Was ist ein betrieblicher Ersthelfer?
Ein betrieblicher Ersthelfer ist ein Beschäftigter, der speziell für die Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb ausgebildet und vom Arbeitgeber schriftlich benannt wurde. Rechtliche Grundlage: §26 DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit §10 Abs. 2 ArbSchG. Die Pflicht zur Bestellung und Ausbildung liegt beim Arbeitgeber — er muss sicherstellen, dass die erforderliche Anzahl ausgebildeter Ersthelfer zu jeder Betriebszeit anwesend ist.
Was ein Ersthelfer nicht ist
Kein Sanitäter / Rettungsassistent
Ersthelfer ist ausgebildeter Laie — kein Medizin-Profi, keine invasiven Maßnahmen
Kein Arzt im Betrieb
Keine ärztlichen Maßnahmen erlaubt — Erstversorgung bis der Rettungsdienst kommt
Kein Medikamenten-Vergabe
Keine Verabreichung von Medikamenten oder Antidoten (ohne spezielle Zusatz-Ausbildung)
Kein Betriebssanitäter
In größeren Betrieben mit hohem Gefährdungspotenzial: eigene Sanitäter-Qualifikation erforderlich
Wie viele Ersthelfer braucht der Betrieb? Die §26-Regel
§26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 legt die Mindestanzahl fest. Maßgeblich ist die Zahl der gleichzeitig anwesenden Versicherten — nicht die Gesamt-Mitarbeiterzahl oder die Zahl der im Personalstamm geführten Personen.
| Anwesende Versicherte | Betriebsart | Mindestanzahl |
|---|---|---|
| 2 bis 20 | Alle Betriebe | 1 Ersthelfer |
| Mehr als 20 | Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 5 % der Anwesenden |
| Mehr als 20 | Sonstige Betriebe (Produktion, Handwerk, Bau) | 10 % der Anwesenden |
| Jede Gruppe | Kindertageseinrichtungen | 1 Ersthelfer je Kindergruppe |
| Alle | Hochschulen | 10 % der Versicherten |
Berechnungsbeispiele
Bürobetrieb, 30 Anwesende
5% = 2 Ersthelfer
Schreinerei, 30 Anwesende
10% = 3 Ersthelfer
Filiale, 4 Anwesende
1 Ersthelfer
2 Standorte
Pro Betriebsstätte eigene Ersthelfer
Was sind Verwaltungs- und Handelsbetriebe?
5%-Kategorie (Verwaltung/Handel)
- Büros, kaufmännisch-verwaltende Tätigkeiten
- Reine Verkaufsräume ohne Produktions-/Lagertätigkeit
- Arztpraxen und Kanzleien
10%-Kategorie (Sonstige Betriebe)
- Produktion, Handwerk, Fertigung
- Lagerei, Transport, Logistik
- Bau- und Montagestellen
- Gastronomie und Küchenbereich
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Urlaub, Krankheit, Schichten — die kritische Lücke
§26 DGUV V1 verlangt, dass die erforderliche Ersthelfer-Anzahl zu jeder Zeit gewährleistet ist. Das ist der häufigste Fehler in deutschen KMU: Die Mindestanzahl wird im Jahres-Personalstand erfüllt — aber nicht in jeder Schicht, bei Urlaubsspitzen oder wenn mehrere Ersthelfer gleichzeitig krank sind.
Faustregel für die Praxis
Mindestens doppelte Anzahl
Immer mehr ausbilden als gesetzlich nötig — Buffer für Urlaub und Krankheit
Pro Schicht planen
Bei Schichtbetrieb: jede Schicht braucht eigene Ersthelfer — separate Benennung
Vertretung dokumentieren
Wer vertritt wen bei Abwesenheit? Explizit regeln und in der Ersthelfer-Liste festhalten
Mehrere Standorte und Baustellen
- Jede selbstständige Betriebsstätte braucht eigene Ersthelfer
- Auf jeder Baustelle muss ein Ersthelfer anwesend sein
- Bei mehreren Unternehmen am gleichen Standort: Absprache möglich, aber schriftlich dokumentieren
- Selbständige ohne Beschäftigte: keine Ersthelfer-Pflicht für sich selbst
Ausbildung zum Ersthelfer
§26 Abs. 2 DGUV V1: Die Ausbildung darf ausschließlich bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle erfolgen. Bekannte ermächtigte Stellen: DRK, ASB, Johanniter, Malteser. Der Umfang: 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten — in der Regel an einem Tag.
