Redaktionell geprüft · Arbeitsschutz & Arbeitsstättenrecht · Keine Rechts- oder Fachberatung
Stand: 26. April 2026

Hitze am Arbeitsplatz — was Arbeitgeber bei 26°, 30° und 35° tun müssen

Was die ASR A3.5 wirklich verlangt: das Stufenmodell mit drei Temperaturschwellen, welche Maßnahmen wann Pflicht sind, warum es keinen Anspruch auf Hitzefrei gibt und welche Sonderregeln für Baustellen und Außenarbeit gelten.

ASR A3.5, §3 ArbStättV
Rechtsgrundlage
26 / 30 / 35 °C
Stufenmodell
Kein Anspruch
auf Hitzefrei

Wenn das Thermometer im Sommer steigt, kommt sofort die Frage: Wann muss der Arbeitgeber etwas tun? Die Antwort gibt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 — mit einem klaren Stufenmodell ab 26°C. Keine Empfehlung, sondern messbare Schwellenwerte. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Maßnahmen ab welcher Temperatur zu ergreifen sind, was die Sechste Änderung der ASR A3.5 von 2022 verändert hat, welche Anforderungen für Außenarbeit gelten — und warum „Hitzefrei“ im Arbeitsrecht kein anerkannter Begriff ist.

ASR A3.5 Stufenmodell — Raumtemperatur

bis 26 °C

Ziel

Soll-Bereich

Kein Handlungsbedarf — Normalbereich nach ASR A3.5

26 – 30 °C

Soll

Maßnahmen prüfen

Schutzmaßnahmen sollen geprüft und ergriffen werden

30 – 35 °C

Muss

Maßnahmen Pflicht

Aktives Handeln ist zwingend — Maßnahmen-Katalog ASR A3.5

über 35 °C

Stop

Kein Arbeitsraum mehr

Ohne spezielle Hitzeschutz-Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet

Quelle: ASR A3.5 „Raumtemperatur“, sechste Änderung März 2022 (GMBl 2022, S. 198)

Bernd Galter
Verfasst von Bernd Galter
Ingenieur · Gründer Sicherio
Veröffentlicht: 26. April 2026

Welche Gesetze gelten bei Hitze am Arbeitsplatz?

Hitzeschutz wird nicht durch ein einziges Gesetz geregelt, sondern durch ein Zusammenspiel mehrerer Vorschriften. Die zentrale Techische Regel ASR A3.5 gibt die konkreten Schwellenwerte vor und hat Vermutungswirkung für die Arbeitsstättenverordnung.

§618 Abs. 1 BGB

Fürsorgepflicht

Arbeitgeber muss Räume und Bedingungen so gestalten, dass Beschäftigte vor Gesundheits-Gefahren geschützt sind — die zivilrechtliche Grundlage des Hitzeschutzes

§3 ArbSchG

Grundpflichten Arbeitgeber

Erforderliche Schutzmaßnahmen treffen — Hitze ist eine konkrete Gefährdung

§5 ArbSchG

Gefährdungsbeurteilung

Hitze-Belastung muss beurteilt und dokumentiert werden — für jeden betroffenen Arbeitsplatz

§3 ArbStättV + Anhang Pkt. 3.5

Raumtemperatur

Konkrete Anforderungen an Arbeitsstätten — Grundlage für die ASR A3.5

ASR A3.5

Raumtemperatur (6. Änderung März 2022)

Stufenmodell mit konkreten Maßnahmen bei 26°C, 30°C und 35°C — Vermutungswirkung für ArbStättV-Konformität

Vermutungswirkung der ASR

Bei Einhaltung der ASR A3.5

Wird vermutet, dass die ArbStättV (Anhang 3.5) eingehalten ist. Keine Begründungspflicht gegenüber der Behörde erforderlich.

Bei Abweichung von der ASR

Abweichungen sind nach §3a Abs. 3 ArbStättV zu dokumentieren. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast für gleichwertigen Schutz.

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Das Stufenmodell — 26 °C, 30 °C, 35 °C

Die ASR A3.5 unterscheidet drei Schwellen für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen — nicht die Außentemperatur. Klimatisierte Räume müssen erst Maßnahmen auslösen, wenn die Innentemperatur die jeweilige Schwelle erreicht.

