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Stand: 28. April 2026

PSA-Prüffristen — Wer wann was prüfen muss (Stand 2026)

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist nur dann ein Schutz, wenn sie funktioniert. Die Prüffristen ergeben sich aus der PSA-Kategorie (I, II oder III nach EU-Verordnung 2016/425) und der konkreten Tätigkeit. Bei sicherheitskritischer PSA der Kategorie III — Absturzsicherung, Atemschutz, Chemikalienschutz — ist mindestens jährlich eine Sachkundigenprüfung Pflicht.

Rechtsgrundlage: PSA-BenutzungsV §2 + DGUV
EU-Verordnung 2016/425
Kat. III: mind. jährlich Sachkundige
Absturzsicherung, Atemschutz, Chemikalien
Pflicht: Sichtprüfung vor jedem Einsatz
Alle Kategorien, alle Benutzer

Die PSA-Benutzungsverordnung und die DGUV-Regeln 112-189 bis 112-199 schreiben vor, dass der Arbeitgeber PSA in ordnungsgemäßem Zustand halten muss. Auf dieser Seite: Prüffristen für die wichtigsten PSA-Typen, wer prüfen darf, den 5-Schritte-Prüfablauf und die Dokumentationspflichten.

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PSA-Kategorien (EU 2016/425)
12 Mo
Standard-Prüfintervall Kat. III
vor
jedem Einsatz Sichtprüfung
25.000 €
Bußgeld nach § 25 ArbSchG
Bernd Galter
Verfasst von Bernd Galter
Ingenieur · Gründer Sicherio
Veröffentlicht: 28. April 2026

Was sind PSA-Prüffristen — und welche Kategorie zählt?

PSA-Prüffristen sind wiederkehrende Funktionsprüfungen persönlicher Schutzausrüstung. Sie schreiben vor, in welchen Abständen welcher PSA-Typ geprüft werden muss. Die PSA-Benutzungsverordnung (§ 2) verpflichtet den Arbeitgeber, PSA in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen. Konkrete Intervalle hängen von der EU-Kategorie, der Gefährdungsbeurteilung und den Herstellerangaben ab.

Rechtsgrundlagen im Überblick

  • PSA-Benutzungsverordnung § 2 — Pflicht zur Funktionsprüfung
  • §§ 4, 5, 6 ArbSchG — allgemeine Schutzpflichten
  • §§ 14, 17 BetrSichV — sicherheitskritische PSA als Arbeitsmittel
  • DGUV Vorschrift 1 §§ 29 ff. — Bereitstellung und Benutzung von PSA
  • EU-Verordnung 2016/425 — Kategorien-Einteilung I / II / III
  • DGUV Regeln 112-189 bis 112-199 — je PSA-Typ

Die drei PSA-Kategorien

PSA-Kategorien nach EU-Verordnung 2016/425

Die Kategorie bestimmt die Prüfanforderungen

MerkmalKategorie IKategorie IIKategorie III
RisikoGeringe GefährdungMittlere GefährdungTödliche Risiken oder irreversible Gesundheitsschäden
BeispieleGartenhandschuhe, einfache Sonnenbrille, WetterschutzSchutzhelme, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, SchutzbrillenAtemschutz, Absturzsicherung, Chemikalienschutz, Schweißerschutz
KonformitätEU-Konformitätserklärung Hersteller+ EU-Baumusterprüfung notifizierte Stelle+ EU-Baumusterprüfung + jährliche Überwachung notifizierte Stelle
Sichtprüfung BenutzerVor EinsatzVor jedem EinsatzVor jedem Einsatz (zwingend!)
Wiederkehrende PrüfungBei Bedarf, GBU-abhängigEmpfohlen jährlich, GBU-abhängigMindestens jährlich, durch Sachkundige
Prüfprotokoll PflichtEmpfohlenEmpfohlenPflicht (Prüfbuch)

Kat. I — geringe Gefahren

Benutzer entscheidet selbst. Sichtprüfung reicht. Keine zwingende Sachkundigen-Pflicht.

Kat. II — mittlere Gefahren

Sichtprüfung vor jedem Einsatz Pflicht. Sachkundigen-Prüfung empfohlen, GBU-abhängig.

