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Unterweisung-Pflichtthemen: Was Arbeitgeber wirklich unterweisen müssen

Jeder Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter mindestens einmal jährlich über arbeitsplatzbezogene Gefährdungen unterweisen — das ergibt sich aus § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Spezialvorschriften: Brandschutz, Erste Hilfe, Gefahrstoffe, PSA — je nach Branche noch mehr. Diese Übersicht zeigt, welche Unterweisungen für Ihren Betrieb wirklich relevant sind.

Jährlich
Standard-Unterweisungspflicht
Vor Arbeitsaufnahme
Für jeden neuen Mitarbeiter
3 Jahre
Dokumentation aufbewahren

Ihre Pflicht-Unterweisungen im Überblick

Welche Unterweisungen treffen Ihren Betrieb?

Alle Betriebe — zwingend

Grundunterweisung Arbeitsschutz

§ 12 ArbSchG

Brandschutz

ASR A2.2

Erste Hilfe

DGUV V1 § 26

Themenspezifisch — bei Vorliegen der Bedingung

Gefahrstoffe

bei Gefahrstoffeinsatz

PSA

bei PSA-Nutzung

Bildschirmarbeit

ab 1/3 der Arbeitszeit

Lärm / Vibration

ab Auslösewert

Branchenspezifisch

Bau / Handwerk

Absturz, Gerüst, Leitern

Produktion

Maschinen, Schweißen, Kran

Logistik

Stapler, Ladungssicherung

Gesundheit

Biostoffe, Hygiene

Fiktive Übersicht — individuelle Situation bitte mit Sifa oder DSB abstimmen

Die Grundunterweisung — Basis-Pflicht für alle Arbeitgeber

Rechtsgrundlage: § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1. Diese Pflicht betrifft jeden Betrieb, unabhängig von Größe oder Branche.

Wer muss unterwiesen werden?

Alle Beschäftigten

Voll- und Teilzeit, befristet, Minijobber, Azubis, Praktikanten

Leiharbeitnehmer

Unterweisungspflicht liegt beim Entleiher — dem Einsatzbetrieb

Fremdfirmen-MA

Bei Einsatz auf Ihrem Betriebsgelände ebenfalls unterweisungspflichtig

Unterweisungs-Intervalle

  • Erstunterweisung

    Vor erstmaliger Arbeitsaufnahme

  • Wiederholungsunterweisung

    Mindestens einmal jährlich

  • Bei Veränderungen

    Neue Maschinen, neue Gefahrstoffe, neue Tätigkeiten

  • Nach Vorfällen

    Unfälle, Beinahe-Unfälle, festgestellte Mängel

Typische Inhalte der Grundunterweisung

  • Spezifische Gefährdungen am Arbeitsplatz (abgeleitet aus der Gefährdungsbeurteilung)
  • Verhalten bei Not- und Unfallsituationen
  • Erste-Hilfe-Einrichtungen und Rettungswege
  • Verhalten bei Brand — Feuerlöscher-Standorte, Alarmierung
  • Betriebsanweisungen für verwendete Arbeitsmittel
  • Hygienevorschriften am Arbeitsplatz
Zur Dauer: Gesetzlich ist keine Mindestdauer vorgeschrieben. In der Praxis sind 30-60 Minuten für eine Grundunterweisung üblich. Form ist frei wählbar — Präsenz, digital, hybrid. Die Dokumentation ist in jedem Fall Pflicht. Mehr zur Dokumentations-Pflicht.

Spezielle Pflicht-Unterweisungen (für viele Betriebe relevant)

Über die Grundunterweisung hinaus gibt es themenspezifische Pflichten, die nach einzelnen Verordnungen und Gesetzen vorgeschrieben sind.

