Redaktionell geprüft · Arbeitsschutz & PSA · Keine Rechts- oder Fachberatung
Stand: 26. April 2026

Arbeitshandschuhe — Pflichten, Normen, Auswahl nach DGUV 112-195 (Stand 2026)

Arbeitshandschuhe gehören zur am häufigsten eingesetzten persönlichen Schutzausrüstung — und genau hier passieren die meisten Auswahl-Fehler. Falsche Norm, falsche Kategorie, falsches Material. Die Folge: kein wirksamer Schutz, im Schadensfall volle Arbeitgeber-Haftung.

PSA-V + DGUV 112-195
Rechtsgrundlage
6 EN-Normen
für Schutzklassen
3 PSA-Kategorien (I/II/III)
nach (EU) 2016/425

Die Bereitstellung passender Schutzhandschuhe ist nach § 3 Abs. 3 ArbSchG und der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) Arbeitgeberpflicht — kostenlos, geeignet, in ausreichender Zahl. Welche Handschuhe konkret „geeignet“ sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den einschlägigen EN-Normen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche der drei PSA-Kategorien (I, II, III) wann gilt, was die sechs wichtigsten EN-Normen aussagen (388 mechanisch, 374 chemisch, 407 Hitze, 511 Kälte, 421 Strahlung, 16350 ESD), wie der Auswahl-Prozess nach DGUV Regel 112-195 läuft — und welches Verbot viele Betriebe übersehen: An rotierenden Maschinenteilen sind Schutzhandschuhe untersagt.

6
EN-Schutznormen
3
PSA-Kategorien (I/II/III)
4
Arbeitgeber-Pflichten
25.000 €
Bußgeld bei Verstoß
Bernd Galter
Verfasst von Bernd Galter
Ingenieur · Gründer Sicherio
Veröffentlicht: 26. April 2026

Was sind Arbeitshandschuhe rechtlich gesehen?

Arbeitshandschuhe sind persönliche Schutzausrüstung (PSA) zum Schutz der Hände vor mechanischen, chemischen, thermischen, biologischen, elektrostatischen oder strahlentechnischen Gefährdungen. Sie sind die häufigste PSA-Kategorie überhaupt — und gleichzeitig die mit den meisten Auswahl- und Anwendungs-Fehlern.

Vier Säulen des Rechtsrahmens

PSA-Verordnung (EU) 2016/425

Hersteller-Pflichten, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung — definiert die drei Kategorien I/II/III.

PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)

Arbeitgeber-Pflichten zur Benutzung der PSA — Bereitstellung, Auswahl, Unterweisung, Pflege.

§ 3 Abs. 3 ArbSchG

Bereitstellungspflicht für PSA: kostenlos, in ausreichender Anzahl, geeignet zur Gefährdung.

DGUV Regel 112-195

Konkrete Praxis-Anleitung der Berufsgenossenschaften — Auswahl, Betriebsanweisung, Unterweisung.

Drei PSA-Kategorien je nach Risiko-Niveau

Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 unterteilt jede PSA — also auch Schutzhandschuhe — in drei Kategorien. Sie unterscheiden sich in Risiko-Niveau, Konformitätsbewertung und Pflichten zur Unterweisung. Die Auswahl der richtigen Kategorie ist Teil der Gefährdungsbeurteilung.

KriteriumKategorie I
Minimal
Kategorie II
Mittel
Kategorie III
Tödlich/Irreversibel
Risiko-NiveauMinimal, leicht erkennbarMittlere mechanische/thermischeTödlich oder irreversibel
BeispieleGarten, Reinigung, leichte VerschmutzungMechanik, Wärme bis 50 °CChemikalien, Hochspannung, ionisierende Strahlung, Hochtemperatur
KonformitätSelbsterklärung HerstellerEU-BaumusterprüfungEU-Baumusterprüfung + jährliche Kontrolle
KennzeichnungCECE + PiktogrammCE + Piktogramm + 4-stellige Notified-Body-Nummer
Unterweisungs-PflichtEmpfohlenPflicht (jährlich)Pflicht + dokumentierte Praxis-Demo
Typische NormEN 388 (Mechanik)EN 374 (Chemie), EN 407 (Hitze)

Pflichten des Arbeitgebers

Die PSA-BV und DGUV Regel 112-195 fassen die Arbeitgeber-Pflichten in vier Hauptbereichen zusammen.

