Sicherheitsbeauftragter — Pflicht, Aufgaben und was sich 2026 ändert
Braucht Ihr Betrieb einen Sicherheitsbeauftragten? Wenn Sie regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte haben: Ja, das ist Pflicht. Aber Achtung — das ändert sich gerade: Die Bundesregierung hat im November 2025 beschlossen, die Schwelle auf 50 Beschäftigte anzuheben. Die Umsetzung läuft bis Herbst 2026.
Viele verwechseln den Sicherheitsbeauftragten mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Das sind zwei völlig verschiedene Rollen. Dieser Leitfaden klärt die wichtigsten Fragen.
Inhalt
Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?
- Ein ehrenamtlicher Mitarbeiter der den Arbeitgeber bei der Unfallverhütung unterstützt
- Arbeitet NEBEN seiner regulären Tätigkeit — nicht hauptamtlich
- Hat KEINE Weisungsbefugnis — berät und unterstützt, gibt keine Anordnungen
- Trägt KEINE zusätzliche Haftung — nicht mehr Verantwortung als jeder andere Beschäftigte
- Rechtsgrundlage: §22 SGB VII und §20 DGUV Vorschrift 1
Der Sicherheitsbeauftragte ist das „zweite Paar Augen" im Betrieb. Er sieht Gefahren die dem Chef im Tagesgeschäft nicht auffallen — und spricht sie an.
Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?
Aktuelle Rechtslage (Stand: Frühjahr 2026)
Nach §20 DGUV Vorschrift 1: In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten muss der Unternehmer Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl bestellen.
GEPLANTE ÄNDERUNG — Kabinettsbeschluss November 2025
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Schwelle von 20 auf 50 Beschäftigte anzuheben. Ziel: Bürokratieentlastung für KMU. Die Anpassung von §22 SGB VII und §20 DGUV Vorschrift 1 soll bis Ende September 2026 abgeschlossen sein.
Bis die Änderung formal in Kraft tritt, gilt die alte Regel: Ab 21 Mitarbeiter brauchen Sie einen Sicherheitsbeauftragten. Betriebe mit 21–50 Mitarbeitern sollten die Entwicklung beobachten — aber bis zur offiziellen Änderung auf der sicheren Seite bleiben.
Wie viele Sicherheitsbeauftragte brauche ich?
Die Anzahl richtet sich nach 5 Kriterien (§20 DGUV Vorschrift 1):
Faustregel nach BG-Empfehlungen
| Gefährdungsstufe | Beispiele | Richtwert |
|---|---|---|
| Hoch | Metallbau, Bau, Chemie | 1 SiBe pro 20–50 Beschäftigte |
| Mittel | Produktion, Handwerk | 1 SiBe pro 50–100 Beschäftigte |
| Niedrig | Büro, Verwaltung | 1 SiBe pro 100–250 Beschäftigte |
Ein 30-Mann-Metallbaubetrieb mit Werkstatt und Montage braucht mindestens 1 Sicherheitsbeauftragten in der Werkstatt. Wenn Schichtarbeit oder mehrere Standorte im Spiel sind, können es mehr sein.
Sicherheitsbeauftragter vs. Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
Die häufigste Verwechslung im Arbeitsschutz — zwei völlig verschiedene Rollen:
Tätigkeit
SiBe
Ehrenamtlich, neben der Haupttätigkeit
SiFa
Hauptberuflich oder extern
Intern/Extern
SiBe
Immer intern
SiFa
Intern oder extern
Weisungsbefugnis
SiBe
Keine
SiFa
Keine (Stabsstelle)
Haftung
SiBe
Keine zusätzliche
SiFa
Haftungsrelevante Beratungspflicht
Qualifikation
SiBe
BG-Lehrgang (2 Tage)
SiFa
Sicherheitsingenieur / -techniker
Pflicht ab
SiBe
21 Beschäftigte (geplant: 51)
SiFa
Ab 1 Beschäftigten
Kosten
SiBe
Kostenlos (BG zahlt)
SiFa
Gehalt oder Honorar
„Ich habe eine SiFa, also brauche ich keinen Sicherheitsbeauftragten." FALSCH. Beides sind separate Pflichten. Die SiFa berät die Geschäftsleitung. Der Sicherheitsbeauftragte ist der Praxis-Kollege vor Ort der sieht was im Alltag schiefläuft.
Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Kernaufgabe nach §20 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1: Den Unternehmer bei der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen.
Was der Sicherheitsbeauftragte macht
Was der Sicherheitsbeauftragte NICHT macht
Wie wird ein Sicherheitsbeauftragter bestellt?
