Redaktionell geprüft · Keine Rechts- oder Fachberatung

Feuerlöscher-Prüfung: Intervalle, Kosten und wer sie durchführen darf

Feuerlöscher müssen alle 2 Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden. Die rechtliche Grundlage sind DIN 14406-4 und ArbStättV § 3a. Die Prüfung kostet zwischen 8 und 20 € pro Gerät. Ohne gültige Prüfplakette riskieren Sie im Schadensfall Regressforderungen und bei einer BG-Kontrolle ein Bußgeld.

Alle 2 Jahre

Pflicht nach DIN 14406-4

Sachkundiger

Nur zertifizierte Personen

Prüfplakette

Sichtbar am Gerät Pflicht

DIN 14406-4

03/2027

Büro 1.OG

Fällig in 5 Monaten

DIN 14406-4

05/2026

Lager Halle A

Fällig in 1 Monat

DIN 14406-4

02/2026

Werkstatt

ÜBERFÄLLIG

Fiktive Beispieldaten — illustriert drei typische Prüfzustände

  • Rechtsgrundlage: DIN 14406-4 & ArbStättV § 3a
  • Standardintervall: alle 24 Monate
  • Prüfkosten: 8–20 € pro Gerät
  • Maximale Lebensdauer: 20 Jahre

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?

Standardintervall: alle 2 Jahre (24 Monate)

Nach DIN 14406-4 müssen tragbare Feuerlöscher mindestens alle 2 Jahre von einem Sachkundigen geprüft werden. Die Zählung beginnt ab dem Datum der letzten Prüfung, nicht ab dem Kaufdatum.

Verkürzte Intervalle in bestimmten Umgebungen

Bei extremen Einsatzbedingungen gelten kürzere Fristen:

  • Außenbereiche, feuchte Räume, Baustellen: alle 12 Monate
  • Fahrzeuge und mobile Einsätze: alle 6–12 Monate (je nach Risikobewertung)
  • Staubige Umgebungen (Tischlerei, Steinbearbeitung): alle 12 Monate
  • Nach jeder Benutzung — auch kurzen Auslösungen: sofortige Neubefüllung und Prüfung

Monatliche Sichtprüfung durch den Betreiber

Unabhängig von der Sachkundigenprüfung müssen Feuerlöscher monatlich durch den Betreiber sichtgeprüft werden. Das ist kein technischer Prüfvorgang, sondern ein schneller Statuscheck: Ist die Plombe intakt? Zeigt das Manometer grün? Gibt es sichtbare Beschädigungen? Diese Pflicht steht in der BetrSichV und wird häufig übersehen — sie muss schriftlich dokumentiert werden.

Wer darf Feuerlöscher prüfen?

Dies ist ein häufiger Irrtum im Betrieb. Klare Abgrenzung zwischen ähnlich klingenden Bezeichnungen:

Sachkundiger nach DIN 14406-4 — darf prüfen

Personen mit einer zertifizierten Ausbildung nach DIN 14406-4 oder einer gleichwertigen Qualifikation durch den Hersteller. Die meisten Feuerlöscher-Servicefirmen setzen Sachkundige ein. Im Prüfprotokoll muss der Name und die Qualifikationsgrundlage des Sachkundigen dokumentiert werden.

Was der Sachkundige konkret tut:

  1. 1Äußere Prüfung: Korrosion, Beschädigungen, Plombenkontrolle
  2. 2Funktionsprüfung: Manometer, Drucküberprüfung
  3. 3Gewichtskontrolle: Ist die Füllung vollständig?
  4. 4Bei Bedarf: innere Prüfung und Neubefüllung
  5. 5Anbringung der neuen Prüfplakette mit Datum

Nicht verwechseln mit:

Brandschutzbeauftragter: intern benannt, koordiniert den Brandschutz im Betrieb — darf keine Geräteprüfung durchführen

Brandschutzhelfer: macht die Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter — kein Prüfrecht für Geräte

TÜV-Sachverständiger: zuständig für Aufzüge und Druckbehälter nach BetrSichV — nicht für Feuerlöscher

Was kostet eine Feuerlöscher-Prüfung?