  1. 1

    Bereitstellung kostenlos

    In ausreichender Anzahl, passend zur Gefährdung. Kosten dürfen nicht auf Beschäftigte umgelegt werden.

  2. 2

    Auswahl auf Basis der GBU

    § 5 ArbSchG i.V.m. DGUV 112-195 — Auswahl folgt aus Gefährdungsbeurteilung, nicht aus Gewohnheit oder Preis.

  3. 3

    Betriebsanweisung erstellen

    DGUV 112-195 Abschnitt 6.1 — schriftlich, arbeitsplatzbezogen, in Sprache der Beschäftigten.

  4. 4

    Unterweisung

    Vor erstmaliger Verwendung und mindestens jährlich. Bei Kategorie III mit Praxis-Demo.

Was die Betriebsanweisung enthalten muss

Gefährdungen am Arbeitsplatz

Verhalten beim Einsatz

Verhalten bei Mängeln

Geeigneter Handschuh-Typ pro Tätigkeit

Tragefristen / Wechsel-Intervalle

Pflege und Lagerung

Beschäftigte bei Auswahl einbeziehen

  • Trageakzeptanz ist entscheidend für die Wirksamkeit
  • Praxis-Tests vor Großbestellung — kleine Charge bestellen, im Echtbetrieb prüfen
  • Allergien (Latex, Chrom) systematisch abfragen
  • Größen-Sortiment vorhalten — zu großer/kleiner Handschuh schützt nicht

Pflege und Wartung

  • Sichtprüfung vor jeder Verwendung durch den Beschäftigten
  • Beschädigte Handschuhe sofort ersetzen — kein 'Aufbrauchen'
  • Kategorie-III-Handschuhe: Hersteller-Vorgaben für Wartung beachten
  • Hautschutzplan parallel führen (Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege nach TRGS 401)

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Schutz-Klassen und EN-Normen im Überblick

Sechs zentrale EN-Normen decken alle relevanten Gefährdungs-Arten ab. Der Schutz-Wert wird durch Leistungsstufen unter dem Piktogramm angegeben — Zahlen oder Buchstaben, je nach Norm.

M

Mechanisch

Schutz vor Abrieb, Schnitt, Weiterreißen, Durchstich, Stoß. Klassische Industrie-Anwendung.

  • • EN 388:2016 — Leistungsstufen 0-5
  • • EN ISO 13997 — Schnitt (TDM-Test, A-F)
  • • EN 13594 — Stoßschutz (optional „P“)

Beispiele: Metallbau, Bau, Logistik

C

Chemisch / Bio

Schutz vor Chemikalien und Mikroorganismen. Material entscheidend (Nitril, Butyl, PVC).

  • • EN 374-1 — Chemikalien
  • • EN 374-5 — Mikroorganismen
  • • Stets Kategorie III (PSA-V)

Beispiele: Labor, Pflege, Reinigung

T

Thermisch & Sonder

Hitze, Kälte, Strahlung, ESD. Sehr spezifisch — passend zur konkreten Tätigkeit auswählen.

  • • EN 407 — Hitze/Feuer
  • • EN 511 — Kälte (bis -50 °C)
  • • EN 421 — Ionisierende Strahlung
  • • EN 16350 — ESD

Beispiele: Schweißen, Tiefkühl, Elektronik

Die sechs zentralen Normen im Detail

EN 388 (Mechanik)

Abrieb (0–4) + Schnitt-Coup (0–5) + Reißen (0–4) + Durchstich (0–4). Seit 2016 ergänzt durch EN ISO 13997 Schnitt-TDM (A–F) und optional Stoßschutz 'P'.

