Redaktionell geprüft · Arbeitsmedizin & Arbeitsschutz · Keine Rechts- oder Fachberatung
Stand: 26. April 2026

Betriebsarzt — Pflicht, Aufgaben, Bestellung nach ASiG (Stand 2026)

Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Die Pflicht zur Bestellung gilt ab dem ersten Beschäftigten — nicht erst ab 20 oder 50. Seit 1. Januar 2026 gilt zudem eine komplett neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 mit höheren Schwellenwerten und mehr digitalen Möglichkeiten.

ASiG + DGUV V2
Rechtsgrundlage
1. Januar 2026
Neufassung seit
ab 1. Beschäftigtem
Bestellpflicht

Der Betriebsarzt ist eine der ältesten und gleichzeitig oft missverstandensten Pflichten im deutschen Arbeitsschutz. § 2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber zur schriftlichen Bestellung — unabhängig von der Mitarbeiterzahl, vom ersten Beschäftigten an. Die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert diese Pflicht und wurde zum 1. Januar 2026 grundlegend überarbeitet: Schwellenwerte angepasst, digitale Betreuung ausgeweitet, einheitlicher Mindestanteil je 20 % für Sifa und Betriebsarzt.

1
Beschäftigter — ab da Pflicht
20
Beschäftigte — neue Schwelle ab 2026
50 %
Maximal digitale Betreuung
25.000 €
Maximales Bußgeld
Bernd Galter
Verfasst von Bernd Galter
Ingenieur · Gründer Sicherio
Veröffentlicht: 26. April 2026

Was ist ein Betriebsarzt — und was ist er nicht?

Ein Betriebsarzt ist ein vom Unternehmer schriftlich bestellter Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde, der den Arbeitgeber bei Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz berät und unterstützt. Rechtsgrundlage: § 2 ASiG (Bestellpflicht), § 3 ASiG (Aufgaben), DGUV V2 in Kraft seit 1. Januar 2026.

Stellung im Betrieb

  • Direkt der Geschäftsführung unterstellt (§ 8 ASiG)
  • Weisungsfrei bei der Anwendung arbeitsmedizinischer Fachkunde
  • Darf wegen seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden
  • Kündigungsschutz nach § 9 ASiG

Was ein Betriebsarzt nicht ist

Kein Hausarzt der Beschäftigten

Keine kurative Behandlung — der Betriebsarzt behandelt keine Erkrankungen, sondern berät und untersucht im Rahmen der Vorsorge.

Kein Arzt für die Krankenkasse

Er rechnet seine Leistungen nicht über die GKV ab. Vergütung erfolgt direkt durch den Arbeitgeber.

Kein Bewerber-Untersuchungs-Arzt

Eignungsuntersuchungen sind seit 2013 separat geregelt — nicht Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Kein Ersatz für die SiFa

Beide Rollen ergänzen sich. Beide sind nach ASiG verpflichtend zu bestellen.

Drei Betreuungs-Modelle im Vergleich

KriteriumEigener
Betriebsarzt
Externer
Dienstleister
Arzt mit
Fachkunde
Typisch fürGroßbetriebe, KonzerneKMU, Standard-LösungSehr kleine Praxen
BeispieleWerksärztlicher DienstB·A·D, ASD, lokale ÄrzteÄrzte/Zahnärzte selbst
BestellungArbeitsvertrag + BestellungRahmenvertrag + BestellungNur in Sonderfällen
Kosten/JahrPersonalkosten200 € bis mehrere Tausend €Eigenleistung
VorteilDetail-Kenntnis BetriebSpezialisierung, SkalierungKein externer Aufwand
NachteilHohe FixkostenWenig Detail-KenntnisNur sehr begrenzt zulässig

Wann ist ein Betriebsarzt Pflicht?

Die Bestellpflicht greift ab dem ersten Beschäftigten.

Das ist die wichtigste und meist überraschendste Erkenntnis — und gleichzeitig die häufigste Compliance-Lücke in deutschen Kleinbetrieben.

§ 2 ASiG — die Grundregel

  • Bestellpflicht ab dem 1. Beschäftigten
  • Schriftform Pflicht
  • Aufgabenübertragung schriftlich definiert
  • Gilt für alle Arbeitgeber in Deutschland

Wer ist trotzdem ausgenommen?

