Gefährdungsbeurteilung erstellen — Pflicht, Anleitung & Vorlagen für KMU

Lesezeit: 12 Minuten·Zuletzt aktualisiert: April 2026

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes in Deutschland. Nach ArbSchG §5 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen für seine Beschäftigten zu ermitteln und Schutzmaßnahmen festzulegen — unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie als Unternehmer oder Betriebsleiter wissen müssen.

Auf einen Blick:

  • Pflicht für JEDEN Arbeitgeber — auch mit nur einem Mitarbeiter
  • Muss schriftlich dokumentiert werden (ArbSchG §6)
  • Muss regelmäßig aktualisiert werden
  • Bußgeld bei Verstoß: bis zu 25.000 €
  • Fehlende GBU ist der häufigste Mangel bei BG-Kontrollen

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Jeder Arbeitgeber. Egal ob Einzelunternehmer mit einem Angestellten oder Mittelständler mit 200 Mitarbeitern. Egal ob Handwerksbetrieb, Büro, Baustelle oder Pflegeeinrichtung.

Verantwortlich ist der Arbeitgeber persönlich. Er kann die Durchführung delegieren (an die SiFa, den Betriebsleiter, den Meister), aber die Verantwortung bleibt bei ihm.

Auch wenn eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit den Betrieb betreut, muss der Arbeitgeber die GBU aktiv mitgestalten und freigeben. Die SiFa berät — der Arbeitgeber entscheidet und unterschreibt.

Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung

1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

Welche Arbeitsplätze, Tätigkeiten oder Arbeitsmittel sollen beurteilt werden? Fangen Sie mit den Bereichen an, in denen die meisten oder schwerwiegendsten Unfälle passieren könnten. Typische Einteilung: Werkstatt, Lager, Büro, Außendienst.

2. Gefährdungen ermitteln

Gehen Sie systematisch durch: Welche Gefahren bestehen in jedem Bereich? Nutzen Sie die 11 GDA-Gefährdungsfaktoren als Checkliste (siehe unten). Beziehen Sie die Mitarbeiter ein — die kennen die Gefahren am besten.

3. Gefährdungen beurteilen

Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Schaden eintritt? Wie schwer wäre der Schaden? Daraus ergibt sich die Risikostufe: gering, mittel, hoch oder sehr hoch. Eine Risiko-Matrix hilft bei der Einordnung.

4. Maßnahmen festlegen

Nach dem STOP-Prinzip:

  • SSubstitutionGefahr beseitigen, z. B. gefährlichen Stoff ersetzen
  • TTechnischSchutzvorrichtung, Absaugung, Abschirmung
  • OOrganisatorischArbeitsanweisungen, Zugangsbeschränkungen
  • PPersönlichPSA, Schulung

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5. Maßnahmen umsetzen

Wer macht was bis wann? Legen Sie für jede Maßnahme einen Verantwortlichen und eine Frist fest.

6. Wirksamkeit überprüfen

Haben die Maßnahmen funktioniert? Ist die Gefährdung tatsächlich reduziert? Prüfen Sie nach angemessener Zeit.

7. Fortschreiben

Die GBU ist nie "fertig". Aktualisieren Sie bei: neuen Maschinen, neuen Arbeitsstoffen, Unfällen, Beinaheunfällen, Umbauten, neuen Erkenntnissen.

Die 11 Gefährdungsfaktoren nach GDA-Leitlinie

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) definiert 11 Gefährdungsfaktoren, die bei jeder Beurteilung systematisch geprüft werden sollten:

NrGefährdungsfaktorBeispiele
1Mechanische GefährdungenQuetschen, Schneiden, Stolpern, herabfallende Teile
2Elektrische GefährdungenStromschlag, Lichtbogen
3GefahrstoffeChemikalien, Stäube, Lösungsmittel
4Biologische GefährdungenBakterien, Viren, Schimmelpilze
5Brand- und ExplosionsgefährdungenBrennbare Stoffe, Zündquellen
6Thermische GefährdungenHeiße Oberflächen, Kälte
7Physikalische EinwirkungenLärm, Vibration, Strahlung
8ArbeitsumgebungsbedingungenBeleuchtung, Klima, Platzverhältnisse
9Physische BelastungenSchweres Heben, Zwangshaltungen
10Psychische BelastungenZeitdruck, Monotonie, Schichtarbeit
11Sonstige GefährdungenAlleinarbeit, mangelnde Qualifikation

Gefährdungsbeurteilung nach Branche — worauf Sie achten müssen

Metallbau und Schlosserei

Typische Gefährdungen: Quetschgefahr an Pressen und Walzen, Lärm durch Schleif- und Schmiedearbeiten, Schweißrauch, herabfallende Werkstücke, Absturzgefahr bei Montagearbeiten.