Brandschutz

Alle Betriebe

Rechtsgrundlage: ASR A2.2, § 10 ArbSchG

Intervall

Erstunterweisung bei Arbeitsaufnahme, jährliche Wiederholung

Inhalte

Brandverhütung, Verhalten im Brandfall, Feuerlöscher, Fluchtwege, Sammelplätze

Zusätzlich: Brandschutzhelfer ausbilden — mindestens 5 % der Belegschaft, min. 1 Person

Erste Hilfe

Alle Betriebe

Rechtsgrundlage: § 10 ArbSchG, DGUV V1 § 26

  • Betriebliche Ersthelfer müssen benannt und ausgebildet werden
  • Anzahl: Bis 20 MA = min. 1 Ersthelfer; ab 21 MA = mind. 10 % der Belegschaft
  • Ersthelfer-Ausbildung alle 2 Jahre auffrischen
  • Alle Mitarbeiter über Ersthelfer informieren — Teil der Grundunterweisung

Gefahrstoffe

Bei Gefahrstoffeinsatz

Rechtsgrundlage: § 14 GefStoffV

  • Jährliche Unterweisung aller betroffenen Mitarbeiter
  • Basis: Betriebsanweisungen nach § 14 GefStoffV
  • Inhalte: Gefahren, Schutzmaßnahmen, Verhalten bei Unfällen
  • Sichere Lagerung und Entsorgung

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Bei PSA-Nutzung

Rechtsgrundlage: PSA-BV, § 4 PSA-BV

  • Vor erstmaliger Nutzung einer PSA, danach jährlich
  • Praktische Übung im Anlegen und Tragen
  • Bei PSA gegen Absturz: erweiterte Ausbildung nach DGUV 112-198

Bildschirmarbeit

ab 1/3 Arbeitszeit

Anhang 6 ArbStättV

Einmalig bei Einrichtung des Arbeitsplatzes, Wiederholung alle 2 Jahre empfohlen. Ergonomie, Pausen, Augenschonung.

Lärm und Vibration

ab Auslösewert

LärmVibrationsArbSchV

Bei Lärmbelastung ab 80 dB(A) oder Vibrationen über Auslösewerten. Jährliche Unterweisung. Gehörschutz-Einsatz, Gesundheitsrisiken.

Branchenspezifische Pflicht-Unterweisungen

Je nach Branche kommen weitere Unterweisungspflichten hinzu. Hier die wichtigsten je Bereich.

Bau und Handwerk

Branchenseite
  • Absturzsicherung (ab 2 m Höhe) — jährlich
  • Gerüstbau — bei Gerüstarbeiten
  • Kreissäge und Holzbearbeitungsmaschinen — vor Nutzung + jährlich
  • Leitern und Tritte — bei regelmäßiger Nutzung

Produktion und Metallbau

Branchenseite
  • Maschinen-Betriebsanweisungen — vor Nutzung jeder Maschine
  • DGUV V3 für Gerätenutzung — elektrische Geräte
  • Schweißarbeiten — bei Schweißern + Feuerverantwortlicher
  • Kranführer und Anschläger — jährlich

Logistik und Lager

Branchenseite
  • Stapler-Fahrer — jährliche Unterweisung (DGUV V68)
  • Flurförderzeuge generell — bei allen Fahrern
  • Regalnutzung und Lagersicherheit
  • Ladungssicherung — bei Transportarbeiten

Gesundheitswesen und Pflege

  • Biostoffverordnung — bei Infektionsrisiken
  • Nadelstichverletzungen — Prävention, jährlich
  • Hygiene als Spezialthema
  • Umgang mit Zytostatika (Apotheken, Onkologie)

Gastronomie und Lebensmittel

  • Hygiene nach LMHV — jährlich
  • Heißarbeiten im Küchenbereich
  • Jugendschutz (bei Azubis unter 18 Jahren)

Büro und Dienstleistung

  • Bildschirmarbeit — Ergonomie, Pausen
  • Brandschutz mit Büro-Spezifika (elektrische Geräte)
  • Erste Hilfe

Die Unterweisungsmatrix — Struktur für den Überblick

Jeder Betrieb sollte eine Unterweisungsmatrix haben, die dokumentiert, welche Unterweisungen für welche Mitarbeiter-Gruppen in welchem Intervall fällig sind. Das ist der Kern des Unterweisungs-Managements — und der erste Punkt, den ein Technischer Aufsichtsbeamte bei einer BG-Kontrolle einfordert.