Konkrete Preisbandbreiten für die KMU-Budgetplanung:

Reine Prüfung

8–15 €

pro Gerät, zzgl. Anfahrtspauschale (30–80 €)

Wartung mit Neubefüllung

30–80 €

alle 10 Jahre oder nach Benutzung, je nach Typ

Neues Gerät (Ablauf)

40–120 €

nach max. 20 Jahren Lebensdauer (DIN 14406-4)

Rechenbeispiel: KMU mit 12 Feuerlöschern

  • Alle 2 Jahre Prüfung: 12 × 10 € + 50 € Anfahrt = 170 €
  • Alle 10 Jahre Wartung: 12 × 60 € + 50 € = 770 €
  • Jährlich einkalkuliert: ca. 100–150 € für einen 10-Mann-Betrieb

Tipp: Einige Servicefirmen bieten Pauschalen an, die im Einzelfall teurer sind. Immer genau aufschlüsseln lassen: Prüfung, Anfahrt und etwaige Instandsetzung getrennt ausweisen.

Dokumentationspflicht — was muss erfasst werden?

Die Prüfung allein reicht nicht. Ohne lückenlose Dokumentation gilt sie bei einer BG-Kontrolle als nicht nachweisbar.

Pflichtangaben pro Feuerlöscher

  • Standort im Betrieb (raumbezogen, z. B. Büro 1.OG)
  • Gerätetyp und Löschmittel (Pulver, CO₂, Schaum, Wasser)
  • Füllmenge in kg oder Liter
  • Seriennummer oder Fabrikations-Nummer
  • Herstellungsdatum
  • Letzte Prüfung: Datum, Sachkundiger, Firma
  • Nächste fällige Prüfung

Was der Technische Aufsichtsbeamte bei einer BG-Kontrolle sehen will

  • 1Prüfplaketten sichtbar am Gerät angebracht
  • 2Aktuelles Prüfprotokoll (Name des Sachkundigen)
  • 3Dokumentation der monatlichen Sichtprüfungen
  • 4Nachweis der Qualifikation des Sachkundigen
Typischer Fehler: Monatliche Sichtprüfungen durchgeführt, aber nicht dokumentiert. Wer nicht schriftlich festhält, kann bei einer Kontrolle nicht nachweisen — gilt als nicht geprüft.

Aufbewahrungspflicht: Prüfprotokolle mindestens so lange aufbewahren, wie der Feuerlöscher in Betrieb ist. Empfehlung: für die gesamte Lebensdauer von 20 Jahren.

Typische Excel-Liste

Feuerlöscher_Prüfung_2024_FINAL_v3.xlsx
Nr.
Standort
Letzte Prüfung
Nächste Prüfung
Sachkundiger
1Büro 1.OG03/202403/2026Brandschutz GmbH
2Lager Halle A03/202403/2026Brandschutz GmbH
3Werkstatt??????[leer]
4Serverraum03/202403/2026Brandschutz GmbH
Kommentar M. Huber: Wer hat das zuletzt geändert?

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app.sicherio.de / Feuerlöscher — 4 Geräte

Werkstatt

ÜBERFÄLLIG seit 14 Tagen

!

Büro 1.OG

Brandschutz GmbH

Fällig in 5 Monaten

Lager Halle A

Brandschutz GmbH

Fällig in 6 Monaten

Serverraum

Brandschutz GmbH

Fällig in 6 Monaten

Was passiert bei versäumter Prüfung?

Die Konsequenzen eskalieren je nach Situation. Kein theoretisches Szenario — jedes Jahr werden in Deutschland Betriebe zivilrechtlich oder strafrechtlich für mangelhafte Brandschutz-Organisation zur Verantwortung gezogen.

BG-Kontrolle

Nachbesserungsanordnung

Schriftliche Anordnung mit Frist, typisch 2–4 Wochen. Bei Wiederholung Bußgeld bis 25.000 €.

