Staplerprüfung — Alles zur UVV-Prüfung Ihres Gabelstaplers

Lesezeit: 14 MinutenZuletzt aktualisiert: April 2026

3–5 Tonnen Stahl, 20 km/h, eingeschränkte Sicht — ein Gabelstapler ist eines der gefährlichsten Arbeitsmittel im Betrieb. Die DGUV Vorschrift 68 verlangt eine jährliche UVV-Prüfung durch einen Sachkundigen. Zusätzlich muss jeder Staplerfahrer jährlich unterwiesen und die tägliche Sichtprüfung vor Arbeitsbeginn durchgeführt werden.

Dieser Leitfaden erklärt alle Pflichten rund um den Stapler: Prüffristen, Prüfumfang, Kosten, Staplerschein vs. Unterweisung — und was passiert wenn Sie die Prüfung versäumen.

Die drei Prüf-Ebenen beim Gabelstapler

1

Tägliche Sichtprüfung durch den Fahrer

Vor jedem Arbeitsbeginn · 2–3 Minuten

  • Gabel, Reifen, Bremse, Lenkung, Beleuchtung, Hydraulik, Hupe prüfen
  • Mängel sofort dem Vorgesetzten melden
  • Gerät bei sicherheitsrelevanten Mängeln NICHT benutzen
  • Keine Dokumentationspflicht, aber empfohlen (Checkliste)
2

Jährliche UVV-Prüfung durch Sachkundigen

DGUV Vorschrift 68 §37 i.V.m. BetrSichV §14

  • Intervall: Mindestens einmal jährlich
  • Umfang: Vollständige Prüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile
  • Durchführung durch befähigte Person (Sachkundiger nach TRBS 1203)
  • Ergebnis muss dokumentiert werden (Prüfprotokoll)
  • Bei Mängeln: Sofort außer Betrieb nehmen bis Reparatur + Nachprüfung
3

Jährliche Unterweisung der Staplerfahrer

DGUV Vorschrift 68 §7 + DGUV Vorschrift 1 §4

  • Jeder Fahrer muss einmal jährlich betriebsspezifisch unterwiesen werden
  • Inhalte: Verkehrswege, Geschwindigkeitsbegrenzungen, Ladungsaufnahme, Personensicherheit, Batterieladung
  • Der Staplerschein (Ausbildung) ist EINMALIG — die Unterweisung ist JÄHRLICH

Unterweisungen digital dokumentieren

UVV-Prüfung Gabelstapler — Was wird geprüft?

Die vollständige UVV-Prüfung umfasst alle sicherheitsrelevanten Bauteile. Hier die detaillierte Prüfpunkt-Übersicht:

Fahrwerk und Rahmen

  • Rahmenzustand, Risse, Verformungen
  • Reifen: Profil, Beschädigungen, Luftdruck (bei Luftbereifung)
  • Radmuttern: Fest?
  • Achsen und Lagerungen

Hubgerüst und Gabel

  • Gabelzinken: Risse, Verformung, Verschleiß (max. 10 % der Ausgangsdicke)
  • Hubketten: Verschleiß, Längung (max. 3 %), Schmierung
  • Hubgerüst: Risse, Verformung, Führungsrollen
  • Gabelträger: Arretierung, Verstellung

Bremsen

  • Betriebsbremse: Wirkung, Gleichmäßigkeit
  • Feststellbremse: Hält am Hang?
  • Not-Aus / Totmannschaltung (bei Mitgänger-FFZ)

Lenkung

  • Lenkungsspiel
  • Hydraulische Lenkung: Dichtheit

Hydraulik

  • Hubzylinder: Dichtheit, Absinkverhalten
  • Neigezylinder: Funktion
  • Schläuche und Leitungen: Alter, Zustand, Dichtheit
  • Hydrauliköl: Stand, Zustand

Elektrik / Motor

  • Beleuchtung: Scheinwerfer, Rückfahrlicht, Rundumleuchte
  • Hupe / Warneinrichtung
  • Batterie: Zustand, Befestigung, Säurestand
  • Ladegerät: Funktion
  • Bei Verbrenner: Abgasanlage, Kraftstoffleitung

Sicherheitseinrichtungen

  • Fahrerschutzdach: Zustand, Befestigung
  • Lastschutzgitter: Vorhanden und intakt
  • Spiegel (falls vorhanden)
  • Sicherheitsgurt (falls vorhanden)
  • Rückfahrkamera (falls vorhanden)
  • Typenschild: Lesbar, Tragfähigkeitsdiagramm vorhanden

Alle Prüffristen im Überblick

Wer darf die Staplerprüfung durchführen?

Die UVV-Prüfung muss durch eine befähigte Person (Sachkundiger) nach TRBS 1203 durchgeführt werden. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. 1
    Fachliche Ausbildung im Bereich Flurförderzeuge (z. B. Kfz-Mechaniker, Mechatroniker, Techniker)
  2. 2
    Berufserfahrung im Bereich der zu prüfenden Geräte
  3. 3
    Zeitnahe berufliche Tätigkeit — regelmäßige Prüf- oder Wartungsarbeit an Staplern

Typische Prüfer

  • • Servicetechniker des Staplerherstellers
  • • Externer Prüfdienstleister
  • • Eigener Mitarbeiter mit Qualifikation

NICHT nötig

  • • Kein TÜV/DEKRA erforderlich
  • • Stapler ist kein überwachungs­bedürftiges Gerät
  • • Aber: Prüfer muss unabhängig sein

Wichtig

Die prüfende Person sollte nicht dieselbe Person sein die den Stapler täglich wartet — es besteht sonst ein Interessenkonflikt (eigene Arbeit prüfen).

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Was kostet die Staplerprüfung?