EN 374 (Chemie/Mikro)

Material- und stoff-spezifisch. Durchbruchszeit in 6 Stufen. Tabellen mit Buchstaben-Codes (A–T) für 18 Test-Chemikalien.

EN 407 (Hitze)

6 Leistungsstufen für Brennverhalten, Kontakthitze, Konvektionshitze, Strahlungshitze, Spritzer kleiner Mengen geschmolzenen Metalls und große Mengen.

EN 511 (Kälte)

Konvektive Kälte, Kontakt-Kälte, Wasserdurchlässigkeit. Schutz typischerweise bis -50 °C.

EN 421 (Strahlung)

Schutz vor radioaktiver Kontamination und ionisierender Strahlung. Spezial-Anwendung in Forschung, Medizin, Kerntechnik.

EN 16350 (ESD)

Elektrostatik — kritisch in Elektronik-Fertigung und bei explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX).

Wie wählt man die richtigen Arbeitshandschuhe aus?

Die DGUV Regel 112-195 strukturiert die Auswahl in einen wiederholbaren Prozess. Wer ihn ignoriert, kommt fast immer zu der falschen Kategorie oder Norm.

Auswahl-Prozess in 5 Schritten

Vom Risiko zur konkreten Handschuh-Auswahl — strukturiertes Vorgehen nach DGUV Regel 112-195

1

Gefährdungsbeurteilung

Welche Gefährdungen treten am Arbeitsplatz auf? Mechanisch, chemisch, thermisch, biologisch, elektrostatisch?

2

Risiko-Niveau bestimmen

Kategorie I (minimal), II (mittel) oder III (tödlich/irreversibel)? Bei Chemikalien immer Kategorie III.

3

Norm und Leistungsstufe wählen

EN-Norm passend zur Gefährdung, Leistungsstufe passend zum Risiko (z.B. EN 388 Schnittklasse C bei Glas-Verarbeitung).

4

Material und Passform

Latex/Nitril/Butyl je nach Chemie. Allergien beachten. Größe testen. Beschichtung passend zu Feuchte/Trocken.

5

Trageakzeptanz prüfen

Beschäftigte bei Auswahl einbeziehen. Praxis-Test durchführen. Schlechte Akzeptanz = nicht getragen = kein Schutz.

Wichtig: Bei Chemikalien zusätzlich Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts auswerten und TRGS 401 Anlage 8 (Ablaufdiagramm) anwenden. Die DGUV Information 212-007 enthält eine Auswahl-Checkliste.

Bei Chemikalien: TRGS 401 + DGUV Information 212-007

  • Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 8 auswerten — Hersteller gibt empfohlenes Material an
  • Material gegen konkreten Stoff prüfen (Durchbruchszeit pro Chemikalie)
  • Wechsel-Intervalle dokumentieren — Durchbruch ist meist unsichtbar
  • Auswahl-Checkliste in DGUV 212-007 Anhang 1 verwenden

Häufige Auswahlfehler

Kategorie zu niedrig gewählt (z.B. Kat. II bei Chemie statt Kat. III)

'Ein Handschuh für alles' — Hauptursache mangelnder Schutz

Norm passt nicht zur Gefährdung (z.B. EN 388 bei Säure-Tätigkeit)

Leistungsstufe zu niedrig (z.B. Schnitt-Klasse 1 bei Glas)

Handschuh zu groß / zu klein — kein Schutz mehr

Wechsel-Intervall ignoriert — Durchbruchszeit überschritten

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Wichtige Verbote und kritische Fehler

Verbot an rotierenden Maschinenteilen

An rotierenden Maschinenteilen — offene Bohr-, Fräs-, Drehmaschinen — sind Schutzhandschuhe verboten! Einzugsgefahr durch erfasstes Gewebe. In diesen Bereichen Verbotszeichen „Schutzhandschuhe tragen verboten“ kennzeichnen, alternative Schutzmaßnahmen (Maschinenschutz, Werkzeug) prüfen.

