Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) — Was jeder Arbeitgeber wissen muss

Lesezeit: 15 MinutenZuletzt aktualisiert: April 2026

Die Betriebssicherheitsverordnung ist das zentrale Regelwerk für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln in Deutschland. Sie betrifft jedes Unternehmen — vom 3-Mann-Handwerksbetrieb bis zum DAX-Konzern. Jede Maschine, jedes Werkzeug, jede Leiter, jeder Kran, jeder Druckbehälter in Ihrem Betrieb unterliegt dieser Verordnung.

Wer die BetrSichV ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 25.000 Euro, die Stilllegung von Arbeitsmitteln — und bei einem Unfall die persönliche Haftung. Dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten Pflichten in verständlicher Sprache.

Was ist die Betriebssicherheitsverordnung?

  • Vollständiger Name: "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln"
  • Erste Fassung: 2002, aktuelle Fassung seit 1. Juni 2015, zuletzt geändert Dezember 2025
  • Deutsche Umsetzung der europäischen Arbeitsmittelrichtlinie (2009/104/EG)
  • Gilt für: Alle Arbeitgeber, alle Arbeitsmittel, alle Branchen
  • Geregelt werden: Bereitstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln + Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen

Die BetrSichV ist das Bindeglied zwischen Ihren Maschinen und dem Arbeitsschutzgesetz. Sie konkretisiert was das ArbSchG allgemein fordert: Dass Arbeitsmittel sicher sein müssen.

Was sind Arbeitsmittel nach BetrSichV?

Definition nach §2: Alle Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen die bei der Arbeit verwendet werden:

Handwerkzeuge (Hammer, Schraubendreher)
Elektrische Geräte (Bohrmaschine, Flex, PC)
Maschinen (Drehbank, Presse, CNC-Fräse)
Hebezeuge (Krane, Hubarbeitsbühnen, Aufzüge)
Druckgeräte (Kompressoren, Druckbehälter)
Leitern und Tritte
Regale
Gerüste
Fahrzeuge (als Arbeitsmittel)
PSA mit Sicherheitsfunktion (z. B. Auffanggurte)

Überwachungsbedürftige Anlagen

Anlagen mit besonders hohem Gefährdungspotenzial — besondere Prüfpflichten durch ZÜS (TÜV, DEKRA, GTÜ):

  • Aufzugsanlagen
  • Dampfkesselanlagen
  • Druckbehälter ab bestimmter Größe und Druck
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

Die 5 wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers

1Gefährdungsbeurteilung BEVOR ein Arbeitsmittel verwendet wird (§3)

  • Vor Beschaffung oder erstmaligem Einsatz: GBU durchführen
  • Gebrauchstauglichkeit, Ergonomie, altersgerechte Gestaltung, Arbeitsumgebung berücksichtigen
  • CE-Zeichen allein reicht nicht — GBU ist trotzdem Pflicht
  • Bei Änderungen aktualisieren: neue Erkenntnisse, Unfälle, veränderte Bedingungen
  • GBU muss dokumentiert werden

Gefährdungsbeurteilung erstellen

2Arbeitsmittel nur in sicherem Zustand verwenden (§4, §5)

  • Arbeitsmittel müssen für die vorgesehene Verwendung geeignet sein
  • Mindestanforderungen nach Anhang 1 BetrSichV einhalten
  • Instandhaltung, Wartung und Pflege gewährleisten
  • Bei Mängeln: Sofort außer Betrieb nehmen

3Prüfung von Arbeitsmitteln (§14) — DER Kernparagraph

Wann geprüft werden muss:

  1. 1. Vor der erstmaligen Verwendung — wenn die Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt
  2. 2. Wiederkehrend — wenn das Arbeitsmittel Verschleiß, Korrosion oder Alterung ausgesetzt ist
  3. 3. Nach prüfpflichtigen Änderungen — bevor das Arbeitsmittel wieder verwendet wird
  4. 4. Nach außergewöhnlichen Ereignissen — Unfälle, Naturereignisse, längere Nichtbenutzung

Wichtig

Die BetrSichV nennt keine festen Prüffristen für "normale" Arbeitsmittel. Der Arbeitgeber muss die Fristen selbst im Rahmen der GBU festlegen (§3 Abs. 6). Erst die DGUV-Vorschriften und TRBS geben Richtwerte. Diese gelten als Stand der Technik und sollten nicht überschritten werden.