Lehrgangs-Inhalte (typisch)
- Verhalten am Unfallort, Absicherung
- Notruf richtig absetzen (5 W-Fragen)
- Bewusstseins- und Atemkontrolle
- Wiederbelebung (CPR) und AED-Einsatz
- Stabile Seitenlage
- Wundversorgung und Blutstillung
- Schock-Bekämpfung
- Verbrennung, Vergiftung, Stromunfall
Wer ohne Lehrgang Ersthelfer sein kann
- Ärzte und Zahnärzte (approbiert)
- Rettungssanitäter, Rettungsassistenten, Notfallsanitäter
- Krankenpfleger, Pflegefachfrauen
- Hebammen, Fachangestellte für Bäderbetriebe
- Führerschein-Erste-Hilfe (max. 2 Jahre alt, ermächtigte Stelle)
Kosten der Ausbildung
Lehrgangsgebühren trägt der Unfallversicherungsträger pauschal — direkte Abrechnung zwischen Ausbildungsstelle und BG. Für den Arbeitgeber: in der Regel nur Lohnkosten für den Schulungstag.
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Fortbildung — alle 2 Jahre verpflichtend
§26 DGUV V1: Ersthelfer müssen sich spätestens alle 2 Jahre fortbilden. Das Erste-Hilfe-Training hat denselben Umfang wie die Erstausbildung — 9 Unterrichtseinheiten — und muss ebenfalls bei einer ermächtigten Stelle stattfinden.
Was passiert bei verpasster Fortbildung?
- Status als betrieblicher Ersthelfer geht verloren — sofort nach Fristablauf
- BG und Versicherungsrecht erkennen die Person dann nicht mehr als Ersthelfer an
- Zur Wiederherstellung: erneute Erst-Ausbildung mit 9 UE — nicht nur Training
- Während der Lücke: Betrieb ist formal nicht §26-konform
Tracking der Fortbildungs-Termine
Typischer Fehler
Termine nur in Excel oder Outlook — bei Vertretung oder Personalwechsel geht der Überblick schnell verloren
Empfehlung
Zentrale Liste: Name, Erst-Ausbildungsdatum, letztes Training, nächste Fortbildung — mit automatischer Erinnerung 60 Tage vor Ablauf
Spezielle Zusatz-Fortbildungen
- Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Erste Hilfe bei Verätzungen, Vergiftungen
- Bei ionisierender Strahlung: spezifische Notfallmaßnahmen
- Bei Strom-Unfallrisiken: Verhalten bei Elektrounfällen
- Koordination dieser Zusatz-Inhalte: typisch über den Betriebsarzt
Ersthelfer und Verbandbuch — die Verbindung
Eine der zentralen praktischen Aufgaben des Ersthelfers: nach jeder Erste-Hilfe-Leistung einen Eintrag im Verbandbuch vornehmen. Pflicht-Aufbewahrung der Eintragungen: 5 Jahre nach §24 Abs. 6 DGUV V1. Der Verbandbuch-Eintrag ist bei späterer Anerkennung als Berufskrankheit oft die einzige Beweisgrundlage.
Mindest-Inhalt eines Verbandbuch-Eintrags
Datum und Uhrzeit
Genaue Zeitangabe des Vorfalls
Name des Verletzten
Vollständiger Name
Hergang
Wie ist es passiert?
Art der Verletzung
Was genau ist verletzt?
Erste-Hilfe-Leistung
Wer hat was getan?
Zeugen
Namen sofern vorhanden
Datenschutz-Aspekt: Klassisches Verbandbuch ist DSGVO-Problem
Ein herkömmliches Verbandbuch, das für alle Beteiligten einsehbar aufliegt, ist seit der DSGVO ein Verstoß gegen Art. 9 DSGVO — denn Gesundheitsdaten sind besonders schützenswerte Daten. Empfohlene Lösungen: Meldeblock (DGUV Information 204-021), Verbandblock mit Einzelblättern oder ein digitales Verbandbuch mit Zugangs-Kontrolle.
