Ersthelfer im Betrieb — Wie viele brauchen Sie und was kostet es?
Ab dem zweiten Mitarbeiter braucht Ihr Betrieb einen ausgebildeten Ersthelfer. Ab 20 Mitarbeitern müssen es 5 % oder 10 % der Belegschaft sein — je nach Branche. Die Ausbildung zahlt die BG, die Auffrischung muss alle 2 Jahre erfolgen. Klingt einfach — aber in der Praxis haben viele KMU zu wenige Ersthelfer oder vergessen die Auffrischung.
Dieser Leitfaden zeigt: Wie viele Ersthelfer brauchen Sie, wie funktioniert die Ausbildung, und was passiert wenn Sie die Pflicht vernachlässigen.
Ersthelfer-Pflicht: Die Mindestanzahl nach DGUV Vorschrift 1
Die Anzahl der Ersthelfer regelt §26 DGUV Vorschrift 1. Die Mindestanzahl richtet sich nach der Betriebsgröße und der Branche:
2–20 anwesende Beschäftigte
1 Ersthelfer
Über 20 Beschäftigte — Verwaltung und Handel
5 % der Beschäftigten
Über 20 Beschäftigte — Produktion, Handwerk, Lager, Bau
10 % der Beschäftigten
Baustellen
10 % der gleichzeitig anwesenden Beschäftigten
Rechenbeispiele
Wichtig
Die Prozentzahlen sind Mindestanforderungen. Berücksichtigen Sie Urlaub, Krankheit und Schichtarbeit — wenn der einzige Ersthelfer krank ist, haben Sie ein Problem. Planen Sie mindestens 1–2 Ersthelfer mehr ein als die Mindestanzahl.
Ausbildung: 9 Unterrichtseinheiten, BG zahlt
Der Grundkurs
- Umfang: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (= 1 Tag)
- Durchführung: Nur durch von der DGUV ermächtigte Stellen
- Ermächtigte Stellen: DRK, Johanniter, Malteser, ASB, DLRG und weitere — Liste auf dguv.de
- Kosten: Die BG übernimmt die kompletten Lehrgangsgebühren (2026: 46,31 € pro Teilnehmer — direkt zwischen Ausbildungsstelle und BG abgerechnet)
- Für den Arbeitgeber kostenlos — nur indirekte Kosten: Lohnfortzahlung während der Schulung + ggf. Fahrtkosten
Inhalte des Grundkurses
Auffrischung (Fortbildung)
- Pflicht: Alle 2 Jahre (§26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1)
- Umfang: 9 Unterrichtseinheiten (= 1 Tag)
- Kosten: Wieder von der BG getragen
Wird die 2-Jahres-Frist überschritten, gilt die Ausbildung als erloschen → kompletter Grundkurs nötig.
Die häufigste Falle: Der Ersthelfer wurde vor 3 Jahren ausgebildet, die Auffrischung wurde vergessen. Ergebnis: Der Mitarbeiter gilt nicht mehr als Ersthelfer — und der Betrieb hat zu wenige. Bei einer BG-Kontrolle oder nach einem Unfall wird das zum Problem.
Wer kann Ersthelfer werden?
- Grundsätzlich jeder Beschäftigte — es gibt keine besonderen Voraussetzungen
- Die Teilnahme ist freiwillig — der Arbeitgeber kann niemanden zwingen
- Mitarbeiter mit medizinischer Ausbildung (Krankenpfleger, medizinische Fachangestellte, Rettungssanitäter) können ohne zusätzliche Ausbildung als Ersthelfer eingesetzt werden — wenn ihre Ausbildung von einer ermächtigten Stelle durchgeführt wurde und nicht älter als 2 Jahre ist
- Der Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs wird anerkannt — wenn er von einer ermächtigten Stelle durchgeführt wurde und nicht älter als 2 Jahre ist
- Empfehlung: Ersthelfer aus verschiedenen Abteilungen und Schichten, damit in jedem Bereich und zu jeder Zeit jemand verfügbar ist
Ersthelfer als Flag im Mitarbeiterprofil markieren, Auffrischungsfrist automatisch überwachen, 3 Monate vorher erinnert werden. So einfach geht Ersthelfer-Verwaltung.
14 Tage kostenlos testenPflichten des Arbeitgebers rund um Erste Hilfe
Nicht nur Ersthelfer bestellen — der Arbeitgeber hat weitere Pflichten nach §25 DGUV Vorschrift 1:
- 1Erste-Hilfe-Material bereitstellen: Verbandkasten nach DIN 13157 (kleiner Betrieb) oder DIN 13169 (größerer Betrieb), regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit prüfen.
- 2Ersthelfer benennen und aushängen: Die Namen der Ersthelfer müssen im Betrieb bekannt sein (Aushang).
