Gefährdungsbeurteilung erstellen — Pflicht, Anleitung & Vorlagen für KMU
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes in Deutschland. Nach ArbSchG §5 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen für seine Beschäftigten zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen — unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie als Unternehmer oder Betriebsleiter wissen müssen.
Auf einen Blick:
- Pflicht für JEDEN Arbeitgeber — auch mit nur einem Mitarbeiter
- Muss schriftlich dokumentiert werden (ArbSchG §6)
- Muss regelmäßig aktualisiert werden
- Bußgeld bei Verstoß: bis zu 25.000 €
- Fehlende GBU ist der häufigste Mangel bei BG-Kontrollen
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Jeder Arbeitgeber. Egal ob Einzelunternehmer mit einem Angestellten oder Mittelständler mit 200 Mitarbeitern. Egal ob Handwerksbetrieb, Büro, Baustelle oder Pflegeeinrichtung.
Verantwortlich ist der Arbeitgeber persönlich. Er kann die Durchführung delegieren (an die SiFa, den Betriebsleiter, den Meister), aber die Verantwortung bleibt bei ihm.
Auch wenn eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit den Betrieb betreut, muss der Arbeitgeber die GBU aktiv mitgestalten und freigeben. Die SiFa berät — der Arbeitgeber entscheidet und unterschreibt.
Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
Welche Arbeitsplätze, Tätigkeiten oder Arbeitsmittel sollen beurteilt werden? Fangen Sie mit den Bereichen an, in denen die meisten oder schwerwiegendsten Unfälle passieren könnten. Typische Einteilung: Werkstatt, Lager, Büro, Außendienst.
2. Gefährdungen ermitteln
Gehen Sie systematisch durch: Welche Gefahren bestehen in jedem Bereich? Nutzen Sie die 11 GDA-Gefährdungsfaktoren als Checkliste (siehe unten). Beziehen Sie die Mitarbeiter ein — die kennen die Gefahren am besten.
3. Gefährdungen beurteilen
Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Schaden eintritt? Wie schwer wäre der Schaden? Daraus ergibt sich die Risikostufe: gering, mittel, hoch oder sehr hoch. Eine Risiko-Matrix hilft bei der Einordnung.
4. Maßnahmen festlegen
Nach dem STOP-Prinzip:
- SSubstitution — Gefahr beseitigen, z. B. gefährlichen Stoff ersetzen
- TTechnisch — Schutzvorrichtung, Absaugung, Abschirmung
- OOrganisatorisch — Arbeitsanweisungen, Zugangsbeschränkungen
- PPersönlich — PSA, Schulung
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14 Tage kostenlos testen5. Maßnahmen umsetzen
Wer macht was bis wann? Legen Sie für jede Maßnahme einen Verantwortlichen und eine Frist fest.
6. Wirksamkeit überprüfen
Haben die Maßnahmen funktioniert? Ist die Gefährdung tatsächlich reduziert? Prüfen Sie nach angemessener Zeit.
7. Fortschreiben
Die GBU ist nie "fertig". Aktualisieren Sie bei: neuen Maschinen, neuen Arbeitsstoffen, Unfällen, Beinaheunfällen, Umbauten, neuen Erkenntnissen.
Die 11 Gefährdungsfaktoren nach GDA-Leitlinie
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) definiert 11 Gefährdungsfaktoren, die bei jeder Beurteilung systematisch geprüft werden sollten:
| Nr | Gefährdungsfaktor | Beispiele |
|---|---|---|
| 1 | Mechanische Gefährdungen | Quetschen, Schneiden, Stolpern, herabfallende Teile |
| 2 | Elektrische Gefährdungen | Stromschlag, Lichtbogen |
| 3 | Gefahrstoffe | Chemikalien, Stäube, Lösungsmittel |
| 4 | Biologische Gefährdungen | Bakterien, Viren, Schimmelpilze |
| 5 | Brand- und Explosionsgefährdungen | Brennbare Stoffe, Zündquellen |
| 6 | Thermische Gefährdungen | Heiße Oberflächen, Kälte |
| 7 | Physikalische Einwirkungen | Lärm, Vibration, Strahlung |
| 8 | Arbeitsumgebungsbedingungen | Beleuchtung, Klima, Platzverhältnisse |
| 9 | Physische Belastungen | Schweres Heben, Zwangshaltungen |
| 10 | Psychische Belastungen | Zeitdruck, Monotonie, Schichtarbeit |
| 11 | Sonstige Gefährdungen | Alleinarbeit, mangelnde Qualifikation |
Gefährdungsbeurteilung nach Branche — worauf Sie achten müssen
Metallbau und Schlosserei
Typische Gefährdungen: Quetschgefahr an Pressen und Walzen, Lärm durch Schleif- und Schmiedearbeiten, Schweißrauch, herabfallende Werkstücke, Absturzgefahr bei Montagearbeiten.