Was in eine Unterweisungsmatrix gehört:

Unterweisungsthema

Rechtsgrundlage

Betroffene Mitarbeiter-Gruppe

Intervall

Letzte Durchführung

Nächster Termin

Verantwortlich

Status (automatisch)

Unterweisungsmatrix — Schreinerei Huber GmbH

8 Mitarbeiter · 7 Unterweisungsthemen · Fiktive Beispieldaten

1 überfällig

Grundunterweisung

Planmäßig

Alle · Jährlich · Nächster: 15.03.2027

Brandschutz

Planmäßig

Alle · Jährlich · Nächster: 15.03.2027

Kreissäge

Bald fällig

Werkstatt · Jährlich · Nächster: 12.05.2026

Gefahrstoffe (Lacke)

Überfällig

Oberfläche · Jährlich · Nächster: 28.04.2026

PSA Atemschutz

Planmäßig

Lackierer · Jährlich · Nächster: 15.03.2027

Ersthelfer-Auffrischung

Planmäßig

2 Ersthelfer · Alle 2 Jahre · Nächster: 10.10.2027

Erstunterweisung

Bald fällig

Neue MA · Bei Eintritt · Nächster: Nach Bedarf

Automatische Erinnerungen durch Sicherio — kein Termin wird vergessen.

Die Komplexitäts-Falle: Was bei 5 Mitarbeitern und einem Handzettel funktioniert, wird bei 50 Mitarbeitern mit unterschiedlichen Tätigkeiten schnell unübersichtlich. Aus 3 Grundthemen werden rasch 15-20 Unterweisungen — individuell geplant, durchgeführt und dokumentiert. Digitale Unterstützung spart hier erheblich Zeit. Mehr zur digitalen Dokumentation.

Dokumentation — was muss bei jeder Unterweisung erfasst werden?

Pflicht nach § 12 ArbSchG und DGUV V1 § 4. Für jede Unterweisung müssen folgende Angaben dokumentiert werden:

Datum und Dauer

Uhrzeit und Dauer der Unterweisung

Ort

Wo wurde unterwiesen?

Inhalte

Stichwortartig, aber konkret — nicht 'Arbeitsschutz allgemein'

Unterweisender

Name und Qualifikation der unterweisenden Person

Teilnehmer-Unterschriften

Jeder Teilnehmer muss bestätigen

Art der Unterweisung

Präsenz, digital, hybrid, praktisch

Aufbewahrungsfrist: Mindestens 3 Jahre nach § 12 ArbSchG. Empfohlen werden 5 Jahre analog zur GBU-Dokumentation.

Häufigster Beanstandungspunkt bei BG-Kontrollen:

Fehlende Unterschriften. Unterweisungen wurden durchgeführt, aber Teilnehmer haben nicht unterschrieben. Ohne Unterschrift gilt die Unterweisung als nicht nachgewiesen.

Was passiert bei versäumten Unterweisungen?

Bei einer BG-Kontrolle

  • Schriftliche Anordnung zur Nachholung
  • Bei systematischem Versäumnis: Bußgeld nach § 25 ArbSchG

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Bei einem Arbeitsunfall ohne Unterweisungsnachweis

  • BG prüft, ob fehlende Unterweisung ursächlich war
  • Mögliche Regressforderungen der BG gegen den Arbeitgeber
  • Strafrechtliche Prüfung bei schwereren Unfällen

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Typischer Fall aus der Praxis:

Ein Azubi bedient eine Maschine und verletzt sich. Später stellt sich heraus, dass er keine maschinen-spezifische Erstunterweisung erhalten hat — nur die allgemeine Grundunterweisung. Da die Maschinenunterweisung nach BetrSichV vorgeschrieben war und nicht dokumentiert werden kann, ist das Fehlen ursächlich für den Unfall. Die Haftungsfrage ist dann schwierig für den Arbeitgeber.

