  • Mehrere Nutzer auf einem Stand — SiFa, GF, interne Fachkräfte

Was Sicherio nicht ist

  • Keine Beratung — die SiFa berät, Sicherio dokumentiert
  • Kein Ersatz für die SiFa-Bestellung nach ASiG
  • Keine Haftungs-Garantie — Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber
  • Keine Gefährdungsbeurteilung ohne SiFa-Fachkunde

Typischer Einstieg in Sicherio aus SiFa-Perspektive

1

Mitarbeiterstamm anlegen

2

Arbeitsplätze und Tätigkeiten definieren

3

GBU pro Arbeitsplatz strukturieren

4

Unterweisungs-Themenkatalog konfigurieren

5

Prüffristen für Arbeitsmittel erfassen

6

Verbandbuch-Eintragungen schrittweise digitalisieren

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Was die BG bei einer Kontrolle in Bezug auf die SiFa prüft

Bei BG-Begehungen ist die SiFa-Bestellung einer der ersten Prüfpunkte. Oft reicht der TAB (Technischer Aufsichtsbeamte) eine einfache Frage aus, um Klarheit zu schaffen: „Zeigen Sie mir bitte das Bestellungsschreiben Ihrer SiFa.“

Schriftliche Bestellung vorhanden?

Bestellungsurkunde mit konkreter Aufgabenliste nach §6 ASiG

Einsatzzeit angemessen?

Stundennachweis des SiFa-Einsatzes über das Jahr

Fortbildungs-Nachweise vorhanden?

Teilnahmebestätigungen für SiFa-Fortbildungen

SiFa im Betrieb bekannt?

Mitarbeiter wissen, wer ihre SiFa ist und wie sie erreichbar ist

Begehungs-Protokolle geführt?

Dokumentation der Begehungen mit Mängeln und Fristen

Unfall-Analyse dokumentiert?

SiFa-Bericht zu Arbeitsunfällen mit Schutzmaßnahmen

Häufige Mängel und Eskalationsstufen

Häufige Mängel in der Praxis

  • Mündliche statt schriftlicher Bestellung
  • Bestellung ohne Aufgabenliste nach §6 ASiG
  • Externe SiFa beauftragt, aber kein Stunden-Nachweis
  • Fortbildungen nicht dokumentiert
  • SiFa nicht im Betrieb bekannt

Eskalation bei Versäumnissen

  • Aufforderung zur Nachholung der Bestellung
  • Bei wiederholten Verstößen: Bußgeld nach §20 ASiG
  • Bei Personenschaden ohne SiFa: BG-Regress möglich
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung
  • Bei Vorsatz: Straftat nach §26 ArbSchG

Häufige Fragen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Zum Inhalt dieser Seite

Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand vom 25. April 2026. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.

Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.

Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben nehmen wir gerne unter kontakt@sicherio.de entgegen.

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