Kat. III — tödliche Risiken

Mindestens jährliche Sachkundigen-Prüfung Pflicht. Strenge Dokumentation. CE mit 4-stelliger Nummer.

Prüffristen je PSA-Typ — die wichtigsten im Überblick

Die DGUV hat für jeden PSA-Typ eine eigene Regel mit konkreten Intervallen. Hier die zentralen sechs Typen — die Liste ist nicht abschließend:

Absturzsicherung (PSAgA)

KAT. III

DGUV Regel 112-198

  • Vor jedem Einsatz: Sichtprüfung durch Benutzer
  • Mindestens jährlich: Sachkundigenprüfung (DGUV 312-906)
  • Bei intensiver Nutzung: kürzere Intervalle
  • Lebensdauer: begrenzt — typisch 6-10 Jahre
  • Sofort aussondern: nach Sturz mit Belastung

Atemschutz

KAT. III

DGUV Regel 112-190 (Stand 2021)

  • Vor jedem Einsatz: Funktionsprüfung durch Benutzer
  • Jährlich: Wartung durch Atemschutzgerätewart
  • Filter: Wechsel nach Herstellerangaben + Verfallsdatum
  • Pressluftatmer: Hauptuntersuchung 6 Jahre, Druckprüfung 2,5/5 J.
  • Anpassungsüberprüfung: bei erstmaligem Einsatz

Chemikalienschutz

KAT. III

DGUV Regel 112-189

  • Vor jedem Einsatz: Sichtprüfung auf Beschädigung
  • Nach jedem Einsatz: Dichtheitsprüfung
  • Materialprüfung: nach Beanspruchung — Herstellerintervalle
  • Sofort aussondern: bei Verfärbung, Versteifung, Rissen
  • Lagerung: trocken, dunkel — UV beschleunigt Alterung

Schutzhelme

KAT. II

DGUV Regel 112-193, DIN EN 397

  • Vor jedem Einsatz: Sichtprüfung (Risse, Verfärbung)
  • Nutzungsdauer: typisch 4-5 Jahre nach Herstellerangaben
  • Sofort aussondern: nach Schlag oder Sturz
  • Herstellungsdatum: auf der Helmschale eingeprägt
  • Kein Verlängern: Materialalterung trotz unbenutzt

Sicherheitsschuhe

KAT. II

DGUV Regel 112-191, DIN EN ISO 20345

  • Vor jedem Einsatz: Sichtprüfung Sohle und Obermaterial
  • Bei Verschleiß: sofortiger Austausch (Profiltiefe, Risse)
  • Empfohlen: alle 3-6 Monate strukturierte Prüfung
  • Keine pauschale Frist: Austausch nutzungsabhängig
  • Bei Durchtritt: Zehenkappe + Durchtrittschutz prüfen

Gehörschutz

KAT. II

DGUV Regel 112-194, DIN EN 352

  • Vor jedem Einsatz: Sichtprüfung auf Beschädigung
  • Stöpsel (Einweg): nach Verschmutzung tauschen
  • Stöpsel (Mehrweg): regelmäßig reinigen, Herstellerintervalle
  • Kapselgehörschutz: Dichtungsringe nach Herstellerangaben
  • Bei Beschädigung: sofortiger Austausch

Weitere relevante PSA-Typen

Augen- und Gesichtsschutz

DGUV Regel 112-192 — Sichtprüfung vor jedem Einsatz, Austausch bei Beschädigung. Schweißerschutz: spezifische Prüfung der Filterstufe.

Schutzhandschuhe

DGUV Regel 112-195 — Chemikalienschutzhandschuhe Kat. III: jährliche Prüfung bei Wiederverwendung. Ausführlich: Arbeitshandschuhe-Leitfaden.

Schutzkleidung gegen Hitze / Flamme

Sichtprüfung auf Versengen und Materialveränderungen nach Beanspruchung.

Stechschutzbekleidung

DGUV Regel 112-196 — Sichtprüfung vor jedem Einsatz, jährliche Funktionsprüfung.

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Wer darf PSA prüfen?

Benutzer

Alle Beschäftigten

Sichtprüfung vor jedem Einsatz. Reicht bei Kat. I und für die tägliche Routine bei Kat. II/III. Voraussetzung: Unterweisung nach DGUV.

