Hinweisgeberschutz — das HinSchG im Betrieb umsetzen
Ab 50 Beschäftigten braucht jeder Betrieb einen internen Meldekanal. Wer keinen hat, verliert die Meldung nicht, sie geht dann nur direkt an die externe Stelle. Hier steht, was das Gesetz verlangt und wie eine Umsetzung aussieht, die im Alltag funktioniert.
Quellen: HinSchG im amtlichen VolltextRedaktionell geprüft, keine Rechtsberatung
Leitfaden
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Was das Gesetz verlangt, wer betroffen ist, welche Verstöße erfasst sind und warum das Repressalienverbot für Arbeitgeber der schärfste Punkt ist.
ab 50 BeschäftigteRepressalienverbotFristenBußgeld
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Interne Meldestelle einrichten
Die konkrete Umsetzung: Wer sie betreiben darf, welche Meldekanäle nötig sind, welche Fristen laufen und wie die Dokumentation aussieht.
Meldekanal7 Tage3 MonateVertraulichkeit
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Meldungen strukturiert bearbeiten
Sicherio nimmt Meldungen entgegen, hält die Fristen im Blick und dokumentiert den Bearbeitungsstand nachvollziehbar.