Welche Gesetze gelten bei Hitze am Arbeitsplatz?
Hitzeschutz wird nicht durch ein einziges Gesetz geregelt, sondern durch ein Zusammenspiel mehrerer Vorschriften. Die zentrale Techische Regel ASR A3.5 gibt die konkreten Schwellenwerte vor und hat Vermutungswirkung für die Arbeitsstättenverordnung.
Fürsorgepflicht
Arbeitgeber muss Räume und Bedingungen so gestalten, dass Beschäftigte vor Gesundheits-Gefahren geschützt sind — die zivilrechtliche Grundlage des Hitzeschutzes
Grundpflichten Arbeitgeber
Erforderliche Schutzmaßnahmen treffen — Hitze ist eine konkrete Gefährdung
Gefährdungsbeurteilung
Hitze-Belastung muss beurteilt und dokumentiert werden — für jeden betroffenen Arbeitsplatz
Raumtemperatur
Konkrete Anforderungen an Arbeitsstätten — Grundlage für die ASR A3.5
Raumtemperatur (6. Änderung März 2022)
Stufenmodell mit konkreten Maßnahmen bei 26°C, 30°C und 35°C — Vermutungswirkung für ArbStättV-Konformität
Vermutungswirkung der ASR
Bei Einhaltung der ASR A3.5
Wird vermutet, dass die ArbStättV (Anhang 3.5) eingehalten ist. Keine Begründungspflicht gegenüber der Behörde erforderlich.
Bei Abweichung von der ASR
Abweichungen sind nach §3a Abs. 3 ArbStättV zu dokumentieren. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für gleichwertigen Schutz.
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Das Stufenmodell — 26 °C, 30 °C, 35 °C
Die ASR A3.5 unterscheidet drei Schwellen für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen — nicht die Außentemperatur. Klimatisierte Räume müssen erst Maßnahmen auslösen, wenn die Innentemperatur die jeweilige Schwelle erreicht.
Schwelle 1: über 26 °C — Maßnahmen sollen geprüft werden
Lufttemperatur im Arbeitsraum soll 26°C nicht überschreiten
Schwelle 2: über 30 °C — Maßnahmen müssen ergriffen werden
Ab dieser Temperatur ist aktives Handeln zwingend
Schwelle 3: über 35 °C — Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet
Ohne weitere Maßnahmen darf in diesem Raum nicht gearbeitet werden
Mit speziellen Hitzeschutz-Maßnahmen sind Tätigkeiten möglich:
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
TOP-Prinzip — Reihenfolge der Schutzmaßnahmen
Bei der Auswahl der Hitzeschutz-Maßnahmen gilt das TOP-Prinzip — Technisch vor Organisatorisch vor Personenbezogen. Technische Maßnahmen haben immer Vorrang, weil sie dauerhaft und ohne Verhaltensänderung wirken.
Technische Maßnahmen
1. Vorrang
- Außenliegender Sonnenschutz (Jalousien, Markisen)
- Reflektierende Innenvorrichtungen
- Klimaanlagen, Ventilatoren
- Wärmedämmung und Isolierung
Organisatorische Maßnahmen
2. zweite Wahl
- Arbeitszeit-Verlagerung
- Pausenregelung anpassen
- Wärmequellen ausschalten
- Aufgaben in kühlere Bereiche verlagern
Personenbezogene Maßnahmen
3. letzte Wahl
- Bekleidungsanpassung
- Hitzeschutzkleidung
- Trinkverhalten
- Entwärmungsphasen einhalten
Klimaanlage als faktische Pflicht?
Einen direkten gesetzlichen Anspruch auf eine Klimaanlage gibt es nicht. Wenn aber alle anderen technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht ausreichen, kann eine Klimaanlage faktisch zur einzigen Lösung werden. Mietkälte oder mobile Geräte sind zulässige Alternativen.
Außenarbeit, Baustellen und Handwerk — was zusätzlich gilt
Bei Tätigkeiten im Freien — Bau, Gartenbau, Landwirtschaft, Dachdecken — sind die Innenraum-Schwellenwerte der ASR A3.5 nicht direkt anwendbar. Die ASR A3.5 sieht für Außenarbeit jedoch besondere Maßnahmen vor.
Pflicht-Maßnahmen bei Außenarbeit über 30°C
- Sonnensegel oder Schattenbereiche einrichten
- Längere Mittagspausen in kühlen Bereichen
- Kühle Getränke bereitstellen (Wasser, kein Alkohol)
- Arbeitszeit-Verlagerung in die Morgenstunden
- Hitzepausen als zusätzliche Erholungsphasen
UV-Schutz parallel zur Hitze
Tätigkeiten mit intensiver UV-Belastung über 1 Stunde/Tag im Freien lösen Angebotsvorsorge nach ArbMedVV aus. Schutzmaßnahmen: UV-dichte Kleidung, Kopfbedeckung, UV-Schutzcremes, technischer Schatten.