Schwelle 1: über 26 °C — Maßnahmen sollen geprüft werden

Lufttemperatur im Arbeitsraum soll 26°C nicht überschreiten

Lüften in Nacht- und frühen Morgenstunden
Sonnenschutz aktivieren (Jalousien, Rollos, Markisen)
Wärmequellen reduzieren (Drucker, Kopierer, Beleuchtung)
Bekleidungsregelung lockern (z.B. Krawattenzwang aufheben)
Arbeitszeit-Verlagerung auf kühlere Tagesstunden
Geeignete Getränke bereitstellen (sollen)

Schwelle 2: über 30 °C — Maßnahmen müssen ergriffen werden

Ab dieser Temperatur ist aktives Handeln zwingend

Wirksame Steuerung des Sonnenschutzes (auch nach Arbeitszeit)
Lüftung nachts durchgehend oder gezielt am Morgen
Entwärmungsphasen einrichten (Aufenthalt in kühleren Bereichen)
Geeignete Getränke bereitstellen (Pflicht — kein Ermessen mehr)
Kleiderordnung lockern
Gleitzeit ausweiten, Pausen einlegen

Schwelle 3: über 35 °C — Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet

Ohne weitere Maßnahmen darf in diesem Raum nicht gearbeitet werden

Mit speziellen Hitzeschutz-Maßnahmen sind Tätigkeiten möglich:

Hitzeschutzkleidung
Luftduschen / Wasserschleier
Entwärmungsphasen mit zusätzlichen bezahlten Pausen
Reduzierung der täglichen Expositionszeit
Bei Hitzearbeit (Kessel, Öfen): Pflichtvorsorge nach ArbMedVV

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

TOP-Prinzip — Reihenfolge der Schutzmaßnahmen

Bei der Auswahl der Hitzeschutz-Maßnahmen gilt das TOP-Prinzip — Technisch vor Organisatorisch vor Personenbezogen. Technische Maßnahmen haben immer Vorrang, weil sie dauerhaft und ohne Verhaltensänderung wirken.

T

Technische Maßnahmen

1. Vorrang

  • Außenliegender Sonnenschutz (Jalousien, Markisen)
  • Reflektierende Innenvorrichtungen
  • Klimaanlagen, Ventilatoren
  • Wärmedämmung und Isolierung
O

Organisatorische Maßnahmen

2. zweite Wahl

  • Arbeitszeit-Verlagerung
  • Pausenregelung anpassen
  • Wärmequellen ausschalten
  • Aufgaben in kühlere Bereiche verlagern
P

Personenbezogene Maßnahmen

3. letzte Wahl

  • Bekleidungsanpassung
  • Hitzeschutzkleidung
  • Trinkverhalten
  • Entwärmungsphasen einhalten

Klimaanlage als faktische Pflicht?

Einen direkten gesetzlichen Anspruch auf eine Klimaanlage gibt es nicht. Wenn aber alle anderen technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht ausreichen, kann eine Klimaanlage faktisch zur einzigen Lösung werden. Mietkälte oder mobile Geräte sind zulässige Alternativen.

Außenarbeit, Baustellen und Handwerk — was zusätzlich gilt

Bei Tätigkeiten im Freien — Bau, Gartenbau, Landwirtschaft, Dachdecken — sind die Innenraum-Schwellenwerte der ASR A3.5 nicht direkt anwendbar. Die ASR A3.5 sieht für Außenarbeit jedoch besondere Maßnahmen vor.

Pflicht-Maßnahmen bei Außenarbeit über 30°C

  • Sonnensegel oder Schattenbereiche einrichten
  • Längere Mittagspausen in kühlen Bereichen
  • Kühle Getränke bereitstellen (Wasser, kein Alkohol)
  • Arbeitszeit-Verlagerung in die Morgenstunden
  • Hitzepausen als zusätzliche Erholungsphasen

UV-Schutz parallel zur Hitze

Tätigkeiten mit intensiver UV-Belastung über 1 Stunde/Tag im Freien lösen Angebotsvorsorge nach ArbMedVV aus. Schutzmaßnahmen: UV-dichte Kleidung, Kopfbedeckung, UV-Schutzcremes, technischer Schatten.

