Sicherheitsbeauftragter — Pflicht, Aufgaben und was sich 2026 ändert

Lesezeit: 11 MinutenZuletzt aktualisiert: April 2026

Braucht Ihr Betrieb einen Sicherheitsbeauftragten? Wenn Sie regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte haben: Ja, das ist Pflicht. Aber Achtung — das ändert sich gerade: Die Bundesregierung hat im November 2025 beschlossen, die Schwelle auf 50 Beschäftigte anzuheben. Die Umsetzung läuft bis Herbst 2026.

Viele verwechseln den Sicherheitsbeauftragten mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Das sind zwei völlig verschiedene Rollen. Dieser Leitfaden klärt die wichtigsten Fragen.

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?

  • Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter der den Arbeitgeber bei der Unfallverhütung unterstützt
  • Arbeitet NEBEN seiner regulären Tätigkeit — nicht hauptamtlich
  • Hat KEINE Weisungsbefugnis — berät und unterstützt, gibt keine Anordnungen
  • Trägt KEINE zusätzliche Haftung — nicht mehr Verantwortung als jeder andere Beschäftigte
  • Rechtsgrundlage: §22 SGB VII und §20 DGUV Vorschrift 1

Der Sicherheitsbeauftragte ist das „zweite Paar Augen" im Betrieb. Er sieht Gefahren die dem Chef im Tagesgeschäft nicht auffallen — und spricht sie an.

Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?

Aktuelle Rechtslage (Stand: Frühjahr 2026)

Nach §20 DGUV Vorschrift 1: In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss der Unternehmer Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl bestellen.

GEPLANTE ÄNDERUNG — Kabinettsbeschluss November 2025

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Schwelle von 20 auf 50 Beschäftigte anzuheben. Ziel: Bürokratieentlastung für KMU. Die Anpassung von §22 SGB VII und §20 DGUV Vorschrift 1 soll bis Ende September 2026 abgeschlossen sein.

Bis die Änderung formal in Kraft tritt, gilt die alte Regel: Ab 21 Mitarbeiter brauchen Sie einen Sicherheitsbeauftragten. Betriebe mit 21–50 Mitarbeitern sollten die Entwicklung beobachten — aber bis zur offiziellen Änderung auf der sicheren Seite bleiben.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte brauche ich?

Die Anzahl richtet sich nach 5 Kriterien (§20 DGUV Vorschrift 1):

1Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren
2Räumliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
3Zeitliche Nähe (gleiche Schicht)
4Fachliche Nähe (gleiche oder ähnliche Tätigkeiten)
5Anzahl der Beschäftigten

Faustregel nach BG-Empfehlungen

GefährdungsstufeBeispieleRichtwert
HochMetallbau, Bau, Chemie1 SiBe pro 20–50 Beschäftigte
MittelProduktion, Handwerk1 SiBe pro 50–100 Beschäftigte
NiedrigBüro, Verwaltung1 SiBe pro 100–250 Beschäftigte

Ein 30-Mann-Metallbaubetrieb mit Werkstatt und Montage braucht mindestens 1 Sicherheitsbeauftragten in der Werkstatt. Wenn Schichtarbeit oder mehrere Standorte im Spiel sind, können es mehr sein.

Sicherheitsbeauftragter vs. Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

Die häufigste Verwechslung im Arbeitsschutz — zwei völlig verschiedene Rollen:

Tätigkeit

SiBe

Ehrenamtlich, neben der Haupttätigkeit

SiFa

Hauptberuflich oder extern

Intern/Extern

SiBe

Immer intern

SiFa

Intern oder extern

Weisungsbefugnis

SiBe

Keine

SiFa

Keine (Stabsstelle)

Haftung

SiBe

Keine zusätzliche

SiFa

Haftungsrelevante Beratungspflicht

Qualifikation

SiBe

BG-Lehrgang (2 Tage)

SiFa

Sicherheitsingenieur / -techniker

Pflicht ab

SiBe

21 Beschäftigte (geplant: 51)

SiFa

Ab 1 Beschäftigten

Kosten

SiBe

Kostenlos (BG zahlt)

SiFa

Gehalt oder Honorar

„Ich habe eine SiFa, also brauche ich keinen Sicherheitsbeauftragten." FALSCH. Beides sind separate Pflichten. Die SiFa berät die Geschäftsleitung. Der Sicherheitsbeauftragte ist der Praxis-Kollege vor Ort der sieht was im Alltag schiefläuft.

Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

Kernaufgabe nach §20 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1: Den Unternehmer bei der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen.