Wo Schutzhandschuhe verboten sind

  • Rotierende Maschinenteile (Einzugsgefahr)
  • Tätigkeiten mit Eingreif-Risiko in laufende Mechanik
  • Verbotsschild aufhängen — auch bei nur gelegentlicher Nutzung

Häufige Praxis-Fehler

Keine Betriebsanweisung

Keine oder unzureichende Unterweisung

Beschädigte Handschuhe weiter eingesetzt

Latex-Handschuhe trotz Allergiker im Team

Chemikalien-Schutz mit Mechanik-Handschuhen

Einweg-Handschuhe wiederverwendet

Hautprobleme als Folgeschaden

BK 5101 — häufigste Berufskrankheit in Deutschland

  • Hauterkrankungen sind die meist anerkannte Berufskrankheit
  • Trotz Handschuhe: Schwitzen, Mazeration, Reizung der Haut
  • Hautschutzplan ergänzend zur Handschuh-Pflicht (TRGS 401)
  • Drei Säulen: Hautschutz vor der Arbeit, Hautreinigung danach, Hautpflege zur Regeneration

Wie Sicherio die PSA-Dokumentation strukturiert

Sicherio ist ein Dokumentations-Tool, kein PSA-Auswahl-Tool. Es hilft dabei, die Pflichten rund um PSA-Bereitstellung, Unterweisung und Dokumentation strukturiert zu erfüllen.

Was Sicherio konkret leistet

  • GBU-Modul: PSA-Aspekte als eigene Kategorie pro Tätigkeit
  • Betriebsanweisungen-Vorlagen: für die wichtigsten Handschuh-Typen
  • Unterweisungs-Tracking: wer wurde wann unterwiesen, nächster Termin
  • Bestellungs-Übersicht: welche Größen, welche Norm, welcher Lieferant
  • Wechsel-Intervall-Erinnerung: bei Kategorie-III-Handschuhen mit Wartungsfristen
  • Hautschutzplan-Tracking: wer hat Hautmittel erhalten, wann

Was Sicherio nicht ist

  • Keine Datenbank für Chemikalien-Verträglichkeit
  • Kein Berechnungs-Tool für Durchbruchszeiten
  • Keine Rechtsberatung zur PSA-Auswahl
  • Kein Ersatz für die Auswahl durch Sicherheitsfachkraft

Praktischer Mehrwert

  • Bei BG-Begehung: Betriebsanweisungen + Unterweisungs-Nachweise sofort verfügbar
  • Bei Lieferanten-Wechsel: alle PSA-Spezifikationen zentral dokumentiert
  • Bei Audit (ISO 45001): saubere Compliance-Dokumentation pro Tätigkeit
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Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Kontrolle, Sanktionen und Haftung

Wer kontrolliert?

  • Berufsgenossenschaften (BGHM, BG BAU, BG ETEM, BGW, BGN, BGHW)
  • Gewerbeaufsichtsämter der Länder
  • Landesarbeitsschutzbehörden

Mögliche Sanktionen

  • Bußgeld bis 25.000 € nach § 25 ArbSchG
  • § 22 OWiG: weitere Bußgelder möglich
  • Versicherer-Regress bei Personenschaden
  • Strafrecht bei grober Fahrlässigkeit

Haftungs-Risiko

  • BG-Regress, wenn PSA fehlte oder ungeeignet war
  • Beweislast-Umkehr bei fehlender Dokumentation — Arbeitgeber muss Pflichterfüllung nachweisen
  • Geschäftsführer-Haftung persönlich bei Organisationsverschulden

PSA-Compliance ohne Excel-Wirrwarr

Mit Sicherio dokumentieren Sie die PSA-Auswahl auf Basis Ihrer Gefährdungsbeurteilung, halten Betriebsanweisungen für jeden Handschuh-Typ vor, tracken Unterweisungs-Termine und werden vor Wartungsfristen erinnert. Bei BG-Begehung sofort auskunftsfähig. 14 Tage kostenlos testen.

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Häufige Fragen zu Arbeitshandschuhen

Zum Inhalt dieser Seite

Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand vom 26. April 2026. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.

Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.

Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben nehmen wir gerne unter kontakt@sicherio.de entgegen.

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