Private Haushalte

Mit Haushaltshilfen — klar abgegrenzt

Öffentlicher Dienst

Nicht direkt ASiG, aber gleichwertiger Schutz nach § 16 ASiG

Selbstständige ohne Mitarbeiter

Kein Bedarf — keine Beschäftigten

Ärzte mit eigener Fachkunde

Selbstbetreuung möglich, nur in Sonderfällen

Was die Bestellung formal enthalten muss

  • Schriftform
  • Übertragene Aufgaben nach § 3 ASiG (auswählbar aus Katalog)
  • Vereinbarte Einsatzzeit nach DGUV V2
  • Vergütung
  • Verschwiegenheit
  • Kündigungsregelung

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Aufgaben des Betriebsarztes nach § 3 ASiG

§ 3 ASiG definiert fünf Aufgabengruppen. Welche der Aufgaben konkret übertragen werden, hält die schriftliche Bestellung fest.

1

Beratung des Arbeitgebers

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung der Betriebsanlagen
  • Beschaffung von Arbeitsmitteln
  • Auswahl und Erprobung der PSA
  • Arbeitspsychologische, -physiologische, -medizinische Fragestellungen
  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung — Sachverstand muss einbezogen werden
2

Untersuchung der Arbeitnehmer (arbeitsmedizinische Vorsorge)

  • Pflichtvorsorge / Angebotsvorsorge / Wunschvorsorge nach ArbMedVV
  • Kollektive arbeitsmedizinische Beratung
  • Eignungsuntersuchungen sind NICHT Teil der Vorsorge
  • Ergebnisse: nur an Beschäftigten, nie an Arbeitgeber ohne Einwilligung
3

Beobachtung der Durchführung des Arbeitsschutzes

  • Begehungen der Arbeitsstätten
  • Berichtspflicht an Arbeitgeber
  • Hinweis auf Mängel
  • Erfassung arbeitsbedingter Erkrankungen
4

Belehrung der Arbeitnehmer

  • Über Arbeitsplatz-spezifische Gesundheitsrisiken
  • Über Schutzmaßnahmen
  • Mitwirkung bei Unterweisungen
  • Aufklärung zu Vorsorge-Möglichkeiten
5

Mitwirkung bei der Erfassung arbeitsbedingter Erkrankungen

  • Beteiligung am ASA (Arbeitsschutzausschuss) ab 20 Beschäftigte
  • Datenanalyse, Trends
  • Verdacht auf Berufskrankheit dokumentieren

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

DGUV Vorschrift 2 — die Neufassung ab 2026

Zum 1. Januar 2026 ist eine komplett überarbeitete Fassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft getreten. Die Änderungen sind erheblich — viele bestehende Verträge müssen geprüft, Betreuungsformen neu zugeordnet werden.

Was sich geändert hat

Schwellenwert 10 → 20

Beschäftigte für vereinfachte Regelbetreuung (Anlage 1) und alternative Betreuung (Anlage 4)

Mindestanteil je 20 %

für Sifa und Betriebsarzt — die alte 0,2-Std/Beschäftigten-Regel ist ersatzlos gestrichen

Bis 50 % digitale Betreuung

Videokonferenz, Telemedizin zulässig

WZ-Schlüssel überarbeitet

Aktualisierung 2024 — viele Branchen neu eingeordnet

Verbindliche Selbsterklärung GBU

Beim alternativen Modell (KPZ-Modell)

DGUV V2 Betreuungs-Modelle nach Betriebsgröße

Stand: Neufassung 1. Januar 2026

Anlage 1

Bis 20 Beschäftigte (vereinfacht)

Keine festen Einsatzzeiten — Schwerpunkt aus GBU. Anlassbezogene Betreuung. NEU ab 2026: Schwelle von 10 auf 20 angehoben.

NEU 2026
vereinfacht
Anlage 3

20–50 Beschäftigte (Unternehmer-Modell)

Alternative Betreuung. Unternehmer qualifiziert sich selbst durch Basisseminar plus Fortbildung. Anlassbezogene externe Beratung.

Alternative
kostengünstig
Anlage 2

Über 50 Beschäftigte (Regelbetreuung)

Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung. Festgelegte Einsatzzeiten 0,5–1,5 Std/Beschäftigten je Betreuungsgruppe (I–III nach WZ-Schlüssel). Mindestanteil je 20 % für Sifa und Betriebsarzt.