Befähigte Personen

Nach BetrSichV

Können Funktionsprüfungen bei einfacher PSA durchführen. Müssen qualifiziert und schriftlich beauftragt sein.

Sachkundige

Pflicht für Kat. III

Spezifische Schulung nach DGUV 312-906 (PSAgA) bzw. 312-190 (Atemschutz). Wiederkehrende Prüfung von Kat.-III-PSA.

Sachkundigen-Anforderungen

Fachkenntnisse im konkreten PSA-Typ (z.B. Absturzsicherung, Atemschutz)

Praktische Erfahrung mit Prüfung und Beurteilung

Kenntnis der einschlägigen Normen (DIN EN 361, EN 397 etc.)

Regelmäßige Fortbildung — typisch alle 3 Jahre

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Ablauf einer Sachkundigenprüfung — 5 Schritte

Sachkundigenprüfung in 5 Schritten

Vorgehen bei wiederkehrenden PSA-Prüfungen Kategorie III

1

Identifikation und Bestandsaufnahme

Eindeutige Kennzeichnung jedes Geräts (Seriennummer, Inventarnummer). Prüfbuch oder digitale Liste mit Herstellungsdatum, Inverkehrbringen, bisherigen Prüfungen.

2

Sichtprüfung

Visuelle Kontrolle aller Komponenten — bei PSAgA: Gurtbänder, Nähte, Schnallen, Verbindungselemente. Bei Atemschutz: Maske, Ventile, Filter, Schläuche. Beschädigungen ausschließen.

3

Funktionsprüfung

Bewegliche Teile (Schnallen, Verbindungselemente, Höhensicherungsgeräte) auf Funktion. Bei Atemschutz: Dichtprüfung, Ventilprüfung. Tests gemäß Herstellerangaben und DGUV-Regelwerk.

4

Dokumentation

Prüfprotokoll mit Datum, Sachkundige(r), Seriennummer, Prüfschritten, Ergebnis, festgestellten Mängeln, durchgeführten Maßnahmen. Bei PSAgA: Prüfbuch. Datum der nächsten Prüfung festlegen.

5

Freigabe oder Aussonderung

Bei Bestehen: Prüfplakette und Eintrag im Prüfbuch. Bei Mängeln: Reparatur durch Hersteller oder Aussonderung. Aussonderung muss so erfolgen, dass weitere Verwendung ausgeschlossen ist.

Wichtig: Eine Prüfplakette allein reicht nicht — die schriftliche Dokumentation ist Pflicht (PSA-Benutzungsverordnung). Bei BG-Begehung wird typischerweise zuerst nach dem Prüfbuch gefragt. Eine fehlende oder veraltete Dokumentation gilt als nicht erbrachte Prüfung.

Geringer Mangel

Vor Ort beheben, dokumentieren. Weiternutzung nach Behebung möglich.

Mittlerer Mangel

Zur Reparatur an Hersteller. Während der Reparatur nicht einsetzen.

Schwerer Mangel

Sofortige Aussonderung. Reparatur bei den meisten PSA-Typen verboten.

Dokumentation und Aufbewahrung

Pflicht-Inhalte des Prüfprotokolls

  • Datum der Prüfung
  • Name und Qualifikation der prüfenden Person
  • Eindeutige Bezeichnung der PSA (Hersteller, Typ, Seriennummer)
  • Prüfschritte (Sicht, Funktion, ggf. Messtechnik)
  • Prüfergebnis mit festgestellten Mängeln
  • Durchgeführte Maßnahmen (Reparatur, Aussonderung)
  • Datum der nächsten fälligen Prüfung
  • Unterschrift der Sachkundigen

Prüfbuch bei Kat. III — Pflicht

PSAgA, Atemschutz, Chemikalienschutz: zwingend Prüfbuch oder digitales Pendant. Pro Gerät eigene Seite mit gesamter Historie. Bei Aufsichtsbegehung vorlagepflichtig.

Aufbewahrungsfristen

  • Mindestens bis zur nächsten Prüfung
  • Empfehlung: über die Lebensdauer der PSA hinaus
  • Bei Personenschaden: kann Jahre später relevant werden

Prüfplakette

Sichtbar an der PSA mit Prüfdatum und nächstem Termin. Erleichtert Benutzer-Sichtprüfung. Ersetzt nicht das Prüfbuch.

