Ratgeber · Arbeitsschutz

Verbandbuch-Pflicht: Das müssen Sie wirklich dokumentieren

Ja, jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten ist verpflichtet, ein Verbandbuch zu führen. Die rechtliche Grundlage ist § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1. Jede noch so kleine Verletzung muss dokumentiert werden — inklusive Pflaster-Bagatellen. Die Aufzeichnungen sind 5 Jahre aufzubewahren und DSGVO-konform zu führen.

Ab 1 Mitarbeiter Pflicht

Keine Mindestgröße, jede Firmengröße betroffen

5 Jahre Aufbewahrung

Auch nach Kündigung der verletzten Person

DSGVO-konform

Besondere Anforderungen an Datenschutz

Zuletzt aktualisiert: 15. April 2026 · Lesedauer: ca. 9 Minuten

Redaktionell geprüft · Arbeitsschutz · Keine Rechts- oder Fachberatung

Wer ist zum Verbandbuch verpflichtet?

Die Pflicht trifft jeden Unternehmer mit mindestens einem Beschäftigten. Anders als bei manchen anderen Arbeitsschutz-Pflichten gibt es keine Untergrenze nach Firmengröße. Auch das Ein-Mitarbeiter-Büro ist betroffen.

Wer fällt darunter?

  • Alle Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten — unabhängig von der Rechtsform.
  • Auch Teilzeitkräfte, Minijobber, Auszubildende und Praktikanten zählen — die Verbandbuch-Pflicht knüpft am Beschäftigten-Status an, nicht am Stundenumfang.
  • Auch Unfälle im dienstlich genutzten Home-Office-Arbeitsplatz sind zu erfassen.
  • Auch Verletzungen von Leiharbeitnehmern und Fremdpersonal, die im Betrieb Erste Hilfe erhalten haben, gehören rein.

Rechtsgrundlage

§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Diese autonome Vorschrift der Berufsgenossenschaften ist für alle Mitgliedsbetriebe verbindlich und gilt parallel zum staatlichen Arbeitsschutzrecht (Arbeitsschutzgesetz, BetrSichV).

Was muss dokumentiert werden?

Pro Eintrag sind acht Pflichtangaben zu erfassen. Fehlt eine Angabe, ist der Eintrag formell unvollständig — und im Nachgang (z. B. bei einer späteren Berufskrankheit) im Zweifel wertlos.

  • 1

    Vor- und Nachname der verletzten Person

    Vollständiger Name. Bei Leiharbeitnehmern oder Fremdpersonal zusätzlich die entsendende Firma.

  • 2

    Betrieblicher Bereich / Abteilung

    Wo war die Person tätig, als der Unfall passierte. Hilft später bei der Auswertung von Schwerpunkten.

  • 3

    Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls

    So genau wie möglich. Der Ort kann betriebsintern (z. B. Halle 2, Maschine 7) oder bei Außendienst eine Adresse sein.

  • 4

    Hergang des Unfalls

    Was genau ist passiert. Knapp, sachlich, ohne Schuldzuweisung. „Beim Schneiden ausgerutscht“ reicht — keine Spekulationen über Ursachen.

  • 5

    Art und Umfang der Verletzung

    Welche Verletzung ist eingetreten und an welcher Körperstelle. „Schnittwunde linker Zeigefinger, ca. 1 cm“.

  • 6

    Namen der Zeugen

    Wer war dabei oder hat den Unfall beobachtet. Bei Berufskrankheiten Jahre später oft entscheidend.

  • 7

    Name der Person, die Erste Hilfe geleistet hat

    Ersthelfer mit Funktion. Diese Person bestätigt mit ihrem Namen die Hilfeleistung — daher keine Selbsteintragung des Verletzten.

  • 8

    Durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahme

    Was wurde getan. „Pflaster aufgebracht“, „Wunddesinfektion“, „Ruhigstellung Arm“ — kurz und konkret.