Bergbau-Sonderregeln
Jeweils bezahlte Zusatzpausen nach Bergbau-Regelungen
Hitzearbeit — Sonderfall mit Pflichtvorsorge
Befahren von Behältern, Kesseln, Industrieöfen, Schmelzereien — definiert in AMR Nr. 13.1 und DGUV Information 213-002. Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vor Tätigkeitsaufnahme, spezielle Schutzkleidung, Entwärmungsphasen.
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Gibt es Hitzefrei? Und darf ich gehen, wenn es zu heiß ist?
Eine der häufigsten Fragen — und die Antwort ist klar: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Hitzefrei. Das ist ein Begriff aus dem Schulrecht, nicht aus dem Arbeitsrecht.
Wann darf Arbeit niedergelegt werden?
- Nur als Ultima Ratio — bei objektiv gesundheitsgefährdender Hitze (deutlich über 35°C)
- Voraussetzung: Arbeitgeber wurde schriftlich auf den Zustand hingewiesen und hat keine Maßnahmen ergriffen
- Zurückbehaltungsrecht nach §273 BGB als rechtliche Grundlage
- Empfehlung: vorher mit Vorgesetztem sprechen, mit Betriebsrat abstimmen, schriftlich dokumentieren
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
- §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes — auch beim Hitzeschutz
- LAG Schleswig-Holstein 1 TaBV 33/13: Betriebsrat kann Hitzeschutz-Maßnahmen erzwingen
- Bei Differenzen: Einigungsstelle entscheidet
- Empfehlung: Hitzeschutz-Betriebsvereinbarung vor dem Sommer abschließen
Über 35 °C ohne Schutzmaßnahmen: kein Arbeitsraum mehr
Bei mehr als 35°C Lufttemperatur ist der Raum ohne Schutzmaßnahmen kein Arbeitsraum mehr. Wer trotzdem dort arbeiten lässt, riskiert Bußgelder und persönliche Haftung — vor allem wenn ein Beschäftigter einen Hitzschlag erleidet. Im Schadensfall greift die Fürsorgepflicht aus §618 BGB.
Gefährdungsbeurteilung zu Hitze — was dokumentiert werden muss
§3 ArbStättV verpflichtet zu einer GBU für jede Arbeitsstätte. Hitze ist systematisch zu beurteilen — entweder als eigenes Dokument oder als Kapitel in der betrieblichen GBU.
Tätigkeitsbeschreibung
Wer arbeitet wo, mit welcher Arbeitsschwere (leicht/mittel/schwer)?
Temperaturmessung
Aktuelle Werte mit Datum, Uhrzeit, Messmethode und Messort dokumentieren
Identifizierte Gefährdungen
Hitzschlag, Dehydrierung, Konzentrations-Schwäche, Kreislaufbelastung, Ermüdung
Festgelegte Maßnahmen
Nach TOP-Prinzip — mit Zuständigkeiten, Terminen und Budget
Wirksamkeitsprüfung
Nach Maßnahmen-Umsetzung: Sind die Temperaturen gesunken? Beschwerden reduziert?
Aktualisierungspflicht
Mindestens jährlich vor der Sommer-Saison — und bei Veränderungen der Arbeitsstätte
Korrekte Temperaturmessung
| Tätigkeit | Messhöhe | Mindesttemperatur |
|---|---|---|
| Sitzend, leichte Tätigkeit | 0,6 m | 20 °C |
| Sitzend, mittlere Tätigkeit | 0,6 m | 19 °C |
| Stehend, leichte Tätigkeit | 1,1 m | 19 °C |
| Stehend, schwere Tätigkeit | 1,1 m | 12 °C |
| Außentemperatur | 2 m, 4 m vom Gebäude | Referenzwert |
Messgerät: strahlungsgeschütztes Thermometer, Genauigkeit ±0,5°C — an kritischen Tagen stündliche Messung empfohlen
Wie Sicherio den Hitzeschutz-Aufwand strukturiert
Sicherio ist ein Dokumentations-Tool — keine Hitzeschutz-Beratung und kein Ersatz für Sicherheitsfachkraft oder Betriebsarzt. Es bündelt die organisatorischen Hitzeschutz-Daten in einem System.