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Wie Sicherio PSA-Prüffristen managt

Sicherio ist Dokumentations- und Erinnerungs-Tool — kein Prüfdienstleister. Die eigentliche Prüfung führen qualifizierte Sachkundige durch (intern oder extern).

Was Sicherio konkret leistet

  • PSA-Inventar: eindeutige Kennzeichnung pro Gerät
  • Kategorien-Zuordnung: automatisch nach PSA-Typ
  • Prüfintervall-Berechnung: Kat. III: jährlich, andere nach GBU
  • Reminder-System: 4-6 Wochen Vorlauf vor Fälligkeit
  • Digitales Prüfbuch: mit Audit-Trail und Protokoll-Vorlagen
  • Sachkundigen-Verwaltung: Qualifikationsnachweise + Fortbildungs-Reminder
  • BG-Audit-Modus: alle Prüfprotokolle auf Knopfdruck

Was Sicherio NICHT ist

  • Kein Prüfdienstleister — Sachkundige prüfen die PSA
  • Keine Schulung zum Sachkundigen
  • Kein Ersatz für Hersteller-Vorgaben
  • Keine Rechtsberatung
Sicherio kostenlos testen

Häufige Fehler und Sanktionen

Kategorie falsch eingeschätzt (z.B. Atemschutz als Kat. II — ist immer Kat. III)

Sichtprüfung vor Einsatz übersprungen — besonders bei Routine-Tätigkeiten

Nur Plakette, kein Prüfbuch — Plakette allein reicht bei Kat. III nicht

Aussonderung unzureichend — ausgesonderte PSA wird weiter benutzt

PSAgA nach Sturz nicht ausgesondert (häufigster und gefährlichster Fehler)

Filter-Verfallsdatum bei Atemschutz übersehen

Schutzhelme zu lange im Einsatz (typisch > 5 Jahre)

Sicherheitsschuhe ohne Sichtprüfung — Profil weg, Zehenkappe verformt

Sachkundige ohne formale Qualifikation beauftragt

Prüfintervall übergangen — zwischen den Jahresprüfungen keine Funktionsprüfung

Keine Kennzeichnung — gleiche PSA-Typen nicht eindeutig zuzuordnen

Reparatur durch Nicht-Hersteller — bei vielen Kat.-III-PSA verboten

Lagerung ungeeignet (UV, Feuchtigkeit, Chemikalien-Nähe)

Sanktionen

Bußgeld bis 25.000 €

nach § 25 ArbSchG

Bußgeld nach § 209 SGB VII

bei Verstoß gegen DGUV-Vorschriften

BG-Regress bei Personenschaden

fehlerhafter PSA-Einsatz kann existenzbedrohend sein

Persönliche Haftung Geschäftsführung

bei grober Fahrlässigkeit strafrechtlich relevant

Häufigster und gefährlichster Fehler: PSAgA nach Sturz weiter verwenden

Auffanggurte und Falldämpfer sind Einmal-Sicherungen — nach einer Sturzbelastung müssen sie sofort ausgesondert werden, auch wenn sie äußerlich unversehrt aussehen. Das Material ist innerlich beschädigt und hat seine Schutzfunktion verloren. Wer das übersieht, riskiert beim nächsten Sturz das Leben des Beschäftigten — und persönliche strafrechtliche Haftung der Geschäftsführung. Faustregel: PSAgA nach Sturz wird wie Schrott behandelt, sofort eindeutig kennzeichnen und vernichten, damit sie keine weitere Verwendung findet.

PSA-Prüfungen ohne Excel-Wirrwarr

Mit Sicherio führen Sie ein digitales PSA-Inventar mit eindeutiger Kennzeichnung, das System rechnet Prüfintervalle automatisch nach Kategorie und GBU, erinnert vor Fälligkeit und liefert bei BG-Begehung das komplette digitale Prüfbuch in Sekunden. 14 Tage kostenlos testen.

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Häufige Fragen zu PSA-Prüffristen

Zum Inhalt dieser Seite

Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand vom 28. April 2026. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.

Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.

Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben nehmen wir gerne unter kontakt@sicherio.de entgegen.

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