So organisieren Sie Unterweisungen effizient

Konkreter 5-Schritte-Plan — von der Matrix bis zur automatischen Erinnerung.

1

Matrix erstellen

Welche Themen für wen?

2

Planen

Wann und wo?

3

Durchführen

Präsenz oder digital

4

Dokumentieren

Teilnehmer unterschreiben

5

Erinnern

Automatisch ans nächste Mal

1

Unterweisungsmatrix erstellen

Welche Themen für welche Mitarbeiter-Gruppen? Je Tätigkeitsbereich listen, welche Pflichten bestehen — Grundunterweisung und alle spezifischen.

2

Jahresplan festlegen

Alle jährlichen Unterweisungen möglichst in einen gemeinsamen Zeitraum legen — das spart Zeit und verhindert, dass einzelne Termine untergehen.

3

Erstunterweisung standardisieren

Für neue Mitarbeiter eine feste Checkliste: Wer macht wann welche Erstunterweisung? Ohne System wird regelmäßig etwas vergessen.

4

Digitale Unterstützung nutzen

Ab ca. 10 Mitarbeitern wird Papier-Dokumentation schnell unübersichtlich. Digitale Lösungen wie Sicherio senden automatische Erinnerungen, dokumentieren digital unterschriebene Teilnahme und exportieren für BG-Kontrollen auf Knopfdruck.

5

Wirksamkeits-Kontrolle

Nicht nur dokumentieren, dass jemand dabei war — gelegentlich prüfen, ob die Inhalte verstanden wurden. Kurze Tests oder Nachfragen reichen.

Was Sicherio für Sie übernimmt:

  • Zentrale Unterweisungsmatrix
  • Automatische Erinnerungen an fällige Termine
  • Digitale Teilnahme-Bestätigung
  • Export für BG-Kontrolle auf Knopfdruck
  • Audit-Trail jeder Änderung
  • Verwaltung aller Betriebsanweisungen

Häufige Fragen zu Unterweisung-Pflichtthemen

Nächste Schritte

Unterweisungsmatrix erstellen

Welche Pflicht-Unterweisungen gelten für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter-Gruppen?

Jahresplan festlegen

Wann welche Unterweisung — alle jährlichen Pflichten im Überblick.

Dokumentation aufsetzen

Wie Sie Unterweisungen rechtssicher dokumentieren und für BG-Kontrollen bereithalten.

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Alle Unterweisungen zentral verwalten — Erinnerungen, Dokumentation, Export.

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Weitere Themen rund um Unterweisungen

Unterweisungen dokumentieren

Rechtssichere Dokumentation — was muss erfasst werden, wie lange aufbewahren.

Gefährdungsbeurteilung

Die GBU ist die Grundlage jeder arbeitsplatzbezogenen Unterweisung.

Arbeitsschutz ohne Excel

Warum Tabellen für Unterweisungs-Management schnell an Grenzen stoßen.

Erstunterweisung

Demnächst

Was bei der ersten Unterweisung eines neuen Mitarbeiters Pflicht ist.

Unterweisung Brandschutz

Demnächst

Detailseite zur Brandschutz-Unterweisung — Inhalte, Intervalle, Nachweise.

Unterweisungsmatrix

Demnächst

Vorlage und Anleitung für eine vollständige Unterweisungsmatrix.

Zum Inhalt dieser Seite

Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand der letzten Aktualisierung. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.

Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.

Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben nehmen wir gerne unter kontakt@sicherio.de entgegen.