So sieht ein vollständiger Eintrag aus

Verbandbuch

Eintrag Nr. 42 — 14.03.2026, 09:23 Uhr

Dokumentiert

Vor- und Nachname

Müller, Hans

Bereich / Abteilung

Büro, Marketing

Datum des Unfalls

14.03.2026

Uhrzeit

09:15 Uhr

Ort des Unfalls

Büro 3. OG, am Aktenschrank

Hergang

Beim Öffnen eines Umschlags mit der Hand schnitt die Papierkante in den Zeigefinger der rechten Hand.

Art der Verletzung

Oberflächlicher Schnitt, ca. 2 cm, Zeigefinger rechts, leichte Blutung

Zeugen

Schmidt, Anna (anwesend im gleichen Büro)

Erste Hilfe durch

Schmitt, Klaus (Ersthelfer, zertifiziert 03/2024)

Erste-Hilfe-Maßnahme

Reinigung mit Wundspray, Wundpflaster 2 × 3 cm, keine ärztliche Behandlung erforderlich.

Vollständig nach § 24 DGUV Vorschrift 1

Fiktives Beispiel

Häufiger Irrtum: „Nur echte Unfälle“

Auch kleinste Verletzungen — selbst ein Pflaster für einen Papierschnitt — müssen dokumentiert werden. Die Eintragspflicht knüpft an die Erste-Hilfe-Leistung an, nicht am Schweregrad. Wer nur „echte“ Unfälle einträgt, hat formell ein lückenhaftes Verbandbuch.

Wie lange muss das Verbandbuch aufbewahrt werden?

Mindestens 5 Jahre nach dem Eintrag. Die Frist gilt unabhängig davon, ob die verletzte Person noch im Unternehmen beschäftigt ist und unabhängig davon, ob die Verletzung folgenlos ausgeheilt ist.

Rechtsgrundlage

§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1. Die 5-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum des jeweiligen Eintrags — nicht erst mit dem Ende des Geschäftsjahres und nicht erst beim Ausscheiden des Beschäftigten.

Warum so lange?

Berufskrankheiten und Unfallfolgen können Jahre nach dem auslösenden Ereignis auftreten — etwa eine Hauterkrankung Jahre nach Kontakt mit einem Reinigungsmittel oder eine Hörminderung nach jahrelangem Lärm. Wenn die Berufsgenossenschaft den Zusammenhang zwischen Vorerkrankung und beruflicher Tätigkeit prüft, braucht sie die Dokumentation aus der damaligen Zeit. Ohne Verbandbuch-Eintrag wird die Anerkennung im Nachhinein oft schwer oder unmöglich.

Was tun nach Ablauf der 5 Jahre?

Nach Ablauf der Frist sind die Einträge zu löschen. Datenschutz verlangt eine aktive Löschung — nicht ein passives „Liegenlassen“. Bei digitalen Lösungen erfolgt das in der Regel automatisch. Bei Papierbüchern ist die Löschung organisatorisch zu sicherstellen (Schreddern statt einfach Wegwerfen, mit Vermerk im Löschkonzept).

Was passiert ohne Verbandbuch?

Die Konsequenzen reichen je nach Anlass von einer schriftlichen Beanstandung über Bußgelder bis zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers. Drei typische Eskalationsstufen.

Bei BG-Kontrolle

Beanstandung mit Nachfrist

Die Aufsichtsperson dokumentiert die Beanstandung schriftlich und setzt eine Nachfrist zur Einrichtung. Bei wiederholtem Verstoß kann nach § 209 SGB VII ein Bußgeld bis zu 10.000 € festgesetzt werden.

Bei Unfall ohne Doku

Leistungs- und Haftungsrisiko

Ohne Dokumentation kann die Berufsgenossenschaft im Einzelfall Leistungen verweigern. Der Arbeitgeber haftet dann ggf. persönlich für Schadenersatz-Forderungen der verletzten Person.

Bei Berufskrankheit später

Keine Nachweiskette

Tritt Jahre später eine Berufskrankheit auf, fehlt ohne Verbandbuch der Nachweis des ursächlichen Vorfalls. Die Anerkennung ist oft nicht möglich — der Arbeitnehmer kann Regressansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen.

Strafrechtliche Dimension

Kommt es nach einem nicht dokumentierten Unfall zu einem schweren Personenschaden, prüft die Staatsanwaltschaft im Einzelfall eine Strafverfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB). Eine fehlende Unfalldokumentation ist dabei ein erschwerendes Indiz für die Frage, ob organisatorische Pflichten verletzt wurden.

