Was ist ein Brandschutzhelfer?
Ein Brandschutzhelfer ist ein Beschäftigter, der durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut gemacht und zur Bekämpfung von Entstehungsbränden befähigt wurde. Die Funktion ist auch als BSH, Brandschutz- und Räumungshelfer oder Ersthelfer Brand bekannt.
Rechtsgrundlagen im Überblick
- § 10 Abs. 2 ArbSchG — Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
- § 5 ArbSchG — GBU als Grundlage für die Anzahl
- § 6 ArbSchG — Dokumentationspflicht
- DGUV Vorschrift 1 § 22 Abs. 2 — Notfallmaßnahmen
- ASR A2.2 Mai 2018, Abschnitt 7.3 — Brandschutzhelfer
- DGUV Information 205-023 — Ausbildung und Befähigung
Drei verschiedene Brandschutz-Rollen — bitte nicht verwechseln
Brandschutz-Rollen im Vergleich
Drei verschiedene Rollen mit unterschiedlichen Pflichten — Verwechslungs-Risiko in der Praxis hoch
| Kriterium | Brandschutzhelfer | Brandschutzbeauftragter | Räumungshelfer |
|---|---|---|---|
| Hauptaufgabe | Entstehungsbrände bekämpfen | Brandschutz-Konzept verantworten | Evakuierung leiten |
| Rechtsgrundlage | § 10 ArbSchG, ASR A2.2, DGUV 205-023 | DGUV 205-003, baurechtliche Vorschriften | ASR A2.3, DGUV-Empfehlung |
| Ausbildungsdauer | 2-4 Stunden + Praxis | 64 UE Erstausbildung | 2-4 Stunden + Praxis |
| Anzahl im Betrieb | ≥ 5 % der Beschäftigten | In der Regel 1 (je nach Betrieb) | Nach GBU, oft mehrere |
| Pflicht | Immer (auch KMU) | GBU-abhängig, oft baurechtlich | GBU-abhängig |
| Hauptzielgruppe | Alle Betriebe | Größere Betriebe, Sonderbauten | Größere Gebäude, Versammlungsstätten |
| Kombinierbar? | Ja (häufig mit Räumungshelfer) | Ja, kann auch Brandschutzhelfer sein | Ja (häufig mit Brandschutzhelfer) |
Was der Brandschutzhelfer NICHT ist
- Kein Brandschutzbeauftragter — andere, intensivere Funktion (DGUV 205-003, 64 UE Erstausbildung)
- Kein Ersthelfer — Ersthelfer kümmern sich um Verletzte, nicht um Brände
- Kein Sicherheitsbeauftragter — andere Rolle nach § 22 DGUV V1
- Kein Feuerwehrmann — bekämpft nur Entstehungsbrände ohne Eigengefährdung
Wie viele Brandschutzhelfer braucht der Betrieb?
Die ASR A2.2 nennt 5 % als Mindestquote bei normaler Brandgefährdung — das ist NICHT der Zielwert, sondern der Mindestrahmen. Die tatsächliche Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
Normale Brandgefährdung
ASR A2.2 Mindestquote
- Typisch: Bürobetrieb, Verwaltung, Beratung
- Beispiel: 80 Beschäftigte → 4 Brandschutzhelfer
- ABER: Urlaub, Krankheit, Homeoffice einkalkulieren
- Praxis-Empfehlung: 1.5–2× Mindestquote
Erhöhte Brandgefährdung
DGUV-Empfehlung
- Typisch: Lager mit brennbaren Stoffen, Heißarbeiten
- Auch: Schreinerei, Lackierer, Tankstellen
- Beispiel: Schreinerei 25 MA → 3 Brandschutzhelfer
- GBU bestimmt die konkrete Quote
Hohe Brandgefährdung
Sonderbauten
- Typisch: Chemie, Pyrotechnik, Holzverarbeitung
- Auch: Versammlungsstätten, Pflegeheime
- Plus: ggf. Brandschutzbeauftragter zwingend
- Plus: spezielle Brandschutzkonzepte erforderlich
Schichtbetrieb — der häufigste Praxis-Fehler
Die 5%-Regel bezieht sich auf gleichzeitig anwesendeBeschäftigte, nicht auf die Gesamtbelegschaft. Bei Drei-Schicht-Betrieb mit 60 MA insgesamt aber 20 pro Schicht: pro Schicht mindestens 1 Brandschutzhelfer. Wer das übersieht, hat eine „auf dem Papier“ erfüllte Quote — aber leere Schichten ohne Helfer. In der Auditprüfung fällt das sofort auf.