Zuständige BG: BG Holz und Metall (BGHM)Vorschriften: DGUV Vorschrift 52 (Krane), DGUV Regel 100-500 (Schweißen)

Elektrohandwerk

Typische Gefährdungen: Elektrischer Schlag, Lichtbogen, Arbeiten unter Spannung, Absturzgefahr bei Installationsarbeiten in der Höhe.

Zuständige BG: BG ETEMVorschriften: DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105

Schreinerei und Tischlerei

Typische Gefährdungen: Schnittverletzungen durch Kreissäge und Fräse, Holzstaub, Lärm, Lacke und Lösungsmittel.

Zuständige BG: BGHMVorschriften: DGUV Information 209-022 (Holzbearbeitung)

Bau

Typische Gefährdungen: Absturz, herabfallende Gegenstände, Baustellenverkehr, Erdrutsch bei Grabungen, Lärm, Stäube.

Zuständige BG: BG BAUVorschriften: RAB 30 (Baustellenordnung)

Logistik und Lager

Typische Gefährdungen: Staplerverkehr, herabfallende Lasten aus Regalen, manuelle Lastenhandhabung, Verkehrswege.

Zuständige BG: BGHWVorschriften: DGUV Vorschrift 68 (Flurförderzeuge)

Büro und Verwaltung

Typische Gefährdungen: Bildschirmarbeit, Ergonomie, psychische Belastungen, Stolper-/Sturzgefahr.

Zuständige BG: VBGVorschriften: ArbStättV Anhang 6 (Bildschirmarbeitsplätze)

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Die 6 häufigsten Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung

1

Einmal erstellt und nie wieder angeschaut

Die GBU muss regelmäßig aktualisiert werden, mindestens jährlich und bei Änderungen.

2

Nur die offensichtlichen Gefahren

Psychische Belastungen und ergonomische Gefährdungen werden oft vergessen, sind aber seit 2013 Pflicht.

3

Copy-Paste aus dem Internet

Eine GBU muss betriebsspezifisch sein. Generische Vorlagen ohne Anpassung sind wertlos.

4

Keine Maßnahmen, nur Dokumentation

Die GBU ist kein Papiertiger. Maßnahmen müssen festgelegt UND umgesetzt werden.

5

Mitarbeiter nicht einbezogen

Die Beschäftigten kennen die Gefahren am Arbeitsplatz am besten. Beteiligung ist nicht nur sinnvoll, sondern gefordert.

6

Keine Wirksamkeitskontrolle

Nach Umsetzung der Maßnahmen muss geprüft werden ob sie wirken.

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KriteriumPapierExcelSicherio
Einrichtungszeit0 Min30 Min5 Min
Zeit pro GBU3–5 Std2–3 Std30–60 Min
BranchenvorlagenNeinSelbst bauenVorinstalliert
ErinnerungNeinNeinAutomatisch
Maßnahmen-TrackingNeinManuellMit Fristen
PDF für BGFotokopieUnformatiertProfessionell
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Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung

Ja. Nach §5 ArbSchG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen — unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. Auch Betriebe mit nur einem Mitarbeiter müssen eine GBU erstellen und dokumentieren.

Es gibt keine feste gesetzliche Frist. Die GBU muss aktualisiert werden bei: Änderungen im Betrieb (neue Maschinen, Umbauten), nach Unfällen oder Beinaheunfällen, bei neuen Erkenntnissen oder Vorschriften. In der Praxis empfiehlt sich eine jährliche Überprüfung.

Bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft oder die staatliche Arbeitsschutzbehörde drohen Auflagen und Bußgelder bis zu 25.000 €. Im Falle eines Arbeitsunfalls ohne GBU kann der Unternehmer persönlich haftbar gemacht werden.

Ja. Der Arbeitgeber darf die GBU selbst erstellen. Er sollte sich dabei von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt beraten lassen. Für KMU bieten die Berufsgenossenschaften und Software wie Sicherio Vorlagen und Hilfestellungen an.

Sie brauchen eine GBU für jeden Arbeitsbereich oder jede Tätigkeit in Ihrem Betrieb. Ein typischer Handwerksbetrieb erstellt GBUs für: Werkstatt, Lager, Büro, Außendienst/Baustelle. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen reicht eine GBU für mehrere Arbeitsplätze.

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Die Dokumentation muss aber das Ergebnis der Beurteilung, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung enthalten. Eine Unterschrift des Verantwortlichen ist empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

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