UVV-Prüfung Elektro-Stapler

100–180 €

UVV-Prüfung Diesel/Gas-Stapler

120–200 €

UVV-Prüfung Elektro-Hubwagen

60–100 €

UVV-Prüfung Hochregalstapler

150–250 €

Anfahrtspauschale (externer Prüfer)

50–100 €

Nachprüfung nach Mängelbeseitigung

50–80 €

Rechenbeispiel: 5 Stapler

  • 5 × UVV-Prüfung (Mischflotte) = ca. 600–1.000 €
  • + Anfahrtspauschale = 50–100 €
  • Gesamtkosten: ca. 650–1.100 €/Jahr

Die BG beziffert die durchschnittlichen Kosten eines Stapler-Unfalls mit Personenschaden auf 30.000–80.000 €. Die jährliche UVV-Prüfung ist die günstigste Versicherung die es gibt.

Staplerschein vs. jährliche Unterweisung — Der Unterschied

Wird ständig verwechselt — hier die Klarstellung:

Was

Staplerschein:Grundausbildung zum StaplerfahrerUnterweisung:Betriebsspezifische Auffrischung

Rechtsgrundlage

Staplerschein:DGUV Grundsatz 308-001Unterweisung:DGUV Vorschrift 68 §7, DGUV V1 §4

Umfang

Staplerschein:20–32 UE (Theorie + Praxis + Prüfung)Unterweisung:1–2 Stunden

Häufigkeit

Staplerschein:Einmalig (gilt unbefristet)Unterweisung:Jährlich

Wer darf durchführen

Staplerschein:Ermächtigte Stelle / qualifizierter AusbilderUnterweisung:Arbeitgeber / Vorgesetzter

Kosten

Staplerschein:150–300 €Unterweisung:Personalkosten (intern durchführbar)

Ergebnis

Staplerschein:Fahrausweis für FlurförderzeugeUnterweisung:Unterweisungsnachweis

Wichtig

Der Staplerschein allein reicht NICHT. Ohne schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber (§7 DGUV V68) UND jährliche Unterweisung darf niemand Stapler fahren — auch nicht mit gültigem Staplerschein.

Zusätzlich nötig: Schriftliche Beauftragung

  • Der Arbeitgeber muss jeden Staplerfahrer SCHRIFTLICH beauftragen (DGUV Vorschrift 68 §7)
  • Die Beauftragung gilt nur für den konkreten Betrieb
  • Ein Staplerschein aus einem anderen Unternehmen berechtigt nicht automatisch zum Fahren
  • Voraussetzung für die Beauftragung: Staplerschein + Unterweisung + Eignung

Was passiert bei versäumter Staplerprüfung?

Ordnungswidrigkeit

Verstoß gegen BetrSichV §22 — Bußgeld bis 25.000 €.

Versicherungsschutz erlischt

Bei einem Unfall mit ungeprüftem Stapler kann der Versicherungsschutz der BG erlöschen. Die BG kann den Arbeitgeber in Regress nehmen — er zahlt die Unfallkosten selbst.

Persönliche Haftung

Der Geschäftsführer haftet persönlich. Bei Personenschäden durch ungeprüfte Stapler: Strafrechtliche Konsequenzen bei Fahrlässigkeit.

Ein Staplerfahrer übersieht einen Fußgänger im Lager. Der Stapler war seit 14 Monaten nicht geprüft — die Bremse reagiert zu spät. Ergebnis: Schwere Verletzung, BG-Regress, strafrechtliche Ermittlung gegen den Geschäftsführer. Eine Prüfung für 150 € hätte das verhindert.

Mehr zu den allgemeinen Prüfpflichten: Betriebssicherheitsverordnung

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  • Alle Stapler mit Typ, Baujahr, Seriennummer und Foto erfassen
  • UVV-Prüftermin automatisch berechnet (12 Monate nach letzter Prüfung)
  • E-Mail-Erinnerung 30 Tage vor Fälligkeit
  • Prüfprotokoll digital dokumentieren mit Foto-Upload
  • Staplerfahrer-Beauftragung und jährliche Unterweisung im gleichen System
  • PDF-Export für die BG auf Knopfdruck

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Häufige Fragen zur Staplerprüfung

Mindestens einmal jährlich — UVV-Prüfung durch einen Sachkundigen nach DGUV Vorschrift 68. Zusätzlich: Tägliche Sichtprüfung durch den Fahrer vor Arbeitsbeginn.

Nein. Der Gabelstapler ist kein überwachungsbedürftiges Gerät — eine befähigte Person (Sachkundiger) reicht. Das kann ein externer Prüfdienstleister oder ein qualifizierter eigener Mitarbeiter sein.

Jährlich. Die Unterweisung muss betriebsspezifisch sein: Verkehrswege in IHREM Betrieb, Geschwindigkeitsregeln, Ladungsaufnahme, Personensicherheit. Der Staplerschein (Ausbildung) ist einmalig — die Unterweisung ist jährlich.

Ja. Nach DGUV Vorschrift 68 §7 darf der Arbeitgeber nur Personen mit dem Führen von Flurförderzeugen beauftragen die ausgebildet sind (Staplerschein) UND schriftlich beauftragt wurden. Die Beauftragung ist betriebsbezogen.

Wenn die Gabelzinken mehr als 10 % der Ausgangsdicke durch Verschleiß verloren haben oder sichtbare Risse aufweisen, müssen sie ausgetauscht werden. Der Stapler darf bis zum Austausch nicht benutzt werden.

Ja. Alle Flurförderzeuge im Sinne der DGUV Vorschrift 68 müssen jährlich geprüft werden — auch elektrische Hubwagen, Mitgänger-Flurförderzeuge und Hochregalstapler.

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