4Prüfung durch befähigte Personen (§14 Abs. 1-3)

  • Prüfung durch eine "zur Prüfung befähigte Person" nach TRBS 1203
  • Voraussetzungen: Berufsausbildung + Berufserfahrung + zeitnahe Tätigkeit
  • Bei überwachungsbedürftigen Anlagen: Prüfung durch ZÜS (TÜV, DEKRA etc.)

5Dokumentation (§14 Abs. 7)

  • Art und Umfang der Prüfung
  • Prüfdatum
  • Ergebnis der Prüfung
  • Name der prüfenden Person

Aufbewahrung: Mindestens bis zur nächsten Prüfung. Bei bestimmten Arbeitsmitteln (Anschlagmittel, PSA gegen Absturz): Über die gesamte Verwendungsdauer.

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Prüffristen nach BetrSichV — Wie werden sie festgelegt?

Die BetrSichV sagt ausdrücklich: Der Arbeitgeber legt die Prüffristen eigenverantwortlich im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung fest (§3 Abs. 6). Es gibt keine pauschalen Fristen im Gesetz — mit einer Ausnahme: Überwachungsbedürftige Anlagen (Anhang 2 und 3) haben Höchstfristen.

Faktoren die in die Festlegung einfließen:

  • Art des Arbeitsmittels und Gefährdungspotenzial
  • Nutzungshäufigkeit und -intensität
  • Umgebungsbedingungen (Staub, Feuchtigkeit, Temperatur, Vibration)
  • Herstellerangaben (Betriebsanleitung beachten!)
  • Erfahrung mit dem Arbeitsmittel (Fehlerquote bei früheren Prüfungen)
  • DGUV-Vorschriften und TRBS als Orientierung

Typische Prüffristen (Richtwerte)

Krane

Frist:12 MonateQuelle:DGUV Vorschrift 52

Gabelstapler

Frist:12 MonateQuelle:DGUV Vorschrift 68

Hebebühnen

Frist:12 MonateQuelle:DGUV Vorschrift 54

Leitern und Tritte

Frist:12 MonateQuelle:DGUV Information 208-016

Regale (Schwerlast)

Frist:12 MonateQuelle:DIN EN 15635

Anschlagmittel

Frist:12 MonateQuelle:DGUV Regel 100-500

PSA gegen Absturz

Frist:12 MonateQuelle:DGUV Regel 112-198

Elektrogeräte (ortsveränderlich)

Frist:6–24 MonateQuelle:DGUV Vorschrift 3

Elektrische Anlagen (ortsfest)

Frist:4 JahreQuelle:DGUV Vorschrift 3

Druckbehälter

Frist:Innere: 5 J., Festigkeit: 10 J.Quelle:BetrSichV Anhang 2 Abschn. 4

Aufzüge

Frist:2 J. (Haupt) + ZwischenprüfungQuelle:BetrSichV Anhang 2 Abschn. 2

Feuerlöscher

Frist:2 JahreQuelle:DIN 14406

Diese Tabelle enthält die gängigsten Richtwerte. Die tatsächliche Prüffrist in Ihrem Betrieb kann kürzer sein. Länger als die Richtwerte sollte sie nicht sein.

Alle Prüffristen im Detail

Die befähigte Person nach TRBS 1203

Drei Anforderungen die alle erfüllt sein müssen:

  1. 1
    Berufsausbildung: Abgeschlossene Ausbildung im relevanten Fachgebiet oder vergleichbare Qualifikation
  2. 2
    Berufserfahrung: Mindestens ein Jahr mit dem zu prüfenden Arbeitsmittel
  3. 3
    Zeitnahe berufliche Tätigkeit: Regelmäßige Prüftätigkeit — nicht jemand der vor 5 Jahren das letzte Mal geprüft hat

In der Praxis: Der Meister in Ihrem Metallbau-Betrieb kann Leitern, Regale und mechanische Maschinen selbst prüfen. Für die Elektroprüfung brauchen Sie eine Elektrofachkraft. Für den Druckbehälter kommt der TÜV.

