Hinweisgeberschutz — das HinSchG im Betrieb umsetzen
Ab 50 Beschäftigten braucht jeder Betrieb einen internen Meldekanal. Wer keinen hat, verliert die Meldung nicht, sie geht dann nur direkt an die externe Stelle. Hier steht, was das Gesetz verlangt und wie eine Umsetzung aussieht, die im Alltag funktioniert.
Die interne Meldestelle mit Fristen, Protokoll und Rückmeldung führt Sicherio digital. Im Musterbetrieb ansehen oder 14 Tage kostenlos testen. Der Text geht darunter weiter.
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Was das Gesetz verlangt, wer betroffen ist, welche Verstöße erfasst sind und warum das Repressalienverbot für Arbeitgeber der schärfste Punkt ist.
Interne Meldestelle einrichten
Die konkrete Umsetzung: Wer sie betreiben darf, welche Meldekanäle nötig sind, welche Fristen laufen und wie die Dokumentation aussieht.
Meldungen strukturiert bearbeiten
Sicherio nimmt Meldungen entgegen, hält die Fristen im Blick und dokumentiert den Bearbeitungsstand nachvollziehbar.
Nächster Schritt
Ansehen
So sieht das im Betrieb aus
Ein Musterbetrieb mit eingerichteter Meldestelle. Ohne Registrierung, ohne E-Mail.
Der Hinweisgeberschutz im Musterbetrieb
- Eingerichtete interne Meldestelle mit öffentlichem Meldeformular
- Eine Beispiel-Meldung mit laufender Bearbeitungsfrist
- Fristen-Übersicht für 7-Tage- und 3-Monats-Rückmeldung
- Rollen und Vertraulichkeits-Einstellungen
Keine Registrierung · Keine Kreditkarte
Mitnehmen
Ablaufcheck interne Meldestelle
Eine Meldestelle einzurichten ist der kleinere Teil. Der Bogen geht den Ablauf durch, der stehen muss, bevor die erste Meldung eingeht.
PDF, 3 Seiten, Fragen in 5 Bereichen
- Wer die Meldung entgegennimmt und wer vertritt
- Was zwischen Eingang und Rückmeldung festgehalten wird
- Wie Vertraulichkeit auch gegenüber der Leitung gewahrt bleibt
- Der Fall, in dem die zuständige Person selbst betroffen ist
Öffnet das PDF direkt. Oder unten eintragen, dann kommt die ausfüllbare Fassung per Mail.