Was Sicherio für Hitzeschutz leistet
- GBU-Modul mit Hitze-Aspekt: Gefährdungsfaktor Hitze pro Arbeitsplatz systematisch erfassen
- Maßnahmen-Tracking: welche Hitzeschutz-Maßnahmen festgelegt, umgesetzt, geprüft?
- Saisonal erinnern: GBU vor der Sommer-Saison aktualisieren
- Begehungs-Protokolle: Temperaturmessungen und Mängel dokumentieren
- Mitarbeiter-Information: Verhaltens-Empfehlungen bei Hitze verteilen
- Multi-Standort-Übersicht: welcher Standort hat welche Maßnahmen umgesetzt?
Was Sicherio nicht ist
- Keine Klima-Mess-Software — Temperaturmessung erfolgt mit Hardware-Thermometern
- Keine Bauplanungs-Hilfe — Sonnenschutz-Installation mit Spezial-Tools
- Keine Rechtsberatung zu Mitbestimmungs-Konflikten
- Keine automatische Erkennung von Hitzewellen
Praktischer Mehrwert
- BG-Begehung im Sommer: aktuelle GBU mit Hitze-Aspekt sofort verfügbar
- Mitarbeiter-Beschwerden: dokumentierte Maßnahmen als Nachweis
- Betriebsrat-Anfragen: Sachstand für Betriebsvereinbarung
- Hitzewelle: schneller Überblick über offene Maßnahmen
Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.
Kontrolle, Sanktionen und häufige Fehler
Hitzeschutz ist kein reines Komfort-Thema — er unterliegt behördlicher Aufsicht und kann bei Verstößen empfindliche Konsequenzen haben.
Wer kontrolliert?
- Gewerbeaufsichtsämter und Ämter für Arbeitsschutz der Länder (§22 ArbSchG)
- Berufsgenossenschaften im Rahmen ihrer Präventionsaufgabe (§17 SGB VII)
- Beide haben Zutritts- und Auskunftsrecht
Sanktionen
- §9 ArbStättV: Bußgeld bis 5.000 €
- §25 ArbSchG: bis 30.000 € bei Behörden-Anordnung
- §26 ArbSchG: Freiheitsstrafe bei Personengefährdung
- Stilllegung des Raums oder der Tätigkeit möglich
Schadensersatz
- §618 BGB: Schadensersatz bei nachgewiesener Pflichtverletzung
- BG-Regress nach Arbeitsunfall
- Persönliche Haftung der Geschäftsführung
Häufige Mängel in der Praxis
Keine GBU für Hitze-Belastung dokumentiert
Sonnenschutz vorhanden, aber nicht aktiv genutzt (Jalousien stehen offen)
Keine Getränke trotz Pflicht ab 30°C
Wärmequellen (Drucker, Server) nicht entfernt oder umgestellt
Keine Hitzeschutz-Betriebsvereinbarung mit Betriebsrat
Hitzepausen nicht eingeplant bei Bau- und Außenarbeit
Bei Außenarbeit: kein Sonnensegel, kein Schattenbereich
Temperaturmessung nicht dokumentiert — nur mündliche Berichte
Verwandte Themen rund um Hitzeschutz
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Die ArbStättV ist Grundlage des Hitzeschutzes — vollständiger Verordnungs-Überblick.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Grundpflichten nach §3, GBU nach §5 — Hitze ist einzubeziehen.
Gefährdungsbeurteilung — Pillar
Die GBU muss Hitze-Belastungen systematisch erfassen — vollständiger Leitfaden.
Arbeitsmedizin — Pillar
Bei Hitzearbeit greift Pflichtvorsorge nach ArbMedVV — durch den Betriebsarzt.
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
Die SiFa berät bei der Auswahl von Hitzeschutz-Maßnahmen und dem TOP-Prinzip.
BG-Kontrolle: Checkliste
DemnächstWas BG und Behörden im Sommer prüfen — auch zum Hitzeschutz.
Hitzeschutz vor dem Sommer dokumentieren
Mit Sicherio aktualisieren Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung systematisch vor jeder Sommer-Saison, dokumentieren Hitzeschutz-Maßnahmen pro Arbeitsplatz und werden bei Eskalation erinnert. Bei Behörden-Kontrolle: alle Nachweise zentral. 14 Tage kostenlos testen.
Sicherio kostenlos testenHäufige Fragen zu Hitze am Arbeitsplatz
Zum Inhalt dieser Seite
Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand vom 26. April 2026. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.
Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.
Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.
Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben nehmen wir gerne unter kontakt@sicherio.de entgegen.
Mehr zu unserem Vorgehen: Redaktionelle Grundsätze