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und rechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.

DSGVO-Anforderungen an das Verbandbuch

Hier wird es juristisch heikel. Verbandbuch-Einträge enthalten Gesundheitsdaten — die strengste Datenschutz-Kategorie. Drei Kernpunkte, die in vielen KMU nicht sauber umgesetzt sind.

1. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO)

Einträge ins Verbandbuch sind besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO — Gesundheitsdaten. Die Schutzpflicht ist deutlich höher als bei normalen Stammdaten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist in der Regel § 26 Abs. 3 BDSG in Verbindung mit der arbeitsrechtlichen Dokumentationspflicht.

2. Zugriffsbeschränkung

Nur Personen mit Erste-Hilfe-Verantwortung dürfen Einträge sehen. Nicht jeder Kollege, nicht die Buchhaltung, nicht der Chef aus reiner Neugier. Die Zugriffsbeschränkung muss tatsächlich gelebt werden — ein offen liegender Meldeblock im Sekretariat oder in der Teeküche ist eine klare Verletzung dieser Anforderung.

Häufiger Fehler: Ein Papier-Verbandbuch liegt offen auf der Theke der Erste-Hilfe-Stelle. Jeder, der vorbeigeht, kann blättern. Klare DSGVO-Verletzung.

3. Auskunftsrecht des Betroffenen

Die verletzte Person hat jederzeit Anspruch auf Einsicht in den eigenen Eintrag, Kopie des Eintrags und Information, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO). Bei einer Anfrage muss der Eintrag innerhalb eines Monats herausgegeben werden — und nur der eigene, ohne Einsicht in Einträge anderer Personen.

So sieht ein DSGVO-konformes Zugriffsprotokoll aus

Zugriffsprotokoll

Eintrag Nr. 42 — Papierschnitt Finger, 14.03.2026

Audit-Trail
14.03.2026, 09:23
Ersthelfer

Schmitt, K.

Eintrag erstelltErste Hilfe geleistet

15.03.2026, 14:12
Sifa

Meyer, B.

Eintrag eingesehenMonatliche Prüfung

22.03.2026, 08:45
Betroffener

Müller, H.

Eintrag eingesehenDSGVO-Auskunftsanfrage

30.03.2026, 16:03
Geschäftsführer

Weber, K.

Eintrag eingesehenQuartals-Review

Jeder Zugriff wird 5 Jahre lang protokolliert. Bei einer DSGVO-Auskunftsanfrage nach Art. 15 DSGVO kann dieser Bericht auf Knopfdruck für die betroffene Person erstellt werden. Fiktives Beispiel.

Praxis-Konsequenz

Papier-Verbandbücher erfüllen alle drei Anforderungen in der Praxis nur schwer — keine Zugriffsprotokollierung, keine Möglichkeit, einzelne Einträge isoliert herauszugeben, kein automatisches Löschen nach 5 Jahren. Eine digitale Lösung mit rollenbasiertem Zugriff bildet diese Anforderungen out of the box ab.

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bußgeldhöhen und rechtliche Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab.

Papier, Excel oder Software — was ist pflichtgemäß?

Alle drei Formate sind rechtlich zulässig. Die DGUV Vorschrift 1 macht keine Vorgaben zum Medium. Praktisch funktionieren sie aber sehr unterschiedlich — vor allem bei DSGVO und bei einer Kontrolle.

Vom Meldeblock im Schrank zum strukturierten digitalen Eintrag

Papier-Verbandbuch

Verbandbuch

nach § 24 DGUV Vorschrift 1

14.03.26 — Müller — Papierschnitt Daumen Finger — Pflaster — Schmitt

02.04.26 — Schmidt? — ••••• Knie? — K. Weber

(Handschrift unleserlich)