Standard
fest definiert

NEU ab 2026: Bis zu 50 % der Regelbetreuung darf digital (Videokonferenz, Telemedizin) erfolgen. Vor-Ort-Präsenz bleibt bei Erst-Begehung und GBU Pflicht.

Was Arbeitgeber jetzt prüfen sollten

  • Aktuelle Betreuung: Modell noch passend?
  • WZ-Schlüssel: Branche neu eingeordnet? Ggf. niedrigere Einsatzzeiten möglich
  • Verträge: mit DGUV V2 2026 noch konsistent?
  • Selbsterklärung GBU: beim alternativen Modell vorhanden und aktuell?
  • Digitale Anteile: sinnvoll umstellbar?

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV

Die ArbMedVV unterscheidet drei Vorsorge-Arten — jede mit eigenen Pflichten für Arbeitgeber und Beschäftigte.

!

Pflichtvorsorge

Vor Aufnahme und während der Tätigkeit verpflichtend. Ohne Untersuchung darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden. Beispiel: Atemschutz, Lärm, Gefahrstoffe nach ArbMedVV Anhang Teil 1.

Pflicht — ohne Vorsorge keine Tätigkeit

+

Angebotsvorsorge

Arbeitgeber muss aktiv anbieten, Beschäftigter darf ablehnen. Bei bestimmten Tätigkeiten nach ArbMedVV Anhang Teil 2. Beispiel: Bildschirmarbeit, Hautbelastung.

Angebot — Annahme freiwillig

?

Wunschvorsorge

Auf Wunsch des Beschäftigten — aus betrieblichem Anlass. Arbeitgeber muss ermöglichen, sofern Gesundheitsbezug zur Arbeit besteht (§ 11 ArbSchG).

Wunsch — Beschäftigter initiativ

G-Untersuchungen — Beispiele

G 25

Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Stapler, Kran, Bus

G 26

Atemschutz

1, 2, 3 nach Maskentyp

G 37

Bildschirmarbeit

Sehtest, Beratung

G 41

Absturzgefahr

Höhenarbeit, Gerüst

G 42

Infektionsgefährdung

Pflege, Labor

G 46

Belastungen Muskel-/Skelettsystem

Heben, Tragen

Wichtig: Eignungsuntersuchungen sind NICHT Teil der Vorsorge

Vorsorge dient dem Schutz der Beschäftigten — Ergebnisse sind vertraulich. Eignungsuntersuchungen prüfen die Tauglichkeit für eine Tätigkeit — Ergebnisse gehen an den Arbeitgeber. Die Trennung ist seit ArbMedVV-Novelle 2013 verbindlich, wird in der Praxis aber häufig vermischt.

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Eigener oder externer Betriebsarzt?

Beide Modelle sind nach DGUV V2 zulässig — die richtige Wahl hängt von Größe, Branche und Standort-Verteilung ab.

Eigener Betriebsarzt (intern)

Typisch: Konzerne, Großbetriebe — werksärztlicher Dienst

Vorteile

  • Detail-Kenntnis Betrieb
  • Sofort verfügbar
  • Integrative Beratung

Nachteile

  • Hohe Personalkosten
  • Vertretungs-Problem
  • Schwer zu rekrutieren

Externer Dienstleister

Typisch: KMU — B·A·D, ASD, lokale Ärzte

Vorteile

  • Geringe Fixkosten
  • Spezialisierung
  • Automatische Vertretung
  • Branchenübergreifende Erfahrung

Nachteile

  • Weniger Detail-Kenntnis
  • Anfahrtswege (entfällt bei Telemedizin)
  • Termin-Flexibilität begrenzt

Sonderfall: Arzt mit eigener Fachkunde

Nur bei Ärzten oder Zahnärzten mit eigenem Betrieb und arbeitsmedizinischer Fachkunde. Selbstbetreuung möglich, begrenzt zulässig — nicht für andere Branchen.

Wie Sicherio die Betriebsarzt-Organisation strukturiert

Sicherio ist ein Dokumentations-Tool — kein Ersatz für medizinische Beratung. Es hilft dabei, die Dokumentations- und Termin-Pflichten rund um den Betriebsarzt strukturiert zu erfüllen.