- 3Notruf-Informationen aushängen: Notrufnummer 112, Anfahrt für den Rettungsdienst, Ansprechpartner.
- 4Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren: Im Verbandbuch — idealerweise digital.Mehr zum digitalen Verbandbuch
- 5Rettungskette organisieren: Wer alarmiert wen? Wo ist der Sammelplatz? Wer empfängt den Rettungsdienst?
- 6Bei Bedarf: Erste-Hilfe-Raum einrichten: Ab 1.000 Beschäftigten oder bei besonderen Gefährdungen.
Viele dieser Pflichten lassen sich mit einer regelmäßigen Unterweisung und einem Sicherheitsbeauftragten effizient organisieren.
Was passiert bei fehlenden Ersthelfern?
Ordnungswidrigkeit
Verstoß gegen §26 DGUV Vorschrift 1 — Bußgeld bis 25.000\u202F€ möglich.
Haftung bei Arbeitsunfall
Bei einem Arbeitsunfall ohne ausreichend Ersthelfer: Der Arbeitgeber haftet für die Folgen die durch fehlende Erste Hilfe entstanden sind. Die BG kann Regress nehmen.
Gut zu wissen: Ersthelfer selbst haften NICHT für Fehler bei der Ersten Hilfe — sie sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Ein Mitarbeiter verletzt sich schwer, kein ausgebildeter Ersthelfer ist vor Ort, die Erstversorgung verzögert sich. Der Rettungsdienst stellt fest: Die Verletzung hätte bei sofortiger Erstversorgung weniger Folgeschäden gehabt. Der Arbeitgeber haftet — weil er die Ersthelfer-Pflicht vernachlässigt hat.
Mehr zu den allgemeinen Pflichten: Arbeitsschutzgesetz — Pflichten für Arbeitgeber
Ersthelfer und Brandschutzhelfer — der Unterschied
Oft verwechselt, aber zwei verschiedene Rollen mit unterschiedlichen Anforderungen:
Aufgabe
Mindestanzahl
Ausbildung
Auffrischung
Rechtsgrundlage
Kosten
Ein Mitarbeiter kann Ersthelfer UND Brandschutzhelfer gleichzeitig sein. Das spart Personal — aber die Ausbildungen müssen separat erfolgen.
Ersthelfer-Fristen verwalten — mit Sicherio
- Ersthelfer als Flag im Mitarbeiter-Profil markieren
- Ausbildungsdatum und Ablaufdatum (2 Jahre) erfassen
- Automatische Erinnerung 3 Monate vor Ablauf der Auffrischungsfrist
- Übersicht: Wie viele Ersthelfer sind im Betrieb? Wie viele brauche ich? Wer ist bald fällig?
- Verbandbuch: Erste-Hilfe-Leistungen direkt dokumentieren — QR-Code am Verbandskasten
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14 Tage kostenlos testenHäufige Fragen zu Ersthelfern im Betrieb
Ab 2 anwesenden Beschäftigten muss mindestens 1 Ersthelfer verfügbar sein (§26 DGUV Vorschrift 1). Bei mehr als 20 Beschäftigten: 5% in Verwaltung/Handel, 10% in Produktion/Handwerk.
Die Berufsgenossenschaft übernimmt die kompletten Lehrgangsgebühren (2026: 46,31 € pro Teilnehmer). Der Arbeitgeber zahlt nur die Lohnfortzahlung während der Schulung und eventuelle Fahrtkosten. Die Schulung findet während der Arbeitszeit statt.
Alle 2 Jahre. Die Fortbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten (1 Tag). Wird die Frist überschritten, muss der komplette Grundkurs wiederholt werden — der Ersthelfer-Status erlischt.
Ja, grundsätzlich schon. In sehr kleinen Betrieben (2–5 Mitarbeiter) ist das sogar üblich. Bedenken Sie aber: Wenn Sie nicht da sind (Kundentermin, Urlaub, krank), gibt es keinen Ersthelfer mehr. Bilden Sie daher mindestens einen weiteren Mitarbeiter aus.
Nein. Ersthelfer sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Solange sie im Rahmen ihrer Ausbildung handeln und nach bestem Wissen helfen, tragen sie keine persönliche Haftung. Die einzige „falsche" Erste Hilfe ist keine Erste Hilfe.
Ja. Die Mindestanzahl bezieht sich auf die gleichzeitig anwesenden Beschäftigten am jeweiligen Arbeitsort. Auf einer Baustelle mit 15 Beschäftigten brauchen Sie mindestens 2 Ersthelfer (10%). Wenn auf der Baustelle nur 2 Ihrer Mitarbeiter arbeiten, muss einer davon Ersthelfer sein.