Elektrohandwerk
Typische Gefährdungen: Elektrischer Schlag, Lichtbogen, Arbeiten unter Spannung, Absturzgefahr bei Installationsarbeiten in der Höhe.
Schreinerei und Tischlerei
Typische Gefährdungen: Schnittverletzungen durch Kreissäge und Fräse, Holzstaub, Lärm, Lacke und Lösungsmittel.
Bau
Typische Gefährdungen: Absturz, herabfallende Gegenstände, Baustellenverkehr, Erdrutsch bei Grabungen, Lärm, Stäube.
Logistik und Lager
Typische Gefährdungen: Staplerverkehr, herabfallende Lasten aus Regalen, manuelle Lastenhandhabung, Verkehrswege.
Büro und Verwaltung
Typische Gefährdungen: Bildschirmarbeit, Ergonomie, psychische Belastungen, Stolper-/Sturzgefahr.
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Die 6 häufigsten Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung
Einmal erstellt und nie wieder angeschaut
Die GBU muss regelmäßig aktualisiert werden, mindestens jährlich und bei Änderungen.
Nur die offensichtlichen Gefahren
Psychische Belastungen und ergonomische Gefährdungen werden oft vergessen, sind aber seit 2013 Pflicht.
Copy-Paste aus dem Internet
Eine GBU muss betriebsspezifisch sein. Generische Vorlagen ohne Anpassung sind wertlos.
Keine Maßnahmen, nur Dokumentation
Die GBU ist kein Papiertiger. Maßnahmen müssen festgelegt UND umgesetzt werden.
Mitarbeiter nicht einbezogen
Die Beschäftigten kennen die Gefahren am Arbeitsplatz am besten. Beteiligung ist nicht nur sinnvoll, sondern gefordert.
Keine Wirksamkeitskontrolle
Nach Umsetzung der Maßnahmen muss geprüft werden ob sie wirken.
GBU erstellen: Software, Excel oder Papier?
| Kriterium | Papier | Excel | Sicherio |
|---|---|---|---|
| Einrichtungszeit | 0 Min | 30 Min | 5 Min |
| Zeit pro GBU | 3–5 Std | 2–3 Std | 30–60 Min |
| Branchenvorlagen | Nein | Selbst bauen | Vorinstalliert |
| Erinnerung | Nein | Nein | Automatisch |
| Maßnahmen-Tracking | Nein | Manuell | Mit Fristen |
| PDF für BG | Fotokopie | Unformatiert | Professionell |
| Versionierung | Nein | "v3_final_FINAL" | Automatisch |
| Kosten | 0 € | 0 € | Ab 49 €/Monat |
| BG-tauglich | Bedingt | Bedingt | Ja |
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Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung
Ja. Nach §5 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen — unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Auch Betriebe mit nur einem Mitarbeiter müssen eine GBU erstellen und dokumentieren.
Es gibt keine feste gesetzliche Frist. Die GBU muss aktualisiert werden bei: Änderungen im Betrieb (neue Maschinen, Umbauten), nach Unfällen oder Beinaheunfällen, bei neuen Erkenntnissen oder Vorschriften. In der Praxis empfiehlt sich eine jährliche Überprüfung.
Bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft oder die staatliche Arbeitsschutzbehörde drohen Auflagen und Bußgelder bis zu 25.000 €. Im Falle eines Arbeitsunfalls ohne GBU kann der Unternehmer persönlich haftbar gemacht werden.
Ja. Der Arbeitgeber darf die GBU selbst erstellen. Er sollte sich dabei von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen. Für KMU bieten die Berufsgenossenschaften und Software wie Sicherio Vorlagen und Hilfestellungen an.
Sie brauchen eine GBU für jeden Arbeitsbereich oder jede Tätigkeit in Ihrem Betrieb. Ein typischer Handwerksbetrieb erstellt GBUs für: Werkstatt, Lager, Büro, Außendienst/Baustelle. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen reicht eine GBU für mehrere Arbeitsplätze.
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Die Dokumentation muss aber das Ergebnis der Beurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung enthalten. Eine Unterschrift des Verantwortlichen ist empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
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