Brandfall

Versicherungskürzung

Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit möglich, wenn abgelaufene Geräte nachgewiesen werden.

Personenschaden

Strafrechtliche Relevanz

Persönliche Haftung der Geschäftsführung, § 229 StGB (fahrlässige Körperverletzung).

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Bei einer BG-Kontrolle ohne gültige Prüfplakette

  • Schriftliche Nachbesserungsanordnung mit Frist (typisch 2–4 Wochen)
  • Bei Wiederholung: Bußgeld nach § 25 ArbSchG bis zu 25.000 €
  • Einfluss auf die BG-Beitragsklasse des Unternehmens

Bei einem Brand mit abgelaufenem Feuerlöscher

  • Versicherung kann Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit geltend machen
  • Persönliche Haftung des Arbeitgebers für nachgewiesene Personen- oder Sachschäden
  • BG prüft Unfallursachenkette — mangelhafte Brandschutz-Organisation als Mitverursachung

So organisieren Sie die Feuerlöscher-Prüfung effizient

Praktische Umsetzung für KMU in 5 Schritten:

1

Inventar aufnehmen

Einmalig alle Feuerlöscher erfassen — Standort, Typ, Seriennummer, Herstellungsdatum. Das ist die Basis für alles Weitere.

2

Nächste Prüftermine erfassen

Die Fälligkeitsdaten von den aktuellen Prüfplaketten ablesen und zentral erfassen. Ohne Systematik werden einzelne Geräte vergessen.

3

Rahmenvertrag mit Sachkundigem abschließen

Eine vertraglich gebundene Servicefirma ist meist günstiger als Einzelbeauftragungen und plant Termine proaktiv.

4

Erinnerungssystem aufsetzen

Mindestens 30 Tage vor Fälligkeit erinnern lassen. Excel-Tabellen werden in der Praxis oft nicht gepflegt — ein automatisches System ist zuverlässiger.

5

Monatliche Sichtprüfung standardisieren

Eine Checkliste am Standort, die monatlich abgezeichnet wird — am einfachsten durch den Hausmeister oder Schichtleiter. Muss dokumentiert werden.

Sicherio übernimmt Schritt 2, 4 und 5 automatisch. Prüftermine zentral verwalten, Erinnerungen rechtzeitig auslösen, Dokumentation jederzeit als PDF exportieren. Prüffristen-Rechner testen oder Preise ansehen.

Feuerlöscher-Arten und ihre Besonderheiten

Welcher Typ wo eingesetzt wird, beeinflusst auch die Prüfhäufigkeit und -kosten.

ABC-Pulverlöscher

Brandklassen A, B, C

Kostengünstig, universell einsetzbar, am häufigsten eingesetzt
Pulverrückstände bei Auslösung beschädigen Elektronik und Oberflächen

CO₂-Löscher

Brandklasse B (brennbare Flüssigkeiten)

Keine Rückstände — ideal für Serverräume, Labore, Küchen
Erstickungsgefahr im kleinen Raum, höherer Prüfaufwand

Schaumlöscher

Brandklassen A, B

Rückstandsarm, gut für Büros und Werkstätten
Frostempfindlich, nicht für Außenbereiche im Winter

Wasserlöscher

Nur Brandklasse A (feste Stoffe)

Einfach, günstig, umweltfreundlich
Nicht bei Elektrik oder brennbaren Flüssigkeiten einsetzbar

Fettbrandlöscher (Klasse F)

Brandklasse F (brennende Öle und Fette)

Pflicht in Gastronomieküchen, einziger geeigneter Typ für Speisefette
Nur für Brandklasse F — nicht universell einsetzbar

Weiterlesen: Prüffristen- und Arbeitsschutz-Cluster

Häufige Fragen zur Feuerlöscher-Prüfung

Empfohlen

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Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand der letzten Aktualisierung. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.

Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.

Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben nehmen wir gerne unter kontakt@sicherio.de entgegen.