Was der Sicherheitsbeauftragte macht

Sich überzeugen dass Schutzeinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind (Schutzgitter, Absaugung, Not-Aus)
Prüfen ob PSA vorhanden ist und benutzt wird (Gehörschutz, Schutzbrille, Handschuhe)
Kollegen auf Gefahren aufmerksam machen — als Kollege, nicht als Vorgesetzter
An Betriebsbegehungen teilnehmen (auch bei BG-Kontrollen)
Mängel und Gefahren dem Vorgesetzten melden
Unfälle und Beinaheunfälle melden und bei der Unfalluntersuchung mitwirken
Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitssicherheit einbringen
Neue Mitarbeiter auf Gefahren am Arbeitsplatz hinweisen

Was der Sicherheitsbeauftragte NICHT macht

Keine Gefährdungsbeurteilungen erstellen (das macht der Arbeitgeber ggf. mit SiFa-Unterstützung)
Keine Anweisungen oder Weisungen erteilen
Keine Unterweisungen durchführen (das macht der Vorgesetzte)
Keine Prüfungen von Arbeitsmitteln durchführen
Keine persönliche Haftung für Unfälle übernehmen

Wie wird ein Sicherheitsbeauftragter bestellt?

Schritt-für-Schritt zur korrekten Bestellung:

1

Bedarf ermitteln

Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht Ihr Betrieb? Kriterien: Gefährdungsstufe, Beschäftigtenzahl, Standorte, Schichten.

2

Geeignete Person finden

Freiwillige aus den Reihen der Beschäftigten. Empfehlung: Nicht Vorgesetzte/Meister wählen (Interessenkonflikt).

3

Betriebsrat beteiligen

Falls vorhanden: Der Betriebsrat muss bei der Bestellung beteiligt werden (§22 SGB VII).

4

Schriftlich bestellen

Bestellungsurkunde mit Name, Zuständigkeitsbereich und Datum. Mustervorlagen gibt die BG.

5

Ausbildung

Grundlehrgang bei der BG (kostenlos, ca. 2 Tage). Danach regelmäßige Aufbauseminare.

6

Bekanntmachen

Im Betrieb bekannt geben wer Sicherheitsbeauftragter ist und für welchen Bereich.

Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ist kostenlos — die BG zahlt den Lehrgang inklusive Reisekosten. Der Mitarbeiter wird während der Ausbildung freigestellt bei voller Lohnfortzahlung.

Der Sicherheitsbeauftragte und die Gefährdungsbeurteilung

  • Sicherheitsbeauftragte sollten Zugriff auf die Gefährdungsbeurteilungen ihres Bereichs haben
  • Sie können bei der Erstellung der GBU wertvolle Praxishinweise geben
  • Die DGUV empfiehlt ausdrücklich, Sicherheitsbeauftragte in den GBU-Prozess einzubinden

Der Sicherheitsbeauftragte kennt den Alltag in der Werkstatt besser als der Chef im Büro. Wenn er sagt „An der Kreissäge klemmt die Schutzhaube seit drei Wochen" — dann ist das ein GBU-relevanter Hinweis.

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Der Sicherheitsbeauftragte muss nicht mehr fragen „Wann war die letzte Kranprüfung?" — er schaut in Sicherio und weiß es in 3 Sekunden.

Häufige Fragen zum Sicherheitsbeauftragten

Aktuell: Ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten (§20 DGUV Vorschrift 1). GEPLANT: Die Bundesregierung hat im November 2025 beschlossen, die Schwelle auf über 50 Beschäftigte anzuheben. Die Umsetzung soll bis Ende September 2026 erfolgen. Bis dahin gilt die alte Regel.

Empfohlen wird, keine Vorgesetzten als Sicherheitsbeauftragte zu bestellen — wegen möglicher Interessenkonflikte. Die DGUV Regel 100-001 empfiehlt, Sicherheitsbeauftragte aus den Reihen der „normalen" Beschäftigten zu wählen. Ein Verbot für Vorgesetzte besteht aber nicht.

Nein. Sicherheitsbeauftragte tragen keine zusätzliche Verantwortung und kein zusätzliches Haftungsrisiko. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt lediglich — er kann nicht bestraft werden wenn ein Unfall passiert.

Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ist kostenlos. Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Lehrgangskosten inklusive Reisekosten und ggf. Übernachtung. Der Grundlehrgang dauert ca. 2 Tage. Fortbildungen werden ebenfalls kostenlos angeboten.

Nein. Der Sicherheitsbeauftragte muss ein eigener Mitarbeiter des Unternehmens sein — er muss die räumliche, zeitliche und fachliche Nähe zu den Beschäftigten haben. Das ist ein fundamentaler Unterschied zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, die extern sein kann.

Ja, §11 Arbeitssicherheitsgesetz sieht Sicherheitsbeauftragte als ASA-Mitglieder vor. In größeren Betrieben mit vielen Sicherheitsbeauftragten können Sprecher gewählt werden die stellvertretend am ASA teilnehmen.

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