Faktor 1 — Gleichzeitig Anwesende
Nicht Gesamtbelegschaft, sondern tatsächlich anwesende Personen je Schicht
Faktor 2 — Brandgefährdung
Normal (Büro), erhöht (Heißarbeiten, brennbare Stoffe), hoch (Chemie, Pyrotechnik)
Faktor 3 — Räumliche Lage
Mehrere Geschosse, verteilte Standorte, Bereiche mit Brandschutzabschnitten
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Aufgaben und Pflichten des Brandschutzhelfers
Aufgabe 1 — Entstehungsbrände bekämpfen
Kleine, lokal begrenzte Brände in der ersten Phase bekämpfen — ohne Eigengefährdung. Bei unbeherrschbarem Brand: Bereich verlassen, alarmieren, Feuerwehr ankommen lassen. Bei dichtem Rauch: niemals weiter vordringen.
Aufgabe 2 — Sicherstellung der Evakuierung
Beschäftigte aus dem Gefährdungsbereich bringen, Flucht zum Sammelplatz sicherstellen, Vollständigkeit prüfen. Nach dem Brandfall: Auskunft an Feuerwehr, Brandentstehung dokumentieren.
Vor dem Brandfall
- Standorte der Feuerlöscher kennen
- Fluchtwege regelmäßig prüfen
- Brandschutzordnung verstehen
- Vorbild-Verhalten in der Belegschaft
Im Brandfall
- Alarmierung auslösen oder veranlassen
- Mitarbeiter zur Flucht auffordern
- Brandbekämpfung — NUR ohne Eigengefährdung
- Bei Rauch: sofort zurückziehen
Nach dem Brandfall
- Sammelplatz-Vollständigkeit prüfen
- Auskunft an Feuerwehr
- Brandentstehung dokumentieren
- Nachschulung prüfen
Was Brandschutzhelfer NICHT tun müssen
Kein 24/7-Bereitschaftsdienst. Kein Ersatz für die Feuerwehr. Keine technische Brandschutzplanung (Sache des Brandschutzbeauftragten). Sie bleiben „normale“ Beschäftigte mit Zusatzqualifikation — verfügbar während ihrer normalen Arbeitszeit.
Ausbildungs-Anforderungen
Brandschutzhelfer-Implementierung in 4 Schritten
Von der Bedarfsermittlung bis zur dauerhaften Einsatzfähigkeit
Bedarfsermittlung über GBU
PLANUNGBrandgefährdung in Tätigkeitsbereichen einstufen (normal/erhöht/hoch). Anzahl Brandschutzhelfer aus § 5 ArbSchG ableiten — Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit einkalkulieren. Faustregel: 1.5-2× ASR-Mindestquote.
Personen auswählen und benennen
AUSWAHLFreiwillige bevorzugen — Motivation hält das Wissen länger. Voraussetzungen: körperlich geeignet, regelmäßig anwesend, bereit Verantwortung zu übernehmen. Schriftliche Bestellung dokumentieren. Gleichmäßig auf Räume und Schichten verteilen.