15.04.26 —

Keine Zugriffskontrolle — DSGVO-Risiko

Digitales Verbandbuch

app.sicherio.de / Arbeitsschutz / Verbandbuch

Verbandbuch

Nur Ersthelfer

Müller, Hans

Papierschnitt FingerPflaster

EH: Schmitt, Klaus

14.03.2026

Auditiert

Schmidt, Anna

Prellung KnieKühlpack

EH: Weber, Kai

02.04.2026

Auditiert

Özdemir, Can

Verbrennung 1. GradesBrandsalbe

EH: Schmitt, Klaus

15.04.2026

Auditiert

Rollenbasiert · Auditiert · DSGVO-konform

Papier-Verbandbuch

  • Einfach, günstig (ca. 5–15 €)
  • DSGVO-Compliance praktisch schwer
  • Bei Brand- oder Wasserschaden weg
  • Mehrere Standorte: pro Standort ein Buch

Excel-Vorlage

  • Flexibler als Papier, kostenlos
  • Datenschutz: Wer hat Zugriff auf die Datei?
  • Keine Versionierung, kein Audit-Trail
  • Bei Kontrolle schwer auswertbar

Digitale Verbandbuch-Software

  • Rollenbasierter Zugriff, Audit-Trail
  • DSGVO-konform mit Standardeinstellungen
  • Aufbewahrungsfristen automatisch
  • Bei Kontrolle Export auf Knopfdruck

Sicherio-Hinweis

Sicherio bietet ein digitales Verbandbuch als Teil des Arbeitsschutz-Moduls — mit QR-Code-Erfassung, rollenbasiertem Zugriff und automatischer 5-Jahres-Frist. Mehr zum digitalen Verbandbuch.

Verbandbuch und Meldepflicht — was ist der Unterschied?

Verbandbuch und Unfallanzeige werden in der Praxis häufig verwechselt. Es sind zwei verschiedene Pflichten mit unterschiedlichen Schwellen.

Verbandbuch

Jede Verletzung, intern dokumentiert

  • Auch Bagatell-Verletzungen (Pflaster)
  • Nur betriebsintern, keine Meldung an BG
  • Aufbewahrung: 5 Jahre

Unfallanzeige

Erst ab 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit

  • Nur bei mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit
  • Förmliche Meldung an die zuständige BG
  • Frist: innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis

Viele KMU meinen, nur meldepflichtige Unfälle gehörten ins Verbandbuch — das ist falsch. Das Verbandbuch ist die vollständige interne Dokumentation aller Erste-Hilfe-Leistungen, die Unfallanzeige ist die zusätzliche Meldung an die Berufsgenossenschaft bei schwereren Fällen.

So erfüllen Sie die Verbandbuch-Pflicht richtig

Praktischer Handlungsplan in fünf Schritten. Wer das einmal sauber aufsetzt, hat das Thema dauerhaft im Griff.

1

Lückenlos dokumentieren — ab heute

Jede Erste-Hilfe-Leistung wird sofort dokumentiert, auch das einzelne Pflaster. Nicht abwarten, ob „etwas Größeres“ wird.

2

Ersthelfer schulen

Alle Ersthelfer wissen, wann und wie ein Eintrag erfolgt. Idealerweise an einer einzigen Stelle (Block oder digitale App), nicht verteilt auf Notizzettel.

3

Zugriff sichern

Nur Personen mit Erste-Hilfe-Verantwortung dürfen lesen. Bei Papier: abschließbarer Schrank. Bei digital: rollenbasierte Berechtigung.

4

Aufbewahrungsfristen prüfen

Mindestens jährlich prüfen, ob alte Einträge die 5-Jahres-Frist erreicht haben — und dann aktiv löschen, nicht nur „nicht mehr ansehen“.

5

Audit-Trail führen

Wer hat wann welchen Eintrag gemacht oder geändert? Bei digitaler Lösung automatisch. Bei Papier: nicht radieren, nicht überschreiben — Korrekturen transparent mit Datum und Kürzel.

Verbandbuch DSGVO-konform digital führen

Sicherio enthält das digitale Verbandbuch im Arbeitsschutz-Modul: QR-Code-Erfassung, rollenbasierter Zugriff, Audit-Trail, automatische 5-Jahres-Frist. Ab 29 € pro Monat.

Häufige Fragen

Was Unternehmer immer wieder fragen

Zum Inhalt dieser Seite

Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand vom 15. April 2026. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.

Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.

Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben nehmen wir gerne unter kontakt@sicherio.de entgegen.