Mehr dazu: Verbandbuch und Datenschutz — Leitfaden.
Achtung: Fehlender Verbandbuch-Eintrag gefährdet BG-Ansprüche
Ein Ersthelfer, der nach dem Notfall keinen Verbandbuch-Eintrag erstellt, gefährdet die spätere BG-Anerkennung der Verletzung. Die Bringschuld liegt beim Arbeitgeber: Er muss organisieren, dass der Eintrag erfolgt — mit datenschutzkonformer Methode. Ohne Eintrag: kein Nachweis des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Verletzung — der Beschäftigte verliert im schlimmsten Fall seinen BG-Anspruch.
Wie Sicherio die Ersthelfer-Organisation strukturiert
Sicherio ist ein Dokumentations- und Strukturierungs-Tool — kein Ersatz für die Erste-Hilfe-Ausbildung, die nur bei ermächtigten Stellen stattfinden darf. Es bündelt die typischen Ersthelfer-Datenbestände in einem System und sorgt dafür, dass Fristen nicht vergessen und Lücken sichtbar werden.
Was Sicherio für Ersthelfer-Organisation leistet
- Mitarbeiterstamm mit Ersthelfer-Status, Erstausbildung, letztem Training
- Automatische Erinnerungen vor Ablauf der 2-Jahres-Fortbildungsfrist
- Mindest-Soll-Berechnung: ausreichend Ersthelfer pro Standort und Schicht?
- Verbandbuch digital und DSGVO-konform — Leistung verknüpft mit leistendem Ersthelfer
- Nachweis-Dokumente zentral hinterlegt (Schulungsbescheinigungen, Benennungen)
- Mehrere Standorte in einer Übersicht
Was Sicherio nicht ist
- Keine Erste-Hilfe-Ausbildung — die machen DRK, ASB, Johanniter, Malteser
- Kein Ersatz für die schriftliche Bestellung der Ersthelfer
- Keine Rechtsberatung zur §26-Auslegung
- Keine Festlegung der erforderlichen Anzahl — das ergibt die GBU
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Was bei einer BG-Kontrolle in Bezug auf Ersthelfer geprüft wird
BG-Begehungen prüfen die Ersthelfer-Situation systematisch. Typisch reicht schon der erste Blick auf die Personalstruktur und eine einfache Frage: „Wie viele ausgebildete Ersthelfer haben Sie aktuell, und wann war die letzte Fortbildung?“
Ausreichende Anzahl?
§26-Quote für Betriebsart und Schicht erfüllt?
Fortbildungs-Nachweise aktuell?
Letztes Training weniger als 2 Jahre her?
Schichten und Standorte abgedeckt?
Nicht nur Gesamt-Anzahl — auch Verteilung prüfbar?
Bestellungs-Dokumente vorhanden?
Schriftliche Benennung mit Datum für jeden Ersthelfer?
Verbandbuch vollständig?
Eintragungen aktuell und datenschutzkonform?
Erste-Hilfe-Material gewartet?
Verbandkasten nach DIN 13157 vollständig und nicht abgelaufen?
Häufige Mängel und Eskalation
Häufige Mängel in der Praxis
- Mindestzahl gesamt erfüllt, aber nicht je Schicht
- Fortbildungs-Frist abgelaufen, Status-Verlust unbemerkt
- Verbandbuch-Eintragungen fehlen oder sind unvollständig
- Bestellungs-Dokumente nicht auffindbar
- Außenstandorte ohne Ersthelfer, Hauptbetrieb gut versorgt
Eskalation bei Versäumnissen
- Aufforderung zur Nachholung der Ausbildung mit Frist
- Bei wiederholten Verstößen: Bußgeld nach §25 ArbSchG
- Bei Unfall ohne ausreichenden Ersthelfer: Organisationsverschulden
- Persönliche Haftung der Geschäftsführung möglich
- BG-Regress bei Folgekosten durch ausgebliebene Erste Hilfe
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