Ausbildung organisieren
SCHULUNGTheorie 1.5-2 Stunden + Praxis-Löschübung 30-60 Minuten. Reine Online-Ausbildung ist NICHT zulässig — Praxis am Brandsimulator ist Pflicht. Hybrid (Theorie online, Praxis vor Ort) ist möglich. Inhouse oft günstiger und betriebsspezifischer.
Dokumentation und Auffrischung
DAUERHAFTTeilnahme-Bescheinigung mit Datum, Ausbilder-Qualifikation und Inhalten archivieren. Auffrischung alle 3-5 Jahre. Bei Personal-/Bau-/Gefährdungs-Änderungen: sofortige Nachschulung. Aushang Brandschutzordnung mit Helfer-Liste aktuell halten.
NEU 2026: Mit der DGUV-Reform März 2026 zu Lithium-Ionen-Akku-Bränden müssen Schulungsinhalte aktualisiert werden. Wer 2021 oder früher zuletzt geschult wurde, ist 2026 doppelt überfällig — sowohl wegen 5-Jahres-Empfehlung als auch wegen veränderter Brandbild-Lage. Faustregel: alle 3 Jahre auffrischen ist 2026 die sichere Variante.
Inhalte der Ausbildung nach DGUV Information 205-023
Theoretischer Teil (1.5–2 Stunden)
- Rechtliche Grundlagen (§ 10 ArbSchG, ASR A2.2)
- Brandgefahren und Brandursachen (inkl. Lithium-Ionen-Akkus 2026)
- Brandklassen A, B, C, D, F und geeignete Löschmittel
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöschern
- Verhalten im Brandfall (Alarmierung, Evakuierung)
- Betriebliche Brandschutzordnung
- Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen
Praktischer Teil (30–60 Minuten) — Pflicht!
- Echte Löschübung am Brandsimulator (Pflicht — nicht online ersetzbar)
- Handhabung von Pulver-, Schaum- und CO₂-Löschern
- Löschtaktik: Windrichtung, von vorn nach hinten
- Stoppen bei Eigengefährdung
Reine Online-Ausbildung
Nicht zulässig
Praxis-Löschübung kann nicht digital erbracht werden
Hybrid-Modell
Zulässig
Theorie online + Praxis-Löschübung vor Ort
Vollpräsenz
Klassischer Standard
Für KMU oft am sinnvollsten
Auffrischung und Wiederholung
Wann ist die Auffrischung fällig?
- DGUV 205-023 empfiehlt: alle 3-5 Jahre
- ASR A2.2 Praxis-Auslegung: alle 2-5 Jahre
- Praxis-Empfehlung 2026: alle 3 Jahre (DGUV-Reform März 2026)
- Kein gesetzliches Ablaufdatum: aber Aktualität wird im Schadensfall geprüft
Sofortige Nachschulung erforderlich bei
- Baulichen Änderungen (neue Bereiche, geänderte Fluchtwege)
- Technologie-Wandel (neue Brandgefahren, z.B. Lithium-Ionen-Akkus)
- Personalwechsel — neue Helfer ersetzen ausgeschiedene
- Brandereignis im Betrieb
- Änderung der Brandschutzordnung
- Neue Produktionsverfahren mit veränderter Brandgefährdung
DGUV-Reform März 2026 — Lithium-Ionen-Akku-Brände
Die DGUV hat im März 2026 neue Leitlinien zu Lithium-Ionen-Akku-Bränden veröffentlicht. Hintergrund: verbreiteter Einsatz von Akkus in Geräten, Werkzeugen, Pedelecs und E-Autos verändert das Brandbild. Klassische Löschmethoden stoßen oft an Grenzen. Konsequenz für Brandschutzhelfer: Verstehen der Akku-Gefahren, Einsatzgrenzen der Löschmittel, Evakuierung statt Bekämpfung. Wer 2021 oder früher zuletzt geschult wurde, ist 2026 doppelt überfällig.