Was Sicherio konkret leistet

  • Bestellungs-Dokumentation: schriftliche Bestellung archivieren, Aufgabenübertragung dokumentieren
  • Vorsorge-Tracking pro Beschäftigtem: G-Untersuchung, Datum, nächster Termin
  • Erinnerungen vor Ablauf der Vorsorge-Fristen (oft 3 Jahre, je G-Grundsatz)
  • Begehungs-Dokumentation: Betriebsarzt-Begehungen mit Foto-Anhang
  • Schnittstelle zur GBU: arbeitsmedizinische Aspekte verfügbar
  • DGUV V2 Modell tracken: welches Modell, Schwellenwerte überwachen
  • Multi-Standort-Übersicht: Bestellungs-Status pro Standort
  • ASA-Sitzungen dokumentieren ab 20 Beschäftigte

Was Sicherio nicht ist

  • Keine Praxis-Software für Vorsorge-Untersuchungen selbst
  • Kein Werkzeug für medizinische Befundung
  • Keine Rechtsberatung zur ArbMedVV
  • Kein Ersatz für die fachliche Bewertung des Betriebsarztes

Bei BG- und DGUV-V2-Audits sofort verfügbar

  • Bestellungs-Nachweis mit Aufgaben
  • Vorsorge-Status aller Beschäftigten
  • Begehungs-Protokolle und Mängel-Historie
  • Selbsterklärung GBU bei alternativem Modell
Sicherio kostenlos testen

Diese Darstellung ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung.

Kontrolle, Sanktionen und häufige Fehler

Wer kontrolliert?

  • Berufsgenossenschaften im Rahmen der BG-Begehung
  • Staatliche Arbeitsschutzbehörden (Gewerbeaufsicht / LAGetSi)
  • Landesarbeitsschutzbehörden der Bundesländer

Mögliche Sanktionen

  • Bußgeld bis 25.000 € bei fehlender Bestellung
  • Bußgeld bis 10.000 € nach § 209 SGB VII
  • Versicherer-Regress wegen grober Fahrlässigkeit
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschaden

Häufige Fehler in der Praxis

Annahme: Pflicht erst ab 10/20/50 Mitarbeiter — falsch! Pflicht ab 1.

Bestellung mündlich — DGUV V2 verlangt Schriftform

Aufgaben pauschal 'alles ASiG' statt konkret aus § 3 ausgewählt

Pflichtvorsorge nicht durchgeführt → Tätigkeit eigentlich unzulässig

Eignungs- und Vorsorge-Untersuchungen vermischt

WZ-Schlüssel veraltet — falsche Einsatzzeit berechnet

Selbsterklärung GBU beim alternativen Modell fehlt (NEU 2026)

Verträge nicht an DGUV V2 2026 angepasst

Bestellpflicht ab 1. Beschäftigtem — die häufigste übersehene Lücke

Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ohne dokumentierten Betriebsarzt droht der Versicherer-Regress wegen grober Fahrlässigkeit — bei kleineren Betrieben kann das die wirtschaftliche Existenz gefährden. Die DGUV V2 Neufassung 2026 ist eine gute Gelegenheit, bestehende Verträge zu prüfen und Lücken zu schließen.

Betriebsarzt-Bestellung und Vorsorge-Fristen ohne Excel-Wirrwarr

Mit Sicherio dokumentieren Sie die Bestellung Ihres Betriebsarztes nach ASiG, tracken alle Pflicht- und Angebotsvorsorge-Termine pro Beschäftigtem, werden vor Ablauf erinnert und führen Begehungen sowie ASA-Sitzungen zentral. Bei BG-Begehung oder DGUV-V2-Audit: alle Nachweise sofort verfügbar. 14 Tage kostenlos testen.

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Häufige Fragen zum Betriebsarzt

Zum Inhalt dieser Seite

Die hier dargestellten Informationen beruhen auf einer sorgfältigen Auswertung öffentlich zugänglicher Rechts- und Fachquellen zum Stand vom 26. April 2026. Sie sollen einen ersten Überblick über die jeweilige Fachthematik geben und die eigenverantwortliche Orientierung erleichtern.

Die Inhalte stellen keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall dar und ersetzen nicht die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft — etwa einen Betriebsarzt oder eine arbeitsmedizinische Fachkraft. Für die konkrete Anwendung auf Ihren Betrieb ist eine individuelle fachliche Bewertung erforderlich.

Trotz sorgfältiger Recherche können sich Gesetzeslagen, Normen und behördliche Auslegungen ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen.

Hinweise auf Fehler oder veraltete Angaben nehmen wir gerne unter kontakt@sicherio.de entgegen.

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