Schritt-für-Schritt zur korrekten Bestellung:
Bedarf ermitteln
Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht Ihr Betrieb? Kriterien: Gefährdungsstufe, Beschäftigtenzahl, Standorte, Schichten.
Geeignete Person finden
Freiwillige aus den Reihen der Beschäftigten. Empfehlung: Nicht Vorgesetzte/Meister wählen (Interessenkonflikt).
Betriebsrat beteiligen
Falls vorhanden: Der Betriebsrat muss bei der Bestellung beteiligt werden (§22 SGB VII).
Schriftlich bestellen
Bestellungsurkunde mit Name, Zuständigkeitsbereich und Datum. Mustervorlagen gibt die BG.
Ausbildung
Grundlehrgang bei der BG (kostenlos, ca. 2 Tage). Danach regelmäßige Aufbauseminare.
Bekanntmachen
Im Betrieb bekannt geben wer Sicherheitsbeauftragter ist und für welchen Bereich.
Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ist kostenlos — die BG zahlt den Lehrgang inklusive Reisekosten. Der Mitarbeiter wird während der Ausbildung freigestellt bei voller Lohnfortzahlung.
Der Sicherheitsbeauftragte und die Gefährdungsbeurteilung
- Sicherheitsbeauftragte sollten Zugriff auf die Gefährdungsbeurteilungen ihres Bereichs haben
- Sie können bei der Erstellung der GBU wertvolle Praxishinweise geben
- Die DGUV empfiehlt ausdrücklich, Sicherheitsbeauftragte in den GBU-Prozess einzubinden
Der Sicherheitsbeauftragte kennt den Alltag in der Werkstatt besser als der Chef im Büro. Wenn er sagt „An der Kreissäge klemmt die Schutzhaube seit drei Wochen" — dann ist das ein GBU-relevanter Hinweis.
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Sicherheitsbeauftragter und Sicherio
Sicherio gibt dem Sicherheitsbeauftragten die Werkzeuge die er braucht — alles auf einen Blick, ohne Excel und Ordner:
Gefährdungsbeurteilungen einsehen
Zugriff auf die GBUs seines Bereichs — sieht welche Maßnahmen festgelegt sind
Prüffristen im Blick
Übersicht über fällige und überfällige Prüfungen — sieht sofort ob Maschinen überfällig sind
Verbandbuch: Unfälle erfassen
Unfälle und Beinaheunfälle sofort digital dokumentieren — QR-Code am Verbandskasten
Unterweisungsmatrix
Sehen wer bei welchem Thema überfällig ist — auf einen Blick
PDF-Export für BG-Kontrolle
Alle Dokumente griffbereit wenn die Aufsichtsperson kommt
Der Sicherheitsbeauftragte muss nicht mehr fragen „Wann war die letzte Kranprüfung?" — er schaut in Sicherio und weiß es in 3 Sekunden.
Weiterführende Ratgeber
Häufige Fragen zum Sicherheitsbeauftragten
Aktuell: Ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten (§20 DGUV Vorschrift 1). GEPLANT: Die Bundesregierung hat im November 2025 beschlossen, die Schwelle auf über 50 Beschäftigte anzuheben. Die Umsetzung soll bis Ende September 2026 erfolgen. Bis dahin gilt die alte Regel.
Empfohlen wird, keine Vorgesetzten als Sicherheitsbeauftragte zu bestellen — wegen möglicher Interessenkonflikte. Die DGUV Regel 100-001 empfiehlt, Sicherheitsbeauftragte aus den Reihen der „normalen" Beschäftigten zu wählen. Ein Verbot für Vorgesetzte besteht aber nicht.
Nein. Sicherheitsbeauftragte tragen keine zusätzliche Verantwortung und kein zusätzliches Haftungsrisiko. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt lediglich — er kann nicht bestraft werden wenn ein Unfall passiert.
Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten ist kostenlos. Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Lehrgangskosten inklusive Reisekosten und ggf. Übernachtung. Der Grundlehrgang dauert ca. 2 Tage. Fortbildungen werden ebenfalls kostenlos angeboten.
Nein. Der Sicherheitsbeauftragte muss ein eigener Mitarbeiter des Unternehmens sein — er muss die räumliche, zeitliche und fachliche Nähe zu den Beschäftigten haben. Das ist ein fundamentaler Unterschied zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, die extern sein kann.
Ja, §11 Arbeitssicherheitsgesetz sieht Sicherheitsbeauftragte als ASA-Mitglieder vor. In größeren Betrieben mit vielen Sicherheitsbeauftragten können Sprecher gewählt werden die stellvertretend am ASA teilnehmen.