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Wie Sicherio die Brandschutzhelfer-Verwaltung unterstützt
Sicherio ist Dokumentations- und Reminder-Tool — kein Schulungs-Anbieter. Die Praxis-Löschübung erfolgt weiterhin durch externe oder interne Ausbilder vor Ort.
Was Sicherio konkret leistet
- Bedarfsermittlung: Brandgefährdung, Schichtplan-Berücksichtigung, Quoten-Berechnung
- Helfer-Verzeichnis: zentrale Liste mit Namen, Schulungsdatum, Schicht-Zuordnung
- Schulungs-Tracking: Erst- und Auffrischungs-Schulungen mit Ausbilder + Bescheinigung
- Reminder-System: automatische Erinnerung 4-6 Wochen vor Auffrischungs-Fälligkeit
- BG-Audit-Modus: alle Nachweise auf Knopfdruck — Schulungen, Bestellungen, Aushang
Was Sicherio NICHT ist
- Kein Schulungs-Anbieter — Theorie und Praxis-Löschübung bleiben extern/intern
- Keine Brandsimulationsanlage — Praxis-Löschübung nur vor Ort
- Kein Brandschutzkonzept-Tool — größere Konzepte erfordern BSB oder Büro
- Keine Rechtsberatung
Häufige Fehler und Sanktionen
5%-Quote pauschal angewendet ohne Schichtbetrieb und Urlaub einzubeziehen
Bei erhöhter Brandgefährdung trotzdem nur 5 % — ASR A2.2 verlangt mehr
Schicht-Lücken übersehen — Mindestquote pro Schicht statt insgesamt
Praxis-Löschübung übersprungen — reine Theorie nicht ausreichend
Reine Online-Ausbildung gewählt — nicht zulässig
Nicht-qualifizierter Ausbilder — Brandschutz-Erfahrung erforderlich
Auffrischung übergangen — veraltete Ausbildung von 2019 oder früher
Personalwechsel ohne Nachbenennen — ausgeschiedener Helfer nicht ersetzt
DGUV-Reform März 2026 ignoriert — Lithium-Ionen-Akkus nicht in Schulung
Aushang Brandschutzordnung nicht aktualisiert
Räumungshelfer mit Brandschutzhelfer verwechselt — andere Aufgaben
Bestellung nur mündlich — schriftliche Bestellung Pflicht (§ 6 ArbSchG)
Sanktionen
Bußgeld bis 30.000 €
nach § 25 ArbSchG
Bußgeld nach § 209 SGB VII
bei Verstoß gegen DGUV-Vorschriften
Strafrechtliche Folgen
bei Personenschaden mit Bezug zu fehlender Ausbildung
Persönliche Haftung der Geschäftsführung
bei Schadensfall
Versicherer-Regress
bei Sachschaden mit fehlerhafter Brandbekämpfung
Verschärfte Behörden-Kontrollen 2026
tatsächliche Anwesenheit wird geprüft, nicht nur Listen
Die häufigste Compliance-Falle: 5%-Quote nur auf dem Papier
Drei Beispiele aus der Praxis:
- 1.Bürobetrieb mit 80 MA und 4 Brandschutzhelfern — alle vier im selben Sommerurlaub. In der Urlaubswoche steht der Betrieb ohne einen einzigen Helfer da.
- 2.Schreinerei mit erhöhter Brandgefährdung verlässt sich auf 5 % — bei einem Lack-Brand fehlen Helfer mit der nötigen Quote. ASR A2.2 verlangt deutlich mehr.
- 3.Drei-Schicht-Betrieb hat 5 % gesamt erreicht, aber die Nachtschicht ohne einen einzigen Helfer. Mindestquote gilt pro Schicht, nicht insgesamt.
In allen drei Fällen liegt im Audit eine Verletzung der Pflicht vor — und im Brandfall die Beweislast-Umkehr. Faustregel: Mindestquote × 1.5 bis 2.0 plus Schichtbetrieb-Verteilung ist der pragmatische Sicherheits-Puffer.
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