Überwachungsbedürftige Anlagen — Wann der TÜV kommen muss

Für Anlagen mit besonders hohem Gefährdungspotenzial reicht eine befähigte Person nicht. Prüfung durch Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) erforderlich:

  • Aufzugsanlagen (Personen- und Lastenaufzüge)
  • Dampfkesselanlagen
  • Druckbehälter ab bestimmter Größe und Druck
  • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Füllanlagen für Gase

ZÜS-Stellen: TÜV (Nord, Süd, Rheinland), DEKRA, GTÜ, TÜV Austria u.\u202Fa.

Wenn Sie keine Aufzüge, Dampfkessel oder große Druckbehälter haben, brauchen Sie in der Regel keine ZÜS. Die meisten KMU kommen mit befähigten Personen aus.

Was passiert bei Verstößen gegen die BetrSichV?

Bußgeld

Ordnungswidrigkeit nach §22 BetrSichV i.\u202FV.\u202Fm. §25 ArbSchG. Bußgeld bis zu 25.000 Euro pro Verstoß. Typische Verstöße: Fehlende Prüfung, fehlende GBU, Betrieb trotz bekannter Mängel.

Betriebsuntersagung

Die Behörde kann die Verwendung eines Arbeitsmittels untersagen (§19 BetrSichV). Bei überwachungsbedürftigen Anlagen: Betriebsverbot bis zur Prüfung.

Persönliche Haftung

Bei einem Unfall mit ungeprüftem Arbeitsmittel: Der Geschäftsführer haftet persönlich. Die BG kann Regress nehmen. Strafrechtlich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr (§26 ArbSchG).

Versicherungsschutz

Sachversicherer können die Leistung verweigern wenn die BetrSichV nicht eingehalten wurde. Ein Brand durch ein ungeprüftes Gerät → Versicherung zahlt nicht → existenzbedrohend.

Die TRBS — Praxis-Hilfe für die BetrSichV

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren die BetrSichV. Wer die TRBS einhält, kann davon ausgehen dass er die Anforderungen der BetrSichV erfüllt (Vermutungswirkung).

TRBS 1111

Gefährdungsbeurteilung

Methodik zur GBU für Arbeitsmittel

TRBS 1201

Prüfungen von Arbeitsmitteln

Art, Umfang, Fristen, Personal

TRBS 1203

Befähigte Person

Anforderungen an Prüfer

TRBS 2121

Gefährdung durch Absturz

Schutzmaßnahmen bei Höhenarbeiten

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Häufige Fragen zur Betriebssicherheitsverordnung

Ja, die BetrSichV gilt für jeden Arbeitgeber — unabhängig von der Betriebsgröße. Auch ein 2-Mann-Betrieb muss seine Arbeitsmittel beurteilen und prüfen lassen.

Der Arbeitgeber selbst, im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung (§3 Abs. 6 BetrSichV). Es gibt keine pauschalen Fristen im Gesetz. Die DGUV-Vorschriften und TRBS geben Richtwerte die als Stand der Technik gelten und nicht überschritten werden sollten.

Eine Person die aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit in der Lage ist, den sicheren Zustand eines Arbeitsmittels zu beurteilen (TRBS 1203). In vielen Fällen kann das ein eigener Mitarbeiter sein — z. B. der Meister.

Ja. Leitern und Regale sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Leitern sollten mindestens jährlich geprüft werden (DGUV Information 208-016). Regale mindestens jährlich durch einen Regalprüfer (DIN EN 15635).

Die BetrSichV ist eine staatliche Verordnung — sie gilt für alle Arbeitgeber. Die DGUV-Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften — sie gelten für die Mitglieder der jeweiligen BG. In der Praxis ergänzen sie sich: Die BetrSichV gibt den Rahmen, die DGUV-Vorschriften füllen ihn mit konkreten Anforderungen.

Ja. §3 Abs. 8 BetrSichV verlangt eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Diese muss die ermittelten Gefährdungen, die festgelegten Maßnahmen und die Prüffristen enthalten.

Die BetrSichV wurde zuletzt im Dezember 2025 geändert. Die grundlegenden Pflichten (GBU, Prüfung, Dokumentation) bleiben unverändert. Anpassungen betreffen vor allem überwachungsbedürftige Anlagen und die Harmonisierung mit der neuen DGUV Vorschrift 1.

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