Bergbau-Sonderregeln

Effektivtemperatur 29–30°C+10 Min Pause
Effektivtemperatur über 30°C+20 Min Pause

Jeweils bezahlte Zusatzpausen nach Bergbau-Regelungen

Hitzearbeit — Sonderfall mit Pflichtvorsorge

Befahren von Behältern, Kesseln, Industrieöfen, Schmelzereien — definiert in AMR Nr. 13.1 und DGUV Information 213-002. Pflichtvorsorge nach ArbMedVV vor Tätigkeitsaufnahme, spezielle Schutzkleidung, Entwärmungsphasen.

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Gibt es Hitzefrei? Und darf ich gehen, wenn es zu heiß ist?

Eine der häufigsten Fragen — und die Antwort ist klar: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Hitzefrei. Das ist ein Begriff aus dem Schulrecht, nicht aus dem Arbeitsrecht.

Wann darf Arbeit niedergelegt werden?

  • Nur als Ultima Ratio — bei objektiv gesundheitsgefährdender Hitze (deutlich über 35°C)
  • Voraussetzung: Arbeitgeber wurde schriftlich auf den Zustand hingewiesen und hat keine Maßnahmen ergriffen
  • Zurückbehaltungsrecht nach §273 BGB als rechtliche Grundlage
  • Empfehlung: vorher mit Vorgesetztem sprechen, mit Betriebsrat abstimmen, schriftlich dokumentieren

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • §87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes — auch beim Hitzeschutz
  • LAG Schleswig-Holstein 1 TaBV 33/13: Betriebsrat kann Hitzeschutz-Maßnahmen erzwingen
  • Bei Differenzen: Einigungsstelle entscheidet
  • Empfehlung: Hitzeschutz-Betriebsvereinbarung vor dem Sommer abschließen

Über 35 °C ohne Schutzmaßnahmen: kein Arbeitsraum mehr

Bei mehr als 35°C Lufttemperatur ist der Raum ohne Schutzmaßnahmen kein Arbeitsraum mehr. Wer trotzdem dort arbeiten lässt, riskiert Bußgelder und persönliche Haftung — vor allem wenn ein Beschäftigter einen Hitzschlag erleidet. Im Schadensfall greift die Fürsorgepflicht aus §618 BGB.

Gefährdungsbeurteilung zu Hitze — was dokumentiert werden muss

§3 ArbStättV verpflichtet zu einer GBU für jede Arbeitsstätte. Hitze ist systematisch zu beurteilen — entweder als eigenes Dokument oder als Kapitel in der betrieblichen GBU.

Tätigkeitsbeschreibung

Wer arbeitet wo, mit welcher Arbeitsschwere (leicht/mittel/schwer)?

Temperaturmessung

Aktuelle Werte mit Datum, Uhrzeit, Messmethode und Messort dokumentieren

Identifizierte Gefährdungen

Hitzschlag, Dehydrierung, Konzentrations-Schwäche, Kreislaufbelastung, Ermüdung

Festgelegte Maßnahmen

Nach TOP-Prinzip — mit Zuständigkeiten, Terminen und Budget

Wirksamkeitsprüfung

Nach Maßnahmen-Umsetzung: Sind die Temperaturen gesunken? Beschwerden reduziert?

Aktualisierungspflicht

Mindestens jährlich vor der Sommer-Saison — und bei Veränderungen der Arbeitsstätte

Korrekte Temperaturmessung

TätigkeitMesshöheMindesttemperatur
Sitzend, leichte Tätigkeit0,6 m20 °C
Sitzend, mittlere Tätigkeit0,6 m19 °C
Stehend, leichte Tätigkeit1,1 m19 °C
Stehend, schwere Tätigkeit1,1 m12 °C
Außentemperatur2 m, 4 m vom GebäudeReferenzwert

Messgerät: strahlungsgeschütztes Thermometer, Genauigkeit ±0,5°C — an kritischen Tagen stündliche Messung empfohlen

Wie Sicherio den Hitzeschutz-Aufwand strukturiert

Sicherio ist ein Dokumentations-Tool — keine Hitzeschutz-Beratung und kein Ersatz für Sicherheitsfachkraft oder Betriebsarzt. Es bündelt die organisatorischen Hitzeschutz-Daten in einem System.

Was Sicherio für Hitzeschutz leistet

  • GBU-Modul mit Hitze-Aspekt: Gefährdungsfaktor Hitze pro Arbeitsplatz systematisch erfassen
  • Maßnahmen-Tracking: welche Hitzeschutz-Maßnahmen festgelegt, umgesetzt, geprüft?
  • Saisonal erinnern: GBU vor der Sommer-Saison aktualisieren
  • Begehungs-Protokolle: Temperaturmessungen und Mängel dokumentieren
  • Mitarbeiter-Information: Verhaltens-Empfehlungen bei Hitze verteilen
  • Multi-Standort-Übersicht: welcher Standort hat welche Maßnahmen umgesetzt?

Was Sicherio nicht ist

  • Keine Klima-Mess-Software — Temperaturmessung erfolgt mit Hardware-Thermometern
  • Keine Bauplanungs-Hilfe — Sonnenschutz-Installation mit Spezial-Tools
  • Keine Rechtsberatung zu Mitbestimmungs-Konflikten
  • Keine automatische Erkennung von Hitzewellen

Praktischer Mehrwert

  • BG-Begehung im Sommer: aktuelle GBU mit Hitze-Aspekt sofort verfügbar
  • Mitarbeiter-Beschwerden: dokumentierte Maßnahmen als Nachweis
  • Betriebsrat-Anfragen: Sachstand für Betriebsvereinbarung
  • Hitzewelle: schneller Überblick über offene Maßnahmen
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Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Kontrolle, Sanktionen und häufige Fehler

Hitzeschutz ist kein reines Komfort-Thema — er unterliegt behördlicher Aufsicht und kann bei Verstößen empfindliche Konsequenzen haben.

Wer kontrolliert?

  • Gewerbeaufsichtsämter und Ämter für Arbeitsschutz der Länder (§22 ArbSchG)
  • Berufsgenossenschaften im Rahmen ihrer Präventionsaufgabe (§17 SGB VII)
  • Beide haben Zutritts- und Auskunftsrecht

Sanktionen

  • §9 ArbStättV: Bußgeld bis 5.000 €
  • §25 ArbSchG: bis 30.000 € bei Behörden-Anordnung
  • §26 ArbSchG: Freiheitsstrafe bei Personengefährdung
  • Stilllegung des Raums oder der Tätigkeit möglich

Schadensersatz

  • §618 BGB: Schadensersatz bei nachgewiesener Pflichtverletzung
  • BG-Regress nach Arbeitsunfall
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung

Häufige Mängel in der Praxis

Keine GBU für Hitze-Belastung dokumentiert

Sonnenschutz vorhanden, aber nicht aktiv genutzt (Jalousien stehen offen)

Keine Getränke trotz Pflicht ab 30°C

Wärmequellen (Drucker, Server) nicht entfernt oder umgestellt

Keine Hitzeschutz-Betriebsvereinbarung mit Betriebsrat

Hitzepausen nicht eingeplant bei Bau- und Außenarbeit

Bei Außenarbeit: kein Sonnensegel, kein Schattenbereich

Temperaturmessung nicht dokumentiert — nur mündliche Berichte

Hitzeschutz vor dem Sommer dokumentieren

Mit Sicherio aktualisieren Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung systematisch vor jeder Sommer-Saison, dokumentieren Hitzeschutz-Maßnahmen pro Arbeitsplatz und werden bei Eskalation erinnert. Bei Behörden-Kontrolle: alle Nachweise zentral. 14 Tage kostenlos testen.

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Häufige Fragen zu Hitze am Arbeitsplatz

Zum Inhalt dieser Seite

Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand vom 26. April 2026. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.

Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.

Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben nehmen wir gerne unter